24.11.2020, 14:18
(24.11.2020, 14:02)Gast schrieb:(24.11.2020, 13:42)Gast schrieb:(24.11.2020, 12:47)Gast schrieb:(23.11.2020, 15:42)Gast schrieb:(23.11.2020, 13:07)Gast schrieb: "doppelt so viel Asche wie 2yr/3yr Associates in einer GK"
Den will ich sehen :D
Google mal André Miegel. Erst im Herbst 2017 Referendariat beendet. Dann wurde er Ende 2019 in nem Youtube-Video gefeatured und geht seitdem steil nach oben. Zuletzt komplett in neue Büroräume gezogen. Unterschätzt die Reichweite nicht. Das reicht locker aus, dass er einen Stundensatz von 250 € nehmen kann, weil jeder Anwalt hat nur 24 Stunden täglich zur Verfügung.
Oder wie ein befreundeter Strafverteidiger mal zu mir meinte: "Die Tatverdächtigen zahlen dir alles, damit sie nicht in den Knast müssen. Da ist eine ganz andere Situation bei denen als wenn es um die Rückzahlung des Kaufpreises für einen defekten TV geht. Mit der Panik von den Leuten machst du richtig Geld."
Kann jemand hierzu was sagen? Sind 250 € Stundensatz realistisch und kann man das 10 Stunden täglich durchziehen? Das wäre bei einer 5-Tage-Woche ja ein äußerst auskömmliches Einkommen... :angel: Dann ist ja Selbstvermarktung wirklich alles.
Stop mal... also 250 Euro netto sind nicht selbstverständlich für einen einfachen Berufsanfänger, es sei denn, ihr macht wirklich das Geschäft mit der Angst und verkauft euch über wert, was ich irgendwie als betrügerisch empfinde. Es gibt ein paar ungeschriebene Regeln: 300 netto nehmen die Partner in den Strafrechtsboutiquen bzw solche Angestellte mit voller Kriegsbemalung (Dr. plus LLM) - zumindest in Großstädten. Das Honorar eines durchschnittlichen Verteidigers mit FA Titel liegt bei 160 bis 180 Euro pro Stunde.
Fehlt Dr. oder LLM werden zumeist 250 in den Boutiquen genommen.
Wer aber Berufsanfänger ist, weder FA, noch Dr., noch LLM, noch DoppelVB hat und nicht einmal in einer Boutique arbeitet, wo er auf die Berufserfahrung eines Partners zurückgreifen kann, begeht mE Wucher, wenn er 250 die Stunde nimmt. Ich wüsste nicht, wodurch DAS gerechtfertigt sein soll! Die Mandanten wissen es im Zweifel nicht besser und werden total verarscht. Einen solchen Berufsethos finde ich nicht erstrebenswert...
Junge, wer rechnet bitte Stundensätze in Netto ab? So eine richtige Studidenkweise :D
Alle Stundensätze und alle Gehälter weredn nicht ohne Grund immer brutto angerechnet, weil brutto im Gegensatz zu netto vergleichbar ist. Was beim einzelnen Netto herauskommt, kann keiner wissen, deswegen geht es auch oben um 250 € brutto natürlich.
Oh Mann, Junge ! Du hast keine Ahnung und scheinst hier der Student zu sein (der ich mit 8 Jahren Berufserfahrung nicht bin).
Stundensätze werden netto (ohne Umsatzsteuer) und brutto (mit Umsatzsteuer) angegeben.
Der Nennwert ist immer netto... man sagt auch in den Honorarverhandlungen, man nehme (zb) „250 plus MWSt die Stunde“... also netto...
24.11.2020, 14:20
P.S.: für den Studi: die Mehrwertsteuer ist für alle gleich und auch die RVG Gebühren stehen OHNE MwSt im Gesetz...
24.11.2020, 14:20
alter jeder nennt nur den Nettostundensatz als Anwalt. Das ist, was bei dir hängen bleibt.
Brutto interessiert nur die Verbraucher.
Brutto interessiert nur die Verbraucher.
24.11.2020, 14:21
Ja, auch die RVG Gebühren sind NETTO, also ohne Mehrwertsteuer im Gesetz angegeben, die dann in der Rechnung extra erscheint!
24.11.2020, 14:26
(24.11.2020, 14:02)Gast schrieb: Junge, wer rechnet bitte Stundensätze in Netto ab? So eine richtige Studidenkweise :D
Alle Stundensätze und alle Gehälter weredn nicht ohne Grund immer brutto angerechnet, weil brutto im Gegensatz zu netto vergleichbar ist. Was beim einzelnen Netto herauskommt, kann keiner wissen, deswegen geht es auch oben um 250 € brutto natürlich.
Missverständnis. Du gehst bei brutto/netto davon aus, ob vor/nach Zahlung der Einkommenssteuer. Gemeint war aber wohl ob mit/ohne Mehrwertsteuer.
24.11.2020, 14:30
(24.11.2020, 14:26)Gast schrieb:(24.11.2020, 14:02)Gast schrieb: Junge, wer rechnet bitte Stundensätze in Netto ab? So eine richtige Studidenkweise :D
Alle Stundensätze und alle Gehälter weredn nicht ohne Grund immer brutto angerechnet, weil brutto im Gegensatz zu netto vergleichbar ist. Was beim einzelnen Netto herauskommt, kann keiner wissen, deswegen geht es auch oben um 250 € brutto natürlich.
Missverständnis. Du gehst bei brutto/netto davon aus, ob vor/nach Zahlung der Einkommenssteuer. Gemeint war aber wohl ob mit/ohne Mehrwertsteuer.
Wenn man von Honorarvereinbarungen spricht, weiß jeder Praktiker, was mit netto / brutto Stundensatz gemeint ist.
Das ist kein Missverständnis, sondern der Kommentator hat schlichtweg keine Ahnung und ein zu aufgeblasenes Ego.
24.11.2020, 14:53
(24.11.2020, 14:30)Gast schrieb:(24.11.2020, 14:26)Gast schrieb:(24.11.2020, 14:02)Gast schrieb: Junge, wer rechnet bitte Stundensätze in Netto ab? So eine richtige Studidenkweise :D
Alle Stundensätze und alle Gehälter weredn nicht ohne Grund immer brutto angerechnet, weil brutto im Gegensatz zu netto vergleichbar ist. Was beim einzelnen Netto herauskommt, kann keiner wissen, deswegen geht es auch oben um 250 € brutto natürlich.
Missverständnis. Du gehst bei brutto/netto davon aus, ob vor/nach Zahlung der Einkommenssteuer. Gemeint war aber wohl ob mit/ohne Mehrwertsteuer.
Wenn man von Honorarvereinbarungen spricht, weiß jeder Praktiker, was mit netto / brutto Stundensatz gemeint ist.
Das ist kein Missverständnis, sondern der Kommentator hat schlichtweg keine Ahnung und ein zu aufgeblasenes Ego.
Jo oder er arbeitet einfach in einer GK und muss sich daher nicht mit solchen niederen Buchhalterfragen beschäftigen. Sowas machen doch nur FWW Anwälte selbst :D
24.11.2020, 14:57
(24.11.2020, 14:15)Gast Gast schrieb: PS: Ein Stundensatz von 250 Euro ist weder krass überhöht noch untersetzt, sondern auf Basis einer Mischkalkulation halbwegs sinnvoll. Die allerallerwenigsten Anwälte rechnen ausschließlich nach Honorarvereinbarung ab. Bei den meisten ist es eine Mischung aus RVG und Honorarv. (so ähnlich wie bei Ärzten mit Kasse und Privaten).
Bist du ein Einzelkämpfer kannst du so mit 5-6 billable Stunden pro Tag rechnen. Der Rest geht für Verwaltung, Akquise und Co drauf. Die konstanten 10+ billables am Tag schaffen nur die GK Associates, die ständig von ihren Partnern gefüttert werden und nichts machen müssen außer eben zu arbeiten.
Wenn du 240 Arbeitstage pro Jahr hast, wird man zwischen 1.200 und 1.500 Mandatsstunden p.a. haben. Ein Umsatz von 150.000 Euro sollte dabei schon rauskommen, dass sich das ganze lohnt (Bürokosten, ggf. Angestellte, VW-Beitrag, Krankenkasse, Rücklagen für schlechte Zeiten usw.). D.h. die Stunde sollte knapp 100 Euro einbringen. Da man als Strafverteidiger idR aber auch viele Pflichtverteidigungen macht oder nach Gebühren abrechnet, kommt es sicherlich nicht selten vor, dass man diesen Stundensatz unterschreitet (wer liebt es nicht, das Mandant, das einem 2.000 Euro Gebühren einbringt, aber 40 Stunden arbeitet kostet, Ergebnis Stundensatz von 50 Euro). Um das auszugleichen hat man dann neben dem Brot und Butter Geschäft ein paar Fälle, die größer/wichtig sind und wo man eine Honorarvereinbarung hinbekommt. Da muss man dann förmlich etwas mehr hinlangen, damit es sich in der Mischkalkulation überhaupt lohnt.
Am Anfang hat man nur Brot und Butter Geschäft und dann kommen langsam mehr und mehr Honorarvereinbarungen hinzu, wenn es gut läuft. Aber man soll nicht glauben, dass man nach 3-5 Jahren nur noch auf Honorarbasis arbeitet und dann solche Kalkulationen anstellen.
Mal ausgehend von den 5-6 Billables am Tag wären das bei diesem André Miegel ja direkt mal 9.000 € pro Woche zzgl. MwSt (er zieht offenbar auch samstags durch). Und damit über 400.000 € im Jahr.
Viel Zeit für Akquise wird bei ihm nicht draufgehen. Er hat ja allein 140.000 YouTube Follower, die kennen wiederum alle genug Leute. Das heißt, wenn da mal wer in Schwierigkeiten ist, gehen wohl viele davon zu ihm.
Auch die Kosten für Sekretärinnen und Co dürften nicht allzu astronomisch sein, sodass ihm noch einige schön saftige Stücke vom Kuchen bleiben. Und dafür macht er, was ihm Spaß macht, was ich von meinem derzeitigen Job nicht wirklich behaupten kan...
24.11.2020, 15:00
(24.11.2020, 14:53)Gast schrieb:(24.11.2020, 14:30)Gast schrieb:(24.11.2020, 14:26)Gast schrieb:(24.11.2020, 14:02)Gast schrieb: Junge, wer rechnet bitte Stundensätze in Netto ab? So eine richtige Studidenkweise :D
Alle Stundensätze und alle Gehälter weredn nicht ohne Grund immer brutto angerechnet, weil brutto im Gegensatz zu netto vergleichbar ist. Was beim einzelnen Netto herauskommt, kann keiner wissen, deswegen geht es auch oben um 250 € brutto natürlich.
Missverständnis. Du gehst bei brutto/netto davon aus, ob vor/nach Zahlung der Einkommenssteuer. Gemeint war aber wohl ob mit/ohne Mehrwertsteuer.
Wenn man von Honorarvereinbarungen spricht, weiß jeder Praktiker, was mit netto / brutto Stundensatz gemeint ist.
Das ist kein Missverständnis, sondern der Kommentator hat schlichtweg keine Ahnung und ein zu aufgeblasenes Ego.
Jo oder er arbeitet einfach in einer GK und muss sich daher nicht mit solchen niederen Buchhalterfragen beschäftigen. Sowas machen doch nur FWW Anwälte selbst :D
Die nehmen keinen Stundensatz...
24.11.2020, 15:13
(24.11.2020, 14:15)Gast Gast schrieb: PS: Ein Stundensatz von 250 Euro ist weder krass überhöht noch untersetzt, sondern auf Basis einer Mischkalkulation halbwegs sinnvoll. Die allerallerwenigsten Anwälte rechnen ausschließlich nach Honorarvereinbarung ab. Bei den meisten ist es eine Mischung aus RVG und Honorarv. (so ähnlich wie bei Ärzten mit Kasse und Privaten).
Bist du ein Einzelkämpfer kannst du so mit 5-6 billable Stunden pro Tag rechnen. Der Rest geht für Verwaltung, Akquise und Co drauf. Die konstanten 10+ billables am Tag schaffen nur die GK Associates, die ständig von ihren Partnern gefüttert werden und nichts machen müssen außer eben zu arbeiten.
Wenn du 240 Arbeitstage pro Jahr hast, wird man zwischen 1.200 und 1.500 Mandatsstunden p.a. haben. Ein Umsatz von 150.000 Euro sollte dabei schon rauskommen, dass sich das ganze lohnt (Bürokosten, ggf. Angestellte, VW-Beitrag, Krankenkasse, Rücklagen für schlechte Zeiten usw.). D.h. die Stunde sollte knapp 100 Euro einbringen. Da man als Strafverteidiger idR aber auch viele Pflichtverteidigungen macht oder nach Gebühren abrechnet, kommt es sicherlich nicht selten vor, dass man diesen Stundensatz unterschreitet (wer liebt es nicht, das Mandant, das einem 2.000 Euro Gebühren einbringt, aber 40 Stunden arbeitet kostet, Ergebnis Stundensatz von 50 Euro). Um das auszugleichen hat man dann neben dem Brot und Butter Geschäft ein paar Fälle, die größer/wichtig sind und wo man eine Honorarvereinbarung hinbekommt. Da muss man dann förmlich etwas mehr hinlangen, damit es sich in der Mischkalkulation überhaupt lohnt.
Am Anfang hat man nur Brot und Butter Geschäft und dann kommen langsam mehr und mehr Honorarvereinbarungen hinzu, wenn es gut läuft. Aber man soll nicht glauben, dass man nach 3-5 Jahren nur noch auf Honorarbasis arbeitet und dann solche Kalkulationen anstellen.
Das sind Erwägungen, die an der Praxis vorbei gehen. „Mischkalkulationen“ kommen bei Anwälten, die grds NICHT auf RVG Basis abrechnen, nur dann zustande, wenn die Honorarforderung nach Stundensatz UNTERHALB der RVG Gebühr läge, da diese nicht unterschritten werden darf.
Strafverteidiger, die Stundensätze von 250 Euro oder noch mehr nehmen, lassen sich in der Regel selten als Pflichtverteidiger beiordnen, sondern treten stets nur als Wahlverteidiger auf, was auch bei den Richtern bekannt ist und berücksichtigt wird.
Und doch, 250 Euro sind (insbesondere außerhalb Hamburgs, München oder Frankfurt) für einen selbstständigen Berufsanfänger in der Regel völlig ÜBERSETZT. Weder seine Qualifikationen noch das Niveau der Mandate geben das her. Außerdem muss man sich an örtlichen Gepflogenheiten orientieren.
Der Mandat hat nicht zu zahlen, was wirtschaftlich für den Junioranwalt angenehm ist, sondern was seine Leistung wert ist.
Und 6 billable hours am Tag !!! Hast du eine Ahnung, wie viel das ist ?? Kein selbstständiger Berufsanfänger kommt auf 6 abrechenbare Stunden täglich.