04.07.2024, 16:18
(04.07.2024, 16:16)ref2022.24 schrieb:(04.07.2024, 16:08)ref718384 schrieb:(04.07.2024, 15:54)ref2022.24 schrieb: Mag jemand seinen Tenor teilenHabe der Klage voll stattgegeben. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger (30.000€ oder wie viel es war) zu zahlen (Zinsen waren ja nicht beantragt)
hatte bei der Formulierung doch einige Unsicherheiten..
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung iHv 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
Hast du die Klage abgewiesen?
Hab 1:1 den gleichen Tenor.
War mir bzgl der vorl Vollstreckbarkeit unsicher.
Mir fällt grad ein, dass ich am Ende des Urteils nichts zur RBB geschrieben habe..
Man musste doch nichts ausschreiben. Nur das Rechtsmittel angeben.
04.07.2024, 16:20
(04.07.2024, 16:18)Ref24. schrieb:(04.07.2024, 16:16)ref2022.24 schrieb:(04.07.2024, 16:08)ref718384 schrieb:(04.07.2024, 15:54)ref2022.24 schrieb: Mag jemand seinen Tenor teilenHabe der Klage voll stattgegeben. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger (30.000€ oder wie viel es war) zu zahlen (Zinsen waren ja nicht beantragt)
hatte bei der Formulierung doch einige Unsicherheiten..
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung iHv 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
Hast du die Klage abgewiesen?
Hab 1:1 den gleichen Tenor.
War mir bzgl der vorl Vollstreckbarkeit unsicher.
Mir fällt grad ein, dass ich am Ende des Urteils nichts zur RBB geschrieben habe..
Man musste doch nichts ausschreiben. Nur das Rechtsmittel angeben.
Genau. Glaub Hinweis auf 232 S. 2 ZPO genügte.
04.07.2024, 16:33
(04.07.2024, 16:08)ref718384 schrieb:Habe es ebenfalls so, nur des "jeweils" zu vollstreckenden Betrags.(04.07.2024, 15:54)ref2022.24 schrieb: Mag jemand seinen Tenor teilenHabe der Klage voll stattgegeben. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger (30.000€ oder wie viel es war) zu zahlen (Zinsen waren ja nicht beantragt)
hatte bei der Formulierung doch einige Unsicherheiten..
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung iHv 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
Hast du die Klage abgewiesen?
04.07.2024, 16:48
War es in Hessen auch ein Verkehrsunfall? In NDS jedenfalls.
Nach ein bisschen googlen würde ich sagen, dass es keine Einziehungsermächtigung gab, sondern nur eine gewillkürte Prozessstandschaft. Hab es dann aber irgendwie doch als Einziehung ausgelegt, weil es ja noch andere Probleme gab (keine Zurechnung der Verursachungsbeiträge an die Leasinggeberin bei 823 und der Vorsteuerabzug, kam mir komisch vor schon die Aktivlegitimation abzulehnen und das dann alles nicht mehr zu prüfen…)
Wurde dann zeitlich aber alles ziemlich knapp, am Ende etwas Kraut und Rüben). Schade eigentlich, weil es thematisch ja bekannte Gefilde waren
Nach ein bisschen googlen würde ich sagen, dass es keine Einziehungsermächtigung gab, sondern nur eine gewillkürte Prozessstandschaft. Hab es dann aber irgendwie doch als Einziehung ausgelegt, weil es ja noch andere Probleme gab (keine Zurechnung der Verursachungsbeiträge an die Leasinggeberin bei 823 und der Vorsteuerabzug, kam mir komisch vor schon die Aktivlegitimation abzulehnen und das dann alles nicht mehr zu prüfen…)
Wurde dann zeitlich aber alles ziemlich knapp, am Ende etwas Kraut und Rüben). Schade eigentlich, weil es thematisch ja bekannte Gefilde waren
04.07.2024, 16:54
(04.07.2024, 16:48)NdsRef24 schrieb: War es in Hessen auch ein Verkehrsunfall? In NDS jedenfalls.Nope, war Maklerzeug
Nach ein bisschen googlen würde ich sagen, dass es keine Einziehungsermächtigung gab, sondern nur eine gewillkürte Prozessstandschaft. Hab es dann aber irgendwie doch als Einziehung ausgelegt, weil es ja noch andere Probleme gab (keine Zurechnung der Verursachungsbeiträge an die Leasinggeberin bei 823 und der Vorsteuerabzug, kam mir komisch vor schon die Aktivlegitimation abzulehnen und das dann alles nicht mehr zu prüfen…)
Wurde dann zeitlich aber alles ziemlich knapp, am Ende etwas Kraut und Rüben). Schade eigentlich, weil es thematisch ja bekannte Gefilde waren
04.07.2024, 16:55
(04.07.2024, 16:48)NdsRef24 schrieb: War es in Hessen auch ein Verkehrsunfall? In NDS jedenfalls.
Nach ein bisschen googlen würde ich sagen, dass es keine Einziehungsermächtigung gab, sondern nur eine gewillkürte Prozessstandschaft. Hab es dann aber irgendwie doch als Einziehung ausgelegt, weil es ja noch andere Probleme gab (keine Zurechnung der Verursachungsbeiträge an die Leasinggeberin bei 823 und der Vorsteuerabzug, kam mir komisch vor schon die Aktivlegitimation abzulehnen und das dann alles nicht mehr zu prüfen…)
Wurde dann zeitlich aber alles ziemlich knapp, am Ende etwas Kraut und Rüben). Schade eigentlich, weil es thematisch ja bekannte Gefilde waren
Nein es war ein Urteil zu schreiben, über eine Einziehungsklage zu entscheiden.
Vorangegangener PfÜB
Die Beklagte ist die Drittschuldnerin aus dem PfÜB.
Maklervertrag lag dem zugrunde mit Problemen wie Doppeltätigkeit, nachträglich wegfallender Hauptvertrag im Rahmen des Maklervertrags. Keine ausdrückliche Provisionsvereinbarung; Kausalzusammenhang ggf weggefallen durch „Ruhen“ der Vertragsverhandlungen, Prozessführungsbefugnis wurde gerügt..
04.07.2024, 17:37
Lief in NRW heute auch die Einziehungsklage mit Maklerrecht?
04.07.2024, 18:31
Niedersachsen:
Die Relationsklausur in Nds. mit dem Verkehrsunfall führte auch zu einem Unfall in meiner Klausur"leistung".
Das war bei mir ein Satz mit X. Insgesamt wieder viel zu Schreiben. Dabei habe in ich Übungsklausuren im Zivilrecht nie außergewöhnlich viel geschrieben.
Ich komme leider kaum dazu rechtlich in die Tiefe zu gehen. Jeden Tag hofft man auf Besserung, aber die Hoffnung gebe ich dann mal langsam auf. Naja, mal schauen was wird.
Die Relationsklausur in Nds. mit dem Verkehrsunfall führte auch zu einem Unfall in meiner Klausur"leistung".
Das war bei mir ein Satz mit X. Insgesamt wieder viel zu Schreiben. Dabei habe in ich Übungsklausuren im Zivilrecht nie außergewöhnlich viel geschrieben.
Ich komme leider kaum dazu rechtlich in die Tiefe zu gehen. Jeden Tag hofft man auf Besserung, aber die Hoffnung gebe ich dann mal langsam auf. Naja, mal schauen was wird.
04.07.2024, 18:46
Der Umfang der Klausuren ist in der Tat ziemlich rough (in Nds. auf jeden Fall). Habe das Gefühl, dass die Ringtauschklausuren vom Umfang schon auf das digitale Examen angepasst sind, was gerade beim zweischichtigen Aufbau in Anwalts- und Relationsklausur echt zu Zeitproblemen führt...
Heute war dafür inhaltlich mE relativ dankbar, auch wenn der Umfang natürlich wieder ziemlich much war
Wie seid ihr mit dem Einwand umgegangen, dass es "treuwidrig" sei, wenn der Kläger Ansprüche geltend macht, für die er selbst zu einem Teil einzustehen hat, mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung der Parteien?
Heute war dafür inhaltlich mE relativ dankbar, auch wenn der Umfang natürlich wieder ziemlich much war
Wie seid ihr mit dem Einwand umgegangen, dass es "treuwidrig" sei, wenn der Kläger Ansprüche geltend macht, für die er selbst zu einem Teil einzustehen hat, mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung der Parteien?
04.07.2024, 18:59
(04.07.2024, 18:46)Nds. Ref 24 Jul schrieb: Der Umfang der Klausuren ist in der Tat ziemlich rough (in Nds. auf jeden Fall). Habe das Gefühl, dass die Ringtauschklausuren vom Umfang schon auf das digitale Examen angepasst sind, was gerade beim zweischichtigen Aufbau in Anwalts- und Relationsklausur echt zu Zeitproblemen führt...Bei der knappen Zeit gar nicht.
Heute war dafür inhaltlich mE relativ dankbar, auch wenn der Umfang natürlich wieder ziemlich much war
Wie seid ihr mit dem Einwand umgegangen, dass es "treuwidrig" sei, wenn der Kläger Ansprüche geltend macht, für die er selbst zu einem Teil einzustehen hat, mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung der Parteien?