11.05.2023, 18:10
(11.05.2023, 18:07)Gast-17 schrieb: Ich habe im 1. TK geprüft:
- §§ 212 I, 22, 23 I StGB mit großer Beweiswürdigung hinsichtlich Tötungsvorsatz, aber dann iE (-), da wirksamer Rücktritt
- §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2, Nr. 5 StGB (+), da bei Nr. 5 abstrakte Lebensgefahr genügt
- § 239 I StGB (+)
- §§ 240 I, 22, 23 I StGB (+)
- § 241 II StGB (+)
=> angeklagt diesbezüglich nur §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2, Nr. 5 und § 239 I StGB, den Rest im Wege der Konkurrenzen zurücktreten lassen
Mein TK 2:
- § 242 I StGB (+)
- § 252 StGB (+), da bei mir Gewalt erst nach Vollendung des § 242 I StGB (sonst wäre es § 249 I StGB)
- § 240 I StGB (+)
- §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB (+), da Auto in diesem Fall gefährliches Werkzeug
=> angeklagt dann § 252 I StGB und §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB, den Rest im Wege der Konkurrenzen zurücktreten lassen
§ 315c StGB habe ich gar nicht geprüft und bzgl Messer bei sich führen hinsichtlich TK 2 auch nichts gesagt..
habe ich im wesentlichen genauso, nur 224 Nr. 5 nicht angesprochen und die Konkurrenzen bisschen verkackt, zudem ist meine Anklageschrift unvollständig wegen Zeitmangel :D
11.05.2023, 18:10
(11.05.2023, 18:08)maximilianawf schrieb: 240 war ja auch ausgeschlossen ? denkst du, es ist schlimm, wenn man 252 im TK 2 nicht drin hat ? ?
Oh echt? Dachte es wäre nicht ausgeschlossen gewesen. Aber gut, wegen Zeitmangels habe ich zu §§ 240, 241 StGB jeweils nur einen Satz geschrieben. Wird dann hoffentlich nicht so dramatisch sein.
Und nein, aus Erfahrung kann ich sagen, dass es nicht schlimm ist, wenn der § 252 StGB fehlt. Kenne welche, die hatte das in einer Examensklausur auch nicht und iE ne gute Note bekommen, also keine Panik
11.05.2023, 18:11
(11.05.2023, 18:10)Gast-17 schrieb:(11.05.2023, 18:08)maximilianawf schrieb: 240 war ja auch ausgeschlossen ? denkst du, es ist schlimm, wenn man 252 im TK 2 nicht drin hat ? ?
Oh echt? Dachte es wäre nicht ausgeschlossen gewesen. Aber gut, wegen Zeitmangels habe ich zu §§ 240, 241 StGB jeweils nur einen Satz geschrieben. Wird dann hoffentlich nicht so dramatisch sein.
Und nein, aus Erfahrung kann ich sagen, dass es nicht schlimm ist, wenn der § 252 StGB fehlt. Kenne welche, die hatte das in einer Examensklausur auch nicht und iE ne gute Note bekommen, also keine Panik
ich meine in NRW war 240 gar nicht ausgeschlossen?
Hab da sogar relativ viel zu im 1. Tatkomplex weil seine Nötigung ja fehlgeschlagen ist
11.05.2023, 18:13
Ach so das kann sein - ich habe in Hessen geschrieben und da war fast alles ausgeschlossen u.a. War nicht zu prüfen:
211, 223, 224, 240, 241, 239, 253, 255
Viel blieb dann nämlich nicht mehr übrig ??
211, 223, 224, 240, 241, 239, 253, 255
Viel blieb dann nämlich nicht mehr übrig ??
11.05.2023, 18:21
Also wenn 223,224,240 in nrw ausgeschlossen waren, wüsste ich nicht was sonst hätte prüfen sollen
11.05.2023, 18:25
Im Rahmen vom 252 ist der 250 auch anwendbar oder?
11.05.2023, 18:29
11.05.2023, 18:31
11.05.2023, 18:32
Hat niemand § 239b StGB geprüft (Geiselnahme)?
11.05.2023, 18:33
(11.05.2023, 18:31)gastnrw12345 schrieb:(11.05.2023, 18:29)Gast-17 schrieb:da hätte man das Messer wahrsch noch ansprechen können! Das war echt tricky(11.05.2023, 18:25)Verb23 schrieb: Im Rahmen vom 252 ist der 250 auch anwendbar oder?
Ja findet Anwendung
Hab’s gar nicht gecheckt mit dem Messer Ich hab 250 genommen weil er das Auto als gefährliches Werkzeug verwendet hat