22.02.2026, 13:08
(22.02.2026, 10:08)RefNdsOL schrieb:Hier die Dauerausschreibung für Hamburg:(21.02.2026, 20:55)BetterLearnAll25 schrieb: Suchen die Amtsanwaltschaften überhaupt aktiv nach Frischfleisch?
Ich seh bei allen Bundesländern online Bewerbungsbedarf für Richter/StA.
Für Amtsanwäte seh ich da nirgends offene Stellen oder ich bin zu doof zum googlen.
Das wird wohl auch daran liegen, dass dieses Amt für Volljuristen originär überhaupt nicht vorgesehen ist, sondern als besonderes Beförderungsamt für besonders engagierte und qualifizierte Rechtspfleger gedacht ist, die dazu eine eigene Weiterbildung (bundesweit einheitlich in NRW) absolvieren. Bei denen stellt sich damit auch das Problem einer etwaigen Unterforderung nicht, weil das Amt eben tatsächlich mit einem "Mehr" als die Rechtspflegertätigkeit einhergeht. Daher ergibt dann insoweit auch die besoldungsrechtliche Einordnung der AA und OAA wieder Sinn, da diese sich entsprechend korrekt für Rechtspfleger einfügen.
https://justiz.hamburg.de/staatsanwaltsc...amtsanwalt
Die anderen Bundesländer stellen eher Rechtspfleger ein, ich habe aber schon einzelne Auschreibungen gesehen, siehe Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanwalt
Für diesen hatte ich das mal Ende 2024 recherchiert.
22.02.2026, 13:12
(22.02.2026, 13:08)Volljurist und Amtsanwalt schrieb:(22.02.2026, 10:08)RefNdsOL schrieb:Hier die Dauerausschreibung für Hamburg:(21.02.2026, 20:55)BetterLearnAll25 schrieb: Suchen die Amtsanwaltschaften überhaupt aktiv nach Frischfleisch?
Ich seh bei allen Bundesländern online Bewerbungsbedarf für Richter/StA.
Für Amtsanwäte seh ich da nirgends offene Stellen oder ich bin zu doof zum googlen.
Das wird wohl auch daran liegen, dass dieses Amt für Volljuristen originär überhaupt nicht vorgesehen ist, sondern als besonderes Beförderungsamt für besonders engagierte und qualifizierte Rechtspfleger gedacht ist, die dazu eine eigene Weiterbildung (bundesweit einheitlich in NRW) absolvieren. Bei denen stellt sich damit auch das Problem einer etwaigen Unterforderung nicht, weil das Amt eben tatsächlich mit einem "Mehr" als die Rechtspflegertätigkeit einhergeht. Daher ergibt dann insoweit auch die besoldungsrechtliche Einordnung der AA und OAA wieder Sinn, da diese sich entsprechend korrekt für Rechtspfleger einfügen.
https://justiz.hamburg.de/staatsanwaltsc...amtsanwalt
Die anderen Bundesländer stellen eher Rechtspfleger ein, ich habe aber schon einzelne Auschreibungen gesehen, siehe Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanwalt
Für diesen hatte ich das mal Ende 2024 recherchiert.
Daher auch das Wort "originär" als Hinweisauf den Ursprung des Amtes und die inzwischen teils anders gehandhabte Praxis. Bayern hat m.W.n. als einziges Land überhaupt keine Amtsanwaltschaft.
22.02.2026, 14:01
Letztes Jahr hat man in BaWü bei Unterschreiten der Notengrenze für die Staatsanwaltschaft ein Stellenangebot als Amtsanwalt erhalten können. Öffentlich kommuniziert wurde das nie schriftlich und die Bewerbung erfolgte wie für den Justizdienst. Ob und unter welchen Voraussetzungen diese Praxis heute noch gelebt wird, weiß ich nicht. Im Zweifel anrufen und fragen.
22.02.2026, 14:14
(22.02.2026, 13:04)Volljurist und Amtsanwalt schrieb:(22.02.2026, 09:58)Praktiker schrieb:(22.02.2026, 09:38)JurisRef schrieb:(22.02.2026, 00:32)Volljurist und Amtsanwalt schrieb: Ich war 8 Jahre Amtsanwalt, seit ca. 12 Monaten nach Bundeslandwechsel bin ich Staatsanwalt (offtopic: Wenn hier ein Moderator ist, kann ich meinen Nutzernamen ändern, der ist jetzt nicht mehr richtig)
Die Antworten beziehen sich auf die Amtsanwaltslaufbahn in Hamburg, dort gibt es einige Besonderheiten, z.B. das ein Amtsanwalt im Sitzungsdienst auch Jugendsachen und Schöffensachen machen kann, was z.B. in Berlin nicht so ist, da man dort nur die Sachen aus der eigenen Behörde (Amtsanwaltschaft und StA sind dort getrennt) vor Gericht vertritt.
1) Wie gestaltet sich der Arbeitsalltag konkret und wie hoch ist die tatsächliche Arbeitsbelastung?
Es gibt grob gesprochen zwei unterschiedliche Arbeitstage, Bürotag und Sitzungstag (wobei je nach Länge der Sitzung und Entfernung des Gerichts auch beides am selben Tag möglich ist). Sitzungstage in Hamburg waren zweimal die Woche, von nur einen kurzen Termin, der wegen Ausbleibens des Angeklagten nach 15min schon vorbei ist bis zu 9 bis 19 Uhr (letzteres eher selten) ist alles dabei.
Der Bürotag ist die Aktenarbeit. Als Anfänger habe ich in den ersten drei Monaten 1/2 Dezernat, mit den kleinen Zeichnungsrecht das volle Dezernat erhalten. Die tatsächliche Arbeitsbelastung hängt von zwei Faktoren ab: Hast du ein gut aufgeräumtes Dezernat oder ein abgesoffenes/lange nicht besetztes Dezernat geerbt. Der zweite Faktor bist du, deine individuelle Arbeitsgeschwindigkeit, deine Arbeitsweise. Als Anfänger war ich auch mal öfters am Sonntag im Büro, habe weit über 50 Stunden benötigt (mein AL sagte immer, dass ich zuviel nachermittle, mir zu viele Probleme mache und schneller abschließen könnte, daher war ich am Anfang sehr langsam), aber andere Kollegen kammen schon am Anfang derart klar, dass sie zwar auch lange im Büro waren aber nicht am Wochenende. Mit Arbeitserfahrung wird man schneller, im letzten Jahr vor dem Laufbahnwechsel zum StA habe ich durchschnittlich nur ca. 35h/ Woche benötigt.
2) Wie ist die Work-Life-Balance realistisch einzuschätzen?
Siehe oben, hängt vom Dezernat und von deiner eigenen Arbeitsweise ab.
3) Besteht die Möglichkeit zu Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten?
Zweimal die Woche musst du zu Gericht, die restlichen 3 Tage der Woche sind teilweise auch im Homeoffice machbar, jedoch musst du für die Polizei/ Kollegen/ Geschäftsstelle ansprechbar sein (telefonisch musst du erreichbar sein, z.B. Rufumleitung einrichten), 1 bis 2 Homeofficetage die Woche sind darstellbar, jedoch musst du offen sein, für Eilsachen doch mal schnell in die Behörde zu fahren.
4) Fühlt man sich fachlich eher unter- oder angemessen gefordert?
Das hängt vom individuellen Mindset ab. In den ersten Jahren fühlte ich mich angemessen gefordert, im Sitzungsdienst durfte ich nach Überhörung nach 2 Jahren ja auch anspruchsvolle Schöffensachen machen. Auch als Sonderdezernent für häusliche Gewalt hatte ich eine anspruchsvolle Tätigkeit. Aber irgendwann kam der Punkt, da war ich ein erfahrener Amtsanwalt und fühlte mich tatsächlich etwas unterfordert, daher der Wechsel zum StA.
5) Wie sind die Entwicklungsmöglichkeiten? Gibt es realistische Perspektiven, später zur Staatsanwaltschaft (oder woandershin) zu wechseln?
Wenn du die allgemein für Bewerber_Innen geltenden Notenanforderungen erfüllst, hindert dich ja niemand, dich als Staatsanwältin zu bewerben, wenn du die Höchstaltersgrenze dann noch nicht überschritten hast. Ich verstehe aber deine Frage dahingehend, dass du wissen möchtest, ob du auch eine Chance auf Aufstieg zur StAin hast, wenn deine Noten nicht ausreichen. Jedenfalls gibt es in Hamburg für volljuristische Amtsanwälte Spezialausschreibungen zum Aufstieg zur StA, zum Auswahlgespräch wird da jeder Amtsanwalt (m/w/d), der sich beworben hat, unabhängig von den Examensnoten eingeladen, hinsichtlich anderer Bundesländer habe ich keine Kenntnisse, nur eventuelle falsche Gerüchte, die nicht weiterhelfen. Für meinen Wechsel vom AA zum StA habe ich von der einmaligen Senkung der Notengrenzen (die jetzt wieder strenger ist, heute würde es nicht reichen) profitiert, habe also zum Zeitpunkt der Einstellung die Noten gehabt, die ein allgemeiner Bewerber haben muss.
Zwischen den Zeilen fragst du, on ein Wechsel sinnvoll ist, dazu kannst du ja mal schreiben, ob du Beamtin oder Angestellte bist und in welcher Endgeldgruppe du bist, wie deine aktuellen Entwicklungsperspektiven in deiner aktuellen Laufbahn sind, ob du deine aktuelle Tätigkeit gerne machst oder eiknfach nur weg möchtest.
Zum Punkt 5. Man ist doch schon als Amtsanwalt verbeamtet? Muss man dann für einen Laufbahnwechsel zur Staatsanwalt dann echt noch die Altersgrenze für die Beamteneinstellung (bzw. Ernennung zum StA erfüllen) 🤔
Bin ich auch drüber gestolpert. An sich nicht, weil es keine erstmalige Berufung ins Beamtenverhältnis ist. Mag aber natürlich sein, dass ein Land das dennoch fordert.
Ich muss zugeben, dass ich dies mit der Altersgrenze nur zur Sicherheit erwähnt habe, Beamtenrecht ist jetzt nicht meine Spezialität. In den speziellen Auschreibungen zum Aufstieg war jedenfalls eine solche nie genannt, ob man bei der Bewerbung auf die allgemeine Ausschreibung für jederman (wo diese im Ausschreibungstext vorhanden ist) diese Grenze bei schon vorhandener Verbeamtung bypassen kann, da muss ich passen, dass habe ich nie recherchiert (da ich glücklicherweise noch um einiges von der Grenze entfernt war, war diese Recherche für mich auch nicht nötig). Ich wurde jedenfalls nicht abgeordnet, ich musste die Sicherheit meiner Lebenszeitverbeamtung als Amtsanwalt aufgeben, um mich als Staatsanwalt (mit neuer mindestens dreijähriger Probezeit, da bei der Probezeit nix angerechnet wurde, glücklicherweise aber bei den Erfahrungsstufen) neu verbeamten zu lassen, bin mir daher nicht sicher, ob man bei einer kompletten Neueinstellung dies umgehen kann. Vielleicht bist du aber in einen Bundesland, wo man den Weg der Abordnung geht.
Du hattest dann nochmal eine 3-jährige Probezeit? 😳 Also wenn ein Bundesland weil man ganz knapp unter der Notengrenze liegt, agen würde, 2 Jahre Rechtspflege und danach kann man erst StA werden, muss man dann wahrscheinlich auch nach den 2 Jahren noch 3 Jahre Probezeit machen? Dachte das würde angerechnet 😳
23.02.2026, 01:19
Hallo,
vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen! Gerne beantworte ich die aufgekommenen Fragen gebündelt: Ich bin aktuell im höheren Dienst (E14) tätig und nicht verbeamtet. Meine Arbeit ist je nach Thema juristisch anspruchsvoll und häufig sehr politisch geprägt. Da ich gerne in der Verwaltung arbeite und meine derzeitige Position sehr schätze, sind meine Überlegungen keineswegs von einem „Wegwollen“ getragen.
Allerdings reizt mich die Justiz schon seit dem Studium/Referendariat. Mangels entsprechender Noten konnte ich damals den direkten Einstieg in die Justiz nie realisieren und habe stattdessen eine Karriere in der Verwaltung aufgebaut, wofür ich sehr dankbar bin. Nun bietet sich mir die Möglichkeit, in der Amtsanwaltschaft tätig zu werden.
Ich befinde mich an einem Scheideweg und frage mich, ob ich einen Neuanfang in der Justiz wagen oder meine Karriere in der Verwaltung fortsetzen soll. Ob ein Wechsel eine „Verschlechterung“ wäre, ist auch Teil meiner Abwägung (sowohl statusrechtlich als auch perspektivisch).
Nochmals vielen Dank für den offenen Austausch. Ich freue mich weiterhin über jeden Erfahrungswert!
vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen! Gerne beantworte ich die aufgekommenen Fragen gebündelt: Ich bin aktuell im höheren Dienst (E14) tätig und nicht verbeamtet. Meine Arbeit ist je nach Thema juristisch anspruchsvoll und häufig sehr politisch geprägt. Da ich gerne in der Verwaltung arbeite und meine derzeitige Position sehr schätze, sind meine Überlegungen keineswegs von einem „Wegwollen“ getragen.
Allerdings reizt mich die Justiz schon seit dem Studium/Referendariat. Mangels entsprechender Noten konnte ich damals den direkten Einstieg in die Justiz nie realisieren und habe stattdessen eine Karriere in der Verwaltung aufgebaut, wofür ich sehr dankbar bin. Nun bietet sich mir die Möglichkeit, in der Amtsanwaltschaft tätig zu werden.
Ich befinde mich an einem Scheideweg und frage mich, ob ich einen Neuanfang in der Justiz wagen oder meine Karriere in der Verwaltung fortsetzen soll. Ob ein Wechsel eine „Verschlechterung“ wäre, ist auch Teil meiner Abwägung (sowohl statusrechtlich als auch perspektivisch).
Nochmals vielen Dank für den offenen Austausch. Ich freue mich weiterhin über jeden Erfahrungswert!
23.02.2026, 01:32
(22.02.2026, 00:32)Volljurist und Amtsanwalt schrieb: Ich war 8 Jahre Amtsanwalt, seit ca. 12 Monaten nach Bundeslandwechsel bin ich Staatsanwalt (offtopic: Wenn hier ein Moderator ist, kann ich meinen Nutzernamen ändern, der ist jetzt nicht mehr richtig)
Die Antworten beziehen sich auf die Amtsanwaltslaufbahn in Hamburg, dort gibt es einige Besonderheiten, z.B. das ein Amtsanwalt im Sitzungsdienst auch Jugendsachen und Schöffensachen machen kann, was z.B. in Berlin nicht so ist, da man dort nur die Sachen aus der eigenen Behörde (Amtsanwaltschaft und StA sind dort getrennt) vor Gericht vertritt.
1) Wie gestaltet sich der Arbeitsalltag konkret und wie hoch ist die tatsächliche Arbeitsbelastung?
Es gibt grob gesprochen zwei unterschiedliche Arbeitstage, Bürotag und Sitzungstag (wobei je nach Länge der Sitzung und Entfernung des Gerichts auch beides am selben Tag möglich ist). Sitzungstage in Hamburg waren zweimal die Woche, von nur einen kurzen Termin, der wegen Ausbleibens des Angeklagten nach 15min schon vorbei ist bis zu 9 bis 19 Uhr (letzteres eher selten) ist alles dabei.
Der Bürotag ist die Aktenarbeit. Als Anfänger habe ich in den ersten drei Monaten 1/2 Dezernat, mit den kleinen Zeichnungsrecht das volle Dezernat erhalten. Die tatsächliche Arbeitsbelastung hängt von zwei Faktoren ab: Hast du ein gut aufgeräumtes Dezernat oder ein abgesoffenes/lange nicht besetztes Dezernat geerbt. Der zweite Faktor bist du, deine individuelle Arbeitsgeschwindigkeit, deine Arbeitsweise. Als Anfänger war ich auch mal öfters am Sonntag im Büro, habe weit über 50 Stunden benötigt (mein AL sagte immer, dass ich zuviel nachermittle, mir zu viele Probleme mache und schneller abschließen könnte, daher war ich am Anfang sehr langsam), aber andere Kollegen kammen schon am Anfang derart klar, dass sie zwar auch lange im Büro waren aber nicht am Wochenende. Mit Arbeitserfahrung wird man schneller, im letzten Jahr vor dem Laufbahnwechsel zum StA habe ich durchschnittlich nur ca. 35h/ Woche benötigt.
2) Wie ist die Work-Life-Balance realistisch einzuschätzen?
Siehe oben, hängt vom Dezernat und von deiner eigenen Arbeitsweise ab.
3) Besteht die Möglichkeit zu Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten?
Zweimal die Woche musst du zu Gericht, die restlichen 3 Tage der Woche sind teilweise auch im Homeoffice machbar, jedoch musst du für die Polizei/ Kollegen/ Geschäftsstelle ansprechbar sein (telefonisch musst du erreichbar sein, z.B. Rufumleitung einrichten), 1 bis 2 Homeofficetage die Woche sind darstellbar, jedoch musst du offen sein, für Eilsachen doch mal schnell in die Behörde zu fahren.
4) Fühlt man sich fachlich eher unter- oder angemessen gefordert?
Das hängt vom individuellen Mindset ab. In den ersten Jahren fühlte ich mich angemessen gefordert, im Sitzungsdienst durfte ich nach Überhörung nach 2 Jahren ja auch anspruchsvolle Schöffensachen machen. Auch als Sonderdezernent für häusliche Gewalt hatte ich eine anspruchsvolle Tätigkeit. Aber irgendwann kam der Punkt, da war ich ein erfahrener Amtsanwalt und fühlte mich tatsächlich etwas unterfordert, daher der Wechsel zum StA.
5) Wie sind die Entwicklungsmöglichkeiten? Gibt es realistische Perspektiven, später zur Staatsanwaltschaft (oder woandershin) zu wechseln?
Wenn du die allgemein für Bewerber_Innen geltenden Notenanforderungen erfüllst, hindert dich ja niemand, dich als Staatsanwältin zu bewerben, wenn du die Höchstaltersgrenze dann noch nicht überschritten hast. Ich verstehe aber deine Frage dahingehend, dass du wissen möchtest, ob du auch eine Chance auf Aufstieg zur StAin hast, wenn deine Noten nicht ausreichen. Jedenfalls gibt es in Hamburg für volljuristische Amtsanwälte Spezialausschreibungen zum Aufstieg zur StA, zum Auswahlgespräch wird da jeder Amtsanwalt (m/w/d), der sich beworben hat, unabhängig von den Examensnoten eingeladen, hinsichtlich anderer Bundesländer habe ich keine Kenntnisse, nur eventuelle falsche Gerüchte, die nicht weiterhelfen. Für meinen Wechsel vom AA zum StA habe ich von der einmaligen Senkung der Notengrenzen (die jetzt wieder strenger ist, heute würde es nicht reichen) profitiert, habe also zum Zeitpunkt der Einstellung die Noten gehabt, die ein allgemeiner Bewerber haben muss.
Zwischen den Zeilen fragst du, on ein Wechsel sinnvoll ist, dazu kannst du ja mal schreiben, ob du Beamtin oder Angestellte bist und in welcher Endgeldgruppe du bist, wie deine aktuellen Entwicklungsperspektiven in deiner aktuellen Laufbahn sind, ob du deine aktuelle Tätigkeit gerne machst oder eiknfach nur weg möchtest.
Vielen Dank für die ausführlichen Einblicke und die Beantwortung der Fragen!
Mich würde noch Folgendes interessieren:
- Aus welcher Position heraus bist du damals in die Amtsanwaltschaft eingestiegen? War das ein direkter Berufseinstieg oder hattest du bereits vorher Berufserfahrung?
- Wie genau lief dann der Wechsel zur Staatsanwaltschaft ab – im Wege der Abordnung oder eine reguläre Bewerbung?
23.02.2026, 22:02
(23.02.2026, 01:32)Verwaltungsjuristin schrieb: Vielen Dank für die ausführlichen Einblicke und die Beantwortung der Fragen!
Mich würde noch Folgendes interessieren:
- Aus welcher Position heraus bist du damals in die Amtsanwaltschaft eingestiegen? War das ein direkter Berufseinstieg oder hattest du bereits vorher Berufserfahrung?
- Wie genau lief dann der Wechsel zur Staatsanwaltschaft ab – im Wege der Abordnung oder eine reguläre Bewerbung?
zu 1.)
Die Amtsanwaltschaft war meine zweite berufliche Tätigkeit (nach dem zweiten Examen), ich war vorher ca. 1 1/2 Jahre lang auf eine befristete 50%-Stelle TV-L13 im öffentlichen Dienst. A12 ggü. TV-L13 war zwar "formal ein Abstieg", aber die Verbeamtung A12 ist im Ergebnis besser als 1/2 TV-L13 und meine erste Stelle war nur befristet als Vertretung für den eigentlichen Stelleninhaber, also wäre die alten Stelle irgendwann ohne Verlängerungsmöglichkeit ausgelaufen, eine Aussicht auf eine ähnliche andere Stelle dort gab es nicht. Daher auch meine Frage zu deiner Stellung im ÖD, um einschätzen zu können, ob dies für dich genauso sinnvoll sein kann. Du hast definitiv mehr abzuwägen, ggf. eventuelle weitere Aufstiegsmöglichkeiten, wenn vorhanden, die Möglichkeit einer dortigen Verbeamtung.
zu 2.)
Es war zunächst eine reguläre Bewerbung. Mein alter Dienstherr hätte eine Abordnung mitgemacht, mein neuer Dienstherr war der Aufassung, dass eine Abordnung beim Laufbahnwechsel und Bundeslandwechsel nicht funktioniert, daher musste ich kündigen (die Lebenszeiternennung als Amtsanwalt aufgeben) und muss die Probezeit vollständig neu durchlaufen, es wurde leider nichts angerechnet. Immerhin wurde aber bei der Besoldung alles anerkannt, ich bin daher in einer hohen Erfahrungsstufe gleich reingekommen.
02.03.2026, 01:18
(23.02.2026, 22:02)Volljurist und Amtsanwalt schrieb:(23.02.2026, 01:32)Verwaltungsjuristin schrieb: Vielen Dank für die ausführlichen Einblicke und die Beantwortung der Fragen!
Mich würde noch Folgendes interessieren:
- Aus welcher Position heraus bist du damals in die Amtsanwaltschaft eingestiegen? War das ein direkter Berufseinstieg oder hattest du bereits vorher Berufserfahrung?
- Wie genau lief dann der Wechsel zur Staatsanwaltschaft ab – im Wege der Abordnung oder eine reguläre Bewerbung?
zu 1.)
Die Amtsanwaltschaft war meine zweite berufliche Tätigkeit (nach dem zweiten Examen), ich war vorher ca. 1 1/2 Jahre lang auf eine befristete 50%-Stelle TV-L13 im öffentlichen Dienst. A12 ggü. TV-L13 war zwar "formal ein Abstieg", aber die Verbeamtung A12 ist im Ergebnis besser als 1/2 TV-L13 und meine erste Stelle war nur befristet als Vertretung für den eigentlichen Stelleninhaber, also wäre die alten Stelle irgendwann ohne Verlängerungsmöglichkeit ausgelaufen, eine Aussicht auf eine ähnliche andere Stelle dort gab es nicht. Daher auch meine Frage zu deiner Stellung im ÖD, um einschätzen zu können, ob dies für dich genauso sinnvoll sein kann. Du hast definitiv mehr abzuwägen, ggf. eventuelle weitere Aufstiegsmöglichkeiten, wenn vorhanden, die Möglichkeit einer dortigen Verbeamtung.
zu 2.)
Es war zunächst eine reguläre Bewerbung. Mein alter Dienstherr hätte eine Abordnung mitgemacht, mein neuer Dienstherr war der Aufassung, dass eine Abordnung beim Laufbahnwechsel und Bundeslandwechsel nicht funktioniert, daher musste ich kündigen (die Lebenszeiternennung als Amtsanwalt aufgeben) und muss die Probezeit vollständig neu durchlaufen, es wurde leider nichts angerechnet. Immerhin wurde aber bei der Besoldung alles anerkannt, ich bin daher in einer hohen Erfahrungsstufe gleich reingekommen.
Danke für die Rückmeldung!
Zu Punkt 1): Genau an diesem Punkt hänge ich gerade. Ich versuche, alles genau abzuwägen, komme aber zu keinem klaren Ergebnis.
Inhaltlich reizt mich die Tätigkeit bei der Amtsanwaltschaft sehr. Gleichzeitig habe ich die Sorge, mir mit einem Wechsel von der E 14 zur A 12 möglicherweise langfristige Optionen zu verbauen und mir dabei ins eigene Fleisch zu schneiden. Insbesondere was weitere Aufstiegsmöglichkeiten oder einen Wechsel in andere Behörden angeht.
Deswegen frage ich mich auch, ob die Amtsanwaltschaft karrieretechnisch eine Sackgasse wäre.
03.03.2026, 19:04
(02.03.2026, 01:18)Verwaltungsjuristin schrieb: Danke für die Rückmeldung!Karrieretechnisch ist das ein großes Risko, ein Aufstieg von der Amtsanwaltschaft zur Staatsanwaltschaft ist kein Selbstläufer, ich musste für den Aufstieg vom AA zum StA sehr viel Geduld mitbringen, bin zwischenzeitlich fast verzweifelt. Die Frage für dich lautet realistischerweise, was dir wichtiger ist, Karriereaufstiegsoptionen in der jetzigen Position oder die Tätigkeit als Amtsanwältin selbst (von OAA-Stellen abgesehen mit nur geringen Aufstiegschancen). Ich würde den Wechsel von der Verwaltung E14 zur Amtsanwaltschaft A12 dir nur dann empfehlen, wenn du dir auch vorstellen kannst, bis zur Pensionierung in dieser Laufbahn zu bleiben, es also so eine Art Traumjob ist und nicht nur ein bloßer Zwischenschritt zu einem eigentlich von Anfang an anderen Ziel.
Zu Punkt 1): Genau an diesem Punkt hänge ich gerade. Ich versuche, alles genau abzuwägen, komme aber zu keinem klaren Ergebnis.
Inhaltlich reizt mich die Tätigkeit bei der Amtsanwaltschaft sehr. Gleichzeitig habe ich die Sorge, mir mit einem Wechsel von der E 14 zur A 12 möglicherweise langfristige Optionen zu verbauen und mir dabei ins eigene Fleisch zu schneiden. Insbesondere was weitere Aufstiegsmöglichkeiten oder einen Wechsel in andere Behörden angeht.
Deswegen frage ich mich auch, ob die Amtsanwaltschaft karrieretechnisch eine Sackgasse wäre.
03.03.2026, 20:18
(03.03.2026, 19:04)Volljurist und Amtsanwalt schrieb:(02.03.2026, 01:18)Verwaltungsjuristin schrieb: Danke für die Rückmeldung!Karrieretechnisch ist das ein großes Risko, ein Aufstieg von der Amtsanwaltschaft zur Staatsanwaltschaft ist kein Selbstläufer, ich musste für den Aufstieg vom AA zum StA sehr viel Geduld mitbringen, bin zwischenzeitlich fast verzweifelt. Die Frage für dich lautet realistischerweise, was dir wichtiger ist, Karriereaufstiegsoptionen in der jetzigen Position oder die Tätigkeit als Amtsanwältin selbst (von OAA-Stellen abgesehen mit nur geringen Aufstiegschancen). Ich würde den Wechsel von der Verwaltung E14 zur Amtsanwaltschaft A12 dir nur dann empfehlen, wenn du dir auch vorstellen kannst, bis zur Pensionierung in dieser Laufbahn zu bleiben, es also so eine Art Traumjob ist und nicht nur ein bloßer Zwischenschritt zu einem eigentlich von Anfang an anderen Ziel.
Zu Punkt 1): Genau an diesem Punkt hänge ich gerade. Ich versuche, alles genau abzuwägen, komme aber zu keinem klaren Ergebnis.
Inhaltlich reizt mich die Tätigkeit bei der Amtsanwaltschaft sehr. Gleichzeitig habe ich die Sorge, mir mit einem Wechsel von der E 14 zur A 12 möglicherweise langfristige Optionen zu verbauen und mir dabei ins eigene Fleisch zu schneiden. Insbesondere was weitere Aufstiegsmöglichkeiten oder einen Wechsel in andere Behörden angeht.
Deswegen frage ich mich auch, ob die Amtsanwaltschaft karrieretechnisch eine Sackgasse wäre.
Respekt für dein Durchhaltevermögen!










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