21.02.2022, 19:53
Macht es Sinn, eine kurze Vergangenheit in der Justiz zu verschweigen, wenn man sich Jahre später nochmal für die Justiz in einem anderen Bundesland bewirbt? Oder fliegt das irgendwann irgendwo auf?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
21.02.2022, 20:45
Immer angeben, falls es rauskommt. Dann lieber eine flexible Begründung bringen warum nur so kurz
22.02.2022, 10:22
22.02.2022, 10:39
steht das nicht in der Ref Personalakte
22.02.2022, 10:48
(22.02.2022, 10:22)Gast schrieb:(21.02.2022, 20:45)Gast schrieb: Immer angeben, falls es rauskommt. Dann lieber eine flexible Begründung bringen warum nur so kurz
Ok, aber wo kann es rauskommen? Bei der Bewerbung muss man nur angeben,ob man aktuell Richter ist.
Wenn sie deine Dienstakte beiziehen? Bei irgendeinem Pensions-Gedöns, Beihilfe-Gewäsch oder sonst was? Da ist zwar viel nur auf Landesebene aber dann wird mal doch etwas übergreifend abgeglichen und du bist am Arsch. Was hast du davon?
22.02.2022, 17:26
Warum hast du die Justiz verlassen und willst jetzt zurück?
22.02.2022, 18:11
(22.02.2022, 10:48)Gast schrieb:(22.02.2022, 10:22)Gast schrieb:(21.02.2022, 20:45)Gast schrieb: Immer angeben, falls es rauskommt. Dann lieber eine flexible Begründung bringen warum nur so kurz
Ok, aber wo kann es rauskommen? Bei der Bewerbung muss man nur angeben,ob man aktuell Richter ist.
Wenn sie deine Dienstakte beiziehen? Bei irgendeinem Pensions-Gedöns, Beihilfe-Gewäsch oder sonst was? Da ist zwar viel nur auf Landesebene aber dann wird mal doch etwas übergreifend abgeglichen und du bist am Arsch. Was hast du davon?
Ja klar, du hast ja Recht. Was ich davon gehabt hätte? Hab halt die Befürchtung, dass die Justiz auf beleidigt macht und mich auch in einem anderen BL nicht mehr nimmt.
22.02.2022, 18:13
22.02.2022, 19:38
Das Verschweigen kostet dich bares Geld, denn es verzögert deinen Stufenaufstieg. Selbst wenn es nur ein paar Monate waren, wird sich jede künftige Besoldungserhöhung um die entsprechende Zeit verzögern. Das kann über die gesamte Berufslaufbahn ein fünfstelliger Betrag sein, der dir verloren geht.
10.02.2023, 21:25
Hi! Bin durch Zufall auf den nun schon etwas älteren Post aufmerksam geworden. Darf ich fragen, ob es mit der Rückkehr in die Justiz geklappt hat? Ich dachte immer einmal raus und die Tür zurück ist zu.. vielleicht ist das aber bei einem Bundeslandwechsel anders.
Wie lange hast du beim ersten Mal durchgehalten, bis du aufgehört hast?
Liebe Grüße!
Wie lange hast du beim ersten Mal durchgehalten, bis du aufgehört hast?
Liebe Grüße!