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Bewerbungen nach dem Referendariat
Gast
Unregistered
 
#11
11.08.2020, 22:24
Bei mir wurden Sie von einer Tier 2 GK angefordert. Der Partner wollte Notenschnitt der schriftlichen Arbeiten kennen. Nach seiner Meinung sei der aussagekräftiger. Die haben dann nicht mehr von mir gehört. Überzogene Anforderungen. Wer holt das VB schon in den Klausuren?
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Gast
Unregistered
 
#12
11.08.2020, 22:28
(11.08.2020, 22:24)Gast schrieb:  Bei mir wurden Sie von einer Tier 2 GK angefordert. Der Partner wollte Notenschnitt der schriftlichen Arbeiten kennen. Nach seiner Meinung sei der aussagekräftiger. Die haben dann nicht mehr von mir gehört. Überzogene Anforderungen. Wer holt das VB schon in den Klausuren?

Ungewöhnlich, wenn auch nicht ganz unverständlich
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RechtsanwaltII
Unregistered
 
#13
12.08.2020, 05:02
(11.08.2020, 22:24)Gast schrieb:  Bei mir wurden Sie von einer Tier 2 GK angefordert. Der Partner wollte Notenschnitt der schriftlichen Arbeiten kennen. Nach seiner Meinung sei der aussagekräftiger. Die haben dann nicht mehr von mir gehört. Überzogene Anforderungen. Wer holt das VB schon in den Klausuren?

Richtige Reaktion!

Solchen Anflügen sollte Einhalt geboten werden. Irgendwann fangen sie auch im Zweiten an, irgendwelche Noten herauszurechnen, weil sie kein Strafrecht machen oder Ausreißer geglättet werden sollen. Dann wird aus einem VB dann wahrscheinlich ein „knapp bestanden“.
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Gast
Unregistered
 
#14
12.08.2020, 06:47
Naja. Die Anflüge hat der öffentliche Dienst schon seit Jahren. Und die Leute mit guten Klausuren werden die Einzelnotenübersicht schon vorlegen und haben dann ggf. einen Vorteil. Muss halt jeder selber wissen.
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Gast
Unregistered
 
#15
12.08.2020, 08:58
(12.08.2020, 05:02)RechtsanwaltII schrieb:  
(11.08.2020, 22:24)Gast schrieb:  Bei mir wurden Sie von einer Tier 2 GK angefordert. Der Partner wollte Notenschnitt der schriftlichen Arbeiten kennen. Nach seiner Meinung sei der aussagekräftiger. Die haben dann nicht mehr von mir gehört. Überzogene Anforderungen. Wer holt das VB schon in den Klausuren?

Richtige Reaktion!

Solchen Anflügen sollte Einhalt geboten werden. Irgendwann fangen sie auch im Zweiten an, irgendwelche Noten herauszurechnen, weil sie kein Strafrecht machen oder Ausreißer geglättet werden sollen. Dann wird aus einem VB dann wahrscheinlich ein „knapp bestanden“.


Das ist die richtige Reaktion? Wieso nicht erstmal abwarten, was der Partner dann zum Notenschnitt sagt? Und wenn eine Kanzlei kein Strafrecht macht und die Note dann rausrechnet, kann das ja auch ordentlich Vorteile haben. Sehe das Problem ehrlich gesagt nicht.
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Gast
Unregistered
 
#16
12.08.2020, 09:05
(12.08.2020, 08:58)Gast schrieb:  
(12.08.2020, 05:02)RechtsanwaltII schrieb:  
(11.08.2020, 22:24)Gast schrieb:  Bei mir wurden Sie von einer Tier 2 GK angefordert. Der Partner wollte Notenschnitt der schriftlichen Arbeiten kennen. Nach seiner Meinung sei der aussagekräftiger. Die haben dann nicht mehr von mir gehört. Überzogene Anforderungen. Wer holt das VB schon in den Klausuren?

Richtige Reaktion!

Solchen Anflügen sollte Einhalt geboten werden. Irgendwann fangen sie auch im Zweiten an, irgendwelche Noten herauszurechnen, weil sie kein Strafrecht machen oder Ausreißer geglättet werden sollen. Dann wird aus einem VB dann wahrscheinlich ein „knapp bestanden“.


Das ist die richtige Reaktion? Wieso nicht erstmal abwarten, was der Partner dann zum Notenschnitt sagt? Und wenn eine Kanzlei kein Strafrecht macht und die Note dann rausrechnet, kann das ja auch ordentlich Vorteile haben. Sehe das Problem ehrlich gesagt nicht.

Naja, manche Leute (mich eingeschlossen), wissen halt ziemlich genau was die zum Notenschnitt sagen werden. Wenn man nach den Klausuren ausreichend stand und dann durch eine optimal gelaufene mündliche ins vb kommt, ist das Endergebnis einfach wesentlich angenehmer als das Klausurergebnis.
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Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php

Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
Gast
Unregistered
 
#17
12.08.2020, 09:11
Es wird doch ganz maßgeblich darauf ankommen, ob sich ein Arbeitgeber solche Spielereien erlauben kann. Wobei mir auch bei der Justiz nicht so ganz klar ist, welche Bedeutung die Einzelnoten haben. Wird hier bei einzelnen Klausuren nachgehakt, um die Kritikfähigkeit zu testen? Oder hat am Ende derjenige bessere Chancen, der schriftlich Top war und sich mündlich wenig bis gar nicht verbessert hat ggü. demjenigen der zwar schriftlich eher Ok war, aber mündlich ordentlich was geriissen hat? Dann könnte man die Mündliche auch abschaffen.

Um beim Thema zu bleiben: Beglaubigen musste ich bislang noch gar nichts (außer für die Bewerbung zum Ref) :-).
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RechtsanwaltII
Unregistered
 
#18
12.08.2020, 09:44
(12.08.2020, 08:58)Gast schrieb:  
(12.08.2020, 05:02)RechtsanwaltII schrieb:  
(11.08.2020, 22:24)Gast schrieb:  Bei mir wurden Sie von einer Tier 2 GK angefordert. Der Partner wollte Notenschnitt der schriftlichen Arbeiten kennen. Nach seiner Meinung sei der aussagekräftiger. Die haben dann nicht mehr von mir gehört. Überzogene Anforderungen. Wer holt das VB schon in den Klausuren?

Richtige Reaktion!

Solchen Anflügen sollte Einhalt geboten werden. Irgendwann fangen sie auch im Zweiten an, irgendwelche Noten herauszurechnen, weil sie kein Strafrecht machen oder Ausreißer geglättet werden sollen. Dann wird aus einem VB dann wahrscheinlich ein „knapp bestanden“.


Das ist die richtige Reaktion? Wieso nicht erstmal abwarten, was der Partner dann zum Notenschnitt sagt? Und wenn eine Kanzlei kein Strafrecht macht und die Note dann rausrechnet, kann das ja auch ordentlich Vorteile haben. Sehe das Problem ehrlich gesagt nicht.


Weil die Prüfungen nach einem bestimmten Proporz abgehalten werden, an dessen Ende ein Ergebnis steht.

Oder anders: Ich habe mir die Prüfungsordnungen nicht ausgesucht, sondern musste die Prüfungen so ablegen, wie sie im Gesetz stehen/standen. 

Das Ergebnis daraus ist eben „das Ergebnis“. Egal, ob ich das System gut finde oder nicht.

Ich kann nicht hergehen und nun einfach irgend etwas umrechnen, wegrechnen, glätten o.ä. Genauso wenig können das andere (Arbeitgeber).

Wer das bei mir versucht hat, der war bei mit durchgefallen, d.h. ich wusste, dort möchte ich nicht arbeiten.

Daher: Richtige Reaktion.
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Gast
Unregistered
 
#19
12.08.2020, 09:46
(12.08.2020, 09:05)Gast schrieb:  
(12.08.2020, 08:58)Gast schrieb:  
(12.08.2020, 05:02)RechtsanwaltII schrieb:  
(11.08.2020, 22:24)Gast schrieb:  Bei mir wurden Sie von einer Tier 2 GK angefordert. Der Partner wollte Notenschnitt der schriftlichen Arbeiten kennen. Nach seiner Meinung sei der aussagekräftiger. Die haben dann nicht mehr von mir gehört. Überzogene Anforderungen. Wer holt das VB schon in den Klausuren?

Richtige Reaktion!

Solchen Anflügen sollte Einhalt geboten werden. Irgendwann fangen sie auch im Zweiten an, irgendwelche Noten herauszurechnen, weil sie kein Strafrecht machen oder Ausreißer geglättet werden sollen. Dann wird aus einem VB dann wahrscheinlich ein „knapp bestanden“.


Das ist die richtige Reaktion? Wieso nicht erstmal abwarten, was der Partner dann zum Notenschnitt sagt? Und wenn eine Kanzlei kein Strafrecht macht und die Note dann rausrechnet, kann das ja auch ordentlich Vorteile haben. Sehe das Problem ehrlich gesagt nicht.

Naja, manche Leute (mich eingeschlossen), wissen halt ziemlich genau was die zum Notenschnitt sagen werden. Wenn man nach den Klausuren ausreichend stand und dann durch eine optimal gelaufene mündliche ins vb kommt, ist das Endergebnis einfach wesentlich angenehmer als das Klausurergebnis.


Okay, aber das ist doch eher ein Extrembeispiel. Finde es nur manchmal befremdlich, wenn wegen einer hypothetischen Reaktion schon die Aktion wegelassen wird. Aber verstehe es im Grundsatz, würde es aber wahrscheinlich trotzdem einfach probieren
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Gast
Unregistered
 
#20
12.08.2020, 09:49
(12.08.2020, 09:44)RechtsanwaltII schrieb:  
(12.08.2020, 08:58)Gast schrieb:  
(12.08.2020, 05:02)RechtsanwaltII schrieb:  
(11.08.2020, 22:24)Gast schrieb:  Bei mir wurden Sie von einer Tier 2 GK angefordert. Der Partner wollte Notenschnitt der schriftlichen Arbeiten kennen. Nach seiner Meinung sei der aussagekräftiger. Die haben dann nicht mehr von mir gehört. Überzogene Anforderungen. Wer holt das VB schon in den Klausuren?

Richtige Reaktion!

Solchen Anflügen sollte Einhalt geboten werden. Irgendwann fangen sie auch im Zweiten an, irgendwelche Noten herauszurechnen, weil sie kein Strafrecht machen oder Ausreißer geglättet werden sollen. Dann wird aus einem VB dann wahrscheinlich ein „knapp bestanden“.


Das ist die richtige Reaktion? Wieso nicht erstmal abwarten, was der Partner dann zum Notenschnitt sagt? Und wenn eine Kanzlei kein Strafrecht macht und die Note dann rausrechnet, kann das ja auch ordentlich Vorteile haben. Sehe das Problem ehrlich gesagt nicht.


Weil die Prüfungen nach einem bestimmten Proporz abgehalten werden, an dessen Ende ein Ergebnis steht.

Oder anders: Ich habe mir die Prüfungsordnungen nicht ausgesucht, sondern musste die Prüfungen so ablegen, wie sie im Gesetz stehen/standen. 

Das Ergebnis daraus ist eben „das Ergebnis“. Egal, ob ich das System gut finde oder nicht.

Ich kann nicht hergehen und nun einfach irgend etwas umrechnen, wegrechnen, glätten o.ä. Genauso wenig können das andere (Arbeitgeber).

Wer das bei mir versucht hat, der war bei mit durchgefallen, d.h. ich wusste, dort möchte ich nicht arbeiten.

Daher: Richtige Reaktion.


Logisch kann ich das rausrechnen. Wenn ich einen Abiturienten für nen Mathejob haben will, dann interessiert mich auch dessen Note in Französisch nicht. Aber wir vertreten da wohl verschiedene Ansichten. Kein grund zur Diskussion
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