04.03.2024, 13:31
Liebe Forenmitglieder,
ich werde dieses Jahr bei einer Großkanzlei als Associate anfangen. Über die möglichen Arbeitszeiten habe ich mir umfangreich Gedanken gemacht - zu diesem Thema gibt es ja auch bereits mehr als genug Beiträge.
Mich würden allerdings Erfahrungsberichte dahingehend interessieren, wie die Großkanzleipraxis hinsichtlich der Erreichbarkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit aussieht. Bei dauerhafter Erreichbarkeit - was ja viele erwarten - würde das ja konsequenterweise theoretisch dazu führen, dass man in seinem Privatleben permanent damit rechnen muss, dass man kurzfristig doch was für den Mandanten erledigen muss. Das ist, je nachdem was man gerade so macht, ja auch kaum bzw. gar nicht durchführbar. Generell interessieren mich hierbei Erfahrungsberichte hinsichtlich der vorherigen Absehbarkeit von Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, also ob Wochenendarbeit o.Ä. bereits im Vorfeld absehbar ist und man das bei privaten Plänen zumindest eingeschränkt berücksichtigen kann.
Mir ist natürlich bewusst, dass das Ganze von vielen Faktoren, wie konkretem Partner, Rechtsgebiet, u.Ä. abhängig ist. Nichtsdestotrotz würden mich Berichte dahingehend, wie das in der Praxis gelebt wird, interessieren.
Danke schonmal für Eure Antworten!
ich werde dieses Jahr bei einer Großkanzlei als Associate anfangen. Über die möglichen Arbeitszeiten habe ich mir umfangreich Gedanken gemacht - zu diesem Thema gibt es ja auch bereits mehr als genug Beiträge.
Mich würden allerdings Erfahrungsberichte dahingehend interessieren, wie die Großkanzleipraxis hinsichtlich der Erreichbarkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit aussieht. Bei dauerhafter Erreichbarkeit - was ja viele erwarten - würde das ja konsequenterweise theoretisch dazu führen, dass man in seinem Privatleben permanent damit rechnen muss, dass man kurzfristig doch was für den Mandanten erledigen muss. Das ist, je nachdem was man gerade so macht, ja auch kaum bzw. gar nicht durchführbar. Generell interessieren mich hierbei Erfahrungsberichte hinsichtlich der vorherigen Absehbarkeit von Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, also ob Wochenendarbeit o.Ä. bereits im Vorfeld absehbar ist und man das bei privaten Plänen zumindest eingeschränkt berücksichtigen kann.
Mir ist natürlich bewusst, dass das Ganze von vielen Faktoren, wie konkretem Partner, Rechtsgebiet, u.Ä. abhängig ist. Nichtsdestotrotz würden mich Berichte dahingehend, wie das in der Praxis gelebt wird, interessieren.
Danke schonmal für Eure Antworten!
04.03.2024, 15:22
Sagen wir mal so: da Du kaum Freizeit haben wirst (jedenfalls unter der Woche) bezieht sich die Frage sicher auf die Wochenenden und den Urlaub. Da wirst Du in der Regel tatsächlich erreichbar sein müssen. Aber nicht für Mandanten, sondern für Deinen Partner und ggf. Kollegen. Anfangs wird das wohl kaum relevant, aber je mehr Du in den Mandaten drin steckst, desto höher das Risiko.
Ob da dann wirklich viel kommt, hängt insbesondere vom Team und dessen Größe ab. Dass man ab einer gewissen Seniorität auch im Urlaub seine Mails bearbeitet, sollte klar sein.
Ob da dann wirklich viel kommt, hängt insbesondere vom Team und dessen Größe ab. Dass man ab einer gewissen Seniorität auch im Urlaub seine Mails bearbeitet, sollte klar sein.
04.03.2024, 15:35
(04.03.2024, 15:22)ALTER MANN schrieb: Sagen wir mal so: da Du kaum Freizeit haben wirst (jedenfalls unter der Woche) bezieht sich die Frage sicher auf die Wochenenden und den Urlaub. Da wirst Du in der Regel tatsächlich erreichbar sein müssen. Aber nicht für Mandanten, sondern für Deinen Partner und ggf. Kollegen. Anfangs wird das wohl kaum relevant, aber je mehr Du in den Mandaten drin steckst, desto höher das Risiko.
Ob da dann wirklich viel kommt, hängt insbesondere vom Team und dessen Größe ab. Dass man ab einer gewissen Seniorität auch im Urlaub seine Mails bearbeitet, sollte klar sein.
Und das ist auch richtig so. Man arbeitet auf eine Sache hin und am Ende müsste würde man einfach 1-2 Tage verlieren, nur weil jemand gerade nicht aufs Handy gucken will. Freizeit am WE ist schön und wichtig, Hobbys und anderen Interessen sollte man auch nachgehen, aber einen Anruf von einem Kollegen, darf man sicherlich entgegennehmen. Auch wenn es mit 1-2 Stunden Arbeit verbunden ist :)
nächtliche Erreichbarkeit am WE ab 21 Uhr gibt es hoffentlich nirgendwo...
04.03.2024, 15:35
(04.03.2024, 13:31)JuristNRW123 schrieb: Generell interessieren mich hierbei Erfahrungsberichte hinsichtlich der vorherigen Absehbarkeit von Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, also ob Wochenendarbeit o.Ä. bereits im Vorfeld absehbar ist und man das bei privaten Plänen zumindest eingeschränkt berücksichtigen kann.
Mal so, mal so klar ist es manchmal absehbar aber genauso ploppt dann irgendwas auf, was beim Mandanten zwei Wochen lang still herum lag. Wenn ein Projekt gerade am explodieren ist, arbeitest du sowieso durch.
Generell ist es aber so, dass dauerhafte Erreichbarkeit weniger bedeutet, dass man die Dinge dann sofort erledigen muss. Es ist mehr so, dass du eben erreichbar zu sein hast und dann die Arbeit wieder selbst planen kannst.
Beispiel: Partner schreibt dir Freitag spät abends, dass er etwas bis Montagfrüh dringend braucht. Dann solltest du diese E-Mail vor Montag 9 Uhr sehen. Ob du es dann am Samstagvormittag, Samstagnachmittag oder Sonntag erledigt, bleibt dir überlassen.
Anderes Beispiel: Partner schaut sich einen Entwurf von dir am Wochenende an und hat noch eine Rückfrage zu einem Punkt. Hier wäre es super, wenn du auf die E-Mail innerhalb von ein paar Stunden reagierst (entweder mit der Antwort oder einem "habe es gesehen, melde mich dazu nachher").
Du kannst halt nur dein Handy übers Wochenende nicht weglegen und erst Sonntagabend wieder draufschauen.
04.03.2024, 15:39
Dass das als normal dargestellt wird, ist so maximal irritierend…
04.03.2024, 15:53
04.03.2024, 17:22
Also anhand der Leute in meinem Umfeld wird das sehr unterschiedlich gehandhabt. Unter der Woche sind lang im Voraus geplante Verabredungen vor 22:00 eigentlich nie möglich - egal in welcher GK.
Ich hab es auch schon 2-3 mal erlebt, dass Urlaube abgesagt werden mussten sehr sehr kurzfristig. Und ich kenne Leute, die haben mir an Wochenenden so oft kurzfristig absagen müssen, dass ich das Interesse verloren habe, mich überhaupt noch zu verabreden.
Mach meinem Eindruck heißt bei den meisten „Erreichbarkeit“ dann auch nicht, dass man mal kurz eine Nachfrage beantworten muss vom Partner, sondern dass man dann auch mal bis morgens um drei sitzt an irgendwas. Aaaaaaber ich sehe auch Menschen in meinem Umfeld, bei denen wenigstens der Urlaub heilig ist. Kommt wohl sehr auf die Kanzlei und das Team und natürlich auch das Rechtsgebiet an.
Ich hab es auch schon 2-3 mal erlebt, dass Urlaube abgesagt werden mussten sehr sehr kurzfristig. Und ich kenne Leute, die haben mir an Wochenenden so oft kurzfristig absagen müssen, dass ich das Interesse verloren habe, mich überhaupt noch zu verabreden.
Mach meinem Eindruck heißt bei den meisten „Erreichbarkeit“ dann auch nicht, dass man mal kurz eine Nachfrage beantworten muss vom Partner, sondern dass man dann auch mal bis morgens um drei sitzt an irgendwas. Aaaaaaber ich sehe auch Menschen in meinem Umfeld, bei denen wenigstens der Urlaub heilig ist. Kommt wohl sehr auf die Kanzlei und das Team und natürlich auch das Rechtsgebiet an.
04.03.2024, 17:40
(04.03.2024, 17:22)Diesdasananas schrieb: Also anhand der Leute in meinem Umfeld wird das sehr unterschiedlich gehandhabt. Unter der Woche sind lang im Voraus geplante Verabredungen vor 22:00 eigentlich nie möglich - egal in welcher GK.
Ich hab es auch schon 2-3 mal erlebt, dass Urlaube abgesagt werden mussten sehr sehr kurzfristig. Und ich kenne Leute, die haben mir an Wochenenden so oft kurzfristig absagen müssen, dass ich das Interesse verloren habe, mich überhaupt noch zu verabreden.
Mach meinem Eindruck heißt bei den meisten „Erreichbarkeit“ dann auch nicht, dass man mal kurz eine Nachfrage beantworten muss vom Partner, sondern dass man dann auch mal bis morgens um drei sitzt an irgendwas. Aaaaaaber ich sehe auch Menschen in meinem Umfeld, bei denen wenigstens der Urlaub heilig ist. Kommt wohl sehr auf die Kanzlei und das Team und natürlich auch das Rechtsgebiet an.
To be fair, das ist öfter auch selbst verschuldet. Ich habe Associates erlebt die nicht den Mut hatte zu sagen "mach ich morgen", selbst wenn der Partner keine Zeitvorgabe gegeben hat. Und saßen dann bis in die Puppen/ das Wochenende durch. Gerade wenn man als Associate gute Arbeit macht, kann man sich mehr "erlauben" als einige ahnen.
Was dringend ist und was nicht, muss man natürlich auch beurteilen können. Im Litigation/ Arbitration zum Beispiel ist das aber meist mehr als offensichtlich.
04.03.2024, 18:28
04.03.2024, 18:57
(04.03.2024, 18:28)1Ri schrieb:(04.03.2024, 15:39)9erDart schrieb: Dass das als normal dargestellt wird, ist so maximal irritierend…
Wofür glaubst du, zahlt man bis zu - was sind es inzwischen? - 160T im ersten Jahr :D
Ich glaube, so war das nicht gemeint. Über das 1-2 Tage liegen bleiben musste ich ebenfalls schmunzeln. Ist in der GK vermutlich ein Weltuntergang, woanders aber der berühmte Sack Reis solange am 2. Tag keine Deadline abläuft ;-)
Aber ihr habt Recht - so ist der Deal. Geld gegen Lebenszeit. Deswegen sollte jeder mit den entsprechenden Noten überlegen, ob er das macht. Es gibt genug, die sich trotz Top-Noten dagegen entscheiden.