10.04.2025, 15:10
Ich gehe mit vielen ?? aus der Klausur. Hilfe. Bei mir ging auch nichts durch 
Habt ihr ein beweisverwertungsverblt für das Video (YouTube) angenommen? Ich habe es verneint und vorher abgewogen mit dem strafverfolgungsinteresse und auch gesagt, dass für private StPO beweiserhebungsverbote nicht geltend und sowas. Aber keine Ahnung ob das richtig wahr

Habt ihr ein beweisverwertungsverblt für das Video (YouTube) angenommen? Ich habe es verneint und vorher abgewogen mit dem strafverfolgungsinteresse und auch gesagt, dass für private StPO beweiserhebungsverbote nicht geltend und sowas. Aber keine Ahnung ob das richtig wahr
10.04.2025, 15:14
Wieso habt ihr 142 nach dem ersten Unfall abgelehnt?
Ich habe für den ersten Unfall 142 und 229 bzgl. dem zweiten durchgehen lassen
Ich habe für den ersten Unfall 142 und 229 bzgl. dem zweiten durchgehen lassen
10.04.2025, 15:15
Worauf hast du das Beweisverwertungsverbot des Videos gestützt?
10.04.2025, 15:15
(10.04.2025, 14:44)LostinLaw25 schrieb:Ich habe angefangen mit 223,224 gefährliches Werkzeug Auto: gefährliches Werkzeug (-) wegen der Rechtsprechung des Aufpralls auf den Boden nach Zusammenprall mit Auto also nur 223. 32 abgelehnt weil ich dumm bin. Habe pflichtenkollision am Ende geprüft um das „Leben“ der Tochter zu retten (lol) und abgelehnt weils dafür unverhältnismäßig war (tat mir im Herzen weh den klimaklebern recht zu geben). Es war keine das Leben gefährdende Krankheit und es wäre zumutbar gewesen dass die Mutter einfach die Polizei ruft, nebenan ist direkt ne Riesen Uni, da hätte mal vllt jemanden gefunden. Habe also tatsächlich 223 angeklagt, 323 abgelehnt, Nötigung nur auf einer halben Seite geprüft weil keine Zeit, wohl schon keine Gewalt aber jedenfalls keinen Vorsatz. Mein größtes Problem war fast 142? Habe dann da Nummer 1 genommen obwohl ra sich auf Nummer 2 gestürzt hat und gesagt dass nachdem er gut durchfahren konnte er sich hätte an die Seite stellen und jemanden rufen könne und so dem Druck der anderen (was war das für ein Hinweis?) auszuweichen. Bzgl. Dem der weggezogen wurde habe ich Versuch geprüft aber im Tat Ansatz abgelehnt und der andere war 229 und das war ausgeschlossen. Habe daher 142 und 223 durch 2 selbstständige Handlungen 😂 so peinlich. Was war das auch mit diesem Video? Habe da ein rieeeesen Fass aufgemacht und glaube das war total sinnlos(10.04.2025, 14:38)Lawful Horror schrieb:(10.04.2025, 14:33)LostinLaw25 schrieb: Auch, wenn ich es eigentlich gar nicht wissen will.. aber was zur Hölle war das heute ?Absolute Katastrophe. Insbesondere alles um 32 stgb und co, den ich DUMMER WEISE abgelehnt habe. Ärgere mich schwarz
Ich hab ihn auch abgelehnt...
Magst du sagen was Du iE wo angeklagt hast?
10.04.2025, 15:18
10.04.2025, 15:19
Mit welcher Begründung habt ihr Notwehr abgelehnt?
10.04.2025, 15:22
(10.04.2025, 15:14)Refi1 schrieb: Wieso habt ihr 142 nach dem ersten Unfall abgelehnt?
Ich habe für den ersten Unfall 142 und 229 bzgl. dem zweiten durchgehen lassen
Ich auch, hab gedacht 142 stgb vielleicht nicht wegen bagatellschaden bei teleologischer Auslegung aber die hatten ja mehrere Tage angeblich Schmerzen daher hab ich das iwie schnell durchgewunken.
Was habt ihr bzgl der Anregung gemacht den videografen zu recherchieren? Hab zuerst wegen des Videos an sich gesagt verwertbar weil privat erlangt ,wenn auch ggf rw. Danach dann einen Verstoß gegen den unmittelbarkeitsgrundsatz nach 250 StPO bei nur video ohne Vernehmung überlegt, dann aber gesagt ah passt schon wegen 251 stpo und rechtlicher unerreichbarkeit weil der Zeuge ZVR nach 53 stpo hatte und das inzident geprüft. Mir ist aber auch einfach nix anderes zum anknüpfen eingefallen, da der bearbeiterhinweis da so pushy war, dachte ich aber das muss wichtig sein. Andere Ideen zum Einbau der Anregung?
10.04.2025, 15:24
Ich habe einfach nur im Prozessgutachten geprüft, ob ihm das Zeugnisverweigerungsrecht zu steht…
10.04.2025, 15:26
(10.04.2025, 15:15)Lawful Horror schrieb:(10.04.2025, 14:44)LostinLaw25 schrieb:Ich habe angefangen mit 223,224 gefährliches Werkzeug Auto: gefährliches Werkzeug (-) wegen der Rechtsprechung des Aufpralls auf den Boden nach Zusammenprall mit Auto also nur 223. 32 abgelehnt weil ich dumm bin. Habe pflichtenkollision am Ende geprüft um das „Leben“ der Tochter zu retten (lol) und abgelehnt weils dafür unverhältnismäßig war (tat mir im Herzen weh den klimaklebern recht zu geben). Es war keine das Leben gefährdende Krankheit und es wäre zumutbar gewesen dass die Mutter einfach die Polizei ruft, nebenan ist direkt ne Riesen Uni, da hätte mal vllt jemanden gefunden. Habe also tatsächlich 223 angeklagt, 323 abgelehnt, Nötigung nur auf einer halben Seite geprüft weil keine Zeit, wohl schon keine Gewalt aber jedenfalls keinen Vorsatz. Mein größtes Problem war fast 142? Habe dann da Nummer 1 genommen obwohl ra sich auf Nummer 2 gestürzt hat und gesagt dass nachdem er gut durchfahren konnte er sich hätte an die Seite stellen und jemanden rufen könne und so dem Druck der anderen (was war das für ein Hinweis?) auszuweichen. Bzgl. Dem der weggezogen wurde habe ich Versuch geprüft aber im Tat Ansatz abgelehnt und der andere war 229 und das war ausgeschlossen. Habe daher 142 und 223 durch 2 selbstständige Handlungen 😂 so peinlich. Was war das auch mit diesem Video? Habe da ein rieeeesen Fass aufgemacht und glaube das war total sinnlos(10.04.2025, 14:38)Lawful Horror schrieb:(10.04.2025, 14:33)LostinLaw25 schrieb: Auch, wenn ich es eigentlich gar nicht wissen will.. aber was zur Hölle war das heute ?Absolute Katastrophe. Insbesondere alles um 32 stgb und co, den ich DUMMER WEISE abgelehnt habe. Ärgere mich schwarz
Ich hab ihn auch abgelehnt...
Magst du sagen was Du iE wo angeklagt hast?
Zu 142:
In RLP wollte der Beschuldigte zwar wegfahren, wurde dann aber aufgehalten. Also letztlich kein 142, Versuch ist da ja nicht. Und auch der RA hat in seinem Schreiben nichts von 142 erwähnt bei uns.
Deshalb war das bei uns kein Thema, zumindest mE.
Hinsichtlich des Videos hab ich auch diskutiert, ob mit der Abwägungslehre ein BVV vorliegt. Das aber im Ergebnis verneint. Dazu dann noch Meyer-G.-S. bei 100h, 1b abgepinselt.
Und dann noch 53 I 1 Nr. 5, S. 2, 3 StPO angesprochen, weil der erste Zeuge (Müller) Journalist war und seine Quelle bzgl des Videos nicht verraten wollte. Da wurde bei uns im SV nämlich auch ordentlich drauf rumgeritten…
10.04.2025, 15:27
(10.04.2025, 15:19)Refi1 schrieb: Mit welcher Begründung habt ihr Notwehr abgelehnt?Darf man ja eigentlich nicht sagen aber weil ich nicht nur 142 anklagen wollte...
Hab RW gegenwärtige Tat in Form der Nötigung durch den vor dem Auto stehenden F bejaht aber am Notwehrwille scheitern lassen..weil er ja im Wesentlichen der frau helfen wollte und nicht sich gegen die Nötigung also sein Rechtsgut verteidigen wollte. Ist verquer ich weiß..