18.05.2024, 14:42
(04.05.2024, 14:27)Pathfinder97 schrieb: Gestartet als Einzelanwalt März 2023
Bruttoumsatz 2023 108.000 EUR
Bruttoumsatz 2024 Q1 + April 102.000 EUR
Seit Dez. 2023 monatlicher Umsatz 25.000 bis 32.000 EUR brutto (RVG Kanzlei)
mittlerweile 1 MA (Assistenz) Zweiter RA soll eingestellt werden.
Problem sind die Bestandsmandate, die mitgezogen und nicht erledigt werden. Hierfür braucht man eine Lösung.
Zielumsatz 2024 300 bis 350 k
Zielumsatz 2025 600 k
Ordentlicher Umsatz, aber wie ist es denn nun mit Gewinn? Du sagst ja deine Mandate mit Ads zu generieren, wieviel zahlst du so pro Mandat?
20.05.2024, 11:49
(18.05.2024, 14:42)redlicherbesitzer schrieb:Danke für Deine Frage. Ich nutze hauptsächlich Google Ads um die Mandatsanfragen zu generieren. Pro qualifizierte Mandatsanfrage zahle ich zwischen 50 und 90 EUR. In vielen Fällen wird aus der Anfrage kein Mandat. Die Konversion- bzw. Closing Quote liegt monatlich zwischen 25 und 40 % (teilweise niedriger). Das hängt davon, ab wie groß der Schmerz bei den Ratsuchenden ist. Wenn anwaltlicher Rat dringend ist, dann werden auch keine Kosten gescheut. Wichtig ist, sich auf Mandatstypen zu fokussieren, wo eine kaufkräftige Zielgruppe dahinter steht und wo man weiss, dass die Rechtsschutzversicherungen decken müssen, wenn man eine Deckungsanfrage stellt. Meine Gewinne liegen monatlich zwischen 10.000 EUR und 18.000 EUR netto. Seit Nov. 2023 nicht unter 10.000 EUR netto. Die Kosten für das Marketing Budget belaufen sich zwischen 2.500 und 6.000 EUR im Monat. Wer kein Geld ausgibt, wird zu Beginn seiner Selbstständigkeit auch nicht wachsen können. Ich arbeite mit drei verschiedenen Marketingagenturen zusammen und überwache die Kampagnen wöchentlich. Der größte Flaschenhals ist meines Erachtens nicht die Generierung von Nachfrage. Das lässt sich mit Google Ads fast unbegrenzt skalieren (Aus den Bekanntenkreis weiss ich, dass es Kanzlein gibt die bis 1000 EUR Budget am Tag ausgeben für Google Ads, dann aber sechsstellige Umsätze im Monat machen; man braucht allerdings dann auch ein Onboarding- und Vertriebsteam, um die Anfragen zu bearbeiten). Das Problem ist, dass die Anfragen auch telefonisch beantwortet werden müssen. Die wenigsten schließen einen Mandatsvertag ab ohne mit einem Anwalt zumindest mal ein Telefongespräch geführt zu haben. Irgendwann ist man nur am Telefon und führt Calls. Es bleibt dann weniger Zeit für die Mandatsbearbeitung. Die Mandate lassen sich dann nur bearbeiten, wenn die Falltypen sich stark ähneln und ähnliche Musterschriftsätze verwendet werden können oder wenn das an freie Mitarbeiter outgesourct wird. Daran arbeite ich zurzeit.(04.05.2024, 14:27)Pathfinder97 schrieb: Gestartet als Einzelanwalt März 2023
Bruttoumsatz 2023 108.000 EUR
Bruttoumsatz 2024 Q1 + April 102.000 EUR
Seit Dez. 2023 monatlicher Umsatz 25.000 bis 32.000 EUR brutto (RVG Kanzlei)
mittlerweile 1 MA (Assistenz) Zweiter RA soll eingestellt werden.
Problem sind die Bestandsmandate, die mitgezogen und nicht erledigt werden. Hierfür braucht man eine Lösung.
Zielumsatz 2024 300 bis 350 k
Zielumsatz 2025 600 k
Ordentlicher Umsatz, aber wie ist es denn nun mit Gewinn? Du sagst ja deine Mandate mit Ads zu generieren, wieviel zahlst du so pro Mandat?
20.05.2024, 12:00
(18.05.2024, 13:57)Strafverteidiger schrieb: Erstmal gute Zahlen bei pathfinder. Stark!
Man muss aber natürlich berücksichtigen, dass 102k BRUTTO-Umsatz Jan - April = netto ~ 257k im Jahr 2024 wären. Das ist von den meisten Kanzleien, die auf der Umsatztabelle oben aufgeführt sind, Welten entfernt. Und ob der Sprung gelingt auf 600k Bruttoumsatz nächstes Jahr (dann aber ja geplant mit 2 RAen, also UBT = ~250k netto) wird man sehen.
Ob man es will oder nicht. Man stößt (normalerweise jedenfalls) irgendwo an die gläserne Decke, da man eben nicht mit gutem Gewissen und ohne Straftaten zu begehen, unendlich Stunden abrechnen kann. da hilft auch kein Paragraph 9 RVG.
Deshalb sind ja auch so viele gute Anwältinnen und Anwälte in normaleren Kanzleien irgendwo zwischen 150 und 300k Umsatz. Das ist halt so ein realistischer Bereich, den man mit guter Arbeit und intelligenter Abrechnung erreichen kann und darüber hinaus wird es echt schwierig für die meisten. Zur Klarstellung: ich spreche von Nettoumsatz.
Hallo Strafverteidiger, danke dafür, meine Umsätze in ein realistisches Licht gerückt zu haben. Ich sehe das eigentlich genauso wie Du. Nur in einem Punkt würde eine leicht abweichende Meinung vertreten. Man kann auch mit RVG Umsätze stark skalieren, wenn man sich eng spezialisiert und mit gleichgelagerten Mandatstypen arbeitet. Wenn ich 100 Klagen einreiche, wo nur der Sachverhalt angepasst werden muss (Replikschriftsatz auch Textbaustein), und diese einen Streitwert von durchschnittlich 20.000 EUR haben, verdiene ich ohne Vergleichsgebühr schon 250.000 EUR brutto damit. Die Kunst ist, dann eben noch vertretbare Dienstleistung mit einem Mehrwert für den Kunden anzubieten. Daran scheitern die meisten oder es ist ihnen schlicht egal. Ich stimme auch zu, dass man mit Stundenhonorarvereinbarungen nicht gut skalieren kann als kleiner Anwalt. Das geht nur, wenn man mehrere Anwälte hat, die täglich billen.
20.05.2024, 15:50
(20.05.2024, 12:00)Pathfinder97 schrieb:(18.05.2024, 13:57)Strafverteidiger schrieb: Erstmal gute Zahlen bei pathfinder. Stark!
Man muss aber natürlich berücksichtigen, dass 102k BRUTTO-Umsatz Jan - April = netto ~ 257k im Jahr 2024 wären. Das ist von den meisten Kanzleien, die auf der Umsatztabelle oben aufgeführt sind, Welten entfernt. Und ob der Sprung gelingt auf 600k Bruttoumsatz nächstes Jahr (dann aber ja geplant mit 2 RAen, also UBT = ~250k netto) wird man sehen.
Ob man es will oder nicht. Man stößt (normalerweise jedenfalls) irgendwo an die gläserne Decke, da man eben nicht mit gutem Gewissen und ohne Straftaten zu begehen, unendlich Stunden abrechnen kann. da hilft auch kein Paragraph 9 RVG.
Deshalb sind ja auch so viele gute Anwältinnen und Anwälte in normaleren Kanzleien irgendwo zwischen 150 und 300k Umsatz. Das ist halt so ein realistischer Bereich, den man mit guter Arbeit und intelligenter Abrechnung erreichen kann und darüber hinaus wird es echt schwierig für die meisten. Zur Klarstellung: ich spreche von Nettoumsatz.
Hallo Strafverteidiger, danke dafür, meine Umsätze in ein realistisches Licht gerückt zu haben. Ich sehe das eigentlich genauso wie Du. Nur in einem Punkt würde eine leicht abweichende Meinung vertreten. Man kann auch mit RVG Umsätze stark skalieren, wenn man sich eng spezialisiert und mit gleichgelagerten Mandatstypen arbeitet. Wenn ich 100 Klagen einreiche, wo nur der Sachverhalt angepasst werden muss (Replikschriftsatz auch Textbaustein), und diese einen Streitwert von durchschnittlich 20.000 EUR haben, verdiene ich ohne Vergleichsgebühr schon 250.000 EUR brutto damit. Die Kunst ist, dann eben noch vertretbare Dienstleistung mit einem Mehrwert für den Kunden anzubieten. Daran scheitern die meisten oder es ist ihnen schlicht egal. Ich stimme auch zu, dass man mit Stundenhonorarvereinbarungen nicht gut skalieren kann als kleiner Anwalt. Das geht nur, wenn man mehrere Anwälte hat, die täglich billen.
Sehe ich anders. Du willst ja nicht sagen, in welchem Rechtsgebiet du tätig bist, aber es gibt viele Kollegen, die sehen ihre Mandanten eben nicht nur als Melkkuh, um mit geringstem Aufwand möglichst hohe Umsätze zu generieren. Ich gehöre nicht zu den Anwälten, die aus altruistischen Motiven Jura studiert haben, aber in meiner täglichen Praxis hatte ich in der Vergangenheit viel mit menschlichen Schicksalen zu tun. Und ja, das sind dann eben nicht die Mandanten, die 300 Euro pro Stunde zahlen können, sondern die, die am Existenzminimum leben oder schwere Schicksalsschläge hinter sich haben und wo ein Obsiegen das Leben dieser Menschen erheblich verbessert.
Ich arbeite schon seit längerem nicht mehr in diesem Bereich, u.a. auch weil man von Luft und Liebe nicht leben kann, aber dennoch ist es ein Punkt, der diesen Beruf interessant macht: mit meiner Leistung helfe ich den Leuten, sei es auf der Seite der "Schwachen" oder mittlerweile auf der anderen Seite, in dem ich diese zur Vernunft bewege und dazu, nicht das letzte aus den Leuten rauszuquetschen.
Du hast in der kurzen Zeit, die du jetzt Anwalt bist, viel erreicht. Wie gesagt, Gratulation dazu. Pass auf, dass dir nicht die Menschlichkeit abhanden kommt. Ich fühle in deinen Texten regelrecht die Dollarzeichen, doch das ist nicht das, was unser Rechtsystem und unsere Stellung als "Organ der Rechtspflege" ausmacht.
20.05.2024, 16:37
Lass den Kollegen doch seine Dieselklagen machen
20.05.2024, 22:36
(20.05.2024, 15:50)Egal schrieb:(20.05.2024, 12:00)Pathfinder97 schrieb:(18.05.2024, 13:57)Strafverteidiger schrieb: Erstmal gute Zahlen bei pathfinder. Stark!
Man muss aber natürlich berücksichtigen, dass 102k BRUTTO-Umsatz Jan - April = netto ~ 257k im Jahr 2024 wären. Das ist von den meisten Kanzleien, die auf der Umsatztabelle oben aufgeführt sind, Welten entfernt. Und ob der Sprung gelingt auf 600k Bruttoumsatz nächstes Jahr (dann aber ja geplant mit 2 RAen, also UBT = ~250k netto) wird man sehen.
Ob man es will oder nicht. Man stößt (normalerweise jedenfalls) irgendwo an die gläserne Decke, da man eben nicht mit gutem Gewissen und ohne Straftaten zu begehen, unendlich Stunden abrechnen kann. da hilft auch kein Paragraph 9 RVG.
Deshalb sind ja auch so viele gute Anwältinnen und Anwälte in normaleren Kanzleien irgendwo zwischen 150 und 300k Umsatz. Das ist halt so ein realistischer Bereich, den man mit guter Arbeit und intelligenter Abrechnung erreichen kann und darüber hinaus wird es echt schwierig für die meisten. Zur Klarstellung: ich spreche von Nettoumsatz.
Hallo Strafverteidiger, danke dafür, meine Umsätze in ein realistisches Licht gerückt zu haben. Ich sehe das eigentlich genauso wie Du. Nur in einem Punkt würde eine leicht abweichende Meinung vertreten. Man kann auch mit RVG Umsätze stark skalieren, wenn man sich eng spezialisiert und mit gleichgelagerten Mandatstypen arbeitet. Wenn ich 100 Klagen einreiche, wo nur der Sachverhalt angepasst werden muss (Replikschriftsatz auch Textbaustein), und diese einen Streitwert von durchschnittlich 20.000 EUR haben, verdiene ich ohne Vergleichsgebühr schon 250.000 EUR brutto damit. Die Kunst ist, dann eben noch vertretbare Dienstleistung mit einem Mehrwert für den Kunden anzubieten. Daran scheitern die meisten oder es ist ihnen schlicht egal. Ich stimme auch zu, dass man mit Stundenhonorarvereinbarungen nicht gut skalieren kann als kleiner Anwalt. Das geht nur, wenn man mehrere Anwälte hat, die täglich billen.
Sehe ich anders. Du willst ja nicht sagen, in welchem Rechtsgebiet du tätig bist, aber es gibt viele Kollegen, die sehen ihre Mandanten eben nicht nur als Melkkuh, um mit geringstem Aufwand möglichst hohe Umsätze zu generieren. Ich gehöre nicht zu den Anwälten, die aus altruistischen Motiven Jura studiert haben, aber in meiner täglichen Praxis hatte ich in der Vergangenheit viel mit menschlichen Schicksalen zu tun. Und ja, das sind dann eben nicht die Mandanten, die 300 Euro pro Stunde zahlen können, sondern die, die am Existenzminimum leben oder schwere Schicksalsschläge hinter sich haben und wo ein Obsiegen das Leben dieser Menschen erheblich verbessert.
Ich arbeite schon seit längerem nicht mehr in diesem Bereich, u.a. auch weil man von Luft und Liebe nicht leben kann, aber dennoch ist es ein Punkt, der diesen Beruf interessant macht: mit meiner Leistung helfe ich den Leuten, sei es auf der Seite der "Schwachen" oder mittlerweile auf der anderen Seite, in dem ich diese zur Vernunft bewege und dazu, nicht das letzte aus den Leuten rauszuquetschen.
Du hast in der kurzen Zeit, die du jetzt Anwalt bist, viel erreicht. Wie gesagt, Gratulation dazu. Pass auf, dass dir nicht die Menschlichkeit abhanden kommt. Ich fühle in deinen Texten regelrecht die Dollarzeichen, doch das ist nicht das, was unser Rechtsystem und unsere Stellung als "Organ der Rechtspflege" ausmacht.
Ich fühle mich ehrlich gesagt durch Deine Aussagen/Wertungen nicht wirklich angesprochen.
20.05.2024, 23:29
Musst du derzeit nicht. In ein paar Jahren wirst du vielleicht verstehen, was ich gerade versucht habe, dir zu sagen.
21.05.2024, 11:46
(20.05.2024, 12:00)Pathfinder97 schrieb:(18.05.2024, 13:57)Strafverteidiger schrieb: Erstmal gute Zahlen bei pathfinder. Stark!
Man muss aber natürlich berücksichtigen, dass 102k BRUTTO-Umsatz Jan - April = netto ~ 257k im Jahr 2024 wären. Das ist von den meisten Kanzleien, die auf der Umsatztabelle oben aufgeführt sind, Welten entfernt. Und ob der Sprung gelingt auf 600k Bruttoumsatz nächstes Jahr (dann aber ja geplant mit 2 RAen, also UBT = ~250k netto) wird man sehen.
Ob man es will oder nicht. Man stößt (normalerweise jedenfalls) irgendwo an die gläserne Decke, da man eben nicht mit gutem Gewissen und ohne Straftaten zu begehen, unendlich Stunden abrechnen kann. da hilft auch kein Paragraph 9 RVG.
Deshalb sind ja auch so viele gute Anwältinnen und Anwälte in normaleren Kanzleien irgendwo zwischen 150 und 300k Umsatz. Das ist halt so ein realistischer Bereich, den man mit guter Arbeit und intelligenter Abrechnung erreichen kann und darüber hinaus wird es echt schwierig für die meisten. Zur Klarstellung: ich spreche von Nettoumsatz.
Hallo Strafverteidiger, danke dafür, meine Umsätze in ein realistisches Licht gerückt zu haben. Ich sehe das eigentlich genauso wie Du. Nur in einem Punkt würde eine leicht abweichende Meinung vertreten. Man kann auch mit RVG Umsätze stark skalieren, wenn man sich eng spezialisiert und mit gleichgelagerten Mandatstypen arbeitet. Wenn ich 100 Klagen einreiche, wo nur der Sachverhalt angepasst werden muss (Replikschriftsatz auch Textbaustein), und diese einen Streitwert von durchschnittlich 20.000 EUR haben, verdiene ich ohne Vergleichsgebühr schon 250.000 EUR brutto damit. Die Kunst ist, dann eben noch vertretbare Dienstleistung mit einem Mehrwert für den Kunden anzubieten. Daran scheitern die meisten oder es ist ihnen schlicht egal. Ich stimme auch zu, dass man mit Stundenhonorarvereinbarungen nicht gut skalieren kann als kleiner Anwalt. Das geht nur, wenn man mehrere Anwälte hat, die täglich billen.
Danke ebenfalls für die sachliche Antwort! Bin da auch voll bei Dir. Man kann im Zivilrecht auch mit RVG skalieren (Strafrecht kannst da halt ziemlich vergessen), wenn man keine Kleinststreitwerte hat (unter 5000 ist normalerweise katastrophal) und wenn dann auch noch gut Nachfrage mit rechtsschutzversicherter Mandantschaft da ist, geht da was. Eine Klage mit 30k Streitwert kann einfacher sein, als eine mit 985 Euro, wenn man Massenverfahren und entsprechende Orga hat... bin mal gespannt, wie sich das entwickelt und drücke die Daumen!
21.05.2024, 21:32
(20.05.2024, 22:36)Pathfinder97 schrieb:(20.05.2024, 15:50)Egal schrieb:(20.05.2024, 12:00)Pathfinder97 schrieb:(18.05.2024, 13:57)Strafverteidiger schrieb: Erstmal gute Zahlen bei pathfinder. Stark!
Man muss aber natürlich berücksichtigen, dass 102k BRUTTO-Umsatz Jan - April = netto ~ 257k im Jahr 2024 wären. Das ist von den meisten Kanzleien, die auf der Umsatztabelle oben aufgeführt sind, Welten entfernt. Und ob der Sprung gelingt auf 600k Bruttoumsatz nächstes Jahr (dann aber ja geplant mit 2 RAen, also UBT = ~250k netto) wird man sehen.
Ob man es will oder nicht. Man stößt (normalerweise jedenfalls) irgendwo an die gläserne Decke, da man eben nicht mit gutem Gewissen und ohne Straftaten zu begehen, unendlich Stunden abrechnen kann. da hilft auch kein Paragraph 9 RVG.
Deshalb sind ja auch so viele gute Anwältinnen und Anwälte in normaleren Kanzleien irgendwo zwischen 150 und 300k Umsatz. Das ist halt so ein realistischer Bereich, den man mit guter Arbeit und intelligenter Abrechnung erreichen kann und darüber hinaus wird es echt schwierig für die meisten. Zur Klarstellung: ich spreche von Nettoumsatz.
Hallo Strafverteidiger, danke dafür, meine Umsätze in ein realistisches Licht gerückt zu haben. Ich sehe das eigentlich genauso wie Du. Nur in einem Punkt würde eine leicht abweichende Meinung vertreten. Man kann auch mit RVG Umsätze stark skalieren, wenn man sich eng spezialisiert und mit gleichgelagerten Mandatstypen arbeitet. Wenn ich 100 Klagen einreiche, wo nur der Sachverhalt angepasst werden muss (Replikschriftsatz auch Textbaustein), und diese einen Streitwert von durchschnittlich 20.000 EUR haben, verdiene ich ohne Vergleichsgebühr schon 250.000 EUR brutto damit. Die Kunst ist, dann eben noch vertretbare Dienstleistung mit einem Mehrwert für den Kunden anzubieten. Daran scheitern die meisten oder es ist ihnen schlicht egal. Ich stimme auch zu, dass man mit Stundenhonorarvereinbarungen nicht gut skalieren kann als kleiner Anwalt. Das geht nur, wenn man mehrere Anwälte hat, die täglich billen.
Sehe ich anders. Du willst ja nicht sagen, in welchem Rechtsgebiet du tätig bist, aber es gibt viele Kollegen, die sehen ihre Mandanten eben nicht nur als Melkkuh, um mit geringstem Aufwand möglichst hohe Umsätze zu generieren. Ich gehöre nicht zu den Anwälten, die aus altruistischen Motiven Jura studiert haben, aber in meiner täglichen Praxis hatte ich in der Vergangenheit viel mit menschlichen Schicksalen zu tun. Und ja, das sind dann eben nicht die Mandanten, die 300 Euro pro Stunde zahlen können, sondern die, die am Existenzminimum leben oder schwere Schicksalsschläge hinter sich haben und wo ein Obsiegen das Leben dieser Menschen erheblich verbessert.
Ich arbeite schon seit längerem nicht mehr in diesem Bereich, u.a. auch weil man von Luft und Liebe nicht leben kann, aber dennoch ist es ein Punkt, der diesen Beruf interessant macht: mit meiner Leistung helfe ich den Leuten, sei es auf der Seite der "Schwachen" oder mittlerweile auf der anderen Seite, in dem ich diese zur Vernunft bewege und dazu, nicht das letzte aus den Leuten rauszuquetschen.
Du hast in der kurzen Zeit, die du jetzt Anwalt bist, viel erreicht. Wie gesagt, Gratulation dazu. Pass auf, dass dir nicht die Menschlichkeit abhanden kommt. Ich fühle in deinen Texten regelrecht die Dollarzeichen, doch das ist nicht das, was unser Rechtsystem und unsere Stellung als "Organ der Rechtspflege" ausmacht.
Ich fühle mich ehrlich gesagt durch Deine Aussagen/Wertungen nicht wirklich angesprochen.
Genau das ist ja das Problem ;)
Aber im Ernst: Solange die Rechtsschutzversicherer das zahlen und damit die eigentlich beabsichtigte Wirkung des Kostenrisikos aushebeln, und solange die ZPO dagegen kein Mittel bereithält (wirksames Mittel gegen unstrukturierten und nicht auf den konkreten Fall bezogenen Vortrag), solange wird jemand dieses Geschäftsmodell nutzen - mit allen Kollateralschäden für Justiz und Gesellschaft.
22.05.2024, 14:29
Machen ein-Mann-Kanzleien tatsächlich so viel Umsatz? Beträge von 150.000-300.000 € pro Jahr scheinen sich mit den Statistiken der BRAK usw. etwas zu beißen.