14.04.2020, 10:13
Wenn es keinen Mentor gibt, kannst du dir einen Jobcoach oder einen Therapeuten suchen.
Du musst aber aufpassen, dass du keine Abwehrhaltung durch die schlechte Bewertung kriegt, was man dir irgendwann als Charakterschwäche auslegt. Also musst du das irgendwie verarbeiten und dann normal weitermachen. So leicht entlassen kann man dich eh nicht. Dagegen könnte man gerichtlich vorgehen. Die wollen nur mehr Fallzahlen und mehr ihre Ruhe haben. Wenn du das umsetzt, was sie wollen und nicht beleidigt reagierst, wirst du da auch weiter kommen.
Du musst aber aufpassen, dass du keine Abwehrhaltung durch die schlechte Bewertung kriegt, was man dir irgendwann als Charakterschwäche auslegt. Also musst du das irgendwie verarbeiten und dann normal weitermachen. So leicht entlassen kann man dich eh nicht. Dagegen könnte man gerichtlich vorgehen. Die wollen nur mehr Fallzahlen und mehr ihre Ruhe haben. Wenn du das umsetzt, was sie wollen und nicht beleidigt reagierst, wirst du da auch weiter kommen.
14.04.2020, 10:21
(14.04.2020, 09:48)GastBW schrieb: Wann sollte man denn Gelegenheit zur Stellungnahme haben? Ich habe den Beurteilungsbeitrag meines Vorsitzenden bekommen, mit ihm besprochen und dann ca einen Monat danach die Beurteilung mit dem Präsidenten besprochen.
Und es gibt bei uns keine Bewertungen für die einzelnen Teilbereiche, nur eine insgesamt abschließende Beurteilung, die bei mir noch nicht geeignet lautet.
Vielleicht kommt es nicht klar genug rüber, aber mein Vorsitzender hat nicht etwa geschrieben, dass ich viel frage oder so, sondern dass ich mein Referat teilweise noch zu unselbstständig bearbeite und noch das richtige Maß zwischen Diskussion mit anderen und selbstständiger Bearbeitung finden muss. Das find ich jetzt nicht so ne nebensächliche Kleinigkeit. Ebenso die einfach extrem geringen Zahlen.
Übrigens hat mir auch keiner bislang gesagt, dass mein Job in Gefahr wäre oder so, vielmehr steht eben auch in der Beurteilung, dass man zuversichtlich sei, dass das alles wird. Es hat auch keiner ein ernstes Gespräch mit mir geführt oder so. Laut Präsidenten schadet mir das auch null, was in dieser ersten Beurteilung steht. Anfangs gibt es ja ohnehin jedes halbe Jahr eine neue.
Mentoren oder Ähnliches gibt es bei uns nicht. Und ich will das eigentlich auch nicht im Gericht irgendwem erzählen, spricht sich nur rum..
Die ausgedrückte Zuversicht, dass sich die Defizite ändern, ist streng genommen die Voraussetzung dafür, dass die Beurteilung mit "noch nicht geeignet" und nicht mit "nicht geeignet" schließt. Dass die Beurteilungsbereiche nicht explizit benannt bzw. getrennt sind, heißt nicht, dass es auf sie nicht ankäme. Ggf. ergibt sich das dann nur aus Absätzen oder aus dem einzelnen Satz. Relevant für die Beurteilung von Assessoren sind regelmäßig (nicht abschließend):
- Kenntnisse des materiellen und prozessualen Rechts
- Verhandlungsführung und Umgang mit Verfahrensbeteiligten
- Verhandlungsgeschick und Erledigungszahlen
- Qualität und Quantität des Schriftguts
- Umgang mit dem nachgeordneten Dienst
- Kritikfähigkeit (insb. bei Kollegialorganen)
- Kommunikationsfähigkeit
- IT-Kenntnisse und sonstige Kenntnisse
- Bereitschaft und Erfolg zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung
Mir scheinen nach Deinen Angaben mit den Aspekten der Selbstständigkeit der Bearbeitung und der Entschlusskraft Kernbereiche der richterlichen Tätigkeit betroffen, in denen von Dir eine Steigerung erwartet wird.
Wenn Dir das gelingt scheinen Dir aber weiter die Türen offen zu stehen.
14.04.2020, 10:46
Ja, die einzelnen Teilbereiche gibt es natürlich. Es wurde nur nicht jeweils getrennt eine Bewertung im Sinne von geeignet, (noch) nicht geeignet vergeben.
Kenntnisse des materiellen Rechts und Prozessrechts: Da steht in der Beurteilung soweit es sich derzeit schon beurteilen lasse, seien meine Kenntisse sehr gut.
Umgang mit Prozessbeteiligten wird gelobt und als vorbildlich bezeichnet.
Quantität: wie gesagt, wirklich mies. Ich will keine genauen Zahlen nennen aber es werden wohl um die 40 Prozent des gewollten sein (was wie gesagt auch- unabhängig von meiner Person - Gründe hat, die auch im der Beurteilung stehen)
Qualität: Sehr gute Subsumtion, Tatbestand stellt den wesentlichen Sachverhalt da, sprachlich sehr gelungen, argumentativ gute Urteile
Umgang mit nachgeordnetem Dienst wird auch ausgeführt, dass ich mich stets vorbildlich verhalte
Kritikfähigkeit wird mir auch bescheinigt. Es wird auch ausgeführt, in den Beratungen, sei ich in der Lage meine Meinung darzulegen, sei aber auch stets offen für die Argumente anderer
Kommunikationsfähigkeit: offen und kommunikativ, stets höflich im Umgang mit anderen
Und zur Leistungsbereitschaft steht eben, dass ich diese noch nicht voll zeigen konnte.
Und ja genau, der Präsident sieht das als Kernbereiche, daher die Beurteilung. Hat aber auch dazu gesagt, dass eben jeder Vorsitzende anders ist und da mehr oder weniger Eigenständigkeit erwartet. Auf jeden Fall achte ich jetzt sehr auf diese Punkte.
Kenntnisse des materiellen Rechts und Prozessrechts: Da steht in der Beurteilung soweit es sich derzeit schon beurteilen lasse, seien meine Kenntisse sehr gut.
Umgang mit Prozessbeteiligten wird gelobt und als vorbildlich bezeichnet.
Quantität: wie gesagt, wirklich mies. Ich will keine genauen Zahlen nennen aber es werden wohl um die 40 Prozent des gewollten sein (was wie gesagt auch- unabhängig von meiner Person - Gründe hat, die auch im der Beurteilung stehen)
Qualität: Sehr gute Subsumtion, Tatbestand stellt den wesentlichen Sachverhalt da, sprachlich sehr gelungen, argumentativ gute Urteile
Umgang mit nachgeordnetem Dienst wird auch ausgeführt, dass ich mich stets vorbildlich verhalte
Kritikfähigkeit wird mir auch bescheinigt. Es wird auch ausgeführt, in den Beratungen, sei ich in der Lage meine Meinung darzulegen, sei aber auch stets offen für die Argumente anderer
Kommunikationsfähigkeit: offen und kommunikativ, stets höflich im Umgang mit anderen
Und zur Leistungsbereitschaft steht eben, dass ich diese noch nicht voll zeigen konnte.
Und ja genau, der Präsident sieht das als Kernbereiche, daher die Beurteilung. Hat aber auch dazu gesagt, dass eben jeder Vorsitzende anders ist und da mehr oder weniger Eigenständigkeit erwartet. Auf jeden Fall achte ich jetzt sehr auf diese Punkte.
14.04.2020, 11:16
(14.04.2020, 10:46)GastBW schrieb: Ja, die einzelnen Teilbereiche gibt es natürlich. Es wurde nur nicht jeweils getrennt eine Bewertung im Sinne von geeignet, (noch) nicht geeignet vergeben.
Kenntnisse des materiellen Rechts und Prozessrechts: Da steht in der Beurteilung soweit es sich derzeit schon beurteilen lasse, seien meine Kenntisse sehr gut.
Umgang mit Prozessbeteiligten wird gelobt und als vorbildlich bezeichnet.
Quantität: wie gesagt, wirklich mies. Ich will keine genauen Zahlen nennen aber es werden wohl um die 40 Prozent des gewollten sein (was wie gesagt auch- unabhängig von meiner Person - Gründe hat, die auch im der Beurteilung stehen)
Qualität: Sehr gute Subsumtion, Tatbestand stellt den wesentlichen Sachverhalt da, sprachlich sehr gelungen, argumentativ gute Urteile
Umgang mit nachgeordnetem Dienst wird auch ausgeführt, dass ich mich stets vorbildlich verhalte
Kritikfähigkeit wird mir auch bescheinigt. Es wird auch ausgeführt, in den Beratungen, sei ich in der Lage meine Meinung darzulegen, sei aber auch stets offen für die Argumente anderer
Kommunikationsfähigkeit: offen und kommunikativ, stets höflich im Umgang mit anderen
Und zur Leistungsbereitschaft steht eben, dass ich diese noch nicht voll zeigen konnte.
Und ja genau, der Präsident sieht das als Kernbereiche, daher die Beurteilung. Hat aber auch dazu gesagt, dass eben jeder Vorsitzende anders ist und da mehr oder weniger Eigenständigkeit erwartet. Auf jeden Fall achte ich jetzt sehr auf diese Punkte.
Jetzt nähern wie uns doch dem Kern der Sache. Allein, dass Du hier in dieser Offenheit und Ehrlichkeit den Rat suchst, nötigt mir im Übrigen nicht nur Respekt ab, sondern zeigt, dass Du auf dem richtigen Weg bist.
Zum Thema: Nach meiner Ferndiagnose liegt dein Problem nicht zentral auf den fehlenden Erledigungszahlen, sondern auf deiner fehlenden Selbstständigkeit, die letztlich die unterdurchschnittlichen Erledigungszahlen bedingt. Damit ist keineswegs gemeint, dass man keine Fragen stellen soll. Ganz im Gegenteil findet in den meisten (wenn nicht allen) Kammern ein reger Austausch zu Entscheidungsvorschlägen bzw. Prozesshandlungen statt. Die außerhalb der Justiz häufig als Kaffeerunden abgetanen täglichen Treffen dienen doch gerade dazu, seinen eigenen Standpunkt zu hinterfragen, nach solchen Runden habe ich schon häufig meine Meinung geändert und meinen selbst als perfekt empfundenen Entwurf nochmal in Frage gestellt und über den Haufen geworfen. Das entscheidende ist allerdings aus meiner Sicht, dass man vorbereitet in eine solche Diskussion reingeht und keine Fragen stellt, aus denen sich ergibt, dass man selbst den Fall noch nicht durchdrungen hat. Nichts ist nerviger und unreifer als Fragen gestellt zu bekommen, bei denen der Fragende offenbart, selbst noch nicht nachgeschaut zu haben, genau das unterscheidet dich nun mal mal vom Referendar! Geht man in die Diskussion und sagt: So liegt der Fall hier, es gibt da in den Kommentierungen Stimmen, die gehen in die Richtung, andere gehen in eine andere Richtung und passende Urteile habe ich bei Juris nicht gefunden, dann wird Dir jeder Kollege verzeihen, selbst wenn es für ihn ein klassisches Problem ist, dass er jeden Tag auf dem Tisch hat.
Fazit: Fragen sollte man so stellen, dass man zu erkennen gibt, dass man alles versucht hat die Antwort selbst zu finden. Zudem sollte man sich als Richter am Landgericht ein Netzwerk an Leuten (auch außerhalb der eigenen Kammer) aufbauen, die man um Muster bitten kann. Du musst nicht über jeder Terminsverfügungen und über jedem Beweisbeschluss zwei Stunden brüten, wenn dein Nachbar zehn perfekte Muster in der Schublade hat. Das ganze Geheimnis des Erfolgs ist Kommunikation! Du redest nicht genug mit den Leuten. Dein Vorsitzender ist auch nicht dein Chef, sondern dein Kammermitglied. Dieses Selbstverständnis erwartet er aber auch von Dir! Er muss das Gefühl haben, dass Du das Dezernat notfalls auch alleine gewuppt bekommst. Nicht weil Du alles schon kannst, sondern wüsstest, an wen du dich im Fall der Fälle wenden könntest.
14.04.2020, 11:34
Es gibt aber auch Bücher, in denen Muster für Urteile etc. sind. Die hatte ich schon als Referendar. Gibt es die nicht am Gericht?
14.04.2020, 11:35
(14.04.2020, 11:16)Der echte Norden schrieb: Fazit: Fragen sollte man so stellen, dass man zu erkennen gibt, dass man alles versucht hat die Antwort selbst zu finden. Zudem sollte man sich als Richter am Landgericht ein Netzwerk an Leuten (auch außerhalb der eigenen Kammer) aufbauen, die man um Muster bitten kann. Du musst nicht über jeder Terminsverfügungen und über jedem Beweisbeschluss zwei Stunden brüten, wenn dein Nachbar zehn perfekte Muster in der Schublade hat. Das ganze Geheimnis des Erfolgs ist Kommunikation! Du redest nicht genug mit den Leuten. Dein Vorsitzender ist auch nicht dein Chef, sondern dein Kammermitglied. Dieses Selbstverständnis erwartet er aber auch von Dir! Er muss das Gefühl haben, dass Du das Dezernat notfalls auch alleine gewuppt bekommst. Nicht weil Du alles schon kannst, sondern wüsstest, an wen du dich im Fall der Fälle wenden könntest.
Wahre Worte! Und dazu die unterschiedliche Wahrnehmung, was "häufige Nachfragen" sind. Für einen jungen Richter mag es wenig erscheinen, wenn man doch nur einmal am Tag beim Vorsitzenden etwas nachfragt. Dem Vorsitzenden kommt es hingegen so vor, als ob man ständig in seinem Büro stünde.
Eine solide Kaffee- oder Zigarettenrunde würde wahrscheinlich schon helfen, wo man nach Mustern und Ideen fragen kann. Und auf der Basis bekommt man dann auch den Kleinkram zügiger weg. Auch hier gilt das Pareto-Prinzip: Also mit 20% Aufwand schaffst du 80% deiner Arbeit weg (die ganzen Standardsachen) und die restlichen 80% deiner Arbeitszeit gehen dann für die schwierigen 20% drauf (große HV vorbereiten, komplizierte Urteile schreiben usw.). Wenn man schon für den einfachen Kram 50% der Zeit braucht, bricht das Kartenhaus irgendwann zusammen.
14.04.2020, 11:50
(14.04.2020, 11:16)Der echte Norden schrieb:(14.04.2020, 10:46)GastBW schrieb: Ja, die einzelnen Teilbereiche gibt es natürlich. Es wurde nur nicht jeweils getrennt eine Bewertung im Sinne von geeignet, (noch) nicht geeignet vergeben.
Kenntnisse des materiellen Rechts und Prozessrechts: Da steht in der Beurteilung soweit es sich derzeit schon beurteilen lasse, seien meine Kenntisse sehr gut.
Umgang mit Prozessbeteiligten wird gelobt und als vorbildlich bezeichnet.
Quantität: wie gesagt, wirklich mies. Ich will keine genauen Zahlen nennen aber es werden wohl um die 40 Prozent des gewollten sein (was wie gesagt auch- unabhängig von meiner Person - Gründe hat, die auch im der Beurteilung stehen)
Qualität: Sehr gute Subsumtion, Tatbestand stellt den wesentlichen Sachverhalt da, sprachlich sehr gelungen, argumentativ gute Urteile
Umgang mit nachgeordnetem Dienst wird auch ausgeführt, dass ich mich stets vorbildlich verhalte
Kritikfähigkeit wird mir auch bescheinigt. Es wird auch ausgeführt, in den Beratungen, sei ich in der Lage meine Meinung darzulegen, sei aber auch stets offen für die Argumente anderer
Kommunikationsfähigkeit: offen und kommunikativ, stets höflich im Umgang mit anderen
Und zur Leistungsbereitschaft steht eben, dass ich diese noch nicht voll zeigen konnte.
Und ja genau, der Präsident sieht das als Kernbereiche, daher die Beurteilung. Hat aber auch dazu gesagt, dass eben jeder Vorsitzende anders ist und da mehr oder weniger Eigenständigkeit erwartet. Auf jeden Fall achte ich jetzt sehr auf diese Punkte.
Jetzt nähern wie uns doch dem Kern der Sache. Allein, dass Du hier in dieser Offenheit und Ehrlichkeit den Rat suchst, nötigt mir im Übrigen nicht nur Respekt ab, sondern zeigt, dass Du auf dem richtigen Weg bist.
Zum Thema: Nach meiner Ferndiagnose liegt dein Problem nicht zentral auf den fehlenden Erledigungszahlen, sondern auf deiner fehlenden Selbstständigkeit, die letztlich die unterdurchschnittlichen Erledigungszahlen bedingt. Damit ist keineswegs gemeint, dass man keine Fragen stellen soll. Ganz im Gegenteil findet in den meisten (wenn nicht allen) Kammern ein reger Austausch zu Entscheidungsvorschlägen bzw. Prozesshandlungen statt. Die außerhalb der Justiz häufig als Kaffeerunden abgetanen täglichen Treffen dienen doch gerade dazu, seinen eigenen Standpunkt zu hinterfragen, nach solchen Runden habe ich schon häufig meine Meinung geändert und meinen selbst als perfekt empfundenen Entwurf nochmal in Frage gestellt und über den Haufen geworfen. Das entscheidende ist allerdings aus meiner Sicht, dass man vorbereitet in eine solche Diskussion reingeht und keine Fragen stellt, aus denen sich ergibt, dass man selbst den Fall noch nicht durchdrungen hat. Nichts ist nerviger und unreifer als Fragen gestellt zu bekommen, bei denen der Fragende offenbart, selbst noch nicht nachgeschaut zu haben, genau das unterscheidet dich nun mal mal vom Referendar! Geht man in die Diskussion und sagt: So liegt der Fall hier, es gibt da in den Kommentierungen Stimmen, die gehen in die Richtung, andere gehen in eine andere Richtung und passende Urteile habe ich bei Juris nicht gefunden, dann wird Dir jeder Kollege verzeihen, selbst wenn es für ihn ein klassisches Problem ist, dass er jeden Tag auf dem Tisch hat.
Fazit: Fragen sollte man so stellen, dass man zu erkennen gibt, dass man alles versucht hat die Antwort selbst zu finden. Zudem sollte man sich als Richter am Landgericht ein Netzwerk an Leuten (auch außerhalb der eigenen Kammer) aufbauen, die man um Muster bitten kann. Du musst nicht über jeder Terminsverfügungen und über jedem Beweisbeschluss zwei Stunden brüten, wenn dein Nachbar zehn perfekte Muster in der Schublade hat. Das ganze Geheimnis des Erfolgs ist Kommunikation! Du redest nicht genug mit den Leuten. Dein Vorsitzender ist auch nicht dein Chef, sondern dein Kammermitglied. Dieses Selbstverständnis erwartet er aber auch von Dir! Er muss das Gefühl haben, dass Du das Dezernat notfalls auch alleine gewuppt bekommst. Nicht weil Du alles schon kannst, sondern wüsstest, an wen du dich im Fall der Fälle wenden könntest.
Arbeitest du an auch an deinen eigenen Erledigungszahlen oder bist du hauptberuflich beim Forum zur letzten Instanz?
14.04.2020, 12:01
(14.04.2020, 11:50)Gast schrieb:(14.04.2020, 11:16)Der echte Norden schrieb:(14.04.2020, 10:46)GastBW schrieb: Ja, die einzelnen Teilbereiche gibt es natürlich. Es wurde nur nicht jeweils getrennt eine Bewertung im Sinne von geeignet, (noch) nicht geeignet vergeben.
Kenntnisse des materiellen Rechts und Prozessrechts: Da steht in der Beurteilung soweit es sich derzeit schon beurteilen lasse, seien meine Kenntisse sehr gut.
Umgang mit Prozessbeteiligten wird gelobt und als vorbildlich bezeichnet.
Quantität: wie gesagt, wirklich mies. Ich will keine genauen Zahlen nennen aber es werden wohl um die 40 Prozent des gewollten sein (was wie gesagt auch- unabhängig von meiner Person - Gründe hat, die auch im der Beurteilung stehen)
Qualität: Sehr gute Subsumtion, Tatbestand stellt den wesentlichen Sachverhalt da, sprachlich sehr gelungen, argumentativ gute Urteile
Umgang mit nachgeordnetem Dienst wird auch ausgeführt, dass ich mich stets vorbildlich verhalte
Kritikfähigkeit wird mir auch bescheinigt. Es wird auch ausgeführt, in den Beratungen, sei ich in der Lage meine Meinung darzulegen, sei aber auch stets offen für die Argumente anderer
Kommunikationsfähigkeit: offen und kommunikativ, stets höflich im Umgang mit anderen
Und zur Leistungsbereitschaft steht eben, dass ich diese noch nicht voll zeigen konnte.
Und ja genau, der Präsident sieht das als Kernbereiche, daher die Beurteilung. Hat aber auch dazu gesagt, dass eben jeder Vorsitzende anders ist und da mehr oder weniger Eigenständigkeit erwartet. Auf jeden Fall achte ich jetzt sehr auf diese Punkte.
Jetzt nähern wie uns doch dem Kern der Sache. Allein, dass Du hier in dieser Offenheit und Ehrlichkeit den Rat suchst, nötigt mir im Übrigen nicht nur Respekt ab, sondern zeigt, dass Du auf dem richtigen Weg bist.
Zum Thema: Nach meiner Ferndiagnose liegt dein Problem nicht zentral auf den fehlenden Erledigungszahlen, sondern auf deiner fehlenden Selbstständigkeit, die letztlich die unterdurchschnittlichen Erledigungszahlen bedingt. Damit ist keineswegs gemeint, dass man keine Fragen stellen soll. Ganz im Gegenteil findet in den meisten (wenn nicht allen) Kammern ein reger Austausch zu Entscheidungsvorschlägen bzw. Prozesshandlungen statt. Die außerhalb der Justiz häufig als Kaffeerunden abgetanen täglichen Treffen dienen doch gerade dazu, seinen eigenen Standpunkt zu hinterfragen, nach solchen Runden habe ich schon häufig meine Meinung geändert und meinen selbst als perfekt empfundenen Entwurf nochmal in Frage gestellt und über den Haufen geworfen. Das entscheidende ist allerdings aus meiner Sicht, dass man vorbereitet in eine solche Diskussion reingeht und keine Fragen stellt, aus denen sich ergibt, dass man selbst den Fall noch nicht durchdrungen hat. Nichts ist nerviger und unreifer als Fragen gestellt zu bekommen, bei denen der Fragende offenbart, selbst noch nicht nachgeschaut zu haben, genau das unterscheidet dich nun mal mal vom Referendar! Geht man in die Diskussion und sagt: So liegt der Fall hier, es gibt da in den Kommentierungen Stimmen, die gehen in die Richtung, andere gehen in eine andere Richtung und passende Urteile habe ich bei Juris nicht gefunden, dann wird Dir jeder Kollege verzeihen, selbst wenn es für ihn ein klassisches Problem ist, dass er jeden Tag auf dem Tisch hat.
Fazit: Fragen sollte man so stellen, dass man zu erkennen gibt, dass man alles versucht hat die Antwort selbst zu finden. Zudem sollte man sich als Richter am Landgericht ein Netzwerk an Leuten (auch außerhalb der eigenen Kammer) aufbauen, die man um Muster bitten kann. Du musst nicht über jeder Terminsverfügungen und über jedem Beweisbeschluss zwei Stunden brüten, wenn dein Nachbar zehn perfekte Muster in der Schublade hat. Das ganze Geheimnis des Erfolgs ist Kommunikation! Du redest nicht genug mit den Leuten. Dein Vorsitzender ist auch nicht dein Chef, sondern dein Kammermitglied. Dieses Selbstverständnis erwartet er aber auch von Dir! Er muss das Gefühl haben, dass Du das Dezernat notfalls auch alleine gewuppt bekommst. Nicht weil Du alles schon kannst, sondern wüsstest, an wen du dich im Fall der Fälle wenden könntest.
Arbeitest du an auch an deinen eigenen Erledigungszahlen oder bist du hauptberuflich beim Forum zur letzten Instanz?
Es tut mir aufrichtig leid, dass dich meine Hilfestellung an einen Kollegen über die Ostertage provoziert hat. Danke für Deinen hilfreichen Hinweis, nicht weiter die Zeit mit Hilfestellungen zu verschwenden, sondern mich wieder über meine Akten zu beugen! Mehr von Deiner Sorte und unsere Wirtschaft geht bald wieder wie eine Rakete durch die Decke!
14.04.2020, 12:14
(14.04.2020, 12:01)Der echte Norden schrieb:(14.04.2020, 11:50)Gast schrieb:(14.04.2020, 11:16)Der echte Norden schrieb:(14.04.2020, 10:46)GastBW schrieb: Ja, die einzelnen Teilbereiche gibt es natürlich. Es wurde nur nicht jeweils getrennt eine Bewertung im Sinne von geeignet, (noch) nicht geeignet vergeben.
Kenntnisse des materiellen Rechts und Prozessrechts: Da steht in der Beurteilung soweit es sich derzeit schon beurteilen lasse, seien meine Kenntisse sehr gut.
Umgang mit Prozessbeteiligten wird gelobt und als vorbildlich bezeichnet.
Quantität: wie gesagt, wirklich mies. Ich will keine genauen Zahlen nennen aber es werden wohl um die 40 Prozent des gewollten sein (was wie gesagt auch- unabhängig von meiner Person - Gründe hat, die auch im der Beurteilung stehen)
Qualität: Sehr gute Subsumtion, Tatbestand stellt den wesentlichen Sachverhalt da, sprachlich sehr gelungen, argumentativ gute Urteile
Umgang mit nachgeordnetem Dienst wird auch ausgeführt, dass ich mich stets vorbildlich verhalte
Kritikfähigkeit wird mir auch bescheinigt. Es wird auch ausgeführt, in den Beratungen, sei ich in der Lage meine Meinung darzulegen, sei aber auch stets offen für die Argumente anderer
Kommunikationsfähigkeit: offen und kommunikativ, stets höflich im Umgang mit anderen
Und zur Leistungsbereitschaft steht eben, dass ich diese noch nicht voll zeigen konnte.
Und ja genau, der Präsident sieht das als Kernbereiche, daher die Beurteilung. Hat aber auch dazu gesagt, dass eben jeder Vorsitzende anders ist und da mehr oder weniger Eigenständigkeit erwartet. Auf jeden Fall achte ich jetzt sehr auf diese Punkte.
Jetzt nähern wie uns doch dem Kern der Sache. Allein, dass Du hier in dieser Offenheit und Ehrlichkeit den Rat suchst, nötigt mir im Übrigen nicht nur Respekt ab, sondern zeigt, dass Du auf dem richtigen Weg bist.
Zum Thema: Nach meiner Ferndiagnose liegt dein Problem nicht zentral auf den fehlenden Erledigungszahlen, sondern auf deiner fehlenden Selbstständigkeit, die letztlich die unterdurchschnittlichen Erledigungszahlen bedingt. Damit ist keineswegs gemeint, dass man keine Fragen stellen soll. Ganz im Gegenteil findet in den meisten (wenn nicht allen) Kammern ein reger Austausch zu Entscheidungsvorschlägen bzw. Prozesshandlungen statt. Die außerhalb der Justiz häufig als Kaffeerunden abgetanen täglichen Treffen dienen doch gerade dazu, seinen eigenen Standpunkt zu hinterfragen, nach solchen Runden habe ich schon häufig meine Meinung geändert und meinen selbst als perfekt empfundenen Entwurf nochmal in Frage gestellt und über den Haufen geworfen. Das entscheidende ist allerdings aus meiner Sicht, dass man vorbereitet in eine solche Diskussion reingeht und keine Fragen stellt, aus denen sich ergibt, dass man selbst den Fall noch nicht durchdrungen hat. Nichts ist nerviger und unreifer als Fragen gestellt zu bekommen, bei denen der Fragende offenbart, selbst noch nicht nachgeschaut zu haben, genau das unterscheidet dich nun mal mal vom Referendar! Geht man in die Diskussion und sagt: So liegt der Fall hier, es gibt da in den Kommentierungen Stimmen, die gehen in die Richtung, andere gehen in eine andere Richtung und passende Urteile habe ich bei Juris nicht gefunden, dann wird Dir jeder Kollege verzeihen, selbst wenn es für ihn ein klassisches Problem ist, dass er jeden Tag auf dem Tisch hat.
Fazit: Fragen sollte man so stellen, dass man zu erkennen gibt, dass man alles versucht hat die Antwort selbst zu finden. Zudem sollte man sich als Richter am Landgericht ein Netzwerk an Leuten (auch außerhalb der eigenen Kammer) aufbauen, die man um Muster bitten kann. Du musst nicht über jeder Terminsverfügungen und über jedem Beweisbeschluss zwei Stunden brüten, wenn dein Nachbar zehn perfekte Muster in der Schublade hat. Das ganze Geheimnis des Erfolgs ist Kommunikation! Du redest nicht genug mit den Leuten. Dein Vorsitzender ist auch nicht dein Chef, sondern dein Kammermitglied. Dieses Selbstverständnis erwartet er aber auch von Dir! Er muss das Gefühl haben, dass Du das Dezernat notfalls auch alleine gewuppt bekommst. Nicht weil Du alles schon kannst, sondern wüsstest, an wen du dich im Fall der Fälle wenden könntest.
Arbeitest du an auch an deinen eigenen Erledigungszahlen oder bist du hauptberuflich beim Forum zur letzten Instanz?
Es tut mir aufrichtig leid, dass dich meine Hilfestellung an einen Kollegen über die Ostertage provoziert hat. Danke für Deinen hilfreichen Hinweis, nicht weiter die Zeit mit Hilfestellungen zu verschwenden, sondern mich wieder über meine Akten zu beugen! Mehr von Deiner Sorte und unsere Wirtschaft geht bald wieder wie eine Rakete durch die Decke!
Die Frage sei erlaubt, du postest doch fleißig hier.
14.04.2020, 13:51
Kleiner Erfahrungsbericht auch von mir: Mit mir zusammen wurde 2016 u.a. ein Kollege eingestellt, dem es bei seiner ersten Beurteilung ähnlich ging, wie dem TE, wenn ich auch seine „Note“ nicht weiß. Er wurde damals im Gespräch als „Wackelkandidat“ bezeichnet. Sein Problem war insbesondere das Abfassen von Urteilen. Er hat sich dadurch nicht beirren lassen und zugleich an sich gearbeitet. Binnen kürzester Zeit war man dann sehr zufrieden mit ihm und seine Urteile sind mittlerweile mustergültig aufgebaut und abgefasst. Auch im Kollegenkreis ist er als kompetenter Kollege angesehen.
Daran wird deutlich, dass aller Anfang schwer ist, es aber keinen Grund gibt, sich unterkriegen zu lassen, nur weil es zu Beginn noch nicht rund läuft.
Daran wird deutlich, dass aller Anfang schwer ist, es aber keinen Grund gibt, sich unterkriegen zu lassen, nur weil es zu Beginn noch nicht rund läuft.