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Meine Frage zielt darauf ab,wie hoch die Chancen sind als Berlinerin einen Referendariatsplatz in München zu bekommen. Mein Freun hat zeitgleich meines ersten Staatsexamens sein Studium abgeschlossen und eine Stelle in München bekommen. Ich würde gerne mitziehen. Wir wohnen bereits seit 1,5 Jahren zusammen und wollen auch in München eine gemeinsame Wohnung suchen. STeigen die Chancen unterUmständen, wenn es sich um meinen Verlobten handelt? Ich habe gelesen, dass der Wunschort begründet werden muss... Ich freue mich ber Antworten.

17.05.2018, 09:46
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Keine Antworten
Hallo!
Ich verkaufe digitale Jura Mindmaps für das erste und wahlweise auch für das zweite Staatsexamen (in Bayern). Bei Fragen gerne melden!
Mehr Infos gibt's hier:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/…/mind...61-77-7482
LG :)

Weiß jemand, wie es sich mit dem "hartnäckigen Gerücht" verhält, dass man, wenn die mündliche Prüfung im 25. Monat des Referendariats stattfindet, auch für diesen Monat volle Bezüge erhält?
Und falls das so ist: Kann man trotzdem ab dem Folgetag der Prüfung einer Beschäftigung nachgehen bzw. für den Restmonat ALG beziehen?
Vielen Dank vorab!

Da ich am Überlegen bin eine zeitweilige Entlassung in Anspruch zu nehmen, wollte ich hier einmal nachfragen, ob jemand weiß, ob dann ein Anspruch auf ALG besteht (ich habe schon länger als 2 Jahre eingezahlt).

Liebe Ref-Kollegen,
ich habe eine Frage, welche mir auch bislang kein Skript oder Lehrbuch beantworten konnte.
Im Zivilrecht ist es doch so, dass ich mich im Rahmen der Entscheidungsgründe - sofern die Klage in der Sache nicht begründet ist - allein auf die fehlende Tatbestandsvoraussetzung stürzen kann, unabhängig davon ob die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Folgenden lehne ich die weiteren möglichen Anspruchsgrundlagen ab. Soweit so gut.
Für das Öffentliche Recht müsste das doch bedeuten, dass eine Anfechtungsklage stets abgelehnt werden, mithin der VA rechtmäßig sein müsste.
Denn sonst wäre die Klausur doch viel zu kurz, da ich mich direkt auf den Fehler stürzen könne, sofern die AK Erfolg hätte (Bsp.: Der VA ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten. Es kann dahin stehen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des §... erfüllt sind, jedenfalls liegt ein Ermessensnichtgebrauch seitens der Behörde vor. Die Behörde hat nicht erkannt,....).
Folge wäre eine viel zu kurze Klausur. Das Selbe gilt für einen 80Ver Antrag.
Wenn ich mir Urteile in der Praxis anschaue, wird dies grundsätzlich auch so gemacht.
Uns wurde zu Beginn des Refs davor gewarnt (so auch im Kaiser-Skript), "zwar..., aber" Sätze zu verwenden.
Wenn ich aber nun in der Klausur erst die formelle Rechtmäßigkeit als auch die Tatbestandsvoraussetzungen im Rahmen der materielle Rechtmäßigkeit komplett prüfe und im Ergebnis bejahe, dann aber auf der Rechtsfolgenseite eine Ermessensüberschreitung feststelle, wäre dies doch ein "zwar, aber" in Reinform?!
Ich hoffe, Ihr versteht mein Problem. Wie geht Ihr damit um?

Hallo, gibt es hier jemanden der kürzlich sein Referendariat in Brandenburg (am besten in Potsdam) begonnen hat? Ich hätte dazu einige Fragen.

Hallo liebe Leute,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Fernklausurenkurse. Ich würde gerne den KK von Alpmann, Hemmer oder Kaiser bestellen, tue mich aber schwer bei der Entscheidung. Im ersten Examen habe ich bei Hemmer Klausuren geschrieben, die fand ich aber unverhältnismäßig schwer, sodass sie mich eher demotiviert als motiviert haben. Ist das im zweiten auch so?
Kann hier jemand einen bestimmten Klausurenkurs empfehlen?
Bei Alpmann habe ich gesehen, dass der KK grds. 48 Euro/mtl. kostet und es eine Zusatzoption gibt für ÖffR, was hat es damit auf sich? Ich gehe doch davon aus, dass ÖR ohnehin im Klausurenkurs inbegriffen ist?
Liebe Grüße

Hallo, ich schreibe diesen Monat mein 1. Examen und würde gerne im Laufe des Jahres mit dem Referendariat beginnen.
Ist es möglich sich in mehreren Ländern jeweils für eine Stadt zu bewerben?
zB:
FFM in Hessen
Erfurt in Thüringen
Falls ja, macht es Sinn, oder ist es riskant, weil man auch bei jeder dieser Städte jeweils nicht genommen werden könnte und dann mit leeren Händen da steht?
Vielen Dank und viele Grüßeq

Ich habe eine Frage, da ich mittlerweile echt verzweifelt bin. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. :alright
Ausgangslage: 1. Examen mit Befriedigend, Seit Herbst im Referendariat, Bayern, Zivilstation.
Wir haben bisher 4 AG-Klausuren geschrieben, eine kommt noch (Familienrecht).
In zwei davon hatte ich nur 3 Punkte, in einer 5. In der, die ich letzte geschrieben habe, habe ich mit Sicherheit auch Unterpunktet. Obwohl ich viel gelernt habe ging es daneben, habe sogar die falsche Klageart gewählt, da geht natürlich nichts mehr . Unser AG Leiter bewertet zudem Examensnah, also keine Kuschelnoten, wie so oft gehört,es fallen viele Leute durch.
Jedoch haben die meisten meiner Freunde noch einen "Ausreisser nach oben" dabei, die sie insgesamt über 4 Punkte ziehen.
Ich habe mittlerweile die - berechtigte- Angst, dass der Schnitt meiner 5 AG Klausuren unter 4 Punkte wird.
Einen Aktenvortrag oder mündliche Noten gibt es bei uns nicht. Ich habe gehört, das AG Zeugnis setzt sich nur aus den Klausur- Noten zusammen sowie einer kurzen Stellungnahme zur mündlichen Mitarbeit, ohne Note.
Daneben gibt es noch das Zeugnis vom Ausbilder. Da rechne ich schon mit einer guten Note, also "schlechtestenfalls" 7-8 Punkte.
Nur die AG Noten bereiten mir Kopfzerbrechen...
Nun habe ich gelesen - natürlich in einem Forum, in dem ein anderer gehört hat, man macht sich ja verrückt....- dass jemand Entlassen wurde, weil die AG Noten zu schlecht waren.
Natürlich versuche ich dann in der Strafrechtstation besser zu sein und auch bei der letzten Klausur noch was zu reißen, aber ich geh erstmal vom schlechtesten aus. Zumindest für die jetzige Zivilstation erwarte ich einen Schnitt unter 4. In den AGs bin ich immer da, habe also keine Fehlzeiten o.ä.und versuche auch einigermaßen mitzuarbeiten. Ich habe auch mehrere Zusatzangebote wie Englisch Kurs etc. vom Referendariat wahrgenommen.
- Kennt ihr Fälle, in denen jemand unter 4 Punkte im AG Zeugnis hatte? Was "passiert" dann?
- Was passiert, wenn ich auch in der Strafrecht Station in der AG durchfalle (was ich natürlich nicht hoffe!!)?
In der JAPO steht: § 55 Abs. 2: "Rechtsreferendare können entlassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn [...] 2. die Rechtsreferendare in ihrer Ausbildung nicht hinreichend fortschreiten, insbesondere, wenn sie in zwei Ausbildungsabschnitten keine ausreichenden Leistungen erzielt haben,"
Bedeutet dass, wenn ich in zwei AG Zeugnissen mangelhaft habe, werde ich entlassen?? Oder meint das, dass man einen Schnitt von AG und Ausbilderzeugnis macht, und wenn der dann unter 4 geht, meint dass, eine Station war "mangelhaft"?
Ich komme mir einfach so doof vor, und schäme mich ehrlich gesagt für diese Fragen, da ich überall nur von wohlwollenden AG-Klausuren lese, bei denen Wohl niemand mit einem IQ über einer Backerbe unter 4 Punkte schaffen würde :(
Ich bin weder faul, noch habe ich keine Lust, und weiß auch, dass ich nun anders lernen muss, aber die Klausuren gingen einfach daneben, "der Käs ist gegessen"...
Über Erfahrungen würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße,

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir organisieren im Moment unsere AG-Fahrt mit moveo. Natürlich möchten wir die Kosten hinterher alle gerne von der Steuer absetzen. Dies geht aber ja nur dann, wenn die "allgemeintouristischen Programmpunkte von untergeordneter Bedeutung sind".
Leider haben wir keine verlässlichen Angaben darüber gefunden, wie viele juristischen Programmpunkte wir genau einplanen müssen, um die AG-Fahrt steuerlich absetzen zu können.
Können die "älteren" unter euch da vielleicht ihre Erfahrungen schildern oder uns vielleicht ihr genaues Programm nennen, wenn dies steuerlich anerkannt wurde? Damit hätten wir zumindest mal einen Richtwert.
Vielen Dank an euch!