06.03.2024, 11:40
Hallöchen,
hat jemand Erfahrung bzgl. des Wechsels von StA in Richterschaft?
Wollte immer Richter werden, aber es wird jetzt wohl erstmal die StA. Bin darauf auch total gespannt und freu mich sehr. Gleichzeitig würde ich gerne wissen, ob es irgendwelche Hürden gibt, wenn man doch irgendwann zur Richterbank wechseln will. Ginge das theoretisch auch noch in der Probezeit oder ist das komplett daneben und unüblich?
Und falls hier Leute sind, die beides gemacht haben: Was ist für euch der größte Unterschied in den beiden Jobs gewesen? Dankeee :)
hat jemand Erfahrung bzgl. des Wechsels von StA in Richterschaft?
Wollte immer Richter werden, aber es wird jetzt wohl erstmal die StA. Bin darauf auch total gespannt und freu mich sehr. Gleichzeitig würde ich gerne wissen, ob es irgendwelche Hürden gibt, wenn man doch irgendwann zur Richterbank wechseln will. Ginge das theoretisch auch noch in der Probezeit oder ist das komplett daneben und unüblich?
Und falls hier Leute sind, die beides gemacht haben: Was ist für euch der größte Unterschied in den beiden Jobs gewesen? Dankeee :)
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
06.03.2024, 13:45
Ich bin in einer ähnlichen Situation in Hessen und es würde mich auch interessieren. Im Grunde würde ich fast nur Staatsanwalt werden mit der Hoffnung wechseln zu können. Aber man weiß ja nie, ob es einem doch gefällt.
06.03.2024, 16:18
Ist machbar, kommt immer wieder mal vor. Proberichter als StA bekommen einen befristeten Auftrag zur StA, danach ist eine "Versetzung" möglich. Teilweise auch schon vor Ablauf der Frist, wenn Gerichte Engpässe habe und wieder Nachwuchs für die StA bereitssteht.
Vielen gefällt es bei der StA dann doch besser als ursprünglich gedacht.
Vielen gefällt es bei der StA dann doch besser als ursprünglich gedacht.
06.03.2024, 17:42
(06.03.2024, 16:18)FlächenStA schrieb: Ist machbar, kommt immer wieder mal vor. Proberichter als StA bekommen einen befristeten Auftrag zur StA, danach ist eine "Versetzung" möglich. Teilweise auch schon vor Ablauf der Frist, wenn Gerichte Engpässe habe und wieder Nachwuchs für die StA bereitssteht.
Vielen gefällt es bei der StA dann doch besser als ursprünglich gedacht.
Vielen Dank für Deine Antwort! Weißt du auch, wie lange dieser befristete Auftrag bis zur Versetzung in etwa normalerweise ist (in deinem (welchen? Bundesland) ? Die Probezeit kann ja durchaus 3,5-5 Jahre sein, je nach Bundesland.
Wie lief denn dein Einstieg in der StA? In welchem Bereich bist du? Ich schließe mal aus deinem angezeigten Namen, das du Staatsanwalt bist :)
Habe selbst keine Kontakte in der StA, daher die vielen Fragen.
Ja, ich hätte auch gar nichts dagegen, wenn es mir gut gefällt und kann mir das auch gut vorstellen. Muss mich nur gedanklich etwas umarrangieren, da ich jahrelang das Ziel hatte, Richter zu werden und StA nie der Plan war.
06.03.2024, 18:16
In hamburg ist das wohl sehr schwierig, hatte im Januar mit Herrn Heldmann (zuständiger Richter für Personalsachen) telefoniert und er meinte, das sei ähnlich schwierig wie ein BL-Wechsel.
06.03.2024, 21:17
In welchem BL bist du denn? In NRW gibt es die Möglichkeit des Laufbahnwechselsnach 1 Jahr für 1 Jahr. Nach dessen Ablauf kann man - im Einvernehmen.mit GSTA und OLG - dauerhaft in die andere Laufbahn wechseln.
Nach der Verplanung gibt es nur die Möglichkeit, richter Kraft auftrags zu werden.
Nach der Verplanung gibt es nur die Möglichkeit, richter Kraft auftrags zu werden.
06.03.2024, 21:30
Ob ein Wechsel möglich ist, hängt vom Bundesland ab, wie aus den vorherigen Antworten vielleicht schon deutlich geworden ist.
06.03.2024, 22:02
Danke für eure Rückmeldungen!
Ich bin in Hessen - und habe leider noch nicht genau herausgefunden, wie es hier läuft.
Falls da jemand über mehr Wissen verfügt, bin ich dankbar fürs Teilen!!
Aber auch wie es in anderen Bundesländern läuft, ist interessant und sicher für den ein oder anderen gut zu wissen.
Ich bin in Hessen - und habe leider noch nicht genau herausgefunden, wie es hier läuft.
Falls da jemand über mehr Wissen verfügt, bin ich dankbar fürs Teilen!!
Aber auch wie es in anderen Bundesländern läuft, ist interessant und sicher für den ein oder anderen gut zu wissen.
07.03.2024, 13:13
(06.03.2024, 17:42)definitivkeintroll schrieb:(06.03.2024, 16:18)FlächenStA schrieb: Ist machbar, kommt immer wieder mal vor. Proberichter als StA bekommen einen befristeten Auftrag zur StA, danach ist eine "Versetzung" möglich. Teilweise auch schon vor Ablauf der Frist, wenn Gerichte Engpässe habe und wieder Nachwuchs für die StA bereitssteht.
Vielen gefällt es bei der StA dann doch besser als ursprünglich gedacht.
Vielen Dank für Deine Antwort! Weißt du auch, wie lange dieser befristete Auftrag bis zur Versetzung in etwa normalerweise ist (in deinem (welchen? Bundesland) ? Die Probezeit kann ja durchaus 3,5-5 Jahre sein, je nach Bundesland.
Wie lief denn dein Einstieg in der StA? In welchem Bereich bist du? Ich schließe mal aus deinem angezeigten Namen, das du Staatsanwalt bist :)
Habe selbst keine Kontakte in der StA, daher die vielen Fragen.
Ja, ich hätte auch gar nichts dagegen, wenn es mir gut gefällt und kann mir das auch gut vorstellen. Muss mich nur gedanklich etwas umarrangieren, da ich jahrelang das Ziel hatte, Richter zu werden und StA nie der Plan war.
In Hessen sind soweit ich weiß zunächst 2 Jahre bei der StA vorgesehen. Danach soll verlängert oder versetzt werden (Abweichungen sind immer möglich).
Grundsätzlich wird man in der StA zunächst auf ein Anfängerdezernat gesetzt, üblicherweise in den allgemeinen Abteilungen. In den ersten 6 Monaten ist man in der Gegenzeichnung, in den ersten 3 Monaten wird jede Verfügung von einem erfahreneneren Kollegen abgezeichnet. Nach 3 Monaten nur noch die Abschlussentscheidungen eines Verfahrens. Die Gegenzeichnung macht den Einstieg sehr viel angenehmer, man kennt nach dem Ref eigentlich nur die theoretische Seite.
In den Anfängerdezernaten ist die Schlagzahl grundsätzlich höher, dafür die Komplexität der einzelnen Verfahren geringer. Je nach Eignung/Verfügbarkeit erfolgt irgendwann der Wechsel von Anfängerdezernaten auf Spezial/Sonderdezernate.
Das ist zumindest die Theorie, in jeder StA gibt es lokale Besonderheiten.
Mir persönlich macht die Arbeit als StA immer noch Spaß. Ich weiß nicht, ob es besser/schlechter als am Gericht ist. Das dürfte am Ende eine Typfrage sein. Die Arbeitsbelastung ist zu Beginn bei Gericht als auch bei StA hoch, wird aber mit steigender Erfahrung geringer.
08.03.2024, 16:05
(07.03.2024, 13:13)FlächenStA schrieb:(06.03.2024, 17:42)definitivkeintroll schrieb:(06.03.2024, 16:18)FlächenStA schrieb: Ist machbar, kommt immer wieder mal vor. Proberichter als StA bekommen einen befristeten Auftrag zur StA, danach ist eine "Versetzung" möglich. Teilweise auch schon vor Ablauf der Frist, wenn Gerichte Engpässe habe und wieder Nachwuchs für die StA bereitssteht.
Vielen gefällt es bei der StA dann doch besser als ursprünglich gedacht.
Vielen Dank für Deine Antwort! Weißt du auch, wie lange dieser befristete Auftrag bis zur Versetzung in etwa normalerweise ist (in deinem (welchen? Bundesland) ? Die Probezeit kann ja durchaus 3,5-5 Jahre sein, je nach Bundesland.
Wie lief denn dein Einstieg in der StA? In welchem Bereich bist du? Ich schließe mal aus deinem angezeigten Namen, das du Staatsanwalt bist :)
Habe selbst keine Kontakte in der StA, daher die vielen Fragen.
Ja, ich hätte auch gar nichts dagegen, wenn es mir gut gefällt und kann mir das auch gut vorstellen. Muss mich nur gedanklich etwas umarrangieren, da ich jahrelang das Ziel hatte, Richter zu werden und StA nie der Plan war.
In Hessen sind soweit ich weiß zunächst 2 Jahre bei der StA vorgesehen. Danach soll verlängert oder versetzt werden (Abweichungen sind immer möglich).
Grundsätzlich wird man in der StA zunächst auf ein Anfängerdezernat gesetzt, üblicherweise in den allgemeinen Abteilungen. In den ersten 6 Monaten ist man in der Gegenzeichnung, in den ersten 3 Monaten wird jede Verfügung von einem erfahreneneren Kollegen abgezeichnet. Nach 3 Monaten nur noch die Abschlussentscheidungen eines Verfahrens. Die Gegenzeichnung macht den Einstieg sehr viel angenehmer, man kennt nach dem Ref eigentlich nur die theoretische Seite.
In den Anfängerdezernaten ist die Schlagzahl grundsätzlich höher, dafür die Komplexität der einzelnen Verfahren geringer. Je nach Eignung/Verfügbarkeit erfolgt irgendwann der Wechsel von Anfängerdezernaten auf Spezial/Sonderdezernate.
Das ist zumindest die Theorie, in jeder StA gibt es lokale Besonderheiten.
Mir persönlich macht die Arbeit als StA immer noch Spaß. Ich weiß nicht, ob es besser/schlechter als am Gericht ist. Das dürfte am Ende eine Typfrage sein. Die Arbeitsbelastung ist zu Beginn bei Gericht als auch bei StA hoch, wird aber mit steigender Erfahrung geringer.
Vielen Dank für die Antwort. Das ist wirklich hilfreich.
Wie wird bei euch eigentlich Home Office gehandhabt - sind 1-2 Tage machbar? Am Anfang natürlich nicht, aber im Laufe der Zeit. Als Richter hat man ja ohnehin die Freiheit, aber beim StA hört man davon nicht so viel.