11.03.2024, 13:51
Nur mal angenommen, dieser "Proberichter" ist sich bewusst ein Dienstvergehen begangen zu haben und erwartet daraufhin die Entlassung, dann würde ich noch bedenken, dass
1. Disziplinarverfahren nur gegen Beamte geführt werden können
2. Wenn das Gericht auf "Entlassung" erkennt, ist eine spätere Verbeamtung in einem neuen Job erledigt (vgl. § 10 VI LDG NRW).
Kurz vor der (ggf. absehbaren) Entscheidung, würde ich also die Entlassung beantragen, mich damit dem Zugriff des Disziplinarrechts (§ 33 II Nr. 2 LDG NRW) entziehen und mir damit zumindest potentiell die Möglichkeit eines zukünftigen Beamtenverhältnisses offen halten...
1. Disziplinarverfahren nur gegen Beamte geführt werden können
2. Wenn das Gericht auf "Entlassung" erkennt, ist eine spätere Verbeamtung in einem neuen Job erledigt (vgl. § 10 VI LDG NRW).
Kurz vor der (ggf. absehbaren) Entscheidung, würde ich also die Entlassung beantragen, mich damit dem Zugriff des Disziplinarrechts (§ 33 II Nr. 2 LDG NRW) entziehen und mir damit zumindest potentiell die Möglichkeit eines zukünftigen Beamtenverhältnisses offen halten...
11.03.2024, 15:50
Guter Hinweis. Wobei einerseits nicht alles so schlimm kommen muss. Und andererseits eine Vorstrafe ggf. ohnehin offenbart werden müsste. Hilft also vor allem dann, wenn das Dienstvergehen schlimm, aber nicht zu schlimm ist.
Übrigens mögen umgekehrt auch die Vorgesetzten auf diese Idee verfallen und einem genau das anbieten...
Übrigens mögen umgekehrt auch die Vorgesetzten auf diese Idee verfallen und einem genau das anbieten...
11.03.2024, 17:46
(11.03.2024, 08:13)Praktiker schrieb:(11.03.2024, 01:32)Kollegialiter schrieb: Das „kann“ halt einfach ein Entlassungsgrund sein, hat aber nichts mit Ungeeignetheit im engeren Sinne zu tun.
Warum? Wenn ein Proberichter im Extremfall das Recht beugt: Dann ist er sowohl ungeeignet und aus dem Probedienst zu entlassen, wie auch Disziplinarmaßnahmen erlassen werden können. Das ist ein Nebeneinander von zwei Regimen, im Einzelfall kann das eine, das andere oder beides greifen, wobei dann die Entlassung Vorrang hat Kraft gesetzlicher Anordnung.
Siehe nähere Konkretisierung durch den Fragensteller. Das war einfach nicht die Frage.
12.03.2024, 01:50
(11.03.2024, 17:46)Kollegialiter schrieb:(11.03.2024, 08:13)Praktiker schrieb:(11.03.2024, 01:32)Kollegialiter schrieb: Das „kann“ halt einfach ein Entlassungsgrund sein, hat aber nichts mit Ungeeignetheit im engeren Sinne zu tun.
Warum? Wenn ein Proberichter im Extremfall das Recht beugt: Dann ist er sowohl ungeeignet und aus dem Probedienst zu entlassen, wie auch Disziplinarmaßnahmen erlassen werden können. Das ist ein Nebeneinander von zwei Regimen, im Einzelfall kann das eine, das andere oder beides greifen, wobei dann die Entlassung Vorrang hat Kraft gesetzlicher Anordnung.
Siehe nähere Konkretisierung durch den Fragensteller. Das war einfach nicht die Frage.
OK, dann entschuldige ich mich für die über die Frage hinausgehenden Antwort in aller Form. Ich hatte es fehlerhafterweise so verstanden, dass er vielleicht umfassend wissen will, von welcher Stelle ihm etwas drohen könnte. Das war natürlich verfehlt, denn wenn sie aus der Straftat auf fehlende Eignung schließen und ihn daher entlassen, dann ist das für ihn natürlich viel weniger schlimm als eine Entlassung im Disziplinarverfahren. Es tut mir leid, dass ich ihn und dich und die Allgemeinheit damit belästigt habe.
15.03.2024, 19:58
(12.03.2024, 01:50)Praktiker schrieb:(11.03.2024, 17:46)Kollegialiter schrieb:(11.03.2024, 08:13)Praktiker schrieb:(11.03.2024, 01:32)Kollegialiter schrieb: Das „kann“ halt einfach ein Entlassungsgrund sein, hat aber nichts mit Ungeeignetheit im engeren Sinne zu tun.
Warum? Wenn ein Proberichter im Extremfall das Recht beugt: Dann ist er sowohl ungeeignet und aus dem Probedienst zu entlassen, wie auch Disziplinarmaßnahmen erlassen werden können. Das ist ein Nebeneinander von zwei Regimen, im Einzelfall kann das eine, das andere oder beides greifen, wobei dann die Entlassung Vorrang hat Kraft gesetzlicher Anordnung.
Siehe nähere Konkretisierung durch den Fragensteller. Das war einfach nicht die Frage.
OK, dann entschuldige ich mich für die über die Frage hinausgehenden Antwort in aller Form. Ich hatte es fehlerhafterweise so verstanden, dass er vielleicht umfassend wissen will, von welcher Stelle ihm etwas drohen könnte. Das war natürlich verfehlt, denn wenn sie aus der Straftat auf fehlende Eignung schließen und ihn daher entlassen, dann ist das für ihn natürlich viel weniger schlimm als eine Entlassung im Disziplinarverfahren. Es tut mir leid, dass ich ihn und dich und die Allgemeinheit damit belästigt habe.
https://m.bild.de/regional/hamburg/hambu...gle.com%2F
Bist du es Monsieur?