04.07.2019, 14:59
Meines Erachtens bestand sehr wohl die Aufklärungspflicht, weil aufgrund besonderer Umstände dem Kläger sich die Offenbarung von sich aus aufdrängen müssen.
Nur dann kommt man überhaupt zur Frage, ob der Kläger die Verletzung auch begangen hat.
Wie man auf anderem Wege zur Erheblichkeit kommt, erschießt sich mir nicht.
Nur dann kommt man überhaupt zur Frage, ob der Kläger die Verletzung auch begangen hat.
Wie man auf anderem Wege zur Erheblichkeit kommt, erschießt sich mir nicht.
04.07.2019, 15:09
jau, sie ist halt nur nicht ergiebig bzw. sogar negativ ergiebig.
04.07.2019, 15:12
Hab die Klage zum Teil abgewiesen, weil nur verurteilung zug um zug gegen verwendungsersatz, und die widerklage abgewiesen. Aber keine Ahnung, kam nicht klar damit. Komplexer scheiß.
04.07.2019, 15:14
Warum ist die Beweisaufnahme negativ ergiebig? Ich habe auch die Ergiebigkeit bejaht.
04.07.2019, 15:14
04.07.2019, 15:16
(04.07.2019, 14:52)Gast123 schrieb:(04.07.2019, 14:45)Theoderich schrieb: Ich habe in Hessen geschrieben.
Es ging um eine Klage nach §§ 731, 795, 797 Abs. 5 ZPO. Die Klage habe ich abgewiesen und der Widerklage stattgegeben. Die Klage wäre begründet wg. RGedanke des § 162 BGB gewesen. Im Palandt ist sogar der Fall dort eigens aufgeführt. Die Forderung ist jedoch durch Aufrechnung erloschen. Die Aufrechnung ist möglich, da man im Rahmen des § 731 ZPO Einwendungen vorbringen kann. Dies deshalb, weil die Zuständigkeit der von § 767 ZPO entspricht und aufgrund der Prozessökonomie. Präklusion war nicht möglich, da die notarielle Urkunde nicht der Rechtskraft fähig ist. Die Gegenforderung müsste eigentlich begründet sein, weil sonst die Beweisaufnahme keinen Sinn macht.
Aber warum sollte die Gegenforderung denn begründet sein? Der Kläger hat doch keine Aufklärungspflicht verletzt, sondern ganz im Gegenteil sogar den Grundbuchauszug vorgelegt. Oder? Die Beweisaufnahme konnte man so ja auch verwerten.
Hab ich auch so gesehen. Klage begründet, Aufrechnung mangels Aufklärungspflichtverletzung minus, Widerklage deshalb ebenfalls minus.
04.07.2019, 15:18
Liegen hier unterschiedliche Sachverhalte vor? In meiner Klausur war weder die Rede von Verwendungsersatz, noch wurde ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht. Ich sehe hier auch keine erfüllte AGL für einen Verwendungsersatz. Der Beklagte hat keine Verwendungen auf Sachen des Klägers getätigt, noch ist der Kläger bereichert.
04.07.2019, 15:25
Ja tschuldigung das bezog sich auf Niedersachsen
04.07.2019, 15:29
Wie kommt man zur negativen Ergiebigkeit der Beweisaufnahme? Was hat der Zeuge denn ausgesagt
04.07.2019, 15:34
Uns wäre denke ich allen sehr geholfen, wenn ihr, wie der Admin auch geschrieben hat, in eurem (Gast-)Namen das Kürzel eures Bundeslandes verwenden würdet.