09.04.2025, 09:25
(09.04.2025, 03:03)LostinLaw25 schrieb:(08.04.2025, 22:14)S.G schrieb: Er hat aber die Aufrechnung schon vorher erklärt, also handelt es sich um eine vorprozessuale Aufrechnung, wonach der Anspruch je nach Höhe erlischt. Er hat diese ja bereits vor Anhängigkeit geltend gemacht….
Ah ok in NRW nicht (es sei denn ich hab es überlesen), da hat die Beklagte der Klägern ggü nur per Schriftsatz zuvor die Ansprüche angezeigt, nicht aufgerechnet
Ok, er hat zwar nicht ausdrücklich aufgerechnet, aber konkludent, indem er seine Gegenforderung geltend gemacht hat, also so habe ich das dann ausgelegt…
09.04.2025, 09:44
(09.04.2025, 09:25)S.G schrieb:Ah ja verstehe geht bestimmt auch. Und dann Feststellungswiderklage darauf, dass Klage in der Höhe der Aufrechnung erloschen ist? Oder wie macht man das dann?(09.04.2025, 03:03)LostinLaw25 schrieb:(08.04.2025, 22:14)S.G schrieb: Er hat aber die Aufrechnung schon vorher erklärt, also handelt es sich um eine vorprozessuale Aufrechnung, wonach der Anspruch je nach Höhe erlischt. Er hat diese ja bereits vor Anhängigkeit geltend gemacht….
Ah ok in NRW nicht (es sei denn ich hab es überlesen), da hat die Beklagte der Klägern ggü nur per Schriftsatz zuvor die Ansprüche angezeigt, nicht aufgerechnet
Ok, er hat zwar nicht ausdrücklich aufgerechnet, aber konkludent, indem er seine Gegenforderung geltend gemacht hat, also so habe ich das dann ausgelegt
09.04.2025, 11:31
(09.04.2025, 09:11)LostinLaw25 schrieb:(09.04.2025, 08:54)Ref2681 schrieb:Da bist du sicher nicht die einzige Person, gibt sicher mehrere Optionen.(09.04.2025, 03:17)LostinLaw25 schrieb:(08.04.2025, 21:57)Ref2681 schrieb: Also habt ihr beides in der Klageerwiderung gemacht? Hilfsaufrechnung und Hilfswiderklage? Habe Widerklage und Aufrechnung in der Zweckmäßigkeit geprüft aber mich dann für die Widerklage entschieden.Weil ich einen vollen Klageabweisungsantrag gestellt habe..
Warum jeweils hilfsweise und nicht direkt Aufrechnung/Widerklage?
Glaub aber bei den von mir angekommen Quoten hätte ich über einen Rest meiner Gegenforderung (weiss leider nicht mehr ob ich einen hatte) ggfs noch eine unbedingte Widerklage erheben müssen.. Hab ich leider nicht ...
Ah okay, ich habe einen Teil anerkannt und im übrigen Abweisung beantragt und Widerklage erhoben. Mal sehen..
Aber mal so generell gefragt, weil mir das irgendwie nicht bewusst war: Wann ist es denn sinnvoll, Hilfswiderklage zu erheben in Bezug auf den Klageabweisungsantrag und warum? Vermute mal, dass das Kosten spart, aber hab mich damit ehrlich gesagt noch nie wirklich beschäftigt, muss ich zu meiner Schande zugeben
Kaiser Skript zur Anwaltsklausur S. 63f. (zumindest bei Aufl. 2019) hat sich jetzt ggfs etwas verschoben.
Grds. Wenn Klageforderung zweifelhaft/angreifbar ist und du gleichartige Gegenansprüche hast (deswegen dann kein ZBR) soll man scheinbar Klageabweisung beantragen und unter der Bedingung, dass das Gericht das anders sieht Hilfsaufrechnung und Widerklage mit der Gegenforderung unter der Bedingung, dass die Klageforderung auch ohne Aufrechnung schon unbegründet ist. Zusätzlich ggfs unbedingte Widerklage falls deine Gegenforderung die Klageforderung übersteigt.
Aber halt nur grundsätzlich. Kann auch sein dass es in diesem Fall ganz anders war, etwa weil das Gericht keine Beweiswürdigung machen würde weil der SV ja doch recht klar war ? Keine Ahnung...
Super, ich danke dir! Und ja, mal abwarten. Mehr kann man ja eh nicht mehr machen jetzt
09.04.2025, 12:12
10.04.2025, 14:33
Auch, wenn ich es eigentlich gar nicht wissen will.. aber was zur Hölle war das heute ?

10.04.2025, 14:38
10.04.2025, 14:44
(10.04.2025, 14:38)Lawful Horror schrieb:(10.04.2025, 14:33)LostinLaw25 schrieb: Auch, wenn ich es eigentlich gar nicht wissen will.. aber was zur Hölle war das heute ?Absolute Katastrophe. Insbesondere alles um 32 stgb und co, den ich DUMMER WEISE abgelehnt habe. Ärgere mich schwarz
Ich hab ihn auch abgelehnt...
Magst du sagen was Du iE wo angeklagt hast?

10.04.2025, 14:47
War das bei euch auch eine Klausur mit klimaklebern und einem medizinischen Notfall in einem der Autos, die durch die Blockade aufgehalten wurde?
Bei mir ging einfach kein einziges Delikt durch, habe 223, 224, 315b, 315c, 240 und selbst 142 in allen möglichen Varianten (also auch Versuch teilweise) geprüft, aber immer scheiterte es an irgendwas. Manchmal auch an 32 bzw 34, weiß ich gerade gar nicht mehr.
Ich habe dann tatsächlich vollumfänglich eingestellt nach 170 II und einstellungsbescheide geschrieben an die Zeugen. Konnte das selbst nicht glauben…
Oh Mann, hoffentlich wird’s morgen einfach besser.
Bei mir ging einfach kein einziges Delikt durch, habe 223, 224, 315b, 315c, 240 und selbst 142 in allen möglichen Varianten (also auch Versuch teilweise) geprüft, aber immer scheiterte es an irgendwas. Manchmal auch an 32 bzw 34, weiß ich gerade gar nicht mehr.
Ich habe dann tatsächlich vollumfänglich eingestellt nach 170 II und einstellungsbescheide geschrieben an die Zeugen. Konnte das selbst nicht glauben…
Oh Mann, hoffentlich wird’s morgen einfach besser.
10.04.2025, 14:48
(10.04.2025, 14:47)Ref2681 schrieb: War das bei euch auch eine Klausur mit klimaklebern und einem medizinischen Notfall in einem der Autos, die durch die Blockade aufgehalten wurde?Bei uns war 315b und 315 c ausgeschlossen.. ebenso 69, 229... daher hab ich nur 223, 224, 240 und 142 geprüft und iRd dann halt 34,35..
Bei mir ging einfach kein einziges Delikt durch, habe 223, 224, 315b, 315c, 240 und selbst 142 in allen möglichen Varianten (also auch Versuch teilweise) geprüft, aber immer scheiterte es an irgendwas. Manchmal auch an 32 bzw 34, weiß ich gerade gar nicht mehr.
Ich habe dann tatsächlich vollumfänglich eingestellt nach 170 II und einstellungsbescheide geschrieben an die Zeugen. Konnte das selbst nicht glauben…
Oh Mann, hoffentlich wird’s morgen einfach besser.
Und Einstellungsbescheide musste man mE auch nicht schreiben..
Also in NRW
10.04.2025, 14:54
(10.04.2025, 14:48)LostinLaw25 schrieb:(10.04.2025, 14:47)Ref2681 schrieb: War das bei euch auch eine Klausur mit klimaklebern und einem medizinischen Notfall in einem der Autos, die durch die Blockade aufgehalten wurde?Bei uns war 315b und 315 c ausgeschlossen.. ebenso 69, 229... daher hab ich nur 223, 224, 240 und 141 geprüft
Bei mir ging einfach kein einziges Delikt durch, habe 223, 224, 315b, 315c, 240 und selbst 142 in allen möglichen Varianten (also auch Versuch teilweise) geprüft, aber immer scheiterte es an irgendwas. Manchmal auch an 32 bzw 34, weiß ich gerade gar nicht mehr.
Ich habe dann tatsächlich vollumfänglich eingestellt nach 170 II und einstellungsbescheide geschrieben an die Zeugen. Konnte das selbst nicht glauben…
Oh Mann, hoffentlich wird’s morgen einfach besser.
Und Einstellungsbescheide musste man mE auch nicht schreiben..
Also in NRW
Okay, das war bei uns in RLP anders.
Wir durften Einstellungsbescheide schreiben. Nur Einstellungsmitteilungen waren ausgeschlossen.
Und genau, daneben auch 69, 69a, 129ff. Und noch irgendwas (hoffentlich nicht 315 ff.)
Und stimmt, einmal habe ich auch 229 geprüft und verneint.