18.10.2022, 12:56
Im Mai 2023 schreiben Referendare aus Hessen und NRW die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
04.05.: Z I
05.05.: Z III
08.05.: Z II
09.05.: AW
11.05.: S I
12.05.: S II
15.05.: Ö I
16.05.: Ö II
NRW:
04.05.: Z 1
05.05.: Z 2
08.05.: Z 3
09.05.: Z 4
11.05.: S 1
12.05.: S 2
15.05.: V 2
16.05.: V 1
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(NRW).
Hessen:
04.05.: Z I
05.05.: Z III
08.05.: Z II
09.05.: AW
11.05.: S I
12.05.: S II
15.05.: Ö I
16.05.: Ö II
NRW:
04.05.: Z 1
05.05.: Z 2
08.05.: Z 3
09.05.: Z 4
11.05.: S 1
12.05.: S 2
15.05.: V 2
16.05.: V 1
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(NRW).
18.03.2023, 15:25
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16.04.2023, 17:07
(18.03.2023, 15:25)ColbyCovington (NRW) schrieb: Doofe Frage ggf.:
Ist es Standard, dass in NRW zuerst V2, dann V1 gestellt wird?
Bei der Gelegenheit: Ist bekannt, ob (und falls ja wie regelmäßig) von diesen Reihenfolgen durch das LJPA abgewichen wird?
Es muss sich dabei um einen Tippfehler handeln.
Laut des Terminplans des OLG ist die Reihenfolge V1 (15.05.2023) und dann V2 (16.05.2023).
27.04.2023, 15:40
Servus an alle Mitleidenden. Haben andere NRW´ler schon ihre Ladung erhalten?
29.04.2023, 10:54
04.05.2023, 22:45
Mag jemand sagen, was in NRW heute lief? :)
05.05.2023, 18:00
gestern : WerkR, Abgr zum DienstV, Beweisrecht im Schwerpunkt ( es gab 2 Zeugen und eine persönliche Anhörung), Widerklage DeliktsR mit RF-Grund des 904 ? glaub ich
heute wieder WerkR, Architektenvertrag und Bauvertrag und die gesamtschuldnerische Haftung vom Architekten und BauU ggü dem Bauherrn, Streitverkündung im Zusammenhang mit der Verjährungshemmung im Schwerpunkt.
Mich würde echt interessieren, wie ihr das alle heute aufgebaut habt, ich hatte echt keinen Plan
heute wieder WerkR, Architektenvertrag und Bauvertrag und die gesamtschuldnerische Haftung vom Architekten und BauU ggü dem Bauherrn, Streitverkündung im Zusammenhang mit der Verjährungshemmung im Schwerpunkt.
Mich würde echt interessieren, wie ihr das alle heute aufgebaut habt, ich hatte echt keinen Plan
06.05.2023, 13:07
(05.05.2023, 18:00)gastnrw12345 schrieb: gestern : WerkR, Abgr zum DienstV, Beweisrecht im Schwerpunkt ( es gab 2 Zeugen und eine persönliche Anhörung), Widerklage DeliktsR mit RF-Grund des 904 ? glaub ich
heute wieder WerkR, Architektenvertrag und Bauvertrag und die gesamtschuldnerische Haftung vom Architekten und BauU ggü dem Bauherrn, Streitverkündung im Zusammenhang mit der Verjährungshemmung im Schwerpunkt.
Mich würde echt interessieren, wie ihr das alle heute aufgebaut habt, ich hatte echt keinen Plan
Ebenso. Ich fand die Klausuren thematisch gesehen mehr als fair. Meine Probleme beschränkten sich auch erheblich darauf, wie die Lösung teilweise aufzubauen ist.
Gestern hab ich mich dazu auch hinsichtlich der Verjährung falsch entschieden. Hoffe hat dennoch gereicht
06.05.2023, 16:05
die Verjährung war ja nur ein - von vielen- Schwerpunkten gestern, mach dir keinen Kopf!
Ich habe definitiv keine Lust mehr auf Werkrecht- es ist so ruhig hier, wieso möchte sich niemand austauschen? :)
Ich habe definitiv keine Lust mehr auf Werkrecht- es ist so ruhig hier, wieso möchte sich niemand austauschen? :)
06.05.2023, 16:25
Wie habt ihr bezüglich der Verjährung entschieden? Und wie sah eure ZMK u praktischer Teil aus?
Glaube ich hab den Architektenvertrag und den Anspruch gegen die Klägerin viel zu oberflächlich geprüft ? für mich war das irgendwie zu klar dass die haftet…
Glaube ich hab den Architektenvertrag und den Anspruch gegen die Klägerin viel zu oberflächlich geprüft ? für mich war das irgendwie zu klar dass die haftet…