13.03.2019, 17:43
Beamte jedenfalls bekommen ihren Lohn in Niedersachsen im Voraus. Das wird für Richter ebenso sein.
13.03.2019, 17:47
Geld gibts als Richter zum Monatsanfang im Voraus. Bei der Einstellung kann es aber etwas dauern, bis es die erste reguläre Zahlung gibt. Die Bezügestellen brauchen ihre Zeit, um dich in ihren Datenbestand einzupflegen. Bei mir hats ca. 6 Wochen gedauert (Bundesland Thüringen). Man konnte aber eine Abschlagszahlung beantragen, die mit der ersten regulären Zahlung verrechnet wird. Diese Abschlagszahlung (beantragt formlos in den ersten zwei Diensttagen) kam ca. 10 Tage nach Dienstantritt aufs Konto.
13.03.2019, 18:47
Danke für die Infos.
13.03.2019, 20:01
Geld gibt's im voraus, im ersten Monat gab es einen Abschlag, etwa ein Monatsgehalt, ca 2 Wochen nach Beginn.
Verrechnung und Auszahlung des Rest erfolgt im Folgemonat.
Verrechnung und Auszahlung des Rest erfolgt im Folgemonat.
13.03.2019, 20:44
Aktueller Wert aus NRW: den Abschlag gab es erst nach sechs Wochen und viel Hinterhergerenne.
13.03.2019, 21:23
[quote pid='22252' dateline='1552502693']
Aktueller Wert aus NRW: den Abschlag gab es erst nach sechs Wochen und viel Hinterhergerenne.
[/quote]
Anderer aktueller Wert aus NRW: die Abschlagszahlung gab es nach 3 Wochen ohne Probleme. Reguläre Zahlung ab Beginn des dritten Monats.
Aktueller Wert aus NRW: den Abschlag gab es erst nach sechs Wochen und viel Hinterhergerenne.
[/quote]
Anderer aktueller Wert aus NRW: die Abschlagszahlung gab es nach 3 Wochen ohne Probleme. Reguläre Zahlung ab Beginn des dritten Monats.
13.03.2019, 22:36
(13.03.2019, 21:23)GastNRW23 schrieb: [quote pid='22252' dateline='1552502693']
Aktueller Wert aus NRW: den Abschlag gab es erst nach sechs Wochen und viel Hinterhergerenne.
Anderer aktueller Wert aus NRW: die Abschlagszahlung gab es nach 3 Wochen ohne Probleme. Reguläre Zahlung ab Beginn des dritten Monats.
[/quote]
Du Glücklicher :D
14.03.2019, 13:31
[quote pid='22242' dateline='1552490450']
Ohne Arbeit kein Lohn. Sollte man als angehender Richter doch wissen.
[/quote]
Alimentationsprinzip = Amtsangemessene Besoldung im Voraus. Hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, gilt auch für Richter. Sollte man als Jurist wissen.
Ohne Arbeit kein Lohn. Sollte man als angehender Richter doch wissen.
[/quote]
Alimentationsprinzip = Amtsangemessene Besoldung im Voraus. Hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, gilt auch für Richter. Sollte man als Jurist wissen.
18.03.2019, 08:03
Hallo,
ein Frage an die bereits angestellten (Straf- oder Zivil-) Richter.
Habt ihr euch bei eurem Einstieg irgendwie vorbereitet? Gibt es Bücher, die ihr empfehlen könnt?
Viele Dank!
ein Frage an die bereits angestellten (Straf- oder Zivil-) Richter.
Habt ihr euch bei eurem Einstieg irgendwie vorbereitet? Gibt es Bücher, die ihr empfehlen könnt?
Viele Dank!
18.03.2019, 09:07
(18.03.2019, 08:03)GastHe schrieb: Hallo,
ein Frage an die bereits angestellten (Straf- oder Zivil-) Richter.
Habt ihr euch bei eurem Einstieg irgendwie vorbereitet? Gibt es Bücher, die ihr empfehlen könnt?
Viele Dank!
Kurz nach meiner Einstellung habe ich mir „Das zivilrichterliche Dezernat“ von Büßer/Tonner besorgt. Das kann ich nur empfehlen. Es gibt für viele der täglich auftretenden Standardsituationen einen brauchbaren Ansatz. Sehr nützlich waren für den Anfang auch die foemulierungsvorschläge für Verfügungen. Das ist ja etwas, was in der Zivilistation im Zweifel zu kurz kommt.
Nach mittlerweile drei Jahren schau ich ab und an immer noch mal hinein - meist mit Gewinn.