16.06.2020, 17:18
Niemand zwingt Euch, als Anwalt zu arbeiten... ihr könnt Euch aber auch als Anwalt selbstständig machen und hunderttausende verdienen, wenn ihr eben gut bei den Mandanten ankommt. Oder für 100+ in einer GK anfangen, wenn ihr ein gefragtes Profil habt.
Wenn beides nicht der Fall ist, müsst ihr eben schauen. Es gibt auch gut bezahlte Stellen als Anwalt (also im Bereich 70k) jenseits der Prädikats-Anforderungen, nur muss man eben auch realisieren, dass man als Berufsanfänger nicht sehnlichst von den Arbeitgebern erwartet wird, nur weil man Jura studiert hat.
Wenn beides nicht der Fall ist, müsst ihr eben schauen. Es gibt auch gut bezahlte Stellen als Anwalt (also im Bereich 70k) jenseits der Prädikats-Anforderungen, nur muss man eben auch realisieren, dass man als Berufsanfänger nicht sehnlichst von den Arbeitgebern erwartet wird, nur weil man Jura studiert hat.
16.06.2020, 17:31
Man kann sich ja auch in einer Kleinkanzlei spezialisieren und dann weiter bewerben zu 70 k Stellen.
16.06.2020, 19:23
(16.06.2020, 17:02)Gast schrieb:(16.06.2020, 17:01)Gast schrieb: Es ist doch ganz einfach: Angebot und Nachfrage bestimmen das Einstiegsgehalt auf dem freien Markt. Nichts anderes.
Hat hier jemand Marktwirtschaft studiert?
Dazu muss man nicht Marktwirtschaft studieren.
Es ist halt ein Irrglaube, dass die Länge der Ausbildung automatisch im Gehalt Berücksichtigung findet. Wenn das so wäre, müsste man nur 20 Jahre irgend etwas sinnvolles studieren und könnte dann 500k p.a. verlangen. Die Ausbildung war ja so lang...
Leider steht das gefühlt als gerecht empfundene Gehalt nicht immer im Einklang mit den Marktbedingungen.
Wer auf möglichst viel Kohle aus ist, der hat besser Pferde, auf die er setzen kann anstatt Jura.
16.06.2020, 20:19
Naja trägt nicht.
Es ist eine Sache, ob man 20 Jahre etwas studieren WILL und dafür gern die Regelstudienzeit überschreitet und eine andere ob man eine gesetzlich vorgesehene lange Regelstudienzeit mit anschließender Ausbildung hat. Freier Markt hin oder her.
Es ist eine Sache, ob man 20 Jahre etwas studieren WILL und dafür gern die Regelstudienzeit überschreitet und eine andere ob man eine gesetzlich vorgesehene lange Regelstudienzeit mit anschließender Ausbildung hat. Freier Markt hin oder her.
16.06.2020, 20:55
Nee, eig. nicht.
16.06.2020, 21:46
Verdiene 50k als Syndikus Berufseinstieg
Mein Vorgesetzter verdient 150.000k
Nach 4 Jahren, mit 1x Gut und 1x ausreichend und llm
Mein Vorgesetzter verdient 150.000k
Nach 4 Jahren, mit 1x Gut und 1x ausreichend und llm
16.06.2020, 21:54
(16.06.2020, 21:46)Test schrieb: Verdiene 50k als Syndikus Berufseinstieg
Mein Vorgesetzter verdient 150.000k
Nach 4 Jahren, mit 1x Gut und 1x ausreichend und llm
Darf ich fragen, ob für dich eine Kanzlei nicht in Betracht kam, weil du nicht wolltest, oder ob das nicht geklappt hat? Mit 1x Gut wurde man doch unterkommen, oder?
16.06.2020, 21:57
Der Vorgesetzte hat 1 x gut und 1 x a.
16.06.2020, 21:59
16.06.2020, 22:08
(16.06.2020, 20:19)Gast schrieb: Naja trägt nicht.
Es ist eine Sache, ob man 20 Jahre etwas studieren WILL und dafür gern die Regelstudienzeit überschreitet und eine andere ob man eine gesetzlich vorgesehene lange Regelstudienzeit mit anschließender Ausbildung hat. Freier Markt hin oder her.
„Trägt nicht“ verfängt nicht. Die Preise am Markt (d.h. die gezahlten Gehälter) zeigen, dass die Dauer der Ausbildung ziemlich egal ist.