01.07.2024, 20:34
(01.07.2024, 19:24)Ataraxía schrieb:Ja genau das war ja unstreitig. Die Frage war eher ob die Reduzierung auf 150€ im Nachhinein doch vereinbart wurde oder nicht und das habe ich dann mit der Zeugenaussage verneint, sodass der Anspruch in voller Höhe bestand und die Raten in voller Höhe fällig waren.(01.07.2024, 17:42)ref718384 schrieb: Was habt ihr mit der Diskussion um die Berechnung der Höhe des Anspruchs gemacht? Weil die Klägerin ja von den 350€ ausgegangen ist und der Beklagte meinte er hat 150€ gezahlt?
Dass die 150€ gezahlt wurden, war ja unstreitig, meine ich. Es waren aber laut K durchgehend 500€ vereinbart. Die Klägerin hat ja für ihre Berechnung die 150€ bereits abgezogen. Bleiben also 350€ pro Monat. Das Mal 12, kommt man auf die verlangten 4200€ pro Jahr.
Aber sicher bin ich mir gerade auch nicht. Habe den Fall schon wieder weitestgehend verdrängt, um Kapazität für morgen zu haben.
01.07.2024, 20:39
01.07.2024, 20:53
(01.07.2024, 20:39)Ref24. schrieb:(01.07.2024, 16:40)ref2022.24 schrieb: Was habt ihr zur Einrede der Verjährung geschrieben es wurde ja keine Rückzahlungsfrist vereinbartHabe die Verjährung abgelehnt, meine Begründung kam aber zu kurz, weil Zeitdruck.
Und es war ja noch Verwirkung (242 ) zu prüfen
Habe die Verjährung auch abgelehnt, aber eher wegen Zeitmangel. Wie hättest du das denn begründet?
01.07.2024, 21:01
(01.07.2024, 20:39)Ref24. schrieb:(01.07.2024, 16:40)ref2022.24 schrieb: Was habt ihr zur Einrede der Verjährung geschrieben es wurde ja keine Rückzahlungsfrist vereinbartHabe die Verjährung abgelehnt, meine Begründung kam aber zu kurz, weil Zeitdruck.
Und es war ja noch Verwirkung (242 ) zu prüfen
Ich musste die Verjährung auch wg Zeitmangel ablehnen. Ich hab als „Begründung“ unter anderem geschrieben dass es ja keine allg. Zahlungsverweigerung gab, also der B nie offensichtlich die Fälligkeit des ZahlungsAs verweigert hat.
Not macht erfinderisch
Mal sehen was der Prüfer davon hält
01.07.2024, 21:06
(01.07.2024, 20:53)BroxWalker schrieb:(01.07.2024, 20:39)Ref24. schrieb:(01.07.2024, 16:40)ref2022.24 schrieb: Was habt ihr zur Einrede der Verjährung geschrieben es wurde ja keine Rückzahlungsfrist vereinbartHabe die Verjährung abgelehnt, meine Begründung kam aber zu kurz, weil Zeitdruck.
Und es war ja noch Verwirkung (242 ) zu prüfen
Habe die Verjährung auch abgelehnt, aber eher wegen Zeitmangel. Wie hättest du das denn begründet?
Ich habe unter anderem gesagt, dass es eine Dauerverpflichtung darstellt und die Rückzahlung der Raten noch läuft und der Darlehensvertrag eben noch nicht beendet wurde, u.a. die endgültige Fälligkeit noch nicht eingetreten ist, sodass die Verjährung noch nicht begonnen hat. Not mach erfinderisch 😄 habe sowas ähnliches im Kommentar gelesen und dann einfach an unseren Fall angepasst, iwas musst ich ja dazu schreiben und hatte keine Zeit mehr umzudenken 😂
02.07.2024, 14:58
Und wie sieht’s aus mit heute? Wie ist es gelaufen bei euch?
02.07.2024, 15:01
02.07.2024, 15:21
Schriftsatz und Mandantenschreiben waren beide ausgeschlossen oder? Verfassen musste man nur den Vertrag?
02.07.2024, 15:29
Was war das bitte? Habe noch nie so ne schlimme Klausur gesehen
02.07.2024, 15:34