08.06.2020, 16:46
(08.06.2020, 16:33)Gasti schrieb: Kann einer mal grob den SV skizzieren für Mitlesende, falls Zeit ? :-) Ansonsten alles Gute für die weiteren Klausuren!!!!!Mandantin ist haftpfichtversicherer des Beklagten. Beklagte wird auf 5000€ Plus mind. 4500€ Schmerzensgeld verklagt. Beklagte betreibt Pferdestall und hat mit Klägerin Pferdeinstellvertrag ohne besondere Obhutspflicht darin verankert, 300€/monat kosten fällig erster Werktag. Pferd der Klägerin verletzt durch Tritt eines behuften pferdes sagt privater Gutachter. Klägerin behauptet nur das eigene Pferd des Beklagten sei am tatttag in der unbeaufsichtigten Paddock gewesen. Schmerzensgeld aufgrund Sturz, da Licht kaputt auf einziger Treppe zuweg zum Stall. Klägerin stürzt da aus Sorge um Pferde rennt, nachdem sie vom bkl informiert wurde. VU gg Bkl 9.500€. Fristablauf heute wegen 310 III. Beklagte sagt war noch ein anderes behuftes Pferd anwesend von anderer halterin aus selben Stall. Zudem ändere Pferde aus anderem Stall zugegen (im Vertrag vermerkt andere haben Zugang paddock). Klägerin lange verletzt und Schmerzen. Zahlt ohne Grund für Februar bis Mai 20 nicht für Unterstellung. Frage mit Erfolg gegen vu Vorgehen mit SS ans Gericht und ggf Ansprüche feb bis mai geltend machen. Beklagte will nicht vorgehen, aber versi darf machen. Sturz und höhe Schmerzensgeld nicht bestritten.
08.06.2020, 16:49
(08.06.2020, 16:46)Gast NRW schrieb:Zudem behauptet Beklagter seine Mitarbeiterin habe großes Schild mit Warnhinweis vor Treppe angebracht, Plus Möglichkeit Taschenlampe ausleihbar info. Schild sei unübersehbar.(08.06.2020, 16:33)Gasti schrieb: Kann einer mal grob den SV skizzieren für Mitlesende, falls Zeit ? :-) Ansonsten alles Gute für die weiteren Klausuren!!!!!Mandantin ist haftpfichtversicherer des Beklagten. Beklagte wird auf 5000€ Plus mind. 4500€ Schmerzensgeld verklagt. Beklagte betreibt Pferdestall und hat mit Klägerin Pferdeinstellvertrag ohne besondere Obhutspflicht darin verankert, 300€/monat kosten fällig erster Werktag. Pferd der Klägerin verletzt durch Tritt eines behuften pferdes sagt privater Gutachter. Klägerin behauptet nur das eigene Pferd des Beklagten sei am tatttag in der unbeaufsichtigten Paddock gewesen. Schmerzensgeld aufgrund Sturz, da Licht kaputt auf einziger Treppe zuweg zum Stall. Klägerin stürzt da aus Sorge um Pferde rennt, nachdem sie vom bkl informiert wurde. VU gg Bkl 9.500€. Fristablauf heute wegen 310 III. Beklagte sagt war noch ein anderes behuftes Pferd anwesend von anderer halterin aus selben Stall. Zudem ändere Pferde aus anderem Stall zugegen (im Vertrag vermerkt andere haben Zugang paddock). Klägerin lange verletzt und Schmerzen. Zahlt ohne Grund für Februar bis Mai 20 nicht für Unterstellung. Frage mit Erfolg gegen vu Vorgehen mit SS ans Gericht und ggf Ansprüche feb bis mai geltend machen. Beklagte will nicht vorgehen, aber versi darf machen. Sturz und höhe Schmerzensgeld nicht bestritten.
08.06.2020, 16:52
Mega, danke Gast NRW! Dafür kriegst du besonders gutes Ju-ju für die weiteren Klausuren ;)
08.06.2020, 16:55
Ginge denn nicht auch eine gewillkürte Prozessstandschaft und Drittwiderklage? Geht das überhaupt?
08.06.2020, 17:20
08.06.2020, 17:33
Also ich muss ehrlich sagen....ich fand zivilrecht Mega beschissen und wenn das so weiter geht....tschüss Examen
08.06.2020, 17:33
Bzgl. der Frage Nebenintervention oder nicht. War nicht ein gewichtiger Hinweis für eine Nebenintervention, dass der Sachverhalt auch Angaben über den Vorstand der Mandantin gemacht hat oder hätte man diese Info auch genauso gut für die gewillkürte Prozessstandschaft verwerten können?
08.06.2020, 17:38
(08.06.2020, 17:33)Gast schrieb: Also ich muss ehrlich sagen....ich fand zivilrecht Mega beschissen und wenn das so weiter geht....tschüss Examen
Ich fand es bisher auch nicht so geil. Hoffe die nächsten Klausuren sind besser. Aber denke, der Durchschnitt wird mies sein, wenn man bedenkt wie hier die Resonanz ist. Vielleicht werden dadurch die Noten etwas angehoben. Wer weiß ...
08.06.2020, 17:39
Ich habe gewillkürte Prozessstandschaft angenommen und das ist wohl falsch....bin echt am Boden zerstört....wenn man sie sich so Rechtsprechung anschaut dann tritt der Haftpflichtversicherer immer als Nebenintervenient auf....
08.06.2020, 17:40
(08.06.2020, 17:20)Gast schrieb:(08.06.2020, 16:55)Gast12345NRW schrieb: Ginge denn nicht auch eine gewillkürte Prozessstandschaft und Drittwiderklage? Geht das überhaupt?
Wieso Drittwiderklage? Wer sollte denn neben der Klägerin verklagt werden?
Im putzo stand drinn, dass wenn auf der Beklagtenseite ein Dritter hinzukommt als streitgenosse und beide dann gegen den Kläger widerklage erheben etc. dann sei dieser Fall nach dem BGH wie eine Drittwiderklage zu behandeln... also putzo sieht das anderes, er macht das über parteierweiterung etc. der bgh behandelt dies wie eine Drittwiderklage...

