15.04.2020, 20:10
@Gästin: Wie gesagt in BW gibt es nur eine abschließende "Note". Für die einzelnen Teilbereiche gibt es jeweils einen kurzen Text. Am Ende der Beurteilung steht dann eine Zusammenfassung und die Note.
Also das voraussichtlich geeignet gibt es bei uns in BW gar nicht... Haben nur die drei Stufen geeignet, noch nicht geeignet und nicht geeignet.
Also das voraussichtlich geeignet gibt es bei uns in BW gar nicht... Haben nur die drei Stufen geeignet, noch nicht geeignet und nicht geeignet.
15.04.2020, 20:23
(15.04.2020, 19:50)Gast schrieb:Wer so mit Kraftausdrücken um sich schmeißt sollte verstehendes Lesen in den Grundzügen beherrschen. Ich habe geschrieben, dass die Beurteilungsstufen sich gerade nicht auf die Eignung zum Proberichter beziehen.(14.04.2020, 21:00)Gast schrieb: Ich wundere mich gerade ein wenig, weil in meinem Bundesland für Proberichter nur 3 Stufen zur Verfügung stehen und die Standardstufe "noch nicht geeignet" ist. Wäre auch irgendwie seltsam, wenn "geeignet" bei Erstbeurteilungen der Standard wäre. Ich verstehe das so, dass sich das "geeignet" auf die Ernennung zum Lebenszeitrichter bezieht und nicht auf die Eignung als Proberichter. Auch die geschilderten inhaltlichen Anmerkungen der Beurteilung erscheinen mir nicht wirklich"vernichtend" oder besorgniserregend. Es sind einfach sachliche Hinweise auf Verbesserungspotential.
Aber vielleicht hab ich auch keine Ahnung und verstehe das alles falsch.
Grober Unfug. Eine Eignung als Proberichter ergibt aus schon aus den Voraussetzungen zur Einstellung und der Ernennung infolge des Bewerbungsgespräch und/oder Wahlausschuss.
Und an meinem Gericht ist "noch nicht geeignet" nunmal der Standard und das von wem anders erwähnte "voraussichtlich geeignet" sieht die Richtlinie, also die Rechtsgrundlage für die Beurteilung, meines Bundeslandes auch nicht vor.
Übrigens sollte ein Topklassejurist wie du auch die Grundzüge der deutschen Grammatik beachten.
15.04.2020, 20:28
Im Übrigen war das der letzte Versuch meinerseits, hier ein halbwegs sachliches "Gespräch" zu führen.
In punkto Sozialkompetenz aber auch allgemeine Alltagskompetenz gibts hier zu viele "niemalsnieaufkeinenfallgeeignete" Personen.
In punkto Sozialkompetenz aber auch allgemeine Alltagskompetenz gibts hier zu viele "niemalsnieaufkeinenfallgeeignete" Personen.
15.04.2020, 20:48
(15.04.2020, 20:23)Gast schrieb:(15.04.2020, 19:50)Gast schrieb:Wer so mit Kraftausdrücken um sich schmeißt sollte verstehendes Lesen in den Grundzügen beherrschen. Ich habe geschrieben, dass die Beurteilungsstufen sich gerade nicht auf die Eignung zum Proberichter beziehen.(14.04.2020, 21:00)Gast schrieb: Ich wundere mich gerade ein wenig, weil in meinem Bundesland für Proberichter nur 3 Stufen zur Verfügung stehen und die Standardstufe "noch nicht geeignet" ist. Wäre auch irgendwie seltsam, wenn "geeignet" bei Erstbeurteilungen der Standard wäre. Ich verstehe das so, dass sich das "geeignet" auf die Ernennung zum Lebenszeitrichter bezieht und nicht auf die Eignung als Proberichter. Auch die geschilderten inhaltlichen Anmerkungen der Beurteilung erscheinen mir nicht wirklich"vernichtend" oder besorgniserregend. Es sind einfach sachliche Hinweise auf Verbesserungspotential.
Aber vielleicht hab ich auch keine Ahnung und verstehe das alles falsch.
Grober Unfug. Eine Eignung als Proberichter ergibt aus schon aus den Voraussetzungen zur Einstellung und der Ernennung infolge des Bewerbungsgespräch und/oder Wahlausschuss.
Und an meinem Gericht ist "noch nicht geeignet" nunmal der Standard und das von wem anders erwähnte "voraussichtlich geeignet" sieht die Richtlinie, also die Rechtsgrundlage für die Beurteilung, meines Bundeslandes auch nicht vor.
Übrigens sollte ein Topklassejurist wie du auch die Grundzüge der deutschen Grammatik beachten.
Die Grammatikkarte kann man immer mal spielen, wenn nichts geht?
Wie kommt man nur auf eine „Eignung als Proberichter“ in Verbindung mit dem Zeugnis? Das ist in der Tat absoluter Quark.
15.04.2020, 20:56
(15.04.2020, 20:10)GastBW schrieb: @Gästin: Wie gesagt in BW gibt es nur eine abschließende "Note". Für die einzelnen Teilbereiche gibt es jeweils einen kurzen Text. Am Ende der Beurteilung steht dann eine Zusammenfassung und die Note.
Also das voraussichtlich geeignet gibt es bei uns in BW gar nicht... Haben nur die drei Stufen geeignet, noch nicht geeignet und nicht geeignet.
Berlin hat als Gesamtnote auch nur diese drei. Es gab hier Lebenszeiternennungen mit einem frühen "noch nicht geeignet".
Im Gegensatz zu einigen anderen BL gibt es einen einheitlichen Topf über Ordentliche, StA und VerwG,so dass z.B. ein "noch nicht geeignet" in der ersten Station bei der StA einer Lebenszeiternennung beim VG nicht entgehen steht und umgekehrt. Dass Proberichter nicht lebenszeiternannt werden ist sehr selten.
Du scheinst auf einem guten Weg (siehe der echte Norden!) - mach Dich nicht verrückt.
15.04.2020, 21:04
Die Lesart des hiesigen Präsidenten ist, dass der Begriff der Probezeit keinen Sinn machen würde, wenn man bei den ersten Beurteilungen bereits als geeignet gelten würde. Für mich ist das durchaus nachvollziehbar. Wofür müsste ich jemanden 3,5 oder mehr Jahre erproben, wenn ich schon nach 8 Monaten wüsste, dass die Person geeignet ist.
Was mein Vorposter schreibt, war die "versteckte" Botschaft meines Beitrags.
Was mein Vorposter schreibt, war die "versteckte" Botschaft meines Beitrags.
15.04.2020, 22:48
Wie läuft das eigentlich mit den Bewertungen ab? Die erste erfolgt ja wohl nach 6 Monaten. Werden dann zufällig 10 Akten vom Präsi gezogen und dann anhand derer die Leistung bewertet? Wie viele Überhörungen sind normalerweise vorgesehen? Mich würde insbesondere die Praxis in Berlin und Brandenburg interessieren.
16.04.2020, 10:47
(15.04.2020, 22:48)Vedator schrieb: Wie läuft das eigentlich mit den Bewertungen ab? Die erste erfolgt ja wohl nach 6 Monaten. Werden dann zufällig 10 Akten vom Präsi gezogen und dann anhand derer die Leistung bewertet? Wie viele Überhörungen sind normalerweise vorgesehen? Mich würde insbesondere die Praxis in Berlin und Brandenburg interessieren.
In Berlin gibt es pro Station eine Bewertung - und diese auch nicht nach sechs Monaten sondern am Ende der Station.
Bewertungspraxis unterscheidet sich leicht nach der jeweiligen Station - z.B. kann bei Beisitzern idR keine Verhandlungsführung beurteilt werden, bei Einzelrichtern und Beisitzern mit eigener Verhandlung (z.B. Einzelrichtersache oder kleine Kammer in der StVK) schon.
Sollte es generellen oder starken "Nachsteuerungsbedarf" geben wird insbesondere in Kollegialorganen und bei der StA idR nach drei bis sechs Monaten ein Gespräch gesucht. Dann wird dem Assessor z.B. erläutert, dass z.B. die Vorarbeiten für die Kammersachen zu wenig stringent sind oder sein Umgang mit den Akten oder der Geschäftsstelle zu Irritationen führt. Dies sind idR wertschätzende Gespräche, die dem Assessor helfen sollen, der neuen Rolle und Verantwortung besser gerecht zu werden.
Beim Einzelrichter kann es ggf. etwas dauern, bis der Nachsteuerungsbedarf bekannt wird. Auch dann wird aber ein Korrektur- und Hilfegespräch gesucht.
Die Gespräche führen die VRi, die Mentoren, die LuVRi, der OStA als AbtL - kommt auf die Station an und die Dringlichkeit des Problems...
Beim wem ein solcher grundsätzlicher Nachsteuerungsbedarf nicht gesehen wird, der bekommt nur einzelfallbezogenes Feed Back vom VRi oder Gegenzeichner oder der Geschäftsstelle, das man stets auf Lektionen prüfen sollte. Übrigens auch das einzelfallbezogene Feed Back von Parteien und Parteivertretern! Denn es kann sein, dass der 56-jährige Kläger einfach nur renitent ist und deshalb nörgelt. Es ist aber auch möglich, dass man selbst nicht verständlich genug war...
Überhörungen unterscheiden sich von Dienststelle zu Dienststelle. Es gibt Dienststellen und Assessoren, bei denen ist nach einer Überhörung alles klar und dann "reicht" das für eine "taugliche" Beurteilung.
Ich habe auch schon gehört, dass ein Assessor wiederholt überhört würde, z.B. weil der Dienststellenleiter grundsätzlich mehrfach überhört, oder die Sache zu schnell erledigt war um einen Eindruck zu gewinnen oder aber auch um einem Assessoren, der zuvor nen Bock gebaut hatte, eine zweite Chance zu geben.
16.04.2020, 11:21
(16.04.2020, 10:47)Auch Bln schrieb:(15.04.2020, 22:48)Vedator schrieb: Wie läuft das eigentlich mit den Bewertungen ab? Die erste erfolgt ja wohl nach 6 Monaten. Werden dann zufällig 10 Akten vom Präsi gezogen und dann anhand derer die Leistung bewertet? Wie viele Überhörungen sind normalerweise vorgesehen? Mich würde insbesondere die Praxis in Berlin und Brandenburg interessieren.
In Berlin gibt es pro Station eine Bewertung - und diese auch nicht nach sechs Monaten sondern am Ende der Station.
Bewertungspraxis unterscheidet sich leicht nach der jeweiligen Station - z.B. kann bei Beisitzern idR keine Verhandlungsführung beurteilt werden, bei Einzelrichtern und Beisitzern mit eigener Verhandlung (z.B. Einzelrichtersache oder kleine Kammer in der StVK) schon.
Sollte es generellen oder starken "Nachsteuerungsbedarf" geben wird insbesondere in Kollegialorganen und bei der StA idR nach drei bis sechs Monaten ein Gespräch gesucht. Dann wird dem Assessor z.B. erläutert, dass z.B. die Vorarbeiten für die Kammersachen zu wenig stringent sind oder sein Umgang mit den Akten oder der Geschäftsstelle zu Irritationen führt. Dies sind idR wertschätzende Gespräche, die dem Assessor helfen sollen, der neuen Rolle und Verantwortung besser gerecht zu werden.
Beim Einzelrichter kann es ggf. etwas dauern, bis der Nachsteuerungsbedarf bekannt wird. Auch dann wird aber ein Korrektur- und Hilfegespräch gesucht.
Die Gespräche führen die VRi, die Mentoren, die LuVRi, der OStA als AbtL - kommt auf die Station an und die Dringlichkeit des Problems...
Beim wem ein solcher grundsätzlicher Nachsteuerungsbedarf nicht gesehen wird, der bekommt nur einzelfallbezogenes Feed Back vom VRi oder Gegenzeichner oder der Geschäftsstelle, das man stets auf Lektionen prüfen sollte. Übrigens auch das einzelfallbezogene Feed Back von Parteien und Parteivertretern! Denn es kann sein, dass der 56-jährige Kläger einfach nur renitent ist und deshalb nörgelt. Es ist aber auch möglich, dass man selbst nicht verständlich genug war...
Überhörungen unterscheiden sich von Dienststelle zu Dienststelle. Es gibt Dienststellen und Assessoren, bei denen ist nach einer Überhörung alles klar und dann "reicht" das für eine "taugliche" Beurteilung.
Ich habe auch schon gehört, dass ein Assessor wiederholt überhört würde, z.B. weil der Dienststellenleiter grundsätzlich mehrfach überhört, oder die Sache zu schnell erledigt war um einen Eindruck zu gewinnen oder aber auch um einem Assessoren, der zuvor nen Bock gebaut hatte, eine zweite Chance zu geben.
Wie ist das in Berlin mit den Mentoren?
Ist das ein Richter pro Gericht für alle Proberichter oder hat jeder Proberichter seinen eigenen oder kommen die vom Kammergericht?
Und gibt es ein "Programm" oder ist es "nur" ein individueller Ansprechpartner, den man bei Bedarf aufsuchen kann?
17.04.2020, 13:08
Also dass sich einige hier fast in die Hose machen, wundert mich etwas.
Die Feststellung der Nichtbewährung findet äußerst selten statt. Wenn ich mir anschaue, was für krautige Leute in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgenommen werden, kann man wohl sagen, dass allein katastrophale Nichteignung oder Disziplinarverfahren eine Feststellung der Nichtbewährung zur Folge haben.
Wer seine Beurteilungen nicht nachvollziehen kann, der sollte entsprechend nachfragen und um ein Gespräch bitten. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ist der Dienstherr hierzu verpflichtet.
Die Feststellung der Nichtbewährung findet äußerst selten statt. Wenn ich mir anschaue, was für krautige Leute in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgenommen werden, kann man wohl sagen, dass allein katastrophale Nichteignung oder Disziplinarverfahren eine Feststellung der Nichtbewährung zur Folge haben.
Wer seine Beurteilungen nicht nachvollziehen kann, der sollte entsprechend nachfragen und um ein Gespräch bitten. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ist der Dienstherr hierzu verpflichtet.