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Von StA zu Richterbank wechseln
Kollegialiter
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Beiträge: 76
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#11
08.03.2024, 21:55
Ich würde sagen, dass Homeoffice von gewissen Faktoren abhängt. Ein Tag pro Woche sollte inzwischen fast überall möglich sein. Es kann aber sein, dass der ein oder andere Hardliner dich dafür durchweg schief anguckt oder Kommentare kommen. Man kann es dann halt nicht übertreiben bzw. muss sich anpassen, weil der Dienstvorgesetzte natürlich am längeren Hebel sitzt. 

Ansonsten: Konkrete Abteilung, Anzahl der Dezernenten, Abteilungsleiter, konkreter Arbeitsanfall, Sitzungen, andere Termine mit Refs usw.. Ich habe beispielsweise in meiner vorherigen Abteilung regelmäßig 2 Tage Homeoffice gemacht, was sich sehr gut mit allem vereinbaren ließ. Inzwischen sitze ich in einer gewissen Spezialabteilung, auf die mehr geguckt wird. Es ist dort schwieriger. Ich gehe davon aus, dass es wiederum etwas einfacher wird, wenn die Pensionswelle komplett durch ist. Meinem Eindruck nach sind die Folgegenerationen was Homeoffice betrifft zumeist ganz anders (entspannter) eingestellt.
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FlächenStA
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Beiträge: 11
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2023
#12
09.03.2024, 08:30
Bis zu 50% sind möglich, ist auch so akzeptiert. Größtes Problem ist aber dass die meisten Akten nicht digitalisiert sind. Das heißt Akten hin und her fahren oder an den Bürotagen länger arbeiten um die Home Office Tage aufzuholen.
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Leo@ius
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Beiträge: 88
Themen: 13
Registriert seit: Sep 2022
#13
09.03.2024, 08:44
(08.03.2024, 16:05)definitivkeintroll schrieb:  
(07.03.2024, 13:13)FlächenStA schrieb:  
(06.03.2024, 17:42)definitivkeintroll schrieb:  
(06.03.2024, 16:18)FlächenStA schrieb:  Ist machbar, kommt immer wieder mal vor. Proberichter als StA bekommen einen befristeten Auftrag zur StA, danach ist eine "Versetzung" möglich. Teilweise auch schon vor Ablauf der Frist, wenn Gerichte Engpässe habe und wieder Nachwuchs für die StA bereitssteht.
Vielen gefällt es bei der StA dann doch besser als ursprünglich gedacht.



Vielen Dank für Deine Antwort! Weißt du auch, wie lange dieser befristete Auftrag bis zur Versetzung in etwa normalerweise ist (in deinem (welchen? Bundesland) ? Die Probezeit kann ja durchaus 3,5-5 Jahre sein, je nach Bundesland.
Wie lief denn dein Einstieg in der StA? In welchem Bereich bist du? Ich schließe mal aus deinem angezeigten Namen, das du Staatsanwalt bist :)
Habe selbst keine Kontakte in der StA, daher die vielen Fragen.

Ja, ich hätte auch gar nichts dagegen, wenn es mir gut gefällt und kann mir das auch gut vorstellen. Muss mich nur gedanklich etwas umarrangieren, da ich jahrelang das Ziel hatte, Richter zu werden und StA nie der Plan war.


In Hessen sind soweit ich weiß zunächst 2 Jahre bei der StA vorgesehen. Danach soll verlängert oder versetzt werden (Abweichungen sind immer möglich). 
Grundsätzlich wird man in der StA zunächst auf ein Anfängerdezernat gesetzt, üblicherweise in den allgemeinen Abteilungen. In den ersten 6 Monaten ist man in der Gegenzeichnung, in den ersten 3 Monaten wird jede Verfügung von einem erfahreneneren Kollegen abgezeichnet. Nach 3 Monaten nur noch die Abschlussentscheidungen eines Verfahrens. Die Gegenzeichnung macht den Einstieg sehr viel angenehmer, man kennt nach dem Ref eigentlich nur die theoretische Seite.

In den Anfängerdezernaten ist die Schlagzahl grundsätzlich höher, dafür die Komplexität der einzelnen Verfahren geringer. Je nach Eignung/Verfügbarkeit erfolgt irgendwann der Wechsel von Anfängerdezernaten auf Spezial/Sonderdezernate.
Das ist zumindest die Theorie, in jeder StA gibt es lokale Besonderheiten.

Mir persönlich macht die Arbeit als StA immer noch Spaß. Ich weiß nicht, ob es besser/schlechter als am Gericht ist. Das dürfte am Ende eine Typfrage sein. Die Arbeitsbelastung ist zu Beginn bei Gericht als auch bei StA hoch, wird aber mit steigender Erfahrung geringer.

Vielen Dank für die Antwort. Das ist wirklich hilfreich.
Wie wird bei euch eigentlich Home Office gehandhabt - sind 1-2 Tage machbar? Am Anfang natürlich nicht, aber im Laufe der Zeit. Als Richter hat man ja ohnehin die Freiheit, aber beim StA hört man davon nicht so viel.


In Ba-Wü gibts für Home Office ne Dienstvereinbarung: 2/5 der Arbeitszeit können im Home Office verbracht werden. Bei einer 5-Tage-Woche also 2 Tage. Individuelle Vereinbarungen über mehr Home Office sind in begründeten Fällen möglich.
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Kollegialiter
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Registriert seit: Mar 2022
#14
09.03.2024, 09:25
Habt ihr bei euch keine relativierenden Floskeln in der HO-Vereinbarung? Bei uns hat das Ding daher kaum Aussagekraft, weil eben auf „keine Beeinträchtigung des Dienstbetriebes“ abgestellt wird (hab es momentan nicht vor mir, aber Wortlaut hat genau diese Qualität). Dadurch hat ein Abteilungsleiter insoweit Narrenfreiheit..
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FlächenStA
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Beiträge: 11
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Registriert seit: Dec 2023
#15
09.03.2024, 10:10
Dienstliche Belange gehen natürlich vor, Sitzungseinteilung geht vor HO Wunsch. Aber während Corona wurde ersichtlich dass HO nicht zum vollständigen Chaos geführt hat so dass es jetzt keine pauschale Ablehnung mehr gibt.
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Kollegialiter
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Beiträge: 76
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Registriert seit: Mar 2022
#16
09.03.2024, 19:18
Ja Sitzungseinteilungen klar. Wobei ich auch bei uns schon gehört habe, dass sich tatsächlich einige mit dem Bemerken (erfolglos) drücken wollten, sie hätten an dem Tag Homeoffice geplant. Geht so natürlich nicht. Dennoch wird es bei uns leider noch sehr unterschiedlich gehandhabt. 

Korrekt. Corona hat gezeigt, dass es gut funktioniert. Es wäre ansonsten vermutlich bis heute nicht zur Normalität geworden.
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