09.05.2023, 21:46
(09.05.2023, 21:37)Verb23 schrieb:(09.05.2023, 21:21)Gast-17 schrieb: Ich denke nicht, dass man durchfällt, nur weil etwas unvollständig ist oder etwas fehlt. Ist denke ich bei der Mehrheit der Fall.Ja sorry so meinte ich, die Frist zur Verteidigung etc hat nicht angefangen zu laufen. Hab’s auch auf 335 gestützt. Ich hab dann auch bei der ZMK nur noch kurz gesagt Einspruch sicherheitshalber und Vollstreckungssxhutzantrag gestellt aber hatte keine Zeit mehr groß darzustellen in der Klageerwiderung.
Das VU ist bei mir in nicht gesetzlicher Weise ergangen, also hätte nicht ergehen dürfen, weil die Verfügung und die Klage nicht an den PB trotz Vollmacht zugestellt wurden, also die Frist gar nicht zu laufen begann. Das VU selbst wurde aber wirksam an den PB zugestellt.
Im Kommentar stand etwas von wegen, dass auch bei unzulässigem VU der Einspruch statthaft und einzulegen ist, und es sich dann aber auf die Kosten auswirkt, die durch die Säumnis entstanden sind
Ist bei mir exakt genauso gelaufen. Keine Zeit für die Klageerwiderung. Nur die Anträge sauber, Rest Grütze und auf Gutachten verwiesen.
09.05.2023, 21:51
(09.05.2023, 21:46)Gast-17 schrieb:(09.05.2023, 21:37)Verb23 schrieb:(09.05.2023, 21:21)Gast-17 schrieb: Ich denke nicht, dass man durchfällt, nur weil etwas unvollständig ist oder etwas fehlt. Ist denke ich bei der Mehrheit der Fall.Ja sorry so meinte ich, die Frist zur Verteidigung etc hat nicht angefangen zu laufen. Hab’s auch auf 335 gestützt. Ich hab dann auch bei der ZMK nur noch kurz gesagt Einspruch sicherheitshalber und Vollstreckungssxhutzantrag gestellt aber hatte keine Zeit mehr groß darzustellen in der Klageerwiderung.
Das VU ist bei mir in nicht gesetzlicher Weise ergangen, also hätte nicht ergehen dürfen, weil die Verfügung und die Klage nicht an den PB trotz Vollmacht zugestellt wurden, also die Frist gar nicht zu laufen begann. Das VU selbst wurde aber wirksam an den PB zugestellt.
Im Kommentar stand etwas von wegen, dass auch bei unzulässigem VU der Einspruch statthaft und einzulegen ist, und es sich dann aber auf die Kosten auswirkt, die durch die Säumnis entstanden sind
Ist bei mir exakt genauso gelaufen. Keine Zeit für die Klageerwiderung. Nur die Anträge sauber, Rest Grütze und auf Gutachten verwiesen.
okay danke für deine Rückmeldung!
Ich fand das war halt auch so viel "Kleinscheiß" in der Zweckmäßigkeit, dass man gar nicht gut auf die einzelnen Dinge eingehen konnte. Meint ihr man musste hier in der Zweckm noch auf "Klageänderungstheorie" eingehen wegen der Widerklage? Ich hab nur geschrieben dass Drittwiderklage zu erheben ist und dass das prozessökonomisch ist, aber gar nicht mehr daran gedacht, dass das problematisch ist
09.05.2023, 22:03
(09.05.2023, 21:51)gastnrw12345 schrieb:(09.05.2023, 21:46)Gast-17 schrieb:(09.05.2023, 21:37)Verb23 schrieb:(09.05.2023, 21:21)Gast-17 schrieb: Ich denke nicht, dass man durchfällt, nur weil etwas unvollständig ist oder etwas fehlt. Ist denke ich bei der Mehrheit der Fall.Ja sorry so meinte ich, die Frist zur Verteidigung etc hat nicht angefangen zu laufen. Hab’s auch auf 335 gestützt. Ich hab dann auch bei der ZMK nur noch kurz gesagt Einspruch sicherheitshalber und Vollstreckungssxhutzantrag gestellt aber hatte keine Zeit mehr groß darzustellen in der Klageerwiderung.
Das VU ist bei mir in nicht gesetzlicher Weise ergangen, also hätte nicht ergehen dürfen, weil die Verfügung und die Klage nicht an den PB trotz Vollmacht zugestellt wurden, also die Frist gar nicht zu laufen begann. Das VU selbst wurde aber wirksam an den PB zugestellt.
Im Kommentar stand etwas von wegen, dass auch bei unzulässigem VU der Einspruch statthaft und einzulegen ist, und es sich dann aber auf die Kosten auswirkt, die durch die Säumnis entstanden sind
Ist bei mir exakt genauso gelaufen. Keine Zeit für die Klageerwiderung. Nur die Anträge sauber, Rest Grütze und auf Gutachten verwiesen.
okay danke für deine Rückmeldung!
Ich fand das war halt auch so viel "Kleinscheiß" in der Zweckmäßigkeit, dass man gar nicht gut auf die einzelnen Dinge eingehen konnte. Meint ihr man musste hier in der Zweckm noch auf "Klageänderungstheorie" eingehen wegen der Widerklage? Ich hab nur geschrieben dass Drittwiderklage zu erheben ist und dass das prozessökonomisch ist, aber gar nicht mehr daran gedacht, dass das problematisch ist
Habe ich ähnlich. Die Problematik habe ich auch nicht, weil ich keine Zeit mehr hatte. Man konnte gar nicht alles in der Zeit unterbringen bzw vernünftig lösen, finde ich. Habe am Ende mehreres vergessen zu erwähnen oder dann sogar falsch gemacht.
09.05.2023, 22:16
Ja am Ende war’s echt eher Masse als klasse. Es ist so ärgerlich und nervt einfach so extrem weil man weiß dass es ja nicht am wissen lag sondern an dieser nicht zu bewältigenden Menge an Problemfeldern. Wenn die bei Strafrecht jetzt das gleiche Pensum bringen dann ciao haha
11.05.2023, 17:52
Frage zur S1:
Hat einer von euch berücksichtigt, dass der das Messer aus dem 1. TK in den 2.TK (Blumendiebstahl) mitgenommen hat? Musste man das diskutieren? Hab da gar nicht mehr dran gedacht Einer von vielen Fehlern heute
Hat einer von euch berücksichtigt, dass der das Messer aus dem 1. TK in den 2.TK (Blumendiebstahl) mitgenommen hat? Musste man das diskutieren? Hab da gar nicht mehr dran gedacht Einer von vielen Fehlern heute
11.05.2023, 17:58
Ich fand es heute komplett verwirrend, dass so viele Delikte ausgeschlossen waren.
Was habt ihr im 2. TK?
Habe da nur 242 und 315c StGB und ärgere mich gerade sehr, dass ich 252 und 249 StGB nicht geprüft habe.
Was habt ihr im 2. TK?
Habe da nur 242 und 315c StGB und ärgere mich gerade sehr, dass ich 252 und 249 StGB nicht geprüft habe.
11.05.2023, 18:04
(11.05.2023, 17:58)maximilianawf schrieb: Ich fand es heute komplett verwirrend, dass so viele Delikte ausgeschlossen waren.
Was habt ihr im 2. TK?
Habe da nur 242 und 315c StGB und ärgere mich gerade sehr, dass ich 252 und 249 StGB nicht geprüft habe.
habe 242, 252 und glaube 240, bin mir grade nichtmal sicher ob ich das noch geschafft habe aber mehr war da auch zeitlich nicht drin
11.05.2023, 18:07
Ich habe im 1. TK geprüft:
- §§ 212 I, 22, 23 I StGB mit großer Beweiswürdigung hinsichtlich Tötungsvorsatz, aber dann iE (-), da wirksamer Rücktritt
- §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2, Nr. 5 StGB (+), da bei Nr. 5 abstrakte Lebensgefahr genügt
- § 239 I StGB (+)
- §§ 240 I, 22, 23 I StGB (+)
- § 241 II StGB (+)
=> angeklagt diesbezüglich nur §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2, Nr. 5 und § 239 I StGB, den Rest im Wege der Konkurrenzen zurücktreten lassen
Mein TK 2:
- § 242 I StGB (+)
- § 252 StGB (+), da bei mir Gewalt erst nach Vollendung des § 242 I StGB (sonst wäre es § 249 I StGB)
- § 240 I StGB (+)
- §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB (+), da Auto in diesem Fall gefährliches Werkzeug
=> angeklagt dann § 252 I StGB und §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB, den Rest im Wege der Konkurrenzen zurücktreten lassen
§ 315c StGB habe ich gar nicht geprüft und bzgl Messer bei sich führen hinsichtlich TK 2 auch nichts gesagt..
- §§ 212 I, 22, 23 I StGB mit großer Beweiswürdigung hinsichtlich Tötungsvorsatz, aber dann iE (-), da wirksamer Rücktritt
- §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2, Nr. 5 StGB (+), da bei Nr. 5 abstrakte Lebensgefahr genügt
- § 239 I StGB (+)
- §§ 240 I, 22, 23 I StGB (+)
- § 241 II StGB (+)
=> angeklagt diesbezüglich nur §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2, Nr. 5 und § 239 I StGB, den Rest im Wege der Konkurrenzen zurücktreten lassen
Mein TK 2:
- § 242 I StGB (+)
- § 252 StGB (+), da bei mir Gewalt erst nach Vollendung des § 242 I StGB (sonst wäre es § 249 I StGB)
- § 240 I StGB (+)
- §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB (+), da Auto in diesem Fall gefährliches Werkzeug
=> angeklagt dann § 252 I StGB und §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB, den Rest im Wege der Konkurrenzen zurücktreten lassen
§ 315c StGB habe ich gar nicht geprüft und bzgl Messer bei sich führen hinsichtlich TK 2 auch nichts gesagt..
11.05.2023, 18:08
240 war ja auch ausgeschlossen ? denkst du, es ist schlimm, wenn man 252 im TK 2 nicht drin hat ? ?
11.05.2023, 18:09
Moment, aber 223,224 und 239 war doch alles laut Bearbeitervermk ausgeschlossen, auch 240. das heißt, es musste nicht geprüft werden