• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Berufstätigkeit als selbstständiger Strafverteidiger
1 2 3 4 5 ... 10 »
 
Antworten

 
Berufstätigkeit als selbstständiger Strafverteidiger
Freemind
Unregistered
 
#1
23.11.2020, 12:54
Moin moin,

gibt es hier selbstständige Strafverteidiger unter uns, die ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern möchten (Arbeit, Zeiten, Einkommen, Stresslevel, Pro/Contra, Ängste, Sorgen, ...)?

Es gibt da ja grundsätzlich eine breite Vielfalt. Einige wissen nicht, wie sie es finanziell ins nächste Jahr schaffen sollen. Andere können sich gut verkaufen und starten trotz zweier sehr dürftiger Examina als selbstständiger Strafverteidiger voll durch und machen doppelt so viel Asche wie 2yr/3yr Associates in einer GK.

Natürlich wird es auch hier wieder so einige Trollposts geben. Aber vielleicht schaffen wir ja zumindest, dass der Großteil der Posts auf wahren Erfahrungsberichten beruht?  :heart:
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
23.11.2020, 13:07
"doppelt so viel Asche wie 2yr/3yr Associates in einer GK"

Den will ich sehen  :D
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
23.11.2020, 13:29
Zitat:Andere können sich gut verkaufen

Das ist eine nette Formulierung für das, was ich eher als hemmungslose Verarsche der Mandantschaft bezeichnen würde. Ja, mit gutem (aggressivem und ekelerregend selbstdarstellerischem) Eigenmarketing kann man seinen Umsatz anscheinend deutlich steigern.

Und ja, das scheint vor allem im Strafrecht der Fall zu sein. Zum einen hat man es hier wohl öfter mit einer Kundschaft zu tun, die sich blenden lässt. Zum anderen sind hier wohl einfach eher die Zeitgenossen mit einschlägigen Persönlichkeitsstrukturen unterwegs, die ein solches Umtreiben erlauben, für das ich mich persönlich schämen würde. Dieses Tätigkeitsfeld ist für diese Menschen aber wohl auch geradezu prädestiniert. Im Strafrecht kann man meines Erachtens (zumindest als Laie, zumal als Angehöriger eines bestimmten Klientels) am wenigsten ausmachen, welchen Wert die Arbeit des Anwalts nun für den Ausgang des Verfahrens hatte. Die Mandanten wollen aber auch nicht unbedingt gute jurisitsche Arbeit, sondern einen Anwalt, wie sie ihn aus dem Fernsehen kennen...

Wie viel verdienen diese Leute nun? Mit Blick auf die Autos, die die fahren, und die Reichweite ihrer Social Media Accounts (beides natürlich nur bedingt aussagekräftig) verdienen die wohl schon eniges. In bestimmten Kreisen scheinen die einfach die go-to-Adresse zu sein. Aber auch für diese Anwälte hat der Tag nur 24 Stunden. Und die gesetzlichen Gebühren sind nur begrenzt hoch. Und die Kundschaft ist nicht immer besonders zahlungsfähig.

Ich bezweifle, dass die das Doppelte eines Associates machen. Die müssen ihre Kosten selber stemmen und haben zudem den Stress der Selbstständigkeit. Es mag einige Spitzenverdiener unter den Strafverteidigern geben. Das sind aber wohl meistens Kollegen, die auch ohne weiteres in einer GK unterkommen könnten, was juristische Begabnung und Examensnoten betrifft. Der geschickte Selbstdarsteller mit seinen mäßigen Examensnoten gehört nicht dazu.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
23.11.2020, 13:33
(23.11.2020, 12:54)Freemind schrieb:  Natürlich wird es auch hier wieder so einige Trollposts geben. Aber vielleicht schaffen wir ja zumindest, dass der Großteil der Posts auf wahren Erfahrungsberichten beruht?  :heart:

Schon dein Post scheint eher auf einer Legende zu basieren als auf einem wahren Erfahrungsbericht. Oder woher die Infos über die Gehälter? Nenn gerne ein paar Beispiele.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
23.11.2020, 13:47
(23.11.2020, 13:29)Gast schrieb:  
Zitat:Andere können sich gut verkaufen

Das ist eine nette Formulierung für das, was ich eher als hemmungslose Verarsche der Mandantschaft bezeichnen würde. Ja, mit gutem (aggressivem und ekelerregend selbstdarstellerischem) Eigenmarketing kann man seinen Umsatz anscheinend deutlich steigern.

Und ja, das scheint vor allem im Strafrecht der Fall zu sein. Zum einen hat man es hier wohl öfter mit einer Kundschaft zu tun, die sich blenden lässt. Zum anderen sind hier wohl einfach eher die Zeitgenossen mit einschlägigen Persönlichkeitsstrukturen unterwegs, die ein solches Umtreiben erlauben, für das ich mich persönlich schämen würde. Dieses Tätigkeitsfeld ist für diese Menschen aber wohl auch geradezu prädestiniert. Im Strafrecht kann man meines Erachtens (zumindest als Laie, zumal als Angehöriger eines bestimmten Klientels) am wenigsten ausmachen, welchen Wert die Arbeit des Anwalts nun für den Ausgang des Verfahrens hatte. Die Mandanten wollen aber auch nicht unbedingt gute jurisitsche Arbeit, sondern einen Anwalt, wie sie ihn aus dem Fernsehen kennen...

Wie viel verdienen diese Leute nun? Mit Blick auf die Autos, die die fahren, und die Reichweite ihrer Social Media Accounts (beides natürlich nur bedingt aussagekräftig) verdienen die wohl schon eniges. In bestimmten Kreisen scheinen die einfach die go-to-Adresse zu sein. Aber auch für diese Anwälte hat der Tag nur 24 Stunden. Und die gesetzlichen Gebühren sind nur begrenzt hoch. Und die Kundschaft ist nicht immer besonders zahlungsfähig.

Ich bezweifle, dass die das Doppelte eines Associates machen. Die müssen ihre Kosten selber stemmen und haben zudem den Stress der Selbstständigkeit. Es mag einige Spitzenverdiener unter den Strafverteidigern geben. Das sind aber wohl meistens Kollegen, die auch ohne weiteres in einer GK unterkommen könnten, was juristische Begabnung und Examensnoten betrifft. Der geschickte Selbstdarsteller mit seinen mäßigen Examensnoten gehört nicht dazu.

Sehr sehr gute und wohl weitgehend zutreffende Darstellung.

Einzig bzgl der zur Schau gestellten Statussymbole möchte ich anmerken, dass die in der Regel gar nichts über den wirtschaftlichen Erfolg aussagen. Die fetten Karren kann sich eigentlich jeder leasen (dafür wohnste dann zB weiter bei Mutti oder machst woanders Abstriche) und social media ist ja sowieso überwiegend Schein.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
23.11.2020, 14:05
Mit allgemeinem Strafrecht gewinnt man doch keinen Blumentopf. Jede Menge Pflichtverteidigung, für die es miese Gebühren gibt.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
23.11.2020, 14:11
Stundensatz Mandate + Wirtschaftsstrafrecht + Medizinstrafrecht = monatlicher Gewinn 15k (+/- 5 k).
Zitieren
Gasti
Unregistered
 
#8
23.11.2020, 14:20
Richtig ist, daß man mit Strafrecht sehr wenig - wie bereits gesagt - verdienen kann. Richtig ist aber auch, daß man sehr viel verdienen kann. Man muss seine Honorarvereinbarungen nur richtig verkaufen. Die großen Verteidiger nehmen über 30.000 EUR pro Verhandlungstag. Kleinere Lichter kriegen weniger, aber 2.500 bis 5.000 kann man realistisch durchsetzen, wenn man sich gut anstellt. Wenn man dann 5 bis 10 Verhandlungstage hat, verdient man mehr als jeder GK Associate.
Zitieren
Gast Gast
Unregistered
 
#9
23.11.2020, 14:34
(23.11.2020, 14:20)Gasti schrieb:  Richtig ist, daß man mit Strafrecht sehr wenig - wie bereits gesagt - verdienen kann. Richtig ist aber auch, daß man sehr viel verdienen kann. Man muss seine Honorarvereinbarungen nur richtig verkaufen. Die großen Verteidiger nehmen über 30.000 EUR pro Verhandlungstag. Kleinere Lichter kriegen weniger, aber 2.500 bis 5.000 kann man realistisch durchsetzen, wenn man sich gut anstellt. Wenn man dann 5 bis 10 Verhandlungstage hat, verdient man mehr als jeder GK Associate.

Da frage ich mich, welche natürliche Person kann 25-50.000 Euro für eine Strafverteidigung bezahlen. Ich hätte jetzt gesagt, Manager bei Steuer- oder Unternehmensstrafsache und OK, wo man gar nicht wissen will, woher das Geld genau kommt. Wäre aber spannend, wenn jemand Insights hat.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#10
23.11.2020, 14:38
Das Geld sitzt locker, wenn es darum geht nicht eingeknastet zu werden.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 3 4 5 ... 10 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus