06.03.2024, 15:57
(06.03.2024, 12:30)Freidenkender schrieb:(05.03.2024, 19:09)Greif schrieb:(05.03.2024, 18:50)Egal schrieb:(05.03.2024, 17:07)ALTER MANN schrieb: Mit der Einstellung könntest Du prima in der GK anfangen, nach 8 Stunden am Tag den Stift fallen lassen und auf die deutschen Arbeitsschutzgesetze verweisen. Mit ein paar Gleichgesinnten könntest Du dazu einen Betriebsrat gründen. Hach wäre das ein Spaß Und ein Artikel in der JUVE wäre Dir auch sicher
Der Ausgang dieser Geschichte würde mich ebenfalls interessieren, also nur Mut @11880
@all: mir ist bewusst, dass man in der GK nicht für 8 Stunden chillige Arbeit bezahlt wird. Mich würde allerdings wirklich interessieren, wie sich dies historisch entwickelt hat. Der Verstoß gegen das ArbZG ist ja offensichtlich und jedem bekannt, auch der Politik und den Behörden. Warum interessiert es keinen während andere Branchen (zugegeben oft mit Tenzenz zur prekären Beschäftigung) regelrecht gegängelt werden?
In der Praxis verstehen auch Arbeitsschutzbehörden, dass es hier nicht um den klassischen ausgebeuteten Arbeitnehmer geht, der vor dem bösen Arbeitgeber geschützt werden muss. Es läuft dann idR so, dass die angestellten Rechtsanwälten als "leitende Angestellte" iSd § 18 ArbZG eingestuft werden, für die das ArbZG nicht gilt.
also unser RAK-Präsident "lästert" immer über Associates in einer GK, da seines Erachtens diese so weisungsgebunden wären, dass man von einem Berufsträger eines freien Berufs nicht mehr sprechen könnte.... so unterschiedlich ist da mal die Wahrnehmung ;)
Ist ja auch nicht von der Hand zu weisen. Der BGH hat kürzlich noch entschieden, dass Counsel nicht als Notar bestellt werden dürfen, weil ihnen die nötige Unabhängigkeit fehlt. In diesem Sinne sind alle in einer Kanzlei außer den Equity-Partnern am Ende des Tages auch „nur“ Arbeitnehmer.
06.03.2024, 17:38
Ich bin grds. der Meinung, dass es zulässig sein sollte, in der GK für viel Geld viel zu arbeiten.
Aber die Anwendung von § 18 ArbZG und § 5 Abs. 3 BetrVG ist mit Zweifeln behaftet. Es fehlt an der Weisungsfreiheit und an der maßgeblichen Beeinflussung nach Abs. 3 Nr. 3. Auf die Vergütung nach Abs. 4 abzustellen dürfte mE ausscheiden, weil an dem Fehlen der Voraussetzungen nach Abs. 3 Nr. 3 schon keine Zweifel bestehen; der Sachverhalt ist doch nicht zweifelhaft.
Ich habe allerdings nicht die Kommentierungen eingesehen.
Aber die Anwendung von § 18 ArbZG und § 5 Abs. 3 BetrVG ist mit Zweifeln behaftet. Es fehlt an der Weisungsfreiheit und an der maßgeblichen Beeinflussung nach Abs. 3 Nr. 3. Auf die Vergütung nach Abs. 4 abzustellen dürfte mE ausscheiden, weil an dem Fehlen der Voraussetzungen nach Abs. 3 Nr. 3 schon keine Zweifel bestehen; der Sachverhalt ist doch nicht zweifelhaft.
Ich habe allerdings nicht die Kommentierungen eingesehen.
06.03.2024, 17:56
Associates sind ganz sicher keine leitenden Angestellten. Der Zoll hat aber Personal- und Kapazitätsprobleme. Er wird sicher nicht überbezahlte Anwälte kontrollieren gehen, die sich freiwillig selbst ausbeuten.
06.03.2024, 20:37
Ich finde diese fast naturgesetzlichen, absoluten Wahrheiten in diesem Thread ja spannend.
Mein Zugriff wäre: Wir leben im Kapitalismus. Marktmechanismen und Verhandlungsgeschick bestimmen, wie das Gehalt zustande kommt und wie lange man dafür arbeiten muss. Natürlich mag es derzeit zutreffen, dass man im Markt allgemein noch nicht 160k für maximal 8 Stunden und freie Wochenenden verlangen kann, außer man hat individuell extremes Verhandlungsgeschick (unwahrscheinlich). Aber zugleich hört man von den argen Nachwuchsproblemen der GKs, die 9er-Grenze ist bereits lange gefallen, steilere Gehaltsrunden, Teilzeit möglich, usw... Daher denke ich schon, dass sich Associates langsam mehr rausnehmen könnten, als viele vielleicht meinen oder sich trauen. Was soll der Partner denn machen, wenn der Associate sonntags nicht antwortet? So viele Alternativ-Associates gibts da draußen nicht mehr. Tendenziell könnte sich der Marktstandard also langsam ändern. Das wird letztlich davon abhängen, wie sehr Associates sich trauen, Grenzen zu setzen. Je mehr das machen, desto leichter wird es für alle...
Mein Zugriff wäre: Wir leben im Kapitalismus. Marktmechanismen und Verhandlungsgeschick bestimmen, wie das Gehalt zustande kommt und wie lange man dafür arbeiten muss. Natürlich mag es derzeit zutreffen, dass man im Markt allgemein noch nicht 160k für maximal 8 Stunden und freie Wochenenden verlangen kann, außer man hat individuell extremes Verhandlungsgeschick (unwahrscheinlich). Aber zugleich hört man von den argen Nachwuchsproblemen der GKs, die 9er-Grenze ist bereits lange gefallen, steilere Gehaltsrunden, Teilzeit möglich, usw... Daher denke ich schon, dass sich Associates langsam mehr rausnehmen könnten, als viele vielleicht meinen oder sich trauen. Was soll der Partner denn machen, wenn der Associate sonntags nicht antwortet? So viele Alternativ-Associates gibts da draußen nicht mehr. Tendenziell könnte sich der Marktstandard also langsam ändern. Das wird letztlich davon abhängen, wie sehr Associates sich trauen, Grenzen zu setzen. Je mehr das machen, desto leichter wird es für alle...
07.03.2024, 01:07
(06.03.2024, 20:37)orolglaij schrieb: Ich finde diese fast naturgesetzlichen, absoluten Wahrheiten in diesem Thread ja spannend.
Mein Zugriff wäre: Wir leben im Kapitalismus. Marktmechanismen und Verhandlungsgeschick bestimmen, wie das Gehalt zustande kommt und wie lange man dafür arbeiten muss. Natürlich mag es derzeit zutreffen, dass man im Markt allgemein noch nicht 160k für maximal 8 Stunden und freie Wochenenden verlangen kann, außer man hat individuell extremes Verhandlungsgeschick (unwahrscheinlich). Aber zugleich hört man von den argen Nachwuchsproblemen der GKs, die 9er-Grenze ist bereits lange gefallen, steilere Gehaltsrunden, Teilzeit möglich, usw... Daher denke ich schon, dass sich Associates langsam mehr rausnehmen könnten, als viele vielleicht meinen oder sich trauen. Was soll der Partner denn machen, wenn der Associate sonntags nicht antwortet? So viele Alternativ-Associates gibts da draußen nicht mehr. Tendenziell könnte sich der Marktstandard also langsam ändern. Das wird letztlich davon abhängen, wie sehr Associates sich trauen, Grenzen zu setzen. Je mehr das machen, desto leichter wird es für alle...
Das Problem ist, dass das von den GK am Markt verkaufte Produkt mit "8h und dann bin ich weg" nicht funktioniert. Analog dazu wirst du auch von keiner Bäckerei genommen, wenn du "nichts mit Mehl" machen willst, und mögen die Nachwuchssorgen noch so groß sein.
07.03.2024, 13:26
(06.03.2024, 17:56)guga schrieb: Associates sind ganz sicher keine leitenden Angestellten. Der Zoll hat aber Personal- und Kapazitätsprobleme. Er wird sicher nicht überbezahlte Anwälte kontrollieren gehen, die sich freiwillig selbst ausbeuten.
das mit dem Zoll stimmt sicher. Aber aus der Unternehmenspraxis heraus kann ich dir sagen, dass die dann doch plötzlich aktiv werden, wenn es eine Anzeige gibt. Die kommt manchmal im "Nachklapp" zu einer AG-seitigen Kündigung.
Wenn die dann im Betrieb sind, dann machen sie es sich einfach: wo sind die AZ-Aufzeichnungen? Keine da.... ok dann heftiges Bußgeld....
wenn es die gibt, dann jeder 10 Std.-Verstoß pauschal 600 Euro
Dann kannst du anfangen zu verhandeln.... viel Spaß damit. Ob das in einer GK schon mal vorgekommen ist?
07.03.2024, 20:35
(05.03.2024, 19:09)Greif schrieb:(05.03.2024, 18:50)Egal schrieb:(05.03.2024, 17:07)ALTER MANN schrieb: Mit der Einstellung könntest Du prima in der GK anfangen, nach 8 Stunden am Tag den Stift fallen lassen und auf die deutschen Arbeitsschutzgesetze verweisen. Mit ein paar Gleichgesinnten könntest Du dazu einen Betriebsrat gründen. Hach wäre das ein Spaß Und ein Artikel in der JUVE wäre Dir auch sicher
Der Ausgang dieser Geschichte würde mich ebenfalls interessieren, also nur Mut @11880
@all: mir ist bewusst, dass man in der GK nicht für 8 Stunden chillige Arbeit bezahlt wird. Mich würde allerdings wirklich interessieren, wie sich dies historisch entwickelt hat. Der Verstoß gegen das ArbZG ist ja offensichtlich und jedem bekannt, auch der Politik und den Behörden. Warum interessiert es keinen während andere Branchen (zugegeben oft mit Tenzenz zur prekären Beschäftigung) regelrecht gegängelt werden?
In der Praxis verstehen auch Arbeitsschutzbehörden, dass es hier nicht um den klassischen ausgebeuteten Arbeitnehmer geht, der vor dem bösen Arbeitgeber geschützt werden muss. Es läuft dann idR so, dass die angestellten Rechtsanwälten als "leitende Angestellte" iSd § 18 ArbZG eingestuft werden, für die das ArbZG nicht gilt.
Na wenn das so ist. Noch ein paar Scheine in die Hand gedrückt und Problem erledigt ;-)
Hast du das selbst erlebt oder vermutest du nur, dass es so laufen würde? Der Begriff des Leitenden Angestellten ist von der Rechtsprechung im Detail konkretisiert worden. Ein angestellter Anwalt ohne jegliche echte Personalverantwortung fällt ganz klar nicht darunter.
Den Behördenmitarbeiter oder -leiter möchte ich sehen, der so offen und für jeden erkennbar gegen Recht und Gesetz verstößt.
07.03.2024, 21:40
Nein, natürlich nicht. Man sollte nicht alles glauben, was man hört. Ein Associate ist ganz sicher kein leitender Angestellter. Im Übrigen sind aber auch 90 % aller angeblichen leitenden Angestellten in anderen Unternehmen keine ;-)
08.03.2024, 17:34
Historisch hat es sich vermutlich so entwickelt wie so vieles: In den 1990er-Jahren entstand das Konzept doch "so richtig" in Deutschland. Da wurde eben einfach verlangt und nicht hingeschaut - ebenso wie zB bei der Wehrpflicht und im Zivildienst massenhaft gegen Vorschriften verstoßen wurde, dies aber nicht zur Kenntnis genommen/nicht sanktioniert wurde (jedenfalls nicht flächendeckend); oder ebenso, wie ca. 95 Prozent aller ausgebauten Dachgeschosse in deutschen Großstädten aus den 1990er-Jahren oder davor Schwarzbauten waren (letzteres ist mitunter auf Unkenntnis, mitunter auf Vorsatz, mitunter auf nicht adäquate Beratung durch Architekten etc zurückzuführen).
Heute würden die sozialen Medien mit Berichten über Rechtsverstöße bei Pflichtdiensten geflutet; und fehlende Baugenehmigungen lassen so manchen Grundstückskauf platzen oder führen zu Prozessen wegen arglistigem Verschweigen, soweit beweisbar.
Solche Dinge (Rechtsverstöße, die breite Massen nicht merken und für Medien nicht so interessant sind) gingen daher früher eher als heute - for better or worse.
Wenn man das "extrapoliert", könnte es aber sein, dass es irgendwann einmal platzt und durch die Medien gejagt wird. Im Moment erfolgt es vermutlich nicht, weil
- diejenigen, die es wollen, sich ins Knie schießen würden; und selbst
- diejenigen, die eher unehrenhaft aus der GK ausscheiden, lange Zeit profitiert haben, zumindest ursprünglich einverstanden waren und beim Exit kein böses Blut vergießen wollen (wer als ArbZG-Anzeiger bekannt ist, wird es bei Bewerbungsrunden schwerer haben).
Aber besonders der letztere Punkt ist eher volatil; mal abwarten.
Heute würden die sozialen Medien mit Berichten über Rechtsverstöße bei Pflichtdiensten geflutet; und fehlende Baugenehmigungen lassen so manchen Grundstückskauf platzen oder führen zu Prozessen wegen arglistigem Verschweigen, soweit beweisbar.
Solche Dinge (Rechtsverstöße, die breite Massen nicht merken und für Medien nicht so interessant sind) gingen daher früher eher als heute - for better or worse.
Wenn man das "extrapoliert", könnte es aber sein, dass es irgendwann einmal platzt und durch die Medien gejagt wird. Im Moment erfolgt es vermutlich nicht, weil
- diejenigen, die es wollen, sich ins Knie schießen würden; und selbst
- diejenigen, die eher unehrenhaft aus der GK ausscheiden, lange Zeit profitiert haben, zumindest ursprünglich einverstanden waren und beim Exit kein böses Blut vergießen wollen (wer als ArbZG-Anzeiger bekannt ist, wird es bei Bewerbungsrunden schwerer haben).
Aber besonders der letztere Punkt ist eher volatil; mal abwarten.
08.03.2024, 19:18
(08.03.2024, 17:34)WilfulBlindness schrieb: Historisch hat es sich vermutlich so entwickelt wie so vieles: In den 1990er-Jahren entstand das Konzept doch "so richtig" in Deutschland.
Davor gab es das Konzept des angestellten Anwalts nicht bzw. es war sogar streitig, ob man als Anwalt (freier Beruf) überhaupt ein weisungsgebundener Arbeitnehmer sein kann. Du warst also sofort freier Mitarbeiter bzw. selbstständig und hast eben so viel gearbeitet, wie es sein musste.
Mein früherer Chef hat davon erzählt, dass er sich damals (vor 30 Jahren) extra eine Kanzlei gesucht hat, wo keine Samstagsarbeit verlangt wurde.
Also kein Grund zu glauben, dass früher alles locker 9 to 5 war.