15.01.2025, 17:46
(15.01.2025, 16:52)JuraHessen123 schrieb:das kann ich auch so bestätigen. Leider habe ich den 142 zwar erkannt, aber hatte kaum noch zeit und dann bzgl des beifahrers falsch geprüft :( :D(15.01.2025, 16:24)Nik97 schrieb: Also ich schreibe auch in Hessen und habe mich gerade nochmal mit einer Kollegin unterhalten und wir sind uns beide recht sicher, dass 142 StGB ausgeschlossen war
Nein, war nicht ausgeschlossen. Die ausgeschlossenen Delikte waren aufsteigend genannt und als erstes Delikt stand dort 164.
Ich fand auch besonders "fieß" den 315c und 316a auszuschließen aber nicht den 315b... muss man echt sehr aufpassen...
15.01.2025, 17:48
(15.01.2025, 16:57)refffm23 schrieb:Einstellen? ich habe den 77d Stgb geprüft und gesagt dass es noch möglich war den Strafantrag zurückzunehmen da das verfahren nicht abgeschlossen war (zum zeitpunkt der rücknahme durch herrn schmidt) also einfach nicht nach 303 I bezüglich des porsches strafbar gemacht.(15.01.2025, 16:55)KT95 schrieb:(15.01.2025, 16:53)refffm23 schrieb: Der Halter des Porsche hatte ja seinen Strafantrag zurückgenommen. Kann mir jemand sagen, ob der StA in der Hauptverhandlung das besondere öffentliche Interesse dann explizit bejaht oder verneint hat?
Das wurde explizit verneint - in Hessen. Stand im Protokoll der HV.
Danke, habt ihr das Verfahren dann wegen des Vorwurfs 303 gegen den Porsche eingestellt oder habt ihr es anders gelöst?
15.01.2025, 18:41
(15.01.2025, 17:48)ForumBenutzer schrieb:(15.01.2025, 16:57)refffm23 schrieb:Einstellen? ich habe den 77d Stgb geprüft und gesagt dass es noch möglich war den Strafantrag zurückzunehmen da das verfahren nicht abgeschlossen war (zum zeitpunkt der rücknahme durch herrn schmidt) also einfach nicht nach 303 I bezüglich des porsches strafbar gemacht.(15.01.2025, 16:55)KT95 schrieb:(15.01.2025, 16:53)refffm23 schrieb: Der Halter des Porsche hatte ja seinen Strafantrag zurückgenommen. Kann mir jemand sagen, ob der StA in der Hauptverhandlung das besondere öffentliche Interesse dann explizit bejaht oder verneint hat?
Das wurde explizit verneint - in Hessen. Stand im Protokoll der HV.
Danke, habt ihr das Verfahren dann wegen des Vorwurfs 303 gegen den Porsche eingestellt oder habt ihr es anders gelöst?
260 III StPO, nach Kommentar aber nur wenn wegen der ganzen Tat nicht mehr bestraft wird.
15.01.2025, 21:49
https://www.lto.de/karriere/jura-referen...rmverweise
Hätte ich die Norm gleich gefunden, hätte das Begründen der Kündigung mithilfe dieser Vorschrift wesentlich weniger Zeit beansprucht, als es mir letztlich durch die nicht gefundene Norm, das Grübeln darüber und die Störung in der Klausur an Zeit und Konzentration gekostet hat. Total lächerlich diese Begründung.
Ich hatte außerdem bei jeder Klausur extreme Zeitprobleme. Natürlich ist bekannt, dass die Klausuren im zweiten Examen zeitlich knapper bemessen sind. Doch die Klausuren waren geradezu mit Problemen und Sachverhalten überfrachtet, viel mehr als im üblichen Klausurenkurs. Vor allem die rechtlichen Ausführungen waren so ausgestaltet, dass man nicht direkt zur einschlägigen Norm fand, sondern stets mehrere Normen, Tatbestände und Anspruchsgrundlagen durchprüfen musste. Für sich genommen wäre das zeitlich noch machbar, wenn man als Prüfling keine Sekunde über Voraussetzungen nachdenken dürfte – als wären wir KIs, die fünf Sekunden Überlegung benötigen und dann 30 Seiten Text herunterrattern. Hinzu kam, dass mit jeder Entscheidung ein neues Problem auftauchte, was in vielen Klausuren sonst oft nicht so stark ins Gewicht fällt.
Ich empfand die Klausuren daher auch als weniger praxisnah. Sie enthielten viel zu viele materiell-rechtliche Probleme. Lieber fertige ich eine fünfseitige Beweiswürdigung an, weil ich dann nicht ständig neue Entscheidungen treffen muss, sondern meine Ausführungen in einem Zug niederschreiben kann.
Zudem konnte ich längst nicht zeigen, was ich tatsächlich kann. Ich schreibe – selbst wenn ich pünktlich beginne – einfach nicht so schnell wie andere. Jeder Versuch, das Schreibtempo noch weiter zu steigern, hätte nur noch mehr Fehler verursacht, die ich im echten Leben nie machen würde. Ist das wirklich praxisnah? Zumal nicht alle dieselben Voraussetzungen haben. Manche sind von Natur aus schneller und haben trotzdem eine leserliche Schrift.
Dabei geht es mir nicht darum, auf hohem Niveau zu jammern. Natürlich wird man im Vergleich bewertet und alle stehen vor denselben Schwierigkeiten. Aber wenn die einen am PC schreiben und dadurch insgesamt näher an die amtliche Lösungsskizze herankommen, während die andere Gruppe aufgrund der handschriftlichen Anfertigung nur schwer mithalten kann, hat das Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. Selbst wenn am Ende in beiden Gruppen 15 % durchfallen, bleibt die Frage, wie hoch die Gruppe mit Handicap noch bewertet werden kann, wenn die Klausur aus Zeitgründen oder unterlaufener Fehler – ob aus Wissensdefiziten oder Zeitdruck kann dahinstehen – zu 30% von der amtlichen Lösungsskizze entfernt ist, während es bei der anderen Gruppe vielleicht nur ein 20% sind. Es ist bei den gestellten Klausuren viel unwahrscheinlicher handschriftlich auf die 90% zu kommen. Und dahin kommen ohnehin nur die besten Kandidaten.
Ich habe zunehmend das Gefühl, dass es nicht darum geht, ob ich ein guter Jurist bin, der das materielle und prozessuale System durchblickt, sondern ob ich einen über 18 Seiten langen Sachverhalt in einer halben Stunde erfassen und in weiteren dreißig Minuten lösen kann, um dann im Stile eines Sachbearbeiters alles runterzuschreiben. Wenn ich aus Zeitmangel gezwungen bin, Teile des Sachverhalts zu ignorieren, manche Probleme nicht abzuhandeln und kaum noch auf meine Notizen zu schauen, passieren mir Fehler, die im echten Leben nie vorkämen. Das beweist nur, dass ich kein Genie bin – nicht, ob ich ein genauso guter Jurist sein kann wie jemand, der schneller schreibt.
Und das Prüfungsamt soll mir nicht mit der Begründung kommen, dass man die Schwerpunkte eben richtig setzen müsse. Natürlich weiß man, was ein Schwerpunkt der Klausur ist, wenn man sämtliche Urteile und relevante Rechtsprechung in den Sachverhalt packt und dann einen Erwartungshorizont erstellt. Doch woher soll man das sofort wissen, wenn man 18 Seiten innerhalb von 45 Minuten zweimal lesen muss? Immerhin steht mir dafür nur ein Bruchteil der Zeit zur Verfügung, die höchsten Gerichten und erfahrenen Praktikern wochenlang zusteht. Hinzu kommt, dass die Schwerpunktsetzung immer auch im Auge des Korrektors liegt: Was der eine nicht sehen will, ist für den anderen essenziell. Das kann letztlich entscheidend sein, gerade wenn man zwischen 3 und 4 oder 8 und 9 Punkten schwankt.
Ferner kann ich dem Prüfungsamst entgegenhalten, dass man zu Beginn des Referendariats noch gelernt hat, dass Sachverhalte weniger relevante Informationen enthalten im Gegensatz zu den Klausuren aus dem ersten Examen, wo es auf jedes geschriebene Wort ankommt.
Wo ist diese Differenzierung hin? Die Klausuren enthalten immer mehr für die Fallbearbeitung relevante Informationen. Ich habe in diesem Durchgang noch keine Klausur gesehen, wo ich mir bei einer Information getrost denken konnte "Ist für die die Lösung nicht von Bedeutung."
Und vielleicht liegt genau hier das Problem. Die Sachverhalte sind wahrscheinlich gleich lang wie die vor einigen Jahren, aber die Leistungsdichte an Problemen ist deutlich höher. Plötzlich sind alle Zeugen und Mandanten mit der Fähigkeit erfahrener Juristen ausgestattet, die uns Prüflingen nur noch Informationen mitteilen, die für das Lösen der Klausur entscheidend von Bedeutung sind und damit unbedingt abgehandelt werden müssen. Die Klausuren sind daher dem ersten Examen materiell-rechtlich deutlich näher und enthalten dennoch die zusätzlichen prozessualen Probleme im bekannten Umfang. Allerdings sind hier nicht nur zwei Seiten Sachverhalt zu erfassen, sondern 12-18.
Ich kann daher aus Mitgefühl nur hoffen, dass das LJPA dies liest und den nachfolgenden Durchgängen diese Steine nicht in den Weg legt. Ändern kann man dies in unserem Durchgang ohnehin nicht mehr.
Und bevor hier jemand versucht, mich zu kategorisieren, weil er sich mit seiner Leistung profilieren möchte: Ich habe in der Vergangenheit immer überdurchschnittliche Noten gehabt und werde mir dieses Examen dennoch – unabhängig davon, wie es für mich ausgeht – kein 2. Mal antun.
"Stressprüfung" hin oder her. In keiner anderen Abschlussprüfung wird von Prüflingen erwartet, bewusst Fehler zu machen, um am Ende ein "praktisches Ergebnis" abzuliefern. Einfach nur lächerlich und der Juristerei unwürdig.
Hätte ich die Norm gleich gefunden, hätte das Begründen der Kündigung mithilfe dieser Vorschrift wesentlich weniger Zeit beansprucht, als es mir letztlich durch die nicht gefundene Norm, das Grübeln darüber und die Störung in der Klausur an Zeit und Konzentration gekostet hat. Total lächerlich diese Begründung.
Ich hatte außerdem bei jeder Klausur extreme Zeitprobleme. Natürlich ist bekannt, dass die Klausuren im zweiten Examen zeitlich knapper bemessen sind. Doch die Klausuren waren geradezu mit Problemen und Sachverhalten überfrachtet, viel mehr als im üblichen Klausurenkurs. Vor allem die rechtlichen Ausführungen waren so ausgestaltet, dass man nicht direkt zur einschlägigen Norm fand, sondern stets mehrere Normen, Tatbestände und Anspruchsgrundlagen durchprüfen musste. Für sich genommen wäre das zeitlich noch machbar, wenn man als Prüfling keine Sekunde über Voraussetzungen nachdenken dürfte – als wären wir KIs, die fünf Sekunden Überlegung benötigen und dann 30 Seiten Text herunterrattern. Hinzu kam, dass mit jeder Entscheidung ein neues Problem auftauchte, was in vielen Klausuren sonst oft nicht so stark ins Gewicht fällt.
Ich empfand die Klausuren daher auch als weniger praxisnah. Sie enthielten viel zu viele materiell-rechtliche Probleme. Lieber fertige ich eine fünfseitige Beweiswürdigung an, weil ich dann nicht ständig neue Entscheidungen treffen muss, sondern meine Ausführungen in einem Zug niederschreiben kann.
Zudem konnte ich längst nicht zeigen, was ich tatsächlich kann. Ich schreibe – selbst wenn ich pünktlich beginne – einfach nicht so schnell wie andere. Jeder Versuch, das Schreibtempo noch weiter zu steigern, hätte nur noch mehr Fehler verursacht, die ich im echten Leben nie machen würde. Ist das wirklich praxisnah? Zumal nicht alle dieselben Voraussetzungen haben. Manche sind von Natur aus schneller und haben trotzdem eine leserliche Schrift.
Dabei geht es mir nicht darum, auf hohem Niveau zu jammern. Natürlich wird man im Vergleich bewertet und alle stehen vor denselben Schwierigkeiten. Aber wenn die einen am PC schreiben und dadurch insgesamt näher an die amtliche Lösungsskizze herankommen, während die andere Gruppe aufgrund der handschriftlichen Anfertigung nur schwer mithalten kann, hat das Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. Selbst wenn am Ende in beiden Gruppen 15 % durchfallen, bleibt die Frage, wie hoch die Gruppe mit Handicap noch bewertet werden kann, wenn die Klausur aus Zeitgründen oder unterlaufener Fehler – ob aus Wissensdefiziten oder Zeitdruck kann dahinstehen – zu 30% von der amtlichen Lösungsskizze entfernt ist, während es bei der anderen Gruppe vielleicht nur ein 20% sind. Es ist bei den gestellten Klausuren viel unwahrscheinlicher handschriftlich auf die 90% zu kommen. Und dahin kommen ohnehin nur die besten Kandidaten.
Ich habe zunehmend das Gefühl, dass es nicht darum geht, ob ich ein guter Jurist bin, der das materielle und prozessuale System durchblickt, sondern ob ich einen über 18 Seiten langen Sachverhalt in einer halben Stunde erfassen und in weiteren dreißig Minuten lösen kann, um dann im Stile eines Sachbearbeiters alles runterzuschreiben. Wenn ich aus Zeitmangel gezwungen bin, Teile des Sachverhalts zu ignorieren, manche Probleme nicht abzuhandeln und kaum noch auf meine Notizen zu schauen, passieren mir Fehler, die im echten Leben nie vorkämen. Das beweist nur, dass ich kein Genie bin – nicht, ob ich ein genauso guter Jurist sein kann wie jemand, der schneller schreibt.
Und das Prüfungsamt soll mir nicht mit der Begründung kommen, dass man die Schwerpunkte eben richtig setzen müsse. Natürlich weiß man, was ein Schwerpunkt der Klausur ist, wenn man sämtliche Urteile und relevante Rechtsprechung in den Sachverhalt packt und dann einen Erwartungshorizont erstellt. Doch woher soll man das sofort wissen, wenn man 18 Seiten innerhalb von 45 Minuten zweimal lesen muss? Immerhin steht mir dafür nur ein Bruchteil der Zeit zur Verfügung, die höchsten Gerichten und erfahrenen Praktikern wochenlang zusteht. Hinzu kommt, dass die Schwerpunktsetzung immer auch im Auge des Korrektors liegt: Was der eine nicht sehen will, ist für den anderen essenziell. Das kann letztlich entscheidend sein, gerade wenn man zwischen 3 und 4 oder 8 und 9 Punkten schwankt.
Ferner kann ich dem Prüfungsamst entgegenhalten, dass man zu Beginn des Referendariats noch gelernt hat, dass Sachverhalte weniger relevante Informationen enthalten im Gegensatz zu den Klausuren aus dem ersten Examen, wo es auf jedes geschriebene Wort ankommt.
Wo ist diese Differenzierung hin? Die Klausuren enthalten immer mehr für die Fallbearbeitung relevante Informationen. Ich habe in diesem Durchgang noch keine Klausur gesehen, wo ich mir bei einer Information getrost denken konnte "Ist für die die Lösung nicht von Bedeutung."
Und vielleicht liegt genau hier das Problem. Die Sachverhalte sind wahrscheinlich gleich lang wie die vor einigen Jahren, aber die Leistungsdichte an Problemen ist deutlich höher. Plötzlich sind alle Zeugen und Mandanten mit der Fähigkeit erfahrener Juristen ausgestattet, die uns Prüflingen nur noch Informationen mitteilen, die für das Lösen der Klausur entscheidend von Bedeutung sind und damit unbedingt abgehandelt werden müssen. Die Klausuren sind daher dem ersten Examen materiell-rechtlich deutlich näher und enthalten dennoch die zusätzlichen prozessualen Probleme im bekannten Umfang. Allerdings sind hier nicht nur zwei Seiten Sachverhalt zu erfassen, sondern 12-18.
Ich kann daher aus Mitgefühl nur hoffen, dass das LJPA dies liest und den nachfolgenden Durchgängen diese Steine nicht in den Weg legt. Ändern kann man dies in unserem Durchgang ohnehin nicht mehr.
Und bevor hier jemand versucht, mich zu kategorisieren, weil er sich mit seiner Leistung profilieren möchte: Ich habe in der Vergangenheit immer überdurchschnittliche Noten gehabt und werde mir dieses Examen dennoch – unabhängig davon, wie es für mich ausgeht – kein 2. Mal antun.
"Stressprüfung" hin oder her. In keiner anderen Abschlussprüfung wird von Prüflingen erwartet, bewusst Fehler zu machen, um am Ende ein "praktisches Ergebnis" abzuliefern. Einfach nur lächerlich und der Juristerei unwürdig.
16.01.2025, 15:55
Was war das heute denn schon wieder für eine seltsame Klausur???
16.01.2025, 15:58
16.01.2025, 15:58
.
16.01.2025, 16:00
Was lief in Hessen?
16.01.2025, 16:08
16.01.2025, 16:12
(16.01.2025, 15:55)Holymoly schrieb: Was war das heute denn schon wieder für eine seltsame Klausur???
Unfassbar. Hab mich so geärgert.
Inhaltlich hab ich das oben gepostete Urteil wohl getroffen. Ansonsten muss man sagen war es wieder unfassbar stark materiell-rechtlich geprägt. Das hätte man auch im ersten Examen bringen können. Langsam frage ich mich bei dem Durchgang wofür ich den ganzen Kram im Ref gelernt habe.