17.10.2024, 12:18
Im April 2025 schreiben Referendare aus Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Niedersachsen:
03.04.: ZU
04.04.: A2
07.04.: ZG
08.04.: A1
10.04.: SR
11.04.: W/SR; W/VR
14.04.: VA
15.04.: VR
NRW:
03.04.: Z 1
04.04.: Z 2
07.04.: Z 3
08.04.: Z 4
10.04.: S 1
11.04.: S 2
14.04.: V 1
15.04.: V 2
Rheinland-Pfalz:
03.04.
04.04.
07.04.
08.04.
10.04.
11.04.
14.04.
15.04.
Sachsen-Anhalt:
03.04.
04.04.
07.04.
08.04.
10.04.
11.04.
14.04.
15.04.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
03.04.: ZR I
04.04.: ZR II
07.04.: ZHG
08.04.: ZR III
10.04.: StR I
11.04.: StR II
14.04.: ÖR I
15.04.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
Niedersachsen:
03.04.: ZU
04.04.: A2
07.04.: ZG
08.04.: A1
10.04.: SR
11.04.: W/SR; W/VR
14.04.: VA
15.04.: VR
NRW:
03.04.: Z 1
04.04.: Z 2
07.04.: Z 3
08.04.: Z 4
10.04.: S 1
11.04.: S 2
14.04.: V 1
15.04.: V 2
Rheinland-Pfalz:
03.04.
04.04.
07.04.
08.04.
10.04.
11.04.
14.04.
15.04.
Sachsen-Anhalt:
03.04.
04.04.
07.04.
08.04.
10.04.
11.04.
14.04.
15.04.
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
03.04.: ZR I
04.04.: ZR II
07.04.: ZHG
08.04.: ZR III
10.04.: StR I
11.04.: StR II
14.04.: ÖR I
15.04.: ÖR II
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(R-P), NoName(Schl-H).
27.03.2025, 14:18
Hallo alle Leidensgenossen, habt ihr irgendwelche Ideen was uns in z1 erwarten könnte in NRW? :) was macht ihr jetzt kurz vorher verstärkt?
27.03.2025, 15:24
Hallo :)
ich bin auch schon ganz aufgeregt und versuche aktuell viel zu wiederholen und Lücken in einigen Rechtsgebieten wie Baur zu schließen. Habt ihr heiße Tipps? Komme aus dem GPA Bereich und frage mich, was hier beliebt sein könnte..
ich bin auch schon ganz aufgeregt und versuche aktuell viel zu wiederholen und Lücken in einigen Rechtsgebieten wie Baur zu schließen. Habt ihr heiße Tipps? Komme aus dem GPA Bereich und frage mich, was hier beliebt sein könnte..
27.03.2025, 15:46
(27.03.2025, 15:24)HHlaw schrieb: Hallo :)Tipps habe ich auch keine :) ich wiederhole einfach jeden Tag und versuche Sache zu machen, die mir garnicht liegen damit das ins kurzzeit Gedächtnis kommt. Ich hoffe uns bleibt das Strafurteil erspart und sowas wie urkundsprozess in Z1. Ansonsten würde ich mir Mietrecht und Straßenverkehr nochmal anschauen
ich bin auch schon ganz aufgeregt und versuche aktuell viel zu wiederholen und Lücken in einigen Rechtsgebieten wie Baur zu schließen. Habt ihr heiße Tipps? Komme aus dem GPA Bereich und frage mich, was hier beliebt sein könnte..
27.03.2025, 17:21
Also Strafurteil habe ich komplett auf Lücke, weil es bei uns im GPA Bereich eigentlich nie kommt. Bestimmt gab es mal eine Ausnahme, aber dafür ist meine Zeit zu knapp😄
28.03.2025, 13:31
Auch von mir Hallo in die Runde :)
Die Aufregung steigt. Ich find es wahnsinnig wie viel weniger vorbereitet ich mich fühle als für das 1. Staatsexamen. Gefühlt hab ich noch so viele Themen offen die ich lernen oder zumindest wiederholen müsste.
Wiederhole aktuell die ZPO Basic Probleme (Widerklage, SG, Beweiswürdigung etc). Zwangsvollstreckungsrechtsbehelfe. Materiell wollte ich mir auch Deliktsrecht anschauen und Schuldrecht BT
Die Aufregung steigt. Ich find es wahnsinnig wie viel weniger vorbereitet ich mich fühle als für das 1. Staatsexamen. Gefühlt hab ich noch so viele Themen offen die ich lernen oder zumindest wiederholen müsste.
Wiederhole aktuell die ZPO Basic Probleme (Widerklage, SG, Beweiswürdigung etc). Zwangsvollstreckungsrechtsbehelfe. Materiell wollte ich mir auch Deliktsrecht anschauen und Schuldrecht BT
28.03.2025, 14:51
(28.03.2025, 13:31)Tatbestandtanzt schrieb: Auch von mir Hallo in die Runde :)
Die Aufregung steigt. Ich find es wahnsinnig wie viel weniger vorbereitet ich mich fühle als für das 1. Staatsexamen. Gefühlt hab ich noch so viele Themen offen die ich lernen oder zumindest wiederholen müsste.
Wiederhole aktuell die ZPO Basic Probleme (Widerklage, SG, Beweiswürdigung etc). Zwangsvollstreckungsrechtsbehelfe. Materiell wollte ich mir auch Deliktsrecht anschauen und Schuldrecht BT
Mir geht es da ganz genauso. Ich habe das Gefühl nichts zu können und brauche auch die Wochenenden zwischen den Klausuren um zu wiederholen. Aktuell Zweifel ich wirklich an meiner Vorbereitung weil ich das Gefühl habe ich kann nicht mal schön die klageänderung oder andere Klassiker prüfen

28.03.2025, 19:15
(28.03.2025, 14:51)Lawful Horror schrieb:Ja ich kann das definitiv nachvollziehen. Aus meiner Ref AG kenne ich aber vielen denen des genauso wie uns geht. Ist wohl ein allgemeines Befinden zum 2.SteX. Aber ja, ich habe daher auch durchaus Bammel vor den anstehenden Klausuren.(28.03.2025, 13:31)Tatbestandtanzt schrieb: Auch von mir Hallo in die Runde :)
Die Aufregung steigt. Ich find es wahnsinnig wie viel weniger vorbereitet ich mich fühle als für das 1. Staatsexamen. Gefühlt hab ich noch so viele Themen offen die ich lernen oder zumindest wiederholen müsste.
Wiederhole aktuell die ZPO Basic Probleme (Widerklage, SG, Beweiswürdigung etc). Zwangsvollstreckungsrechtsbehelfe. Materiell wollte ich mir auch Deliktsrecht anschauen und Schuldrecht BT
Mir geht es da ganz genauso. Ich habe das Gefühl nichts zu können und brauche auch die Wochenenden zwischen den Klausuren um zu wiederholen. Aktuell Zweifel ich wirklich an meiner Vorbereitung weil ich das Gefühl habe ich kann nicht mal schön die klageänderung oder andere Klassiker prüfen
Hoffen wir auf das Beste!

01.04.2025, 10:41
Geht ihr auch davon aus, dass Zwangsvollstreckung erst am Montag kommt?
01.04.2025, 11:50