05.03.2024, 18:50
(05.03.2024, 17:07)ALTER MANN schrieb: Mit der Einstellung könntest Du prima in der GK anfangen, nach 8 Stunden am Tag den Stift fallen lassen und auf die deutschen Arbeitsschutzgesetze verweisen. Mit ein paar Gleichgesinnten könntest Du dazu einen Betriebsrat gründen. Hach wäre das ein Spaß Und ein Artikel in der JUVE wäre Dir auch sicher
Der Ausgang dieser Geschichte würde mich ebenfalls interessieren, also nur Mut @11880
@all: mir ist bewusst, dass man in der GK nicht für 8 Stunden chillige Arbeit bezahlt wird. Mich würde allerdings wirklich interessieren, wie sich dies historisch entwickelt hat. Der Verstoß gegen das ArbZG ist ja offensichtlich und jedem bekannt, auch der Politik und den Behörden. Warum interessiert es keinen während andere Branchen (zugegeben oft mit Tenzenz zur prekären Beschäftigung) regelrecht gegängelt werden?
05.03.2024, 18:52
(05.03.2024, 17:07)ALTER MANN schrieb: Mit der Einstellung könntest Du prima in der GK anfangen, nach 8 Stunden am Tag den Stift fallen lassen und auf die deutschen Arbeitsschutzgesetze verweisen. Mit ein paar Gleichgesinnten könntest Du dazu einen Betriebsrat gründen. Hach wäre das ein Spaß Und ein Artikel in der JUVE wäre Dir auch sicher
Sofern in DE in Zukunft der Wind noch linker weht, sehe ich das als durchaus realistisch an
05.03.2024, 19:09
(05.03.2024, 18:50)Egal schrieb:(05.03.2024, 17:07)ALTER MANN schrieb: Mit der Einstellung könntest Du prima in der GK anfangen, nach 8 Stunden am Tag den Stift fallen lassen und auf die deutschen Arbeitsschutzgesetze verweisen. Mit ein paar Gleichgesinnten könntest Du dazu einen Betriebsrat gründen. Hach wäre das ein Spaß Und ein Artikel in der JUVE wäre Dir auch sicher
Der Ausgang dieser Geschichte würde mich ebenfalls interessieren, also nur Mut @11880
@all: mir ist bewusst, dass man in der GK nicht für 8 Stunden chillige Arbeit bezahlt wird. Mich würde allerdings wirklich interessieren, wie sich dies historisch entwickelt hat. Der Verstoß gegen das ArbZG ist ja offensichtlich und jedem bekannt, auch der Politik und den Behörden. Warum interessiert es keinen während andere Branchen (zugegeben oft mit Tenzenz zur prekären Beschäftigung) regelrecht gegängelt werden?
In der Praxis verstehen auch Arbeitsschutzbehörden, dass es hier nicht um den klassischen ausgebeuteten Arbeitnehmer geht, der vor dem bösen Arbeitgeber geschützt werden muss. Es läuft dann idR so, dass die angestellten Rechtsanwälten als "leitende Angestellte" iSd § 18 ArbZG eingestuft werden, für die das ArbZG nicht gilt.
05.03.2024, 19:57
(05.03.2024, 18:52)Unheilig schrieb:(05.03.2024, 17:07)ALTER MANN schrieb: Mit der Einstellung könntest Du prima in der GK anfangen, nach 8 Stunden am Tag den Stift fallen lassen und auf die deutschen Arbeitsschutzgesetze verweisen. Mit ein paar Gleichgesinnten könntest Du dazu einen Betriebsrat gründen. Hach wäre das ein Spaß Und ein Artikel in der JUVE wäre Dir auch sicher
Sofern in DE in Zukunft der Wind noch linker weht, sehe ich das als durchaus realistisch an
Dann gibst eben auch keine 120T+ mehr.
05.03.2024, 20:06
(05.03.2024, 19:57)1Ri schrieb:(05.03.2024, 18:52)Unheilig schrieb:(05.03.2024, 17:07)ALTER MANN schrieb: Mit der Einstellung könntest Du prima in der GK anfangen, nach 8 Stunden am Tag den Stift fallen lassen und auf die deutschen Arbeitsschutzgesetze verweisen. Mit ein paar Gleichgesinnten könntest Du dazu einen Betriebsrat gründen. Hach wäre das ein Spaß Und ein Artikel in der JUVE wäre Dir auch sicher
Sofern in DE in Zukunft der Wind noch linker weht, sehe ich das als durchaus realistisch an
Dann gibst eben auch keine 120T+ mehr.
Und dann wird das Gejammer auch groß sein wer es nicht will, muss es nicht machen. Wer die Noten für die GK hat, dem stehen diverse andere Optionen offen mit weniger Arbeitslast, aber eben auch weniger Gehalt zum Anfang.
05.03.2024, 22:23
Nein, ich bin nicht ständig erreichbar. Von meinen Mandanten dürfte kaum einer spät abends oder am WE substanziell arbeiten. Erreichbarkeit heißt hier also eher, dass sie um 18 Uhr was bei mir abladen, was im schlimmsten Fall am nächsten Tag um 9 fertig sein muss. Man muss also eher flexibel als immer erreichbar sein.
Ich schaue abends ca. 1x pro Stunde, am WE etwa 4-5x am Tag aufs Handy. Antworten schreibe ich am WE mal Sonntagnachmittags, aber selten. Diese super dringlichen, aber am Handy zu beantwortenden Fragen hatte ich noch nie. Wenn der Partner eine Frage hat, dann zu einem Dokument und dann brauche ich auch meinen Computer und bestimmt 1h+ um die Frage zu beantworten.
Das „Erreichbarkeitsproblem“ erübrigt sich bei uns bei den meisten dadurch, dass sie sowieso bis 22 Uhr da sind und ab etwa 23 Uhr schlafen gehen und dadurch, dass sie ein Handy für Privates und Dienstliches gemeinsam benutzen. Und wenn man mal einen Abend nicht erreichbar ist, ja mei…
Ich schaue abends ca. 1x pro Stunde, am WE etwa 4-5x am Tag aufs Handy. Antworten schreibe ich am WE mal Sonntagnachmittags, aber selten. Diese super dringlichen, aber am Handy zu beantwortenden Fragen hatte ich noch nie. Wenn der Partner eine Frage hat, dann zu einem Dokument und dann brauche ich auch meinen Computer und bestimmt 1h+ um die Frage zu beantworten.
Das „Erreichbarkeitsproblem“ erübrigt sich bei uns bei den meisten dadurch, dass sie sowieso bis 22 Uhr da sind und ab etwa 23 Uhr schlafen gehen und dadurch, dass sie ein Handy für Privates und Dienstliches gemeinsam benutzen. Und wenn man mal einen Abend nicht erreichbar ist, ja mei…
06.03.2024, 00:04
Meines Erachtens kommt das auch einfach extrem auf den Praxisbereich an.
Ich habe Gespräche mit Counsels aus dem Regulatorik Bereich von top notch GKs geführt, die mir versichert haben, dass Sie in 6 Jahren Tätigkeit an zwei Händen abzählen können, wann sie am WE gearbeitet haben. Ähnliches habe ich aus einigen Litigation-Teams gehört, auch wenn dort die Erreichbarkeit mE etwas höher ist.
Das ist naturgemäß im transaktionsbezogenen Private Equity/ M&A Bereich völlig anders...
Ich habe Gespräche mit Counsels aus dem Regulatorik Bereich von top notch GKs geführt, die mir versichert haben, dass Sie in 6 Jahren Tätigkeit an zwei Händen abzählen können, wann sie am WE gearbeitet haben. Ähnliches habe ich aus einigen Litigation-Teams gehört, auch wenn dort die Erreichbarkeit mE etwas höher ist.
Das ist naturgemäß im transaktionsbezogenen Private Equity/ M&A Bereich völlig anders...
06.03.2024, 00:23
(06.03.2024, 00:04)Claimed schrieb: Ich habe Gespräche mit Counsels aus dem Regulatorik Bereich von top notch GKs geführt, die mir versichert haben, dass Sie in 6 Jahren Tätigkeit an zwei Händen abzählen können, wann sie am WE gearbeitet haben. Ähnliches habe ich aus einigen Litigation-Teams gehört, auch wenn dort die Erreichbarkeit mE etwas höher ist.
Manchmal passt aber auch die Selbstwahrnehmung nicht zur Realität. Ich erinnere mich an die Aussage eines US GK-Anwalts der zu mir meinte, dass er in seinen Urlauben nicht arbeiten würde. Um danach zu sagen, dass er im Urlaub jeden Tag ca. eine Stunde Mails beantworte, aber das sei ja keine richtige Arbeit.
06.03.2024, 10:00
Geht ja nicht nur um die Mandanten: Es hängt neben dem Rechtsgebiet auch sehr stark von der Lebenssituation des Partners ab, für den man arbeitet. Hat er Familie und will am Wochenenden Zeit mit den Kindern verbringen oder ist er Single/geschieden. Ich kannte einen Partner, der ist jeden Abend gegen 21 Uhr lange zum Abendessen gegangen und hat sich dann ab 22:30 wieder an den Schreibtisch gesetzt. Da hast du dann Pech, weil dann eben um diese Uhrzeit noch Nachfragen zu deinen Dokumenten kommen werden.
Anderen schickst du deine Sachen bspw. Freitags um 16 Uhr und hoffst auf feedback am selben Tag. Es kommt dann die Rückfrage aber erst am Sonntag, weil der Partner immer sonntags vormittags arbeitet. Bei anderen Partnern hast du am Freitag bis 19 Uhr die Anmerkungen, passt es an und gehst entspannt ins Wochenende.
Anderen schickst du deine Sachen bspw. Freitags um 16 Uhr und hoffst auf feedback am selben Tag. Es kommt dann die Rückfrage aber erst am Sonntag, weil der Partner immer sonntags vormittags arbeitet. Bei anderen Partnern hast du am Freitag bis 19 Uhr die Anmerkungen, passt es an und gehst entspannt ins Wochenende.
06.03.2024, 12:30
(05.03.2024, 19:09)Greif schrieb:(05.03.2024, 18:50)Egal schrieb:(05.03.2024, 17:07)ALTER MANN schrieb: Mit der Einstellung könntest Du prima in der GK anfangen, nach 8 Stunden am Tag den Stift fallen lassen und auf die deutschen Arbeitsschutzgesetze verweisen. Mit ein paar Gleichgesinnten könntest Du dazu einen Betriebsrat gründen. Hach wäre das ein Spaß Und ein Artikel in der JUVE wäre Dir auch sicher
Der Ausgang dieser Geschichte würde mich ebenfalls interessieren, also nur Mut @11880
@all: mir ist bewusst, dass man in der GK nicht für 8 Stunden chillige Arbeit bezahlt wird. Mich würde allerdings wirklich interessieren, wie sich dies historisch entwickelt hat. Der Verstoß gegen das ArbZG ist ja offensichtlich und jedem bekannt, auch der Politik und den Behörden. Warum interessiert es keinen während andere Branchen (zugegeben oft mit Tenzenz zur prekären Beschäftigung) regelrecht gegängelt werden?
In der Praxis verstehen auch Arbeitsschutzbehörden, dass es hier nicht um den klassischen ausgebeuteten Arbeitnehmer geht, der vor dem bösen Arbeitgeber geschützt werden muss. Es läuft dann idR so, dass die angestellten Rechtsanwälten als "leitende Angestellte" iSd § 18 ArbZG eingestuft werden, für die das ArbZG nicht gilt.
also unser RAK-Präsident "lästert" immer über Associates in einer GK, da seines Erachtens diese so weisungsgebunden wären, dass man von einem Berufsträger eines freien Berufs nicht mehr sprechen könnte.... so unterschiedlich ist da mal die Wahrnehmung ;)