26.01.2021, 14:08
Wenn für den Staatsdienst die Bestenauslese vorschreibt, dass der bestmögliche Bewerber genommen werden muss, in welchem Maße sind hiernach anhand des Ersteindrucks im Vorstellungsgespräch Abweichungen von der notenmäßigen Rangordnung zu rechtfertigen?
26.01.2021, 14:10
Zu 23,16 %
26.01.2021, 14:12
Na, 100%. Wer die Noten hat wird eingeladen und was dann geschieht hängt vom Gespräch ab. Wie naiv kann man denn sein
26.01.2021, 14:55
(26.01.2021, 14:12)Gast schrieb: Na, 100%. Wer die Noten hat wird eingeladen und was dann geschieht hängt vom Gespräch ab. Wie naiv kann man denn sein
Das halte ich eher für naiv. Nach der Bestenauslese muss man schon sehr viel besser im Gespräch sein, um eine erhebliche Notendifferenz auszugleichen.
26.01.2021, 15:00
(26.01.2021, 14:55)Gast schrieb:(26.01.2021, 14:12)Gast schrieb: Na, 100%. Wer die Noten hat wird eingeladen und was dann geschieht hängt vom Gespräch ab. Wie naiv kann man denn sein
Das halte ich eher für naiv. Nach der Bestenauslese muss man schon sehr viel besser im Gespräch sein, um eine erhebliche Notendifferenz auszugleichen.
warum? Das Gespräch ist doch dazu da, um den Bewerber kennen zu lernen. Wenn man danach zu dem Ergebnis kommt, dass der Bewerber sehr unangenehm ist, werden ihm seine 9,5 P auch nichts bringen.
26.01.2021, 15:14
(26.01.2021, 14:55)Gast schrieb:(26.01.2021, 14:12)Gast schrieb: Na, 100%. Wer die Noten hat wird eingeladen und was dann geschieht hängt vom Gespräch ab. Wie naiv kann man denn sein
Das halte ich eher für naiv. Nach der Bestenauslese muss man schon sehr viel besser im Gespräch sein, um eine erhebliche Notendifferenz auszugleichen.
Die Frage ist doch, um was für Gespräche es geht. Wenn es 2 Stellen und 10 Bewerber gibt, ist die Lage eine völlig andere als wenn theoretisch für alle Eingeladenen eine Stelle vorhanden ist. Grds. kann man sagen, dass alle Eingeladenen eine Chance haben und es dann vom Eindruck im Gespräch und einer Gesamtbetrachtung abhängt. Es kommt ja auch drauf an, wie das Gespräch aufgebaut ist. Nur Plaudern über eigene Person und Motivation oder ggf. noch Fachfragen, die vielleicht bei jmd. mit besserer Note an dem Tag schlecht laufen. Und wie es häufig bei AC im ÖD der Fall ist, muss man auch nach dem Gespräch keinen nehmen, wenn sie zwar wg. Erreichen der Notengrenze eingeladen wurden, aber im Gespräch nicht hinreichend überzeugt haben und daher nicht als (gut genug) geeignet angesehen werden.
Aber warum Du so eine Frage hier stellst, erschließt sich mir nicht. Hier sitzt doch keiner in Deiner Auswahlkommission. Es hängt eben maßgeblich von der subjektiven Beurteilung der Kommission ab und ob es eben ein einfaches Gespräch oder mehr ist, wo man in unterschiedlichen Aspekten punkten muss.
26.01.2021, 15:25
Die Anforderungen der Rechtsprechung, "weicher Faktoren" im Einklang mit Art. 33 II GG zu berücksichtigen, sind abstrus hoch. Ohne ordentliche Dokumentation des gesamten Bewerbungsverfahrens fliegt einem das schnell um die Ohren. Bspw. muss konsequent dokumentiert werden, wer im Bewerbungsgespräch auf welche Frage was geantwortet hat und warum nun die eine Antwort besser war als die andere, wenn man dann später die Auswahlentscheidung damit begründet, dass der eine Bewerber im Gespräch einen kompetenteren Eindruck gemacht hat.
Einfach mal in die Kommentierungen zu Art. 33 GG schauen. Die beste Kommentierung ist mMn: von Roetteken in Boecken/Düwell/Diller/Hanau.
Einfach mal in die Kommentierungen zu Art. 33 GG schauen. Die beste Kommentierung ist mMn: von Roetteken in Boecken/Düwell/Diller/Hanau.
26.01.2021, 15:31
Eignung, Befähigung und fachliche leistung.
Eignung haben wir alle gleich
Leistung ist bezogen auf die jüngste dienstliche Beurteilung, also das 2. Examen
Eignung ist die persönliche Befähigung.
Letztere kann dem Ausschlag bei gleicher Leistung geben, allerdings auch eine schlechtere Leistung im Vergleich zu einem wher ungeeigneten Bewerber ausgleichen... wenn du z.B. Wahlststion beim OLG oder so hattest und man dich kennt, du die Mindestpunktzahl von meist 8 geknackt hast, dann kannst du gut und gerne aufgrund Eignung einem 9+ Kandidat vorgezogen werden, wenn der halt dann menschlich verkackt im Gespräch... meist ist die Eignung aber gegeben. Da müssen schon extrem arrogante o.ä. vor einem sitzen.
Eignung haben wir alle gleich
Leistung ist bezogen auf die jüngste dienstliche Beurteilung, also das 2. Examen
Eignung ist die persönliche Befähigung.
Letztere kann dem Ausschlag bei gleicher Leistung geben, allerdings auch eine schlechtere Leistung im Vergleich zu einem wher ungeeigneten Bewerber ausgleichen... wenn du z.B. Wahlststion beim OLG oder so hattest und man dich kennt, du die Mindestpunktzahl von meist 8 geknackt hast, dann kannst du gut und gerne aufgrund Eignung einem 9+ Kandidat vorgezogen werden, wenn der halt dann menschlich verkackt im Gespräch... meist ist die Eignung aber gegeben. Da müssen schon extrem arrogante o.ä. vor einem sitzen.
26.01.2021, 22:50
(26.01.2021, 14:08)Gast schrieb: Wenn für den Staatsdienst die Bestenauslese vorschreibt, dass der bestmögliche Bewerber genommen werden muss, in welchem Maße sind hiernach anhand des Ersteindrucks im Vorstellungsgespräch Abweichungen von der notenmäßigen Rangordnung zu rechtfertigen?
Auch wenn du notenmäßig der beste Bewerber bist, kannst du dich mit deinen persönlichen Eigenschaften ins Aus schießen. Gleichzeitig kann auch ein notenmäßig schwacher Kandidat mit starker Motivation und Zusatzqualifikationen bei der Kommission auf große Gegenliebe stoßen. Die Justizverwaltung muss sich überhaupt nicht rechtfertigen, warum sie den einen nimmt und den anderen nicht. Insoweit besteht ein weiter Beurteilungsspielraum, der nicht justiziabel ist.
27.01.2021, 00:14
Aus meinem Bewerbungsverfahren für eine A13 Stelle in der Kreisverwaltung:
Ich hatte ein knappes Befriedigend im 1. und ein gehobenes Ausreichend im 2. Examen und habe bei meiner Bewerbung im öffentlichen Dienst Leute mit weitaus besseren Noten (Teilweise 2x VB mit Promotion) ausgestochen. Die Stelle war ohne Notenerfordernis ausgeschrieben. Es wurden aber teilweise Leute mit weitaus besseren Noten wegen ihrer schlechten Anschreiben, zahlreicher Grammatikfehler etc. nicht einmal eingeladen. Im Bewerbungsgespräch zählte dann eindeutig der persönliche Eindruck sowie die Beantwortung der Fachfragen, wobei die Stelle ausschließlich eher weit entfernte Rechtsgebiete (Subventionsrecht, Kreisrecht, Stiftungsrecht) beinhaltet. Die Komission im Auswahlgespräch hat die Zeugnisse vorab nicht angeguckt, sondern nur die Lebensläufe, um dort mal aus Interesse einige Dinge fragen zu können. Die Zeugnisse spielten erst bei der Gesamtauswertung eine Rolle, wurden dann aber weniger stark bewertet als die AG-Zeugnisse und ggf. praktische Erfahrungen.
Ich hatte mich wegen meiner schwachen Noten im 2. Examen weit beworben und sehr viele Einladungen gerade im Öffentlichen Dienst bekommen, womit ich auch nicht gerechnet hatte. Stellen, für die ausdrücklich eine Mindestnote vorausgesetzt war, haben mich durchgängig mit Verweis auf die Mindestnoten abgelehnt.
Ich schätze also, dass die Noten tatsächlich nur die Tür öffnen und einem ggf. einen kleinen Vorsprung gewähren, aber danach sollte vieles noch möglich sein.
Ich hatte ein knappes Befriedigend im 1. und ein gehobenes Ausreichend im 2. Examen und habe bei meiner Bewerbung im öffentlichen Dienst Leute mit weitaus besseren Noten (Teilweise 2x VB mit Promotion) ausgestochen. Die Stelle war ohne Notenerfordernis ausgeschrieben. Es wurden aber teilweise Leute mit weitaus besseren Noten wegen ihrer schlechten Anschreiben, zahlreicher Grammatikfehler etc. nicht einmal eingeladen. Im Bewerbungsgespräch zählte dann eindeutig der persönliche Eindruck sowie die Beantwortung der Fachfragen, wobei die Stelle ausschließlich eher weit entfernte Rechtsgebiete (Subventionsrecht, Kreisrecht, Stiftungsrecht) beinhaltet. Die Komission im Auswahlgespräch hat die Zeugnisse vorab nicht angeguckt, sondern nur die Lebensläufe, um dort mal aus Interesse einige Dinge fragen zu können. Die Zeugnisse spielten erst bei der Gesamtauswertung eine Rolle, wurden dann aber weniger stark bewertet als die AG-Zeugnisse und ggf. praktische Erfahrungen.
Ich hatte mich wegen meiner schwachen Noten im 2. Examen weit beworben und sehr viele Einladungen gerade im Öffentlichen Dienst bekommen, womit ich auch nicht gerechnet hatte. Stellen, für die ausdrücklich eine Mindestnote vorausgesetzt war, haben mich durchgängig mit Verweis auf die Mindestnoten abgelehnt.
Ich schätze also, dass die Noten tatsächlich nur die Tür öffnen und einem ggf. einen kleinen Vorsprung gewähren, aber danach sollte vieles noch möglich sein.