15.01.2025, 14:19
(15.01.2025, 14:12)Anonim schrieb:(15.01.2025, 12:08)KT95 schrieb: Dann war es in NRW ein leicht anderer Sachverhalt.
In Hessen hatte ich extra jedes geprüfte Delikt nochmal mit dem Bearbeitervermerk gegengeprüft, 142 war nicht ausgeschlossen.
Zudem waren beide vorbestraft. Einer wegen vorsätzlicher KV, der andere wegen Sachbeschädigung und 123. Wobei bei dem der 70 Tagessätze bekommen hat die Strafe noch nicht (vollständig) vollstreckt war. Das schrie danach, auf nachträgliche Gesamtstrafenbildung einzugehen. Bin auf dem Gebiet aber auch kein Profi, hab alles niedergeschrieben was mir noch im Kopf geblieben ist… hätte mit dem Thema auch niemals gerechnet
Ohne die NRW Klausur runterzumachen, war schwer genug mit der Zeit und mit Urteil…, aber war die Prüfung dann nicht eig unfair, wenn Hessen im Vergleich zu uns 2 Sachen mehr machen musste?
Schreibe selbst in NRW, aber iwie trotzdem komisch 😅
Weiß ja nicht was in NRW dafür zusätzlich drin war?
Ggf. wird auch berücksichtigt dass wir E Examen in Hessen haben? Wobei hier auch einige mit der Hand schreiben. Übrigens größten Respekt, wer den Durchgang mit der Hand geschrieben hat. Ich hätte ungelogen und realistisch eingeschätzt wohl keine der Klausuren vollständig bearbeitet, hätte ich das mit der Hand schreiben müssen. Der Umfang erschien mir schon enorm, insbesondere bei der RA Klausur im Zivilrecht aus Klägerperspektive…
15.01.2025, 14:26
(15.01.2025, 14:19)KT95 schrieb:(15.01.2025, 14:12)Anonim schrieb:(15.01.2025, 12:08)KT95 schrieb: Dann war es in NRW ein leicht anderer Sachverhalt.
In Hessen hatte ich extra jedes geprüfte Delikt nochmal mit dem Bearbeitervermerk gegengeprüft, 142 war nicht ausgeschlossen.
Zudem waren beide vorbestraft. Einer wegen vorsätzlicher KV, der andere wegen Sachbeschädigung und 123. Wobei bei dem der 70 Tagessätze bekommen hat die Strafe noch nicht (vollständig) vollstreckt war. Das schrie danach, auf nachträgliche Gesamtstrafenbildung einzugehen. Bin auf dem Gebiet aber auch kein Profi, hab alles niedergeschrieben was mir noch im Kopf geblieben ist… hätte mit dem Thema auch niemals gerechnet
Ohne die NRW Klausur runterzumachen, war schwer genug mit der Zeit und mit Urteil…, aber war die Prüfung dann nicht eig unfair, wenn Hessen im Vergleich zu uns 2 Sachen mehr machen musste?
Schreibe selbst in NRW, aber iwie trotzdem komisch 😅
Weiß ja nicht was in NRW dafür zusätzlich drin war?
Ggf. wird auch berücksichtigt dass wir E Examen in Hessen haben? Wobei hier auch einige mit der Hand schreiben. Übrigens größten Respekt, wer den Durchgang mit der Hand geschrieben hat. Ich hätte ungelogen und realistisch eingeschätzt wohl keine der Klausuren vollständig bearbeitet, hätte ich das mit der Hand schreiben müssen. Der Umfang erschien mir schon enorm, insbesondere bei der RA Klausur im Zivilrecht aus Klägerperspektive…
Auf jeden Fall, mit Hand hätte ich das auch nie im Leben geschafft, absolut krank was die Leute geleistet haben 👍🏽 👍🏽
15.01.2025, 15:00
(15.01.2025, 14:19)KT95 schrieb:(15.01.2025, 14:12)Anonim schrieb:(15.01.2025, 12:08)KT95 schrieb: Dann war es in NRW ein leicht anderer Sachverhalt.
In Hessen hatte ich extra jedes geprüfte Delikt nochmal mit dem Bearbeitervermerk gegengeprüft, 142 war nicht ausgeschlossen.
Zudem waren beide vorbestraft. Einer wegen vorsätzlicher KV, der andere wegen Sachbeschädigung und 123. Wobei bei dem der 70 Tagessätze bekommen hat die Strafe noch nicht (vollständig) vollstreckt war. Das schrie danach, auf nachträgliche Gesamtstrafenbildung einzugehen. Bin auf dem Gebiet aber auch kein Profi, hab alles niedergeschrieben was mir noch im Kopf geblieben ist… hätte mit dem Thema auch niemals gerechnet
Ohne die NRW Klausur runterzumachen, war schwer genug mit der Zeit und mit Urteil…, aber war die Prüfung dann nicht eig unfair, wenn Hessen im Vergleich zu uns 2 Sachen mehr machen musste?
Schreibe selbst in NRW, aber iwie trotzdem komisch 😅
Weiß ja nicht was in NRW dafür zusätzlich drin war?
Ggf. wird auch berücksichtigt dass wir E Examen in Hessen haben? Wobei hier auch einige mit der Hand schreiben. Übrigens größten Respekt, wer den Durchgang mit der Hand geschrieben hat. Ich hätte ungelogen und realistisch eingeschätzt wohl keine der Klausuren vollständig bearbeitet, hätte ich das mit der Hand schreiben müssen. Der Umfang erschien mir schon enorm, insbesondere bei der RA Klausur im Zivilrecht aus Klägerperspektive…
Das verstehe ich auch nicht... eine Kollegin (sehr gute Juristin) schreibt aktuell mit der Hand und hatte in der S1 Klausur 40 Seiten... das ist für mich wirklich unvorstellbar... zumal ich echt lange brauche um die Klausuren inhaltlich zu begreifen und zu skizzieren, sodass mir meist nur so 3-4h bleiben um diese runterschreiben.. Im schnitt hatte ich jetzt am Pc immer so 11-15 Seiten, keine Ahnung wie viele das mit der Hand wären? vielleicht 20-25? Kann mich an die Zeit erinnern wo man noch mit der Hand schreiben musste, da habe ich pro Stunde immer maximal 6 Seiten ausformulieren können ohne viele Absätze etc. Das wären hier dann maximal 18-24 Seiten gewesen xD
Die Klausuren sind ja wirklich vollgepackt bis oben hin... selbst wenn man nicht jedes kleinste Problem erkennt so wie ich.. xD
15.01.2025, 15:05
(14.01.2025, 22:10)Mino_NRW schrieb:(14.01.2025, 21:52)ForumBenutzer schrieb:(14.01.2025, 20:57)Mino_NRW schrieb: Ich muss mal kurz Dampf ablassen! Ich frage mich mittlerweile echt, ob sie einfach Spaß daran haben, Referendare zu quälen. Wenn doch Strafurteil so relevant ist, wie es nun in letzter Zeit zu sein scheint, warum wird das in den AGs dann nicht hinreichend gelehrt oder dargelegt? Nur weil NRW mit Hessen zusammenschreibt, hätten sie doch dennoch einfach eine "normale" S2 als Revisionsklausur nehmen können. Selbst die AG Leiter haben gesagt, dass man wahrscheinlich in den nächsten ein - zwei Jahren nicht mehr mit einem Urteil rechnen muss. So viel Zeit, so viel Energie für nichts und wieder nichts! Echt! Und am Ende scheitert es an dieser blöden Klausur! Und dann noch dieser ganze Durchgang mit Schwerpunkt im materiellem Recht. Keine Erledigung, keine Widerklage, keine Klageänderung, nichts! Ich bin maßlos enttäuscht und fühle mich echt mies. Schade, wirklich...Hallo Mino, ich schreibe in Hessen und bei uns in der AG wurde das auch nicht behandelt. Glück hatten die Leute die bei der Einzelausbildung nicht zur Sta konnten sondern zum Richter mussten (2-3 von der ganzen Gruppe)... Bei einem Freund wurde zB in der AG Strafurteil geübt, bei mir ndafür Revision...
Oh, das tut mir Leid. Ich dachte immer, dass Urteil bei euch "fester Prüfungsstoff" ist. IdR kommt bei uns nämlich nur ein Strafurteil dran, wenn wir (NRW) mit Hessen zusammenschreiben. Egal, hoffen wir auf das Beste.
Natürlich ist das Strafurteil von dem Prüfungsstoff umfasst, das weiß auch jeder. Jedoch wird es i.d.R. in der AG nicht behandelt und es kam in den letzten Jahrzehnten mit einer sehr niedrigen wahrscheinlichkeit in der S2... In Prozenten vielleicht 10-15% aller S2 Klausuren. Aber der Schwerpunkt lag ja irgendwie nur im materiellen Recht, was ich schade finde, da man wenig von seinem tollen Wissen über die StPO zeigen konnte, wie es bei einer Revision zumindestens teilweise der Fall ist..
15.01.2025, 16:24
Also ich schreibe auch in Hessen und habe mich gerade nochmal mit einer Kollegin unterhalten und wir sind uns beide recht sicher, dass 142 StGB ausgeschlossen war
15.01.2025, 16:52
(15.01.2025, 16:24)Nik97 schrieb: Also ich schreibe auch in Hessen und habe mich gerade nochmal mit einer Kollegin unterhalten und wir sind uns beide recht sicher, dass 142 StGB ausgeschlossen war
Nein, war nicht ausgeschlossen. Die ausgeschlossenen Delikte waren aufsteigend genannt und als erstes Delikt stand dort 164.
15.01.2025, 16:53
Der Halter des Porsche hatte ja seinen Strafantrag zurückgenommen. Kann mir jemand sagen, ob der StA in der Hauptverhandlung das besondere öffentliche Interesse dann explizit bejaht oder verneint hat?
15.01.2025, 16:55
(15.01.2025, 16:53)refffm23 schrieb: Der Halter des Porsche hatte ja seinen Strafantrag zurückgenommen. Kann mir jemand sagen, ob der StA in der Hauptverhandlung das besondere öffentliche Interesse dann explizit bejaht oder verneint hat?
Das wurde explizit verneint - in Hessen. Stand im Protokoll der HV.
15.01.2025, 16:57
(15.01.2025, 16:55)KT95 schrieb:(15.01.2025, 16:53)refffm23 schrieb: Der Halter des Porsche hatte ja seinen Strafantrag zurückgenommen. Kann mir jemand sagen, ob der StA in der Hauptverhandlung das besondere öffentliche Interesse dann explizit bejaht oder verneint hat?
Das wurde explizit verneint - in Hessen. Stand im Protokoll der HV.
Danke, habt ihr das Verfahren dann wegen des Vorwurfs 303 gegen den Porsche eingestellt oder habt ihr es anders gelöst?
15.01.2025, 17:35
Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, wie ihr die Wahlklausur aus dem öffentlichen Recht (Niedersachsen) gestern gelöst habt? Bei mir war es ein kompletter Reinfall und auch jetzt im Nachhinein kann ich mir keinen Reim darauf machen, wie ich diese Klausur hätte lösen sollen.