21.02.2026, 14:43
Hallo,
ich würde mich sehr über einen Austausch zu Erfahrungswerten im Hinblick auf die Tätigkeit als Amtsanwalt/Amtsanwältin freuen, insbesondere, wenn man diesen Weg als Volljurist/in einschlägt. Mich interessieren vor allem folgende Punkte:
1) Wie gestaltet sich der Arbeitsalltag konkret und wie hoch ist die tatsächliche Arbeitsbelastung?
2) Wie ist die Work-Life-Balance realistisch einzuschätzen?
3) Besteht die Möglichkeit zu Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten?
4) Fühlt man sich fachlich eher unter- oder angemessen gefordert?
5) Wie sind die Entwicklungsmöglichkeiten? Gibt es realistische Perspektiven, später zur Staatsanwaltschaft (oder woandershin) zu wechseln?
Zum Hintergrund: Ich arbeite derzeit in der Verwaltung und denke über einen Wechsel in die Justiz nach. Aufgrund meiner Examensnoten käme für mich realistisch die Amtsanwaltschaft in Betracht. Daher würde mich eine ehrliche Einschätzung sehr interessieren.
Wer nicht öffentlich antworten möchte, kann mir auch gerne eine E-Mail schreiben: verwaltungsjuristin@gmx.de
Vielen Dank vorab für jede Rückmeldung!
ich würde mich sehr über einen Austausch zu Erfahrungswerten im Hinblick auf die Tätigkeit als Amtsanwalt/Amtsanwältin freuen, insbesondere, wenn man diesen Weg als Volljurist/in einschlägt. Mich interessieren vor allem folgende Punkte:
1) Wie gestaltet sich der Arbeitsalltag konkret und wie hoch ist die tatsächliche Arbeitsbelastung?
2) Wie ist die Work-Life-Balance realistisch einzuschätzen?
3) Besteht die Möglichkeit zu Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten?
4) Fühlt man sich fachlich eher unter- oder angemessen gefordert?
5) Wie sind die Entwicklungsmöglichkeiten? Gibt es realistische Perspektiven, später zur Staatsanwaltschaft (oder woandershin) zu wechseln?
Zum Hintergrund: Ich arbeite derzeit in der Verwaltung und denke über einen Wechsel in die Justiz nach. Aufgrund meiner Examensnoten käme für mich realistisch die Amtsanwaltschaft in Betracht. Daher würde mich eine ehrliche Einschätzung sehr interessieren.
Wer nicht öffentlich antworten möchte, kann mir auch gerne eine E-Mail schreiben: verwaltungsjuristin@gmx.de
Vielen Dank vorab für jede Rückmeldung!
21.02.2026, 17:00
In den allermeisten Bundesländern gibt es keine Amtsanwaltschaft als eigenständige Behörde, sondern die Amtsanwälte arbeiten in der Staatsanwaltschaft. Insoweit geht es auch nicht um einen späteren Behördenwechsel, sondern "nur" Laufbahnwechsel.
Die Amtsanwältin werden sehr unterschiedlich eingesetzt. Häufig sind es aber eine Vielzahl von Kleinverfahren. Das ist dann ein extremes Massengeschäft.
Was bist Du denn in der Verwaltung? Lohnt sich das wirklich? Und möglicherweise gelten die Notengrenzen für die Einstellung nicht für eine Versetzung und Du könntest doch Staatsanwältin werden?
Die Amtsanwältin werden sehr unterschiedlich eingesetzt. Häufig sind es aber eine Vielzahl von Kleinverfahren. Das ist dann ein extremes Massengeschäft.
Was bist Du denn in der Verwaltung? Lohnt sich das wirklich? Und möglicherweise gelten die Notengrenzen für die Einstellung nicht für eine Versetzung und Du könntest doch Staatsanwältin werden?
21.02.2026, 20:10
Wie Praktiker schon geschrieben hat, bearbeiten AA die "Massenfälle" der kleinen und mittleren Kriminalität, vor allem im Bereich Verkehr und Allgemeindelikte, seltener auch im Jugendstrafrecht.
Einen guten Überblick gibt die jeweilige Organisationsverfügung für den Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften (für BW z.B. in Nr. 23f. OrgStA).
Das ist natürlich kein "Jura am Hochreck" und vielleicht am ehesten mit dem vergleichbar, was man aus der Strafrechtsstation im Referendariat kennt, wenn man nicht in einem Spezialdezernat, sondern in der Allgemeinen oder dem Verkehr war bzw. aus dem Sitzungsdienst. Denn dem Referendar dürfen nach § 142 Abs. 3 GVG die Aufgaben von AA wahrnehmen.
Wie es mit der tatsächlichen Möglichkeit des Laufbahnwechsels aus dem (gehobenen) Amtsanwaltsdienst in den (höheren) staatsanwaltschaftlichen Dienst aussieht weiß ich nicht, aber möglich ist es allemal, denn die Laufbahnbefähigung hat man als Volljurist.
Einen guten Überblick gibt die jeweilige Organisationsverfügung für den Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften (für BW z.B. in Nr. 23f. OrgStA).
Das ist natürlich kein "Jura am Hochreck" und vielleicht am ehesten mit dem vergleichbar, was man aus der Strafrechtsstation im Referendariat kennt, wenn man nicht in einem Spezialdezernat, sondern in der Allgemeinen oder dem Verkehr war bzw. aus dem Sitzungsdienst. Denn dem Referendar dürfen nach § 142 Abs. 3 GVG die Aufgaben von AA wahrnehmen.
Wie es mit der tatsächlichen Möglichkeit des Laufbahnwechsels aus dem (gehobenen) Amtsanwaltsdienst in den (höheren) staatsanwaltschaftlichen Dienst aussieht weiß ich nicht, aber möglich ist es allemal, denn die Laufbahnbefähigung hat man als Volljurist.
21.02.2026, 20:45
Ist das denn für dich keine Verschlechterung oder bist du jetzt im gD unterwegs?
21.02.2026, 20:55
Suchen die Amtsanwaltschaften überhaupt aktiv nach Frischfleisch?
Ich seh bei allen Bundesländern online Bewerbungsbedarf für Richter/StA.
Für Amtsanwäte seh ich da nirgends offene Stellen oder ich bin zu doof zum googlen.
Ich seh bei allen Bundesländern online Bewerbungsbedarf für Richter/StA.
Für Amtsanwäte seh ich da nirgends offene Stellen oder ich bin zu doof zum googlen.
22.02.2026, 00:32
Ich war 8 Jahre Amtsanwalt, seit ca. 12 Monaten nach Bundeslandwechsel bin ich Staatsanwalt (offtopic: Wenn hier ein Moderator ist, kann ich meinen Nutzernamen ändern, der ist jetzt nicht mehr richtig
)
Die Antworten beziehen sich auf die Amtsanwaltslaufbahn in Hamburg, dort gibt es einige Besonderheiten, z.B. das ein Amtsanwalt im Sitzungsdienst auch Jugendsachen und Schöffensachen machen kann, was z.B. in Berlin nicht so ist, da man dort nur die Sachen aus der eigenen Behörde (Amtsanwaltschaft und StA sind dort getrennt) vor Gericht vertritt.
1) Wie gestaltet sich der Arbeitsalltag konkret und wie hoch ist die tatsächliche Arbeitsbelastung?
Es gibt grob gesprochen zwei unterschiedliche Arbeitstage, Bürotag und Sitzungstag (wobei je nach Länge der Sitzung und Entfernung des Gerichts auch beides am selben Tag möglich ist). Sitzungstage in Hamburg waren zweimal die Woche, von nur einen kurzen Termin, der wegen Ausbleibens des Angeklagten nach 15min schon vorbei ist bis zu 9 bis 19 Uhr (letzteres eher selten) ist alles dabei.
Der Bürotag ist die Aktenarbeit. Als Anfänger habe ich in den ersten drei Monaten 1/2 Dezernat, mit den kleinen Zeichnungsrecht das volle Dezernat erhalten. Die tatsächliche Arbeitsbelastung hängt von zwei Faktoren ab: Hast du ein gut aufgeräumtes Dezernat oder ein abgesoffenes/lange nicht besetztes Dezernat geerbt. Der zweite Faktor bist du, deine individuelle Arbeitsgeschwindigkeit, deine Arbeitsweise. Als Anfänger war ich auch mal öfters am Sonntag im Büro, habe weit über 50 Stunden benötigt (mein AL sagte immer, dass ich zuviel nachermittle, mir zu viele Probleme mache und schneller abschließen könnte, daher war ich am Anfang sehr langsam), aber andere Kollegen kammen schon am Anfang derart klar, dass sie zwar auch lange im Büro waren aber nicht am Wochenende. Mit Arbeitserfahrung wird man schneller, im letzten Jahr vor dem Laufbahnwechsel zum StA habe ich durchschnittlich nur ca. 35h/ Woche benötigt.
2) Wie ist die Work-Life-Balance realistisch einzuschätzen?
Siehe oben, hängt vom Dezernat und von deiner eigenen Arbeitsweise ab.
3) Besteht die Möglichkeit zu Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten?
Zweimal die Woche musst du zu Gericht, die restlichen 3 Tage der Woche sind teilweise auch im Homeoffice machbar, jedoch musst du für die Polizei/ Kollegen/ Geschäftsstelle ansprechbar sein (telefonisch musst du erreichbar sein, z.B. Rufumleitung einrichten), 1 bis 2 Homeofficetage die Woche sind darstellbar, jedoch musst du offen sein, für Eilsachen doch mal schnell in die Behörde zu fahren.
4) Fühlt man sich fachlich eher unter- oder angemessen gefordert?
Das hängt vom individuellen Mindset ab. In den ersten Jahren fühlte ich mich angemessen gefordert, im Sitzungsdienst durfte ich nach Überhörung nach 2 Jahren ja auch anspruchsvolle Schöffensachen machen. Auch als Sonderdezernent für häusliche Gewalt hatte ich eine anspruchsvolle Tätigkeit. Aber irgendwann kam der Punkt, da war ich ein erfahrener Amtsanwalt und fühlte mich tatsächlich etwas unterfordert, daher der Wechsel zum StA.
5) Wie sind die Entwicklungsmöglichkeiten? Gibt es realistische Perspektiven, später zur Staatsanwaltschaft (oder woandershin) zu wechseln?
Wenn du die allgemein für Bewerber_Innen geltenden Notenanforderungen erfüllst, hindert dich ja niemand, dich als Staatsanwältin zu bewerben, wenn du die Höchstaltersgrenze dann noch nicht überschritten hast. Ich verstehe aber deine Frage dahingehend, dass du wissen möchtest, ob du auch eine Chance auf Aufstieg zur StAin hast, wenn deine Noten nicht ausreichen. Jedenfalls gibt es in Hamburg für volljuristische Amtsanwälte Spezialausschreibungen zum Aufstieg zur StA, zum Auswahlgespräch wird da jeder Amtsanwalt (m/w/d), der sich beworben hat, unabhängig von den Examensnoten eingeladen, hinsichtlich anderer Bundesländer habe ich keine Kenntnisse, nur eventuelle falsche Gerüchte, die nicht weiterhelfen. Für meinen Wechsel vom AA zum StA habe ich von der einmaligen Senkung der Notengrenzen (die jetzt wieder strenger ist, heute würde es nicht reichen) profitiert, habe also zum Zeitpunkt der Einstellung die Noten gehabt, die ein allgemeiner Bewerber haben muss.
Zwischen den Zeilen fragst du, on ein Wechsel sinnvoll ist, dazu kannst du ja mal schreiben, ob du Beamtin oder Angestellte bist und in welcher Endgeldgruppe du bist, wie deine aktuellen Entwicklungsperspektiven in deiner aktuellen Laufbahn sind, ob du deine aktuelle Tätigkeit gerne machst oder eiknfach nur weg möchtest.
)Die Antworten beziehen sich auf die Amtsanwaltslaufbahn in Hamburg, dort gibt es einige Besonderheiten, z.B. das ein Amtsanwalt im Sitzungsdienst auch Jugendsachen und Schöffensachen machen kann, was z.B. in Berlin nicht so ist, da man dort nur die Sachen aus der eigenen Behörde (Amtsanwaltschaft und StA sind dort getrennt) vor Gericht vertritt.
1) Wie gestaltet sich der Arbeitsalltag konkret und wie hoch ist die tatsächliche Arbeitsbelastung?
Es gibt grob gesprochen zwei unterschiedliche Arbeitstage, Bürotag und Sitzungstag (wobei je nach Länge der Sitzung und Entfernung des Gerichts auch beides am selben Tag möglich ist). Sitzungstage in Hamburg waren zweimal die Woche, von nur einen kurzen Termin, der wegen Ausbleibens des Angeklagten nach 15min schon vorbei ist bis zu 9 bis 19 Uhr (letzteres eher selten) ist alles dabei.
Der Bürotag ist die Aktenarbeit. Als Anfänger habe ich in den ersten drei Monaten 1/2 Dezernat, mit den kleinen Zeichnungsrecht das volle Dezernat erhalten. Die tatsächliche Arbeitsbelastung hängt von zwei Faktoren ab: Hast du ein gut aufgeräumtes Dezernat oder ein abgesoffenes/lange nicht besetztes Dezernat geerbt. Der zweite Faktor bist du, deine individuelle Arbeitsgeschwindigkeit, deine Arbeitsweise. Als Anfänger war ich auch mal öfters am Sonntag im Büro, habe weit über 50 Stunden benötigt (mein AL sagte immer, dass ich zuviel nachermittle, mir zu viele Probleme mache und schneller abschließen könnte, daher war ich am Anfang sehr langsam), aber andere Kollegen kammen schon am Anfang derart klar, dass sie zwar auch lange im Büro waren aber nicht am Wochenende. Mit Arbeitserfahrung wird man schneller, im letzten Jahr vor dem Laufbahnwechsel zum StA habe ich durchschnittlich nur ca. 35h/ Woche benötigt.
2) Wie ist die Work-Life-Balance realistisch einzuschätzen?
Siehe oben, hängt vom Dezernat und von deiner eigenen Arbeitsweise ab.
3) Besteht die Möglichkeit zu Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten?
Zweimal die Woche musst du zu Gericht, die restlichen 3 Tage der Woche sind teilweise auch im Homeoffice machbar, jedoch musst du für die Polizei/ Kollegen/ Geschäftsstelle ansprechbar sein (telefonisch musst du erreichbar sein, z.B. Rufumleitung einrichten), 1 bis 2 Homeofficetage die Woche sind darstellbar, jedoch musst du offen sein, für Eilsachen doch mal schnell in die Behörde zu fahren.
4) Fühlt man sich fachlich eher unter- oder angemessen gefordert?
Das hängt vom individuellen Mindset ab. In den ersten Jahren fühlte ich mich angemessen gefordert, im Sitzungsdienst durfte ich nach Überhörung nach 2 Jahren ja auch anspruchsvolle Schöffensachen machen. Auch als Sonderdezernent für häusliche Gewalt hatte ich eine anspruchsvolle Tätigkeit. Aber irgendwann kam der Punkt, da war ich ein erfahrener Amtsanwalt und fühlte mich tatsächlich etwas unterfordert, daher der Wechsel zum StA.
5) Wie sind die Entwicklungsmöglichkeiten? Gibt es realistische Perspektiven, später zur Staatsanwaltschaft (oder woandershin) zu wechseln?
Wenn du die allgemein für Bewerber_Innen geltenden Notenanforderungen erfüllst, hindert dich ja niemand, dich als Staatsanwältin zu bewerben, wenn du die Höchstaltersgrenze dann noch nicht überschritten hast. Ich verstehe aber deine Frage dahingehend, dass du wissen möchtest, ob du auch eine Chance auf Aufstieg zur StAin hast, wenn deine Noten nicht ausreichen. Jedenfalls gibt es in Hamburg für volljuristische Amtsanwälte Spezialausschreibungen zum Aufstieg zur StA, zum Auswahlgespräch wird da jeder Amtsanwalt (m/w/d), der sich beworben hat, unabhängig von den Examensnoten eingeladen, hinsichtlich anderer Bundesländer habe ich keine Kenntnisse, nur eventuelle falsche Gerüchte, die nicht weiterhelfen. Für meinen Wechsel vom AA zum StA habe ich von der einmaligen Senkung der Notengrenzen (die jetzt wieder strenger ist, heute würde es nicht reichen) profitiert, habe also zum Zeitpunkt der Einstellung die Noten gehabt, die ein allgemeiner Bewerber haben muss.
Zwischen den Zeilen fragst du, on ein Wechsel sinnvoll ist, dazu kannst du ja mal schreiben, ob du Beamtin oder Angestellte bist und in welcher Endgeldgruppe du bist, wie deine aktuellen Entwicklungsperspektiven in deiner aktuellen Laufbahn sind, ob du deine aktuelle Tätigkeit gerne machst oder eiknfach nur weg möchtest.
22.02.2026, 09:38
(22.02.2026, 00:32)Volljurist und Amtsanwalt schrieb: Ich war 8 Jahre Amtsanwalt, seit ca. 12 Monaten nach Bundeslandwechsel bin ich Staatsanwalt (offtopic: Wenn hier ein Moderator ist, kann ich meinen Nutzernamen ändern, der ist jetzt nicht mehr richtig)
Die Antworten beziehen sich auf die Amtsanwaltslaufbahn in Hamburg, dort gibt es einige Besonderheiten, z.B. das ein Amtsanwalt im Sitzungsdienst auch Jugendsachen und Schöffensachen machen kann, was z.B. in Berlin nicht so ist, da man dort nur die Sachen aus der eigenen Behörde (Amtsanwaltschaft und StA sind dort getrennt) vor Gericht vertritt.
1) Wie gestaltet sich der Arbeitsalltag konkret und wie hoch ist die tatsächliche Arbeitsbelastung?
Es gibt grob gesprochen zwei unterschiedliche Arbeitstage, Bürotag und Sitzungstag (wobei je nach Länge der Sitzung und Entfernung des Gerichts auch beides am selben Tag möglich ist). Sitzungstage in Hamburg waren zweimal die Woche, von nur einen kurzen Termin, der wegen Ausbleibens des Angeklagten nach 15min schon vorbei ist bis zu 9 bis 19 Uhr (letzteres eher selten) ist alles dabei.
Der Bürotag ist die Aktenarbeit. Als Anfänger habe ich in den ersten drei Monaten 1/2 Dezernat, mit den kleinen Zeichnungsrecht das volle Dezernat erhalten. Die tatsächliche Arbeitsbelastung hängt von zwei Faktoren ab: Hast du ein gut aufgeräumtes Dezernat oder ein abgesoffenes/lange nicht besetztes Dezernat geerbt. Der zweite Faktor bist du, deine individuelle Arbeitsgeschwindigkeit, deine Arbeitsweise. Als Anfänger war ich auch mal öfters am Sonntag im Büro, habe weit über 50 Stunden benötigt (mein AL sagte immer, dass ich zuviel nachermittle, mir zu viele Probleme mache und schneller abschließen könnte, daher war ich am Anfang sehr langsam), aber andere Kollegen kammen schon am Anfang derart klar, dass sie zwar auch lange im Büro waren aber nicht am Wochenende. Mit Arbeitserfahrung wird man schneller, im letzten Jahr vor dem Laufbahnwechsel zum StA habe ich durchschnittlich nur ca. 35h/ Woche benötigt.
2) Wie ist die Work-Life-Balance realistisch einzuschätzen?
Siehe oben, hängt vom Dezernat und von deiner eigenen Arbeitsweise ab.
3) Besteht die Möglichkeit zu Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten?
Zweimal die Woche musst du zu Gericht, die restlichen 3 Tage der Woche sind teilweise auch im Homeoffice machbar, jedoch musst du für die Polizei/ Kollegen/ Geschäftsstelle ansprechbar sein (telefonisch musst du erreichbar sein, z.B. Rufumleitung einrichten), 1 bis 2 Homeofficetage die Woche sind darstellbar, jedoch musst du offen sein, für Eilsachen doch mal schnell in die Behörde zu fahren.
4) Fühlt man sich fachlich eher unter- oder angemessen gefordert?
Das hängt vom individuellen Mindset ab. In den ersten Jahren fühlte ich mich angemessen gefordert, im Sitzungsdienst durfte ich nach Überhörung nach 2 Jahren ja auch anspruchsvolle Schöffensachen machen. Auch als Sonderdezernent für häusliche Gewalt hatte ich eine anspruchsvolle Tätigkeit. Aber irgendwann kam der Punkt, da war ich ein erfahrener Amtsanwalt und fühlte mich tatsächlich etwas unterfordert, daher der Wechsel zum StA.
5) Wie sind die Entwicklungsmöglichkeiten? Gibt es realistische Perspektiven, später zur Staatsanwaltschaft (oder woandershin) zu wechseln?
Wenn du die allgemein für Bewerber_Innen geltenden Notenanforderungen erfüllst, hindert dich ja niemand, dich als Staatsanwältin zu bewerben, wenn du die Höchstaltersgrenze dann noch nicht überschritten hast. Ich verstehe aber deine Frage dahingehend, dass du wissen möchtest, ob du auch eine Chance auf Aufstieg zur StAin hast, wenn deine Noten nicht ausreichen. Jedenfalls gibt es in Hamburg für volljuristische Amtsanwälte Spezialausschreibungen zum Aufstieg zur StA, zum Auswahlgespräch wird da jeder Amtsanwalt (m/w/d), der sich beworben hat, unabhängig von den Examensnoten eingeladen, hinsichtlich anderer Bundesländer habe ich keine Kenntnisse, nur eventuelle falsche Gerüchte, die nicht weiterhelfen. Für meinen Wechsel vom AA zum StA habe ich von der einmaligen Senkung der Notengrenzen (die jetzt wieder strenger ist, heute würde es nicht reichen) profitiert, habe also zum Zeitpunkt der Einstellung die Noten gehabt, die ein allgemeiner Bewerber haben muss.
Zwischen den Zeilen fragst du, on ein Wechsel sinnvoll ist, dazu kannst du ja mal schreiben, ob du Beamtin oder Angestellte bist und in welcher Endgeldgruppe du bist, wie deine aktuellen Entwicklungsperspektiven in deiner aktuellen Laufbahn sind, ob du deine aktuelle Tätigkeit gerne machst oder eiknfach nur weg möchtest.
Zum Punkt 5. Man ist doch schon als Amtsanwalt verbeamtet? Muss man dann für einen Laufbahnwechsel zur Staatsanwalt dann echt noch die Altersgrenze für die Beamteneinstellung (bzw. Ernennung zum StA erfüllen) 🤔
22.02.2026, 09:58
(22.02.2026, 09:38)JurisRef schrieb:(22.02.2026, 00:32)Volljurist und Amtsanwalt schrieb: Ich war 8 Jahre Amtsanwalt, seit ca. 12 Monaten nach Bundeslandwechsel bin ich Staatsanwalt (offtopic: Wenn hier ein Moderator ist, kann ich meinen Nutzernamen ändern, der ist jetzt nicht mehr richtig)
Die Antworten beziehen sich auf die Amtsanwaltslaufbahn in Hamburg, dort gibt es einige Besonderheiten, z.B. das ein Amtsanwalt im Sitzungsdienst auch Jugendsachen und Schöffensachen machen kann, was z.B. in Berlin nicht so ist, da man dort nur die Sachen aus der eigenen Behörde (Amtsanwaltschaft und StA sind dort getrennt) vor Gericht vertritt.
1) Wie gestaltet sich der Arbeitsalltag konkret und wie hoch ist die tatsächliche Arbeitsbelastung?
Es gibt grob gesprochen zwei unterschiedliche Arbeitstage, Bürotag und Sitzungstag (wobei je nach Länge der Sitzung und Entfernung des Gerichts auch beides am selben Tag möglich ist). Sitzungstage in Hamburg waren zweimal die Woche, von nur einen kurzen Termin, der wegen Ausbleibens des Angeklagten nach 15min schon vorbei ist bis zu 9 bis 19 Uhr (letzteres eher selten) ist alles dabei.
Der Bürotag ist die Aktenarbeit. Als Anfänger habe ich in den ersten drei Monaten 1/2 Dezernat, mit den kleinen Zeichnungsrecht das volle Dezernat erhalten. Die tatsächliche Arbeitsbelastung hängt von zwei Faktoren ab: Hast du ein gut aufgeräumtes Dezernat oder ein abgesoffenes/lange nicht besetztes Dezernat geerbt. Der zweite Faktor bist du, deine individuelle Arbeitsgeschwindigkeit, deine Arbeitsweise. Als Anfänger war ich auch mal öfters am Sonntag im Büro, habe weit über 50 Stunden benötigt (mein AL sagte immer, dass ich zuviel nachermittle, mir zu viele Probleme mache und schneller abschließen könnte, daher war ich am Anfang sehr langsam), aber andere Kollegen kammen schon am Anfang derart klar, dass sie zwar auch lange im Büro waren aber nicht am Wochenende. Mit Arbeitserfahrung wird man schneller, im letzten Jahr vor dem Laufbahnwechsel zum StA habe ich durchschnittlich nur ca. 35h/ Woche benötigt.
2) Wie ist die Work-Life-Balance realistisch einzuschätzen?
Siehe oben, hängt vom Dezernat und von deiner eigenen Arbeitsweise ab.
3) Besteht die Möglichkeit zu Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten?
Zweimal die Woche musst du zu Gericht, die restlichen 3 Tage der Woche sind teilweise auch im Homeoffice machbar, jedoch musst du für die Polizei/ Kollegen/ Geschäftsstelle ansprechbar sein (telefonisch musst du erreichbar sein, z.B. Rufumleitung einrichten), 1 bis 2 Homeofficetage die Woche sind darstellbar, jedoch musst du offen sein, für Eilsachen doch mal schnell in die Behörde zu fahren.
4) Fühlt man sich fachlich eher unter- oder angemessen gefordert?
Das hängt vom individuellen Mindset ab. In den ersten Jahren fühlte ich mich angemessen gefordert, im Sitzungsdienst durfte ich nach Überhörung nach 2 Jahren ja auch anspruchsvolle Schöffensachen machen. Auch als Sonderdezernent für häusliche Gewalt hatte ich eine anspruchsvolle Tätigkeit. Aber irgendwann kam der Punkt, da war ich ein erfahrener Amtsanwalt und fühlte mich tatsächlich etwas unterfordert, daher der Wechsel zum StA.
5) Wie sind die Entwicklungsmöglichkeiten? Gibt es realistische Perspektiven, später zur Staatsanwaltschaft (oder woandershin) zu wechseln?
Wenn du die allgemein für Bewerber_Innen geltenden Notenanforderungen erfüllst, hindert dich ja niemand, dich als Staatsanwältin zu bewerben, wenn du die Höchstaltersgrenze dann noch nicht überschritten hast. Ich verstehe aber deine Frage dahingehend, dass du wissen möchtest, ob du auch eine Chance auf Aufstieg zur StAin hast, wenn deine Noten nicht ausreichen. Jedenfalls gibt es in Hamburg für volljuristische Amtsanwälte Spezialausschreibungen zum Aufstieg zur StA, zum Auswahlgespräch wird da jeder Amtsanwalt (m/w/d), der sich beworben hat, unabhängig von den Examensnoten eingeladen, hinsichtlich anderer Bundesländer habe ich keine Kenntnisse, nur eventuelle falsche Gerüchte, die nicht weiterhelfen. Für meinen Wechsel vom AA zum StA habe ich von der einmaligen Senkung der Notengrenzen (die jetzt wieder strenger ist, heute würde es nicht reichen) profitiert, habe also zum Zeitpunkt der Einstellung die Noten gehabt, die ein allgemeiner Bewerber haben muss.
Zwischen den Zeilen fragst du, on ein Wechsel sinnvoll ist, dazu kannst du ja mal schreiben, ob du Beamtin oder Angestellte bist und in welcher Endgeldgruppe du bist, wie deine aktuellen Entwicklungsperspektiven in deiner aktuellen Laufbahn sind, ob du deine aktuelle Tätigkeit gerne machst oder eiknfach nur weg möchtest.
Zum Punkt 5. Man ist doch schon als Amtsanwalt verbeamtet? Muss man dann für einen Laufbahnwechsel zur Staatsanwalt dann echt noch die Altersgrenze für die Beamteneinstellung (bzw. Ernennung zum StA erfüllen) 🤔
Bin ich auch drüber gestolpert. An sich nicht, weil es keine erstmalige Berufung ins Beamtenverhältnis ist. Mag aber natürlich sein, dass ein Land das dennoch fordert.
22.02.2026, 10:08
(21.02.2026, 20:55)BetterLearnAll25 schrieb: Suchen die Amtsanwaltschaften überhaupt aktiv nach Frischfleisch?
Ich seh bei allen Bundesländern online Bewerbungsbedarf für Richter/StA.
Für Amtsanwäte seh ich da nirgends offene Stellen oder ich bin zu doof zum googlen.
Das wird wohl auch daran liegen, dass dieses Amt für Volljuristen originär überhaupt nicht vorgesehen ist, sondern als besonderes Beförderungsamt für besonders engagierte und qualifizierte Rechtspfleger gedacht ist, die dazu eine eigene Weiterbildung (bundesweit einheitlich in NRW) absolvieren. Bei denen stellt sich damit auch das Problem einer etwaigen Unterforderung nicht, weil das Amt eben tatsächlich mit einem "Mehr" als die Rechtspflegertätigkeit einhergeht. Daher ergibt dann insoweit auch die besoldungsrechtliche Einordnung der AA und OAA wieder Sinn, da diese sich entsprechend korrekt für Rechtspfleger einfügen.
22.02.2026, 13:04
(22.02.2026, 09:58)Praktiker schrieb:(22.02.2026, 09:38)JurisRef schrieb:(22.02.2026, 00:32)Volljurist und Amtsanwalt schrieb: Ich war 8 Jahre Amtsanwalt, seit ca. 12 Monaten nach Bundeslandwechsel bin ich Staatsanwalt (offtopic: Wenn hier ein Moderator ist, kann ich meinen Nutzernamen ändern, der ist jetzt nicht mehr richtig)
Die Antworten beziehen sich auf die Amtsanwaltslaufbahn in Hamburg, dort gibt es einige Besonderheiten, z.B. das ein Amtsanwalt im Sitzungsdienst auch Jugendsachen und Schöffensachen machen kann, was z.B. in Berlin nicht so ist, da man dort nur die Sachen aus der eigenen Behörde (Amtsanwaltschaft und StA sind dort getrennt) vor Gericht vertritt.
1) Wie gestaltet sich der Arbeitsalltag konkret und wie hoch ist die tatsächliche Arbeitsbelastung?
Es gibt grob gesprochen zwei unterschiedliche Arbeitstage, Bürotag und Sitzungstag (wobei je nach Länge der Sitzung und Entfernung des Gerichts auch beides am selben Tag möglich ist). Sitzungstage in Hamburg waren zweimal die Woche, von nur einen kurzen Termin, der wegen Ausbleibens des Angeklagten nach 15min schon vorbei ist bis zu 9 bis 19 Uhr (letzteres eher selten) ist alles dabei.
Der Bürotag ist die Aktenarbeit. Als Anfänger habe ich in den ersten drei Monaten 1/2 Dezernat, mit den kleinen Zeichnungsrecht das volle Dezernat erhalten. Die tatsächliche Arbeitsbelastung hängt von zwei Faktoren ab: Hast du ein gut aufgeräumtes Dezernat oder ein abgesoffenes/lange nicht besetztes Dezernat geerbt. Der zweite Faktor bist du, deine individuelle Arbeitsgeschwindigkeit, deine Arbeitsweise. Als Anfänger war ich auch mal öfters am Sonntag im Büro, habe weit über 50 Stunden benötigt (mein AL sagte immer, dass ich zuviel nachermittle, mir zu viele Probleme mache und schneller abschließen könnte, daher war ich am Anfang sehr langsam), aber andere Kollegen kammen schon am Anfang derart klar, dass sie zwar auch lange im Büro waren aber nicht am Wochenende. Mit Arbeitserfahrung wird man schneller, im letzten Jahr vor dem Laufbahnwechsel zum StA habe ich durchschnittlich nur ca. 35h/ Woche benötigt.
2) Wie ist die Work-Life-Balance realistisch einzuschätzen?
Siehe oben, hängt vom Dezernat und von deiner eigenen Arbeitsweise ab.
3) Besteht die Möglichkeit zu Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten?
Zweimal die Woche musst du zu Gericht, die restlichen 3 Tage der Woche sind teilweise auch im Homeoffice machbar, jedoch musst du für die Polizei/ Kollegen/ Geschäftsstelle ansprechbar sein (telefonisch musst du erreichbar sein, z.B. Rufumleitung einrichten), 1 bis 2 Homeofficetage die Woche sind darstellbar, jedoch musst du offen sein, für Eilsachen doch mal schnell in die Behörde zu fahren.
4) Fühlt man sich fachlich eher unter- oder angemessen gefordert?
Das hängt vom individuellen Mindset ab. In den ersten Jahren fühlte ich mich angemessen gefordert, im Sitzungsdienst durfte ich nach Überhörung nach 2 Jahren ja auch anspruchsvolle Schöffensachen machen. Auch als Sonderdezernent für häusliche Gewalt hatte ich eine anspruchsvolle Tätigkeit. Aber irgendwann kam der Punkt, da war ich ein erfahrener Amtsanwalt und fühlte mich tatsächlich etwas unterfordert, daher der Wechsel zum StA.
5) Wie sind die Entwicklungsmöglichkeiten? Gibt es realistische Perspektiven, später zur Staatsanwaltschaft (oder woandershin) zu wechseln?
Wenn du die allgemein für Bewerber_Innen geltenden Notenanforderungen erfüllst, hindert dich ja niemand, dich als Staatsanwältin zu bewerben, wenn du die Höchstaltersgrenze dann noch nicht überschritten hast. Ich verstehe aber deine Frage dahingehend, dass du wissen möchtest, ob du auch eine Chance auf Aufstieg zur StAin hast, wenn deine Noten nicht ausreichen. Jedenfalls gibt es in Hamburg für volljuristische Amtsanwälte Spezialausschreibungen zum Aufstieg zur StA, zum Auswahlgespräch wird da jeder Amtsanwalt (m/w/d), der sich beworben hat, unabhängig von den Examensnoten eingeladen, hinsichtlich anderer Bundesländer habe ich keine Kenntnisse, nur eventuelle falsche Gerüchte, die nicht weiterhelfen. Für meinen Wechsel vom AA zum StA habe ich von der einmaligen Senkung der Notengrenzen (die jetzt wieder strenger ist, heute würde es nicht reichen) profitiert, habe also zum Zeitpunkt der Einstellung die Noten gehabt, die ein allgemeiner Bewerber haben muss.
Zwischen den Zeilen fragst du, on ein Wechsel sinnvoll ist, dazu kannst du ja mal schreiben, ob du Beamtin oder Angestellte bist und in welcher Endgeldgruppe du bist, wie deine aktuellen Entwicklungsperspektiven in deiner aktuellen Laufbahn sind, ob du deine aktuelle Tätigkeit gerne machst oder eiknfach nur weg möchtest.
Zum Punkt 5. Man ist doch schon als Amtsanwalt verbeamtet? Muss man dann für einen Laufbahnwechsel zur Staatsanwalt dann echt noch die Altersgrenze für die Beamteneinstellung (bzw. Ernennung zum StA erfüllen) 🤔
Bin ich auch drüber gestolpert. An sich nicht, weil es keine erstmalige Berufung ins Beamtenverhältnis ist. Mag aber natürlich sein, dass ein Land das dennoch fordert.
Ich muss zugeben, dass ich dies mit der Altersgrenze nur zur Sicherheit erwähnt habe, Beamtenrecht ist jetzt nicht meine Spezialität. In den speziellen Auschreibungen zum Aufstieg war jedenfalls eine solche nie genannt, ob man bei der Bewerbung auf die allgemeine Ausschreibung für jederman (wo diese im Ausschreibungstext vorhanden ist) diese Grenze bei schon vorhandener Verbeamtung bypassen kann, da muss ich passen, dass habe ich nie recherchiert (da ich glücklicherweise noch um einiges von der Grenze entfernt war, war diese Recherche für mich auch nicht nötig). Ich wurde jedenfalls nicht abgeordnet, ich musste die Sicherheit meiner Lebenszeitverbeamtung als Amtsanwalt aufgeben, um mich als Staatsanwalt (mit neuer mindestens dreijähriger Probezeit, da bei der Probezeit nix angerechnet wurde, glücklicherweise aber bei den Erfahrungsstufen) neu verbeamten zu lassen, bin mir daher nicht sicher, ob man bei einer kompletten Neueinstellung dies umgehen kann. Vielleicht bist du aber in einen Bundesland, wo man den Weg der Abordnung geht.










