11.07.2019, 16:43
(11.07.2019, 16:37)Gast schrieb:(11.07.2019, 16:25)Hessische Schreiberin schrieb: In der Klausur ging es darum, dass die NPD Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung einer hessischen Stadt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt hat mit dem Antrag, dass dem Stadtverordnetenvorsteher aufgegeben wird, weiterhin Entschädigungszahlungen an die NPD nach der Entschädigungssatzung zu zahlen.
Die Entschädigungssatzung sieht eine Entschädigung für Fraktionsarbeit vor und da wurde ein neuer Satz eingefügt, dass erkennbar verfassungsfeindliche Parteien keine Entschädigung erhalten.
Ich hab in der Hauptsache einen Kommunalverfassungsstreit angenommen und den Antragsgegner ausgewechselt. Der Antrag wurde gegen die Stadt gerichtet und ich hab gesagt, der Stadtverordnetenvorsteher sei der richtige Antragsgegner.. Beim Kommunalverfassungsstreit ist ja das Organ oder Organteil beklagt/Antragsgegner.
Ich fand die Klausur echt übel und wusste gar nicht bescheid.
Inhaltlich ging es um genau den Fall:
Gericht:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum:
05.04.2017
Aktenzeichen:
8 C 459/17.N; 8 B 458/17.N
Es war richtig hart.
Wie hast du dich entscheiden?
Ich hab dem Antrag stattgegeben....
Aber mit der Zulässigkeit und der Klageart in der Hauptsache hatte ich große Probleme..ich hoffe mal, dass Kommunalverfassungsstreit in der Hauptsache richtig oder zumindest vertretbar war..
fand es auch irgendwie komisch, den Antragsgegner auszutauschen...
Wie habt ihr es gemacht?
11.07.2019, 16:51
(11.07.2019, 16:43)Hessische Schreiberin schrieb:(11.07.2019, 16:37)Gast schrieb:(11.07.2019, 16:25)Hessische Schreiberin schrieb: In der Klausur ging es darum, dass die NPD Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung einer hessischen Stadt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt hat mit dem Antrag, dass dem Stadtverordnetenvorsteher aufgegeben wird, weiterhin Entschädigungszahlungen an die NPD nach der Entschädigungssatzung zu zahlen.
Die Entschädigungssatzung sieht eine Entschädigung für Fraktionsarbeit vor und da wurde ein neuer Satz eingefügt, dass erkennbar verfassungsfeindliche Parteien keine Entschädigung erhalten.
Ich hab in der Hauptsache einen Kommunalverfassungsstreit angenommen und den Antragsgegner ausgewechselt. Der Antrag wurde gegen die Stadt gerichtet und ich hab gesagt, der Stadtverordnetenvorsteher sei der richtige Antragsgegner.. Beim Kommunalverfassungsstreit ist ja das Organ oder Organteil beklagt/Antragsgegner.
Ich fand die Klausur echt übel und wusste gar nicht bescheid.
Inhaltlich ging es um genau den Fall:
Gericht:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum:
05.04.2017
Aktenzeichen:
8 C 459/17.N; 8 B 458/17.N
Es war richtig hart.
Wie hast du dich entscheiden?
Ich hab dem Antrag stattgegeben....
Aber mit der Zulässigkeit und der Klageart in der Hauptsache hatte ich große Probleme..ich hoffe mal, dass Kommunalverfassungsstreit in der Hauptsache richtig oder zumindest vertretbar war..
fand es auch irgendwie komisch, den Antragsgegner auszutauschen...
Wie habt ihr es gemacht?
Ich auch, war aber auch sehr unsicher mit dem Aufbau. Hoffe, dass das alles so vertretbar ist..
11.07.2019, 18:02
Wie blöd. Hab es als Kommunalverfassungsstreit sogar erkannt und auch wenigstens das mit dem § 61 Nr. 2 analog VwGO dann gesehen aber zum Beispiel total vergessen, dass dann das Rechtsträger Prinzip nicht gilt und zudem einfach das Rubrum übernommen auf Seite 1. Der Korrektor wird denken, was zur Hölle erst erkannt dann doch wieder nicht, hoffe diese Zulässigkeitssachen wiegen nicht so schwer.
Im Ergebnis habe ich es auch so zum Glück wie der VGH und auch einen Verstoß gegen Art. 3 GG angenommen. Allerdings kein guter Aufbau und dann ziemlich viel Freestyle bzw. hab es in der VHMK versucht reinzuprüfen.
Ich weiß nicht wieviele dumme und kleinere Fehler man machen darf um noch mindestens 7 zu bekommen, allerdings habe ich auch das Ermessen total in den Sand gesetzt weil bis kurz vor Ende komplett übersehen, dass man da noch was hätte sagen sollen. Und hab dann kompletten Schwachsinn mit Hilfsgründen gemacht weil ich nicht mehr nachgedacht habe und Panik hatte und irgendwie dachte, das passt hier nicht rein, so richtig hohl inklusive dann falschen Ausführungen, wieso es gar keine Ermessensvorschrift ist sondern nur die Zuständigkeit regelt (manche Normen sind ja bzgl dem "kann" so gedacht) haha. Übelst peinlich. Manchmal schreibt man lieber nicht mehr noch 3 Sätze in der letzten Minute hin wenn man alles andere schon hat.
Im Ergebnis habe ich es auch so zum Glück wie der VGH und auch einen Verstoß gegen Art. 3 GG angenommen. Allerdings kein guter Aufbau und dann ziemlich viel Freestyle bzw. hab es in der VHMK versucht reinzuprüfen.
Ich weiß nicht wieviele dumme und kleinere Fehler man machen darf um noch mindestens 7 zu bekommen, allerdings habe ich auch das Ermessen total in den Sand gesetzt weil bis kurz vor Ende komplett übersehen, dass man da noch was hätte sagen sollen. Und hab dann kompletten Schwachsinn mit Hilfsgründen gemacht weil ich nicht mehr nachgedacht habe und Panik hatte und irgendwie dachte, das passt hier nicht rein, so richtig hohl inklusive dann falschen Ausführungen, wieso es gar keine Ermessensvorschrift ist sondern nur die Zuständigkeit regelt (manche Normen sind ja bzgl dem "kann" so gedacht) haha. Übelst peinlich. Manchmal schreibt man lieber nicht mehr noch 3 Sätze in der letzten Minute hin wenn man alles andere schon hat.
11.07.2019, 18:09
(11.07.2019, 18:02)Hesse schrieb: Wie blöd. Hab es als Kommunalverfassungsstreit sogar erkannt und auch wenigstens das mit dem § 61 Nr. 2 analog VwGO dann gesehen aber zum Beispiel total vergessen, dass dann das Rechtsträger Prinzip nicht gilt und zudem einfach das Rubrum übernommen auf Seite 1. Der Korrektor wird denken, was zur Hölle erst erkannt dann doch wieder nicht, hoffe diese Zulässigkeitssachen wiegen nicht so schwer.
Im Ergebnis habe ich es auch so zum Glück wie der VGH und auch einen Verstoß gegen Art. 3 GG angenommen. Allerdings kein guter Aufbau und dann ziemlich viel Freestyle bzw. hab es in der VHMK versucht reinzuprüfen.
Ich weiß nicht wieviele dumme und kleinere Fehler man machen darf um noch mindestens 7 zu bekommen, allerdings habe ich auch das Ermessen total in den Sand gesetzt weil bis kurz vor Ende komplett übersehen, dass man da noch was hätte sagen sollen. Und hab dann kompletten Schwachsinn mit Hilfsgründen gemacht weil ich nicht mehr nachgedacht habe und Panik hatte und irgendwie dachte, das passt hier nicht rein, so richtig hohl inklusive dann falschen Ausführungen, wieso es gar keine Ermessensvorschrift ist sondern nur die Zuständigkeit regelt (manche Normen sind ja bzgl dem "kann" so gedacht) haha. Übelst peinlich. Manchmal schreibt man lieber nicht mehr noch 3 Sätze in der letzten Minute hin wenn man alles andere schon hat.
Naja, wenn man den KVS erkennt und dann doch das RTP anwendet, wird der Korrektor von einer bipolaren Störung des Kandidaten ausgehen ?? Keine Bange, das wird dir schon nicht das Genick brechen, wird einigen so ergangen sein.
11.07.2019, 18:11
(11.07.2019, 18:02)Hesse schrieb: Wie blöd. Hab es als Kommunalverfassungsstreit sogar erkannt und auch wenigstens das mit dem § 61 Nr. 2 analog VwGO dann gesehen aber zum Beispiel total vergessen, dass dann das Rechtsträger Prinzip nicht gilt und zudem einfach das Rubrum übernommen auf Seite 1. Der Korrektor wird denken, was zur Hölle erst erkannt dann doch wieder nicht, hoffe diese Zulässigkeitssachen wiegen nicht so schwer.
Im Ergebnis habe ich es auch so zum Glück wie der VGH und auch einen Verstoß gegen Art. 3 GG angenommen. Allerdings kein guter Aufbau und dann ziemlich viel Freestyle bzw. hab es in der VHMK versucht reinzuprüfen.
Ich weiß nicht wieviele dumme und kleinere Fehler man machen darf um noch mindestens 7 zu bekommen, allerdings habe ich auch das Ermessen total in den Sand gesetzt weil bis kurz vor Ende komplett übersehen, dass man da noch was hätte sagen sollen. Und hab dann kompletten Schwachsinn mit Hilfsgründen gemacht weil ich nicht mehr nachgedacht habe und Panik hatte und irgendwie dachte, das passt hier nicht rein, so richtig hohl inklusive dann falschen Ausführungen, wieso es gar keine Ermessensvorschrift ist sondern nur die Zuständigkeit regelt (manche Normen sind ja bzgl dem "kann" so gedacht) haha. Übelst peinlich. Manchmal schreibt man lieber nicht mehr noch 3 Sätze in der letzten Minute hin wenn man alles andere schon hat.
Das war bestimmt gar nicht schlecht, ich hab auch super dumme Fehler gemacht..
Am Ende weiß man ja nicht, wie es bewertet wird :-)
morgen nur noch einmal und dann haben wir es geschafft
11.07.2019, 18:17
(11.07.2019, 18:09)Gast schrieb:(11.07.2019, 18:02)Hesse schrieb: Wie blöd. Hab es als Kommunalverfassungsstreit sogar erkannt und auch wenigstens das mit dem § 61 Nr. 2 analog VwGO dann gesehen aber zum Beispiel total vergessen, dass dann das Rechtsträger Prinzip nicht gilt und zudem einfach das Rubrum übernommen auf Seite 1. Der Korrektor wird denken, was zur Hölle erst erkannt dann doch wieder nicht, hoffe diese Zulässigkeitssachen wiegen nicht so schwer.
Im Ergebnis habe ich es auch so zum Glück wie der VGH und auch einen Verstoß gegen Art. 3 GG angenommen. Allerdings kein guter Aufbau und dann ziemlich viel Freestyle bzw. hab es in der VHMK versucht reinzuprüfen.
Ich weiß nicht wieviele dumme und kleinere Fehler man machen darf um noch mindestens 7 zu bekommen, allerdings habe ich auch das Ermessen total in den Sand gesetzt weil bis kurz vor Ende komplett übersehen, dass man da noch was hätte sagen sollen. Und hab dann kompletten Schwachsinn mit Hilfsgründen gemacht weil ich nicht mehr nachgedacht habe und Panik hatte und irgendwie dachte, das passt hier nicht rein, so richtig hohl inklusive dann falschen Ausführungen, wieso es gar keine Ermessensvorschrift ist sondern nur die Zuständigkeit regelt (manche Normen sind ja bzgl dem "kann" so gedacht) haha. Übelst peinlich. Manchmal schreibt man lieber nicht mehr noch 3 Sätze in der letzten Minute hin wenn man alles andere schon hat.
Naja, wenn man den KVS erkennt und dann doch das RTP anwendet, wird der Korrektor von einer bipolaren Störung des Kandidaten ausgehen ?? Keine Bange, das wird dir schon nicht das Genick brechen, wird einigen so ergangen sein.
Bipolare Störung ist super, das triffts in der Klausur perfekt ;D Schön war auch, dass ich die übereinstimmende Erledigungserklärung nicht gelernt habe aber dafür die Teilerledigung, da ich dachte, das ist ja viel schwerer. Und dadurch nicht gewusst, dass man im Tenor das Verfahren einstellt... Aber Vorwegnahme der Hauptsache wegen Art. 19 IV GG ist richtig oder? Ja ihr habt Recht, es ging sicher den Meisten so aber aufregen tut es trotzdem ziemlich, vor allem weil doch kein Mensch groß Kommunalrecht fürs zweite lernt... Naja morgen noch einmal...
11.07.2019, 19:31
Jmd Ideen was morgen kommen könnte?
11.07.2019, 19:41
Behördenklausur oder Antrag auf Zulassung der Berufung :D
12.07.2019, 15:15
Was warn das jetzt zum Ende hin?
Habs leider nicht verstanden.
Jemand einen Lösungsvorschlag parat?

Habs leider nicht verstanden.
Jemand einen Lösungsvorschlag parat?
12.07.2019, 15:26
(12.07.2019, 15:15)nds7612378 schrieb: Was warn das jetzt zum Ende hin?
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Habs leider nicht verstanden.
Jemand einen Lösungsvorschlag parat?
https://www.juris.de/r3/?docId=MWRE18000...reR3%22%7D
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AGL 2 bmg+ Entscheidung von VG Gelsenkirchen