14.04.2025, 17:04
(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb: Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.
Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂
Mist...genauso

14.04.2025, 17:05
(14.04.2025, 17:04)LostinLaw25 schrieb:(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb: Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.
Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂
Mist...genauso
Wie ärgerlich, habe die ganze Klage abgewiesen und mir noch gedacht dass ich so wenig zu der begründetheit habe Hahahahhah
14.04.2025, 17:06
(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:Vielleicht ist das ja auch falsch .. :-D Mein Bauchgefühl hat mir gesagt, dass ich hier sinnvoll scheint, auf den Zeitpunkt des Erlasses des VA abzustellen, hatte beim besten Willen keine Zeit weiter zu recherchieren.(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb: Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.
Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂
14.04.2025, 17:07
In der einen Vorschrift der Dublin VO stand doch, dass es für die Zuständigkeit auf den Zeitpunkt der Antragstellung des Visums ankommst. Aber vielleicht war die bei euch nicht abgedruckt
14.04.2025, 17:08
(14.04.2025, 17:06)MNN schrieb:Finde ich auch, alles andere ist doch auch witzlos irgendwie? Dann wartet man bissl ab und schon hat sich das dann erledigt, aber habe halt kein Wort dazu verloren sondern das einfach so hingenommen und das ist dann halt schon falsch. 😭(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:Vielleicht ist das ja auch falsch .. :-D Mein Bauchgefühl hat mir gesagt, dass ich hier sinnvoll scheint, auf den Zeitpunkt des Erlasses des VA abzustellen, hatte beim besten Willen keine Zeit weiter zu recherchieren.(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb: Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.
Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂
14.04.2025, 17:11
(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb: Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.
Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂
Ne moment..aber war das echt zeitlich so? Hat sie echt erst später als 31.7. Den Antrag gestellt ?

14.04.2025, 17:13
(14.04.2025, 17:11)LostinLaw25 schrieb:(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb: Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.
Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂
Ne moment..aber war das echt zeitlich so? Hat sie echt erst später als 31.7. Den Antrag gestellt ?
Ah ich glaube zu verstehen: stellt man auf die Antragstellung ab, lag ein gültiges Visum vor, stellt man auf den Zeitpunkt des Bescheids ab, liegt kein gültiges Visum mehr vor? Ich habe dann jedenfalls die abgedruckte Vorschrift übersehen, soweit es auch den Zeitpunkt der Antragstellung ankommt - habe auf den Zeitpunkt des Bescheids abgestellt.
14.04.2025, 17:13
(14.04.2025, 17:08)Lawful Horror schrieb:(14.04.2025, 17:06)MNN schrieb:Finde ich auch, alles andere ist doch auch witzlos irgendwie? Dann wartet man bissl ab und schon hat sich das dann erledigt, aber habe halt kein Wort dazu verloren sondern das einfach so hingenommen und das ist dann halt schon falsch. 😭(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:Vielleicht ist das ja auch falsch .. :-D Mein Bauchgefühl hat mir gesagt, dass ich hier sinnvoll scheint, auf den Zeitpunkt des Erlasses des VA abzustellen, hatte beim besten Willen keine Zeit weiter zu recherchieren.(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb: Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.
Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂
Ne Zeitpunkt mündliche nach 77 AsylG oder?
14.04.2025, 17:13
(14.04.2025, 17:11)LostinLaw25 schrieb:(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb: Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.
Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂
Ne moment..aber war das echt zeitlich so? Hat sie echt erst später als 31.7. Den Antrag gestellt ?
In NRW war Einreise mWn am 17.7., Antragstellung am 19.7.
14.04.2025, 17:16
(14.04.2025, 17:13)Ruhri schrieb:(14.04.2025, 17:11)LostinLaw25 schrieb:(14.04.2025, 17:02)Lawful Horror schrieb:(14.04.2025, 16:53)MNN schrieb: Ich meine, dass das Visum im Zeitpunkt des Bescheids schon nicht mehr gültig war. Deshalb war bei mir der Bescheid auch vollumfänglich rechtswidrig. Sowohl hins dem Asylantrag als auch der Abschiebeanordnung war meines Wissens eine Unzuständigkeit bzgl des Asylantrags Voraussetzung. Die Fristverlängerung zur Abschiebung habe ich mangels Flüchtigkeit aber auch noch verneint.
Ohhhhhh shit…..ich habe noch geschrieben Zeitpunkt der Entscheidung ist letzte mV und dann gesagt dass ursprünglich zulässig eingereicht mit Schengen Visum und daher nach diesem prioritätsprinzip tatsächlich Schweden zuständig ist.. ja gut dann war diese Klausur wohl auch nix 😂
Ne moment..aber war das echt zeitlich so? Hat sie echt erst später als 31.7. Den Antrag gestellt ?
In NRW war Einreise mWn am 17.7., Antragstellung am 19.7.
Ah puh dann also doch Antragstellung mit wirksamen Visa?!
