14.01.2025, 21:58
(14.01.2025, 20:50)Nik97 schrieb: Welche möglichen Konstellationen fallen eigentlich alles unter ÖII?
Ausgangsbescheid einer Behörde (selten), Widerspruchsbescheid einer Behörde, sämtliche Anwaltssituationen aus Klägersicht/Beklagtensicht -> Klage/Klageerwiderung, Einstweiliger Rechtsschutz des Mandanten -> Antragsschrift im ER, fällt mir spontan ein...
14.01.2025, 22:09
Danke !!!
14.01.2025, 22:10
(14.01.2025, 21:52)ForumBenutzer schrieb:(14.01.2025, 20:57)Mino_NRW schrieb: Ich muss mal kurz Dampf ablassen! Ich frage mich mittlerweile echt, ob sie einfach Spaß daran haben, Referendare zu quälen. Wenn doch Strafurteil so relevant ist, wie es nun in letzter Zeit zu sein scheint, warum wird das in den AGs dann nicht hinreichend gelehrt oder dargelegt? Nur weil NRW mit Hessen zusammenschreibt, hätten sie doch dennoch einfach eine "normale" S2 als Revisionsklausur nehmen können. Selbst die AG Leiter haben gesagt, dass man wahrscheinlich in den nächsten ein - zwei Jahren nicht mehr mit einem Urteil rechnen muss. So viel Zeit, so viel Energie für nichts und wieder nichts! Echt! Und am Ende scheitert es an dieser blöden Klausur! Und dann noch dieser ganze Durchgang mit Schwerpunkt im materiellem Recht. Keine Erledigung, keine Widerklage, keine Klageänderung, nichts! Ich bin maßlos enttäuscht und fühle mich echt mies. Schade, wirklich...Hallo Mino, ich schreibe in Hessen und bei uns in der AG wurde das auch nicht behandelt. Glück hatten die Leute die bei der Einzelausbildung nicht zur Sta konnten sondern zum Richter mussten (2-3 von der ganzen Gruppe)... Bei einem Freund wurde zB in der AG Strafurteil geübt, bei mir ndafür Revision...
Oh, das tut mir Leid. Ich dachte immer, dass Urteil bei euch "fester Prüfungsstoff" ist. IdR kommt bei uns nämlich nur ein Strafurteil dran, wenn wir (NRW) mit Hessen zusammenschreiben. Egal, hoffen wir auf das Beste.
15.01.2025, 00:07
(14.01.2025, 21:55)ForumBenutzer schrieb:Ich bin mir zu 100% sicher dass dort aufgeführt war, dass sowohl die weiteren Angaben zu den Personalien im Rubrum als auch die persönlichen Verhältnisse erlassen waren. Letzteres ist röm. I der Urteilsgründe.(14.01.2025, 19:41)KT95 schrieb: Ja in Hessen war persönliche Verhältnisse erlassen.In Hessen stand im Bearbeitervermerk: Im Rubrum des Urteils sind nähere Ausführungen zu den persönlichen Verhältnissen erlassen, damit sind aber mM nach nicht die typiuscherweise unter I.Pers. Verh. in den Entscheidungsgründen gemeint soweit ich weiß, sondern nur dass man auf der ersten Seite (Rubrum) bei der namentlichen Nennen der Angeklagten nicht alles mit der Adresse etc. vollquetscht.
Bei 142 konnte man nicht einfach über Mittäterschaft zurechnen, da Eigenschaft als Unfallbeteiligter… da hab ich etwas diskutiert inwiefern B dadurch, dass er A anschrie, weiter zu fahren, Unfallbeteiligter war.
Ah das ist wirklich gut mit dem Beifahrer bei 142... das Problem habe ich auch mal gehört. Schade :/ Die Zeit war einfach zu knapp!
15.01.2025, 08:25
(15.01.2025, 00:07)KT95 schrieb:(14.01.2025, 21:55)ForumBenutzer schrieb:Ich bin mir zu 100% sicher dass dort aufgeführt war, dass sowohl die weiteren Angaben zu den Personalien im Rubrum als auch die persönlichen Verhältnisse erlassen waren. Letzteres ist röm. I der Urteilsgründe.(14.01.2025, 19:41)KT95 schrieb: Ja in Hessen war persönliche Verhältnisse erlassen.In Hessen stand im Bearbeitervermerk: Im Rubrum des Urteils sind nähere Ausführungen zu den persönlichen Verhältnissen erlassen, damit sind aber mM nach nicht die typiuscherweise unter I.Pers. Verh. in den Entscheidungsgründen gemeint soweit ich weiß, sondern nur dass man auf der ersten Seite (Rubrum) bei der namentlichen Nennen der Angeklagten nicht alles mit der Adresse etc. vollquetscht.
Bei 142 konnte man nicht einfach über Mittäterschaft zurechnen, da Eigenschaft als Unfallbeteiligter… da hab ich etwas diskutiert inwiefern B dadurch, dass er A anschrie, weiter zu fahren, Unfallbeteiligter war.
Ah das ist wirklich gut mit dem Beifahrer bei 142... das Problem habe ich auch mal gehört. Schade :/ Die Zeit war einfach zu knapp!
Genau, so habe ich es auch im Kopf.
15.01.2025, 11:39
War § 142 nicht ausgeschlossen..? In NRW war es zumindest so
15.01.2025, 11:47
In NRW war 142 ausgeschlossen. Zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung hab ich auch nichts. Kann ich jedoch übersehen haben?
15.01.2025, 11:54
15.01.2025, 12:08
Dann war es in NRW ein leicht anderer Sachverhalt.
In Hessen hatte ich extra jedes geprüfte Delikt nochmal mit dem Bearbeitervermerk gegengeprüft, 142 war nicht ausgeschlossen.
Zudem waren beide vorbestraft. Einer wegen vorsätzlicher KV, der andere wegen Sachbeschädigung und 123. Wobei bei dem der 70 Tagessätze bekommen hat die Strafe noch nicht (vollständig) vollstreckt war. Das schrie danach, auf nachträgliche Gesamtstrafenbildung einzugehen. Bin auf dem Gebiet aber auch kein Profi, hab alles niedergeschrieben was mir noch im Kopf geblieben ist… hätte mit dem Thema auch niemals gerechnet
In Hessen hatte ich extra jedes geprüfte Delikt nochmal mit dem Bearbeitervermerk gegengeprüft, 142 war nicht ausgeschlossen.
Zudem waren beide vorbestraft. Einer wegen vorsätzlicher KV, der andere wegen Sachbeschädigung und 123. Wobei bei dem der 70 Tagessätze bekommen hat die Strafe noch nicht (vollständig) vollstreckt war. Das schrie danach, auf nachträgliche Gesamtstrafenbildung einzugehen. Bin auf dem Gebiet aber auch kein Profi, hab alles niedergeschrieben was mir noch im Kopf geblieben ist… hätte mit dem Thema auch niemals gerechnet
15.01.2025, 14:12
(15.01.2025, 12:08)KT95 schrieb: Dann war es in NRW ein leicht anderer Sachverhalt.
In Hessen hatte ich extra jedes geprüfte Delikt nochmal mit dem Bearbeitervermerk gegengeprüft, 142 war nicht ausgeschlossen.
Zudem waren beide vorbestraft. Einer wegen vorsätzlicher KV, der andere wegen Sachbeschädigung und 123. Wobei bei dem der 70 Tagessätze bekommen hat die Strafe noch nicht (vollständig) vollstreckt war. Das schrie danach, auf nachträgliche Gesamtstrafenbildung einzugehen. Bin auf dem Gebiet aber auch kein Profi, hab alles niedergeschrieben was mir noch im Kopf geblieben ist… hätte mit dem Thema auch niemals gerechnet
Ohne die NRW Klausur runterzumachen, war schwer genug mit der Zeit und mit Urteil…, aber war die Prüfung dann nicht eig unfair, wenn Hessen im Vergleich zu uns 2 Sachen mehr machen musste?
Schreibe selbst in NRW, aber iwie trotzdem komisch 😅