08.02.2023, 10:09
(07.02.2023, 20:01)Chill3r schrieb:(07.02.2023, 17:41)MrJudgeBW schrieb: Ich gehe davon aus, dass das Pensionsniveau des öffentlichen Dienstes in den nächsten 30 Jahren erheblich zusammenschrumpfen wird. Ungeachtet der Besonderheiten der Beamtenpensionen im Vergleich zur Rente, vermute ich sehr stark, dass sich die rund 71% Pensionsniveau im Vergleich zum immer weiter absinkenden Rentenniveau ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr vermitteln lassen. Das BVerfG hat zwar hinsichtlich der Beamtenversorgung einige "Pflöcke" eingeschlagen, aber auch daran kann und wird man drehen. Vermutlich wird (auch) die Pension irgendwann zu einer Grundsicherung verkommen. Davon gehe ich schon alleine deswegen aus, da in den nächsten Jahrzehnten zahlreiche Kostenlawinen auf Deutschland zukommen, die - jedenfalls meiner Meinung nach - durch unsere woke grün-linken Politik noch verschärft wurden und sich inzwischen leider kaum noch strukturell beseitigen lassen (missratene Energie- und Migrationspolitik, Klimahysterie, Deutschland als "Zahlmeister" der halben Welt, unterfinanziertes Gesundheitssystem, Abwanderungstrend der Industrie, etc.). Angesichts der vielen Krisenherde, bei denen man sich zum Mitmischen verpflichtet fühlt und der m.E. oftmals verantwortungslosen Haushaltspolitik wird die Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen immer weiter anwachsen. Da die Besoldung und Versorgung vornehmlich von der Ländern als Dienstherren geleistet werden und die Personalkosten - je nach Bundesland - teilweise über 40 Prozent liegen, braucht man nicht viel Fantasie, wo man perspektivisch den Rotstift ansetzen könnte. Vielleicht kommt es auch alles anders, aber ich bin derzeit eher pessimistisch und würde jedenfalls alleine mit Blick auf die Pension keinen Jobwechsel vollziehen.
Wie sooft ist es hilfreich, sich selbst um alles zu kümmern (Stichwort: private Vorsorge).
Etwas off topic und rechtlicher Natur. Meinst du eine Rückwirkung wäre hier zulässig?
Also ich wollte mir demnächst mal Gedanken dazu machen, inwieweit die Pension für Bestandsbeamte geändert werden kann.
Grundsätzlich ist mein Gefühl: zulässig.
Aber: man gibt sich als Beamter ja schon mit einem vergleichsweise sehr geringen Netto-Gehalt zufrieden.
In meiner persönlichen Rechnung ist die Pension auf der "Pro-Seite" der Argumente für den ÖD schon ein gewichtiges.
Würde man diese streichen, würde ich wechseln (außer man würde das Bruttogehalt entsprechend anpassen).
Eine Nachversicherung würde aber anhand des - sehr geringen - Brutto Gehaltes erfolgen... also iE trifft man auch schon jetzt Dispositionen im Hinblick auf den Bestand der Pension...
Daher wie gesagt, vom Grundgefühl, nicht abgeschlossener LebensSV, in den ändernd eingegriffen wird = unechte Rückwirkung = grds zulässig...?!
In meinen Augen ist das keine Frage der Rückwirkung. Denn ich gehe davon aus, dass zu gewissen Stichtagen - vergleichbar mit der Anhebung des Pensionsalters - die Versorgung sukzessive abgeschmolzen wird. Das wurde ja auch in der Vergangenheit schon gemacht, denn vor vielen Jahren war der Pensionshöchstsatz bei 75%, inzwischen bei 71,irgendwas%.
08.02.2023, 10:10
(07.02.2023, 21:13)Chill3r schrieb:(07.02.2023, 20:17)Patenter Gast schrieb:(07.02.2023, 20:01)Chill3r schrieb: Aber: man gibt sich als Beamter ja schon mit einem vergleichsweise sehr geringen Netto-Gehalt zufrieden.
Das Argument greift aber auch nur bei Juristen und vielleicht noch Informatikern. Ein Großteil der anderen Beamten freut sich über ein im Vergleich zur freien Wirtschaft gutes Gehalt plus die Pension. In A12 bekommst du dann etwa nach ein paar Jahren mit Ehepartner und Kind deine 55.000 Euro brutto und das für Stellen bzw. mit Qualifikationen, mit denen du in der freien Wirtschaft auch nicht überragend mehr verdienen würdest.
Würdest du bei den Juristen die Großkanzleien wegnehmen, sähe das Gehaltsgefüge auch anders aus und öD wäre kein riesiger Abstrich mehr. Und vergleichbare Bezahlungen zu Großkanzleien gibt es eben außerhalb von Banken und paar IT Konzernen nicht.
Das Argument greift evtl im späteren Berufsleben. Aber noch noch jemand auf Lehramt studieren würde, für 55k Jahresbrutto... fraglich
Wo würdest du sonst mit einem Interesse/Studium für Geschichte, Deutsch oder Anglistik so ein Jahresbrutto sicher erzielen plus Kündigungsschutz? Ja, der Mathematiker und Physiker könnte je nach Gebiet noch in ein Unternehmen gehen aber schon ein Biologe hätte es schwer.
PS: Als Lehrer steigst du ja mit A13 ein. Verheiratet, kein Kind, sind da schon fast 60k Jahresbrutto. Ich glaube, kaum jemand mit der Studiengangskombi Englisch und Sport kommt auf ein vergleichbares Gehalt.
08.02.2023, 12:51
(08.02.2023, 10:10)Patenter Gast schrieb:(07.02.2023, 21:13)Chill3r schrieb:(07.02.2023, 20:17)Patenter Gast schrieb:(07.02.2023, 20:01)Chill3r schrieb: Aber: man gibt sich als Beamter ja schon mit einem vergleichsweise sehr geringen Netto-Gehalt zufrieden.
Das Argument greift aber auch nur bei Juristen und vielleicht noch Informatikern. Ein Großteil der anderen Beamten freut sich über ein im Vergleich zur freien Wirtschaft gutes Gehalt plus die Pension. In A12 bekommst du dann etwa nach ein paar Jahren mit Ehepartner und Kind deine 55.000 Euro brutto und das für Stellen bzw. mit Qualifikationen, mit denen du in der freien Wirtschaft auch nicht überragend mehr verdienen würdest.
Würdest du bei den Juristen die Großkanzleien wegnehmen, sähe das Gehaltsgefüge auch anders aus und öD wäre kein riesiger Abstrich mehr. Und vergleichbare Bezahlungen zu Großkanzleien gibt es eben außerhalb von Banken und paar IT Konzernen nicht.
Das Argument greift evtl im späteren Berufsleben. Aber noch noch jemand auf Lehramt studieren würde, für 55k Jahresbrutto... fraglich
Wo würdest du sonst mit einem Interesse/Studium für Geschichte, Deutsch oder Anglistik so ein Jahresbrutto sicher erzielen plus Kündigungsschutz? Ja, der Mathematiker und Physiker könnte je nach Gebiet noch in ein Unternehmen gehen aber schon ein Biologe hätte es schwer.
PS: Als Lehrer steigst du ja mit A13 ein. Verheiratet, kein Kind, sind da schon fast 60k Jahresbrutto. Ich glaube, kaum jemand mit der Studiengangskombi Englisch und Sport kommt auf ein vergleichbares Gehalt.
Und all das wussten wir vor unserem Studium und haben trotzdem nicht Englisch und Sport studiert . Warum, weil sich täglich mit Horden von Minderjährigen auseinanderzusetzen eben in der Regel kein Zuckerschlecken ist. Ich gönne den Lehrern jeden Cent.