11.02.2023, 22:13
Ich würde es angeben.
Im Bewerbungsgespräch wird sicher danach gefragt werden - das ist dann auch der richtige Ort, um zu klären, ob Du ein sprunghaften unernster Kandidat bist, den man als ungeeignet nicht einstellt, oder ob es eine plausible Erklärung gibt, sodass man nach Art. 33 GG nicht an Dir vorbei kommt. Pauschalen Ausschluss kann es nicht geben, irrelevant ist es aber auch nicht.
Im Bewerbungsgespräch wird sicher danach gefragt werden - das ist dann auch der richtige Ort, um zu klären, ob Du ein sprunghaften unernster Kandidat bist, den man als ungeeignet nicht einstellt, oder ob es eine plausible Erklärung gibt, sodass man nach Art. 33 GG nicht an Dir vorbei kommt. Pauschalen Ausschluss kann es nicht geben, irrelevant ist es aber auch nicht.
12.02.2023, 10:42
(22.02.2022, 18:13)Gast schrieb:(22.02.2022, 17:26)Gast schrieb: Warum hast du die Justiz verlassen und willst jetzt zurück?
Habe die Justiz verlassen, weil mich die Arbeitslast ziemlich erschlagen hat direkt nach dem Ref. Nach mehreren Jahren GK merke ich aber, dass ich damals wahrscheinlich zu schnell aufgegeben habe...
Von der Justiz in die GK wegen der zu hohen Arbeitslast. Genau mein Humor.
12.02.2023, 15:30
(11.02.2023, 19:38)guga schrieb: Das mag organisatorisch so sein und in deinem Kopf. Die Justiz sieht sich aber trotzdem als "ein Unternehmen".
Ich kenne es aus dem Freundeskreis durchaus so, dass Unternehmen in der freien Wirtschaft ihre Mitarbeiter auch wieder zurücknehmen und eine Tätigkeit woanders (wenn nicht grade beim größten Konkurrenten) unkritisch ist.