27.01.2021, 00:20
(27.01.2021, 00:14)Gast schrieb: Aus meinem Bewerbungsverfahren für eine A13 Stelle in der Kreisverwaltung:
Ich hatte ein knappes Befriedigend im 1. und ein gehobenes Ausreichend im 2. Examen und habe bei meiner Bewerbung im öffentlichen Dienst Leute mit weitaus besseren Noten (Teilweise 2x VB mit Promotion) ausgestochen. Die Stelle war ohne Notenerfordernis ausgeschrieben. Es wurden aber teilweise Leute mit weitaus besseren Noten wegen ihrer schlechten Anschreiben, zahlreicher Grammatikfehler etc. nicht einmal eingeladen. Im Bewerbungsgespräch zählte dann eindeutig der persönliche Eindruck sowie die Beantwortung der Fachfragen, wobei die Stelle ausschließlich eher weit entfernte Rechtsgebiete (Subventionsrecht, Kreisrecht, Stiftungsrecht) beinhaltet. Die Komission im Auswahlgespräch hat die Zeugnisse vorab nicht angeguckt, sondern nur die Lebensläufe, um dort mal aus Interesse einige Dinge fragen zu können. Die Zeugnisse spielten erst bei der Gesamtauswertung eine Rolle, wurden dann aber weniger stark bewertet als die AG-Zeugnisse und ggf. praktische Erfahrungen.
Ich hatte mich wegen meiner schwachen Noten im 2. Examen weit beworben und sehr viele Einladungen gerade im Öffentlichen Dienst bekommen, womit ich auch nicht gerechnet hatte. Stellen, für die ausdrücklich eine Mindestnote vorausgesetzt war, haben mich durchgängig mit Verweis auf die Mindestnoten abgelehnt.
Ich schätze also, dass die Noten tatsächlich nur die Tür öffnen und einem ggf. einen kleinen Vorsprung gewähren, aber danach sollte vieles noch möglich sein.
Darf man fragen woher du weißt welche Noten deine Mitbewerber hatten und wieso du die Stelle bekommen hast? Der Chef hat nachher geplaudert?
27.01.2021, 00:23
Ja, es wurde letztlich geplaudert. Ich kannte außerdem einige Mitbewerber.
27.01.2021, 00:26
Na dann herzlichen Glückwunsch! Ich bin leider mit 2x7,0 noch auf der Suche nach meiner A13-Stelle, zur Zeit sind die Chancen wohl nicht so gut...
27.01.2021, 00:41
Mein Tipp wäre: Lass von Profis über deine Bewerbung rüberschauen. Fall du nicht zu Gesprächen eingeladen wirst, kann es am Inhalt deiner Bewerbung liegen. Viele beachten nicht, dass das Bewerbungsschreiben quasi eine Art "Antwort" auf die Stellenausschreibung darstellen soll. Idealerweise mit Beispielen, gerade zu den Standarddingen wie geforderter "Teamfähigkeit", "Motivation", "Belastbarkeit" etc. Jeder behauptet, teamfähig, motiviert und belastbar zu sein. Mir wurde von Personalern geraten, da einfach auch mal glaubwürdige Beispiele zu nennen.
Teamfähigkeit belegt man evtl. durch Tätigkeiten in Vereinen, Gremien oder Ehrenamt (auch tatsächlich erwähnen und nicht nur als Anlage beifügen). Motivation soll zeigen, dass man genau diese Stelle will und nicht abhaut, sobald etwas anderes kommt. Gerne soll man auch sagen, warum man seinen Lebensmittelpunkt an den neuen Arbeitsort verlagern will (wichtig vor allem für externe Bewerber). Da hilft es vielleicht, die Vorzüge der Stadt zu nennen ("Mich hat die Stadt XY durch mehrere Besuche der historischen Altstadt und der [beliebige Sehenswürdigkeit] in ihren Bann gezogen") und zu erzählen, dass man dort bereits einige soziale Kontakte hat (das kann der neue Arbeitgeber nur schwer überprüfen...). Belastbarkeit zeigt man, indem man durchaus mal Stresssituationen aufzeigt, die man gemeistert hat (Doppelbelastung Nebenjob und Studium, ehrenamtliches Engagement neben dem Studium etc.).
Jeder Punkt sollte je nach Gewicht mit einem oder zwei Sätzen kurz angerissen werden (Bewerbung nicht überfrachten). Vielleicht hilft das ja :-)
Teamfähigkeit belegt man evtl. durch Tätigkeiten in Vereinen, Gremien oder Ehrenamt (auch tatsächlich erwähnen und nicht nur als Anlage beifügen). Motivation soll zeigen, dass man genau diese Stelle will und nicht abhaut, sobald etwas anderes kommt. Gerne soll man auch sagen, warum man seinen Lebensmittelpunkt an den neuen Arbeitsort verlagern will (wichtig vor allem für externe Bewerber). Da hilft es vielleicht, die Vorzüge der Stadt zu nennen ("Mich hat die Stadt XY durch mehrere Besuche der historischen Altstadt und der [beliebige Sehenswürdigkeit] in ihren Bann gezogen") und zu erzählen, dass man dort bereits einige soziale Kontakte hat (das kann der neue Arbeitgeber nur schwer überprüfen...). Belastbarkeit zeigt man, indem man durchaus mal Stresssituationen aufzeigt, die man gemeistert hat (Doppelbelastung Nebenjob und Studium, ehrenamtliches Engagement neben dem Studium etc.).
Jeder Punkt sollte je nach Gewicht mit einem oder zwei Sätzen kurz angerissen werden (Bewerbung nicht überfrachten). Vielleicht hilft das ja :-)
27.01.2021, 02:19
In einer Kreisverwaltung nehmen sie lieber einen mit schlechteren Noten, weil der nicht so schnell abhaut. Der Doppel-VB will dann nach einem halben Jahr auf einmal doch als GK Anwalt in München wohnen und nicht im Kaff oder Richter werden wegen der höheren Bezahlung.
27.01.2021, 02:23
Selbst wenn man einen schlecht bewerteten wegen Sympathie oder Aussehen einstellt, das merkt der bessere Bewerber doch gar nicht. Dem kann man ja erzählen es gab mehrere Stellen zu besetzen, dann kann er ja nicht bei jeder Stelle ne Konkurrentenklage machen, weil es auch soft skills gibt, die man ihm dann eben abspricht. Konkurrentenklagen bringen nur bei Beförderungen was, wo es interne Bewertungen gibt.
Und wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn der schlechtere Bewerber dann die Ernennungsurkunde hat, ist es eh zu spät.
Und wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn der schlechtere Bewerber dann die Ernennungsurkunde hat, ist es eh zu spät.
27.01.2021, 02:28
Soweit ich weiss kriegt man eh keinen Anspruch auf Einstellung, sondern nur auf Wiederholung des Auswahlverfahrens.
Und den auch nur, wenn die Behörde nicht die Liste mit den Qualifikationen der Mitbewerber rausrückt.
Und dann argumentiert man wieder mit soft skills. Einklagen kann sich keiner irgendwo.
Und den auch nur, wenn die Behörde nicht die Liste mit den Qualifikationen der Mitbewerber rausrückt.
Und dann argumentiert man wieder mit soft skills. Einklagen kann sich keiner irgendwo.
27.01.2021, 14:17
(27.01.2021, 00:14)Gast schrieb: Aus meinem Bewerbungsverfahren für eine A13 Stelle in der Kreisverwaltung:
Ich hatte ein knappes Befriedigend im 1. und ein gehobenes Ausreichend im 2. Examen und habe bei meiner Bewerbung im öffentlichen Dienst Leute mit weitaus besseren Noten (Teilweise 2x VB mit Promotion) ausgestochen. Die Stelle war ohne Notenerfordernis ausgeschrieben. Es wurden aber teilweise Leute mit weitaus besseren Noten wegen ihrer schlechten Anschreiben, zahlreicher Grammatikfehler etc. nicht einmal eingeladen. Im Bewerbungsgespräch zählte dann eindeutig der persönliche Eindruck sowie die Beantwortung der Fachfragen, wobei die Stelle ausschließlich eher weit entfernte Rechtsgebiete (Subventionsrecht, Kreisrecht, Stiftungsrecht) beinhaltet. Die Komission im Auswahlgespräch hat die Zeugnisse vorab nicht angeguckt, sondern nur die Lebensläufe, um dort mal aus Interesse einige Dinge fragen zu können. Die Zeugnisse spielten erst bei der Gesamtauswertung eine Rolle, wurden dann aber weniger stark bewertet als die AG-Zeugnisse und ggf. praktische Erfahrungen.
Ich hatte mich wegen meiner schwachen Noten im 2. Examen weit beworben und sehr viele Einladungen gerade im Öffentlichen Dienst bekommen, womit ich auch nicht gerechnet hatte. Stellen, für die ausdrücklich eine Mindestnote vorausgesetzt war, haben mich durchgängig mit Verweis auf die Mindestnoten abgelehnt.
Ich schätze also, dass die Noten tatsächlich nur die Tür öffnen und einem ggf. einen kleinen Vorsprung gewähren, aber danach sollte vieles noch möglich sein.
Jetzt wird einem klar, weshalb man mit 9,5 Punkten abgelehnt wird. Vllt sollte ich doch lieber zur GK. Dort werden wenigstens fachliche Eigenschaften geschätzt und man muss nicht mit 6 P. konkurrieren
27.01.2021, 14:31
Ich habe nur von einem jungen Volljuristen erfahren, dass neben ihm noch drei andere Personen zum Vorstellungsgespräch im ÖD (Landesebene) eingeladen wurden. Letztlich wurden er und ein weiterer eingestellt. Konkreteres kann ich aber leider nicht dazu sagen.
27.01.2021, 14:34
(27.01.2021, 00:14)Gast schrieb: Aus meinem Bewerbungsverfahren für eine A13 Stelle in der Kreisverwaltung:
Ich hatte ein knappes Befriedigend im 1. und ein gehobenes Ausreichend im 2. Examen und habe bei meiner Bewerbung im öffentlichen Dienst Leute mit weitaus besseren Noten (Teilweise 2x VB mit Promotion) ausgestochen. Die Stelle war ohne Notenerfordernis ausgeschrieben. Es wurden aber teilweise Leute mit weitaus besseren Noten wegen ihrer schlechten Anschreiben, zahlreicher Grammatikfehler etc. nicht einmal eingeladen. Im Bewerbungsgespräch zählte dann eindeutig der persönliche Eindruck sowie die Beantwortung der Fachfragen, wobei die Stelle ausschließlich eher weit entfernte Rechtsgebiete (Subventionsrecht, Kreisrecht, Stiftungsrecht) beinhaltet. Die Komission im Auswahlgespräch hat die Zeugnisse vorab nicht angeguckt, sondern nur die Lebensläufe, um dort mal aus Interesse einige Dinge fragen zu können. Die Zeugnisse spielten erst bei der Gesamtauswertung eine Rolle, wurden dann aber weniger stark bewertet als die AG-Zeugnisse und ggf. praktische Erfahrungen.
Ich hatte mich wegen meiner schwachen Noten im 2. Examen weit beworben und sehr viele Einladungen gerade im Öffentlichen Dienst bekommen, womit ich auch nicht gerechnet hatte. Stellen, für die ausdrücklich eine Mindestnote vorausgesetzt war, haben mich durchgängig mit Verweis auf die Mindestnoten abgelehnt.
Ich schätze also, dass die Noten tatsächlich nur die Tür öffnen und einem ggf. einen kleinen Vorsprung gewähren, aber danach sollte vieles noch möglich sein.
Das halte ich für ein Märchen. Allein aufgrund der Bestenauslese werden (examensmäßig) bessere Kandidaten dich regelmäßig ausstechen. Auch dass die AG-Zeugnisse vor dem Examenszeugnis stehen und die Komission nur die Lebensläufe angeguckt hat ohne die Noten zu kennen (alle die ich kenne schreiben ihre Examenspunktzahl zudem direkt in den Lebenslauf) halte ich daher für ein Märchen. Dass Bewerber aufgrund von Grammatikfehlern nicht eingeladen wurden, kann ich mir auch nicht vorstellen (nach meiner Erfahrung kannst du da sonstwas reinschreiben - das Anschreiben im ÖD ist de facto egal, weil die Einladung erfolgt, sobald du die Voraussetzungen erfüllst) - und dass plötzlich alle zahlreiche Fehler im Anschreiben gehabt hätten: nun ja, kann ich auch nicht glauben. ;-)