11.05.2023, 21:52
(11.05.2023, 21:48)Verb23 schrieb:(11.05.2023, 21:04)maximilianawf schrieb: Denkt ihr es ist schlimm, wenn ich in TK 1 den 239b und in TK 2 den 252 nicht geprüft habe?
In meinem regulären Durchgang hab ich die einlassung des Angeklagten in die Beweiswürdigung mit einbezogen obwohl dieser die ausdrücklich widerrufen hat. Hat trotzdem für ne ordentliche Note gereicht…am Ende kommt’s darauf an wer sich das durchliest und wenn nicht alles total für die Tonne ist, sollte das immer passen. Den 239b hab ich übrigens auch nicht geprüft
Beschuldigten mein ich natürlich
11.05.2023, 22:02
Okay ja denke auch - jetzt ist es eh vorbei und man muss fit für die nächste Klausur sein. Danke für deinen Erfahrungsbericht
12.05.2023, 17:19
Schönes Wochenende euch allen! Bald ist es geschafft.
Zu heute mach hier mal wieder den Anfang:
Wie fandet ihr die Sachrüge? In den anzuwendenden Vorschriften waren teilweise die Regelbeispiele und auch 25 II genannt, nur im Schuldspruch nicht. Und die Teilnehmerform kommt ja sowieso nicht in den Schuldspruch. Das hat mich irgendwie total verwirrt, ich wusste nicht ob das Gericht dass dann richtig geprüft hat oder nicht.. wie habt ihr das gemacht? Ich habe dass jedenfalls die Qualifikation fehlte nach 263 V , aber mehr auch nicht
Zu heute mach hier mal wieder den Anfang:
Wie fandet ihr die Sachrüge? In den anzuwendenden Vorschriften waren teilweise die Regelbeispiele und auch 25 II genannt, nur im Schuldspruch nicht. Und die Teilnehmerform kommt ja sowieso nicht in den Schuldspruch. Das hat mich irgendwie total verwirrt, ich wusste nicht ob das Gericht dass dann richtig geprüft hat oder nicht.. wie habt ihr das gemacht? Ich habe dass jedenfalls die Qualifikation fehlte nach 263 V , aber mehr auch nicht
12.05.2023, 17:25
(12.05.2023, 17:19)gastnrw12345 schrieb: Schönes Wochenende euch allen! Bald ist es geschafft.
Zu heute mach hier mal wieder den Anfang:
Wie fandet ihr die Sachrüge? In den anzuwendenden Vorschriften waren teilweise die Regelbeispiele und auch 25 II genannt, nur im Schuldspruch nicht. Und die Teilnehmerform kommt ja sowieso nicht in den Schuldspruch. Das hat mich irgendwie total verwirrt, ich wusste nicht ob das Gericht dass dann richtig geprüft hat oder nicht.. wie habt ihr das gemacht? Ich habe dass jedenfalls die Qualifikation fehlte nach 263 V , aber mehr auch nicht
Habe auch noch 263 V und 263 III Nr.2 noch dazu. Ansonsten fand ich die Sachrüge auch ziemlich komisch. Habe ewig nach weiteren Delikten gesucht aber keine angenommen..
12.05.2023, 17:42
Habt ihr das unmittelbare Ansetzen für den Versuch angenommen? Sie wurden ja festgenommen nachdem sie los gingen, aber die Geachädigte noch nicht angesprochen hatten.
Und welche Verfahrensfehler habt ihr angenommen?
Und welche Verfahrensfehler habt ihr angenommen?
12.05.2023, 18:09
Ich habe 263 verneint und 242 angenommen - im Kommentar stand, dass es eine Wegnahme ist, wenn das Opfer die Sache weggibt aufgrund vermeintlicher Sicherstellung.
Vermögensverfügung (-), weil keine freiwillgkeit
Unmittelbares ansetzen habe ich bejaht
Vermögensverfügung (-), weil keine freiwillgkeit
Unmittelbares ansetzen habe ich bejaht
12.05.2023, 18:21
Ich hab 242 verneint weil ich den Kommentar bei vorgetäuschter Sicherstellung so verstanden hab dass das ne Verfügung ist. Also auch 263 II Nr. 1,2 und 263 V bejaht.
Welche Verfahrensrügen habt ihr?
Welche Verfahrensrügen habt ihr?
12.05.2023, 18:22
(12.05.2023, 18:09)maximilianawf schrieb: Ich habe 263 verneint und 242 angenommen - im Kommentar stand, dass es eine Wegnahme ist, wenn das Opfer die Sache weggibt aufgrund vermeintlicher Sicherstellung.
Vermögensverfügung (-), weil keine freiwillgkeit
Unmittelbares ansetzen habe ich bejaht
Das habe ich auch so gemacht.. aber ist vermutlich falsch.. weil der Beamte ja in Zivil da war und demnach keine richtige „Sicherstellung“ vorliegt..
12.05.2023, 18:23
(12.05.2023, 18:09)maximilianawf schrieb: Ich habe 263 verneint und 242 angenommen - im Kommentar stand, dass es eine Wegnahme ist, wenn das Opfer die Sache weggibt aufgrund vermeintlicher Sicherstellung.
Vermögensverfügung (-), weil keine freiwillgkeit
Unmittelbares ansetzen habe ich bejaht
Beim unmittelbaren ansetzen hab ich auch nochmal kurz diskutiert wie das bei Mittäter ist weil der ja viel früher die Frau angerufen hat aber unmittelbares ansetzen auch erst mit dem zur Sparkasse fahren. Dachte ich muss da noch irgendwas zu sagen, fand’s aber allgemein komisch wie man das mit dem 25 II behandelt
12.05.2023, 18:36
Na ja aber die Frau musste ja davon ausgehen, dass es richtige Polizeibeamte sind, aufgrund der Täuschung am Telefon vorher - daher habe ich Sicherstellung und 242 angenommen…