07.04.2023, 16:09
(06.04.2023, 20:32)LeNRW schrieb:(06.04.2023, 19:06)_ref_ s schrieb:(06.04.2023, 16:00)LeNRW schrieb: Z3 NRW:
grobe Zusammenfassung: Vollstreckungsgegenklage gegen einen UWE + Herausgabeantrag § 371 BGB analog
im Einzelnen:
Die Klägerin wendet sich gegen eine (angekündigte) Zwangsvollstreckung des Beklagten aus einem UWE.
Der Beklagte war Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Dieses Einfamilienhaus ließ er teilweise "ohne Rechnung" bauen, konkret beauftragte er für die Dacharbeiten einen Meisterbetrieb und um die MwSt zu sparen, einigten er sich mit diesem zur Ersparnis von 8000€ auf Schwarzarbeit (42.000€ Werklohn statt 50.0000€).
Die Parteien traten in KV-Verhandlungen über dieses GS ein und im März 2023 fand ein Notartermin statt. Dort entsendete die Klägerin einen guten Bekannten als Vertreter und unterzeichnete eine öffentlich beglaubigte Vollmachtsurkunde. Im notariellen KV vereinbaren die Parteien u.a. 350.000€ Kaufpreis; Bau einer Garage (durch die Klägerin) ist noch geplant und behördlich bereits genehmigt; in Bezug auf Hausbau: Entrichtung und Beauftragung fachmännischer Betriebe; Abtretung aller Gewährleistungsansprüche an die Klägerin; Vollstreckungsunterwerfung in privates Vermögen.
In der Folge entwickeln sich Differenzen und die Klägerin weigert sich, den Kaufpreis zu zahlen. Weil der Beklagte sich eine vollstreckbare Ausfertigung des UWE besorgen und die Kaufpreisforderung so eintreiben möchte, erhebt Klägerin Klage.
Zunächst wird die Streitigkeit per Widerrufsvergleich beigelegt, diesen widerruft die Klägerin aber. Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Widerruf fristgerecht erfolgt ist.
I. prozessuale Vorfrage
(P) rechtzeitiger Widerruf?
II. Zulässigkeit der Klage
767 + Herausgabeantrag (§ 371 BGB analog)
260 ZPO (+)
III. Begründetheit der Klage
Prüfung der materiell-rechtlichen Einwendungen. Die Klägerin macht so einiges geltend, von dem man eventuell auch in der Zulässigkeit schon etwas hätte aussortieren müssen. Der Einfachheit halber aber hier zusammengefasst:
1. Einwendung: unwirksame Bevollmächtigung
(P) bedurfte es einer notariell beglaubigten Vollmachterteilung oder reichte die Streitgegenständliche?
2. Einwendung: Anfechtung § 123
die Klägerin ficht "vorsorglich" den KV an, denn der Beklagte habe sie über die Schwarzarbeit nicht aufgeklärt. Der Beklagte behauptet aber schon in der Klageerwiderung, er habe dem entsendeten Vertreter der Klägerin alles erzählt über die "ohne Rechnung" Abrede. Diesen konkreten Vortrag des Beklagten bestreitet die Klägerin erst, nachdem sie auch den Widerruf des Vergleichs erklärt.
(P) Verspätung
(P) § 166 BGB
[Anmerkung: es gibt keine Beweisaufnahme]
3. Einwendung: Minderung
(P) begründet Schwarzbau ein von der Klägerin geltend gemachtes Minderungsrecht iHv 30.000€?
4. Einwendung: "Hilfsaufrechnung"
und zwar mit einem Schadensersatzanspruch wegen einer Bodensenke (Wasseransammlung), die in Bezug auf den Garagenbau der Klägerin Extrakosten iHv 3000€ verursacht hat
(P) Außergerichtlich hat die Klägerin mit diesem Anspruch bereits aufgerechnet.
5. Einwendung: Erfüllung
unstreitig hat die Klägerin bereits - ohne Angabe eines Verwendungszwecks - 25.000€ an den Beklagten überwiesen. Sie behauptet, auf den GS-KV gezahlt zu haben. Der Beklagte behauptet, dies sei der Kaufpreis für ein Klavier gewesen, das der Beklagte der Klägerin bei einer Besichtigung veräußert habe und welches sich - unstreitig - im Haus befindet.
War es nicht auch noch eine Titelgegenklage, 767 analog, weil wenn die Vollmacht unwirksam gewesen wäre, dann wäre ja auch der UWE als Titel selbst unwirksam?
Bin mir aber auch unsicher
stimmt, das klingt naheliegend xD naja meine Angaben sowieso jederzeit *ohne Gewähr*
war´s nun Formnichtig, oder wie habt ihr´s mit dem Termin beim Notar und dem Kumpel gelöst?
07.04.2023, 16:19
Lief in Rlp genauso, mit ein paar kleinen Unterschieden.
Ich habe eine Titelgegenklage hinsichtlich des Einwandes bzgl der unwirksamen Vertretung angenommen.
Habe den Einwand aber im Endeffekt abgelehnt, da sonst meine Prüfung zu Ende gewesen wäre und ich ins Hilfsgutachten gemusst hätte hinsichtlich der § 767 ZPO- Klage.
Andere Frage: Wie kommt ihr mit der Zeit hin? Im Gegensatz zu den Übungsklausuren habe ich bei diesen massive Zeitprobleme und mache dadurch Fehler und kann nicht in der Tiefe begründen, was ja immer gefordert wird. Geht es nur mir so oder habt ihr auch Probleme damit ausführliche Begründungen aufzuführen?
Ich habe eine Titelgegenklage hinsichtlich des Einwandes bzgl der unwirksamen Vertretung angenommen.
Habe den Einwand aber im Endeffekt abgelehnt, da sonst meine Prüfung zu Ende gewesen wäre und ich ins Hilfsgutachten gemusst hätte hinsichtlich der § 767 ZPO- Klage.
Andere Frage: Wie kommt ihr mit der Zeit hin? Im Gegensatz zu den Übungsklausuren habe ich bei diesen massive Zeitprobleme und mache dadurch Fehler und kann nicht in der Tiefe begründen, was ja immer gefordert wird. Geht es nur mir so oder habt ihr auch Probleme damit ausführliche Begründungen aufzuführen?
07.04.2023, 17:17
(07.04.2023, 16:19)RLPKandidat23 schrieb: Lief in Rlp genauso, mit ein paar kleinen Unterschieden.
Ich habe eine Titelgegenklage hinsichtlich des Einwandes bzgl der unwirksamen Vertretung angenommen.
Habe den Einwand aber im Endeffekt abgelehnt, da sonst meine Prüfung zu Ende gewesen wäre und ich ins Hilfsgutachten gemusst hätte hinsichtlich der § 767 ZPO- Klage.
Andere Frage: Wie kommt ihr mit der Zeit hin? Im Gegensatz zu den Übungsklausuren habe ich bei diesen massive Zeitprobleme und mache dadurch Fehler und kann nicht in der Tiefe begründen, was ja immer gefordert wird. Geht es nur mir so oder habt ihr auch Probleme damit ausführliche Begründungen aufzuführen?
Wie viele Seiten haben die Klausuren?
07.04.2023, 22:35
(07.04.2023, 16:19)RLPKandidat23 schrieb: Lief in Rlp genauso, mit ein paar kleinen Unterschieden.
Ich habe eine Titelgegenklage hinsichtlich des Einwandes bzgl der unwirksamen Vertretung angenommen.
Habe den Einwand aber im Endeffekt abgelehnt, da sonst meine Prüfung zu Ende gewesen wäre und ich ins Hilfsgutachten gemusst hätte hinsichtlich der § 767 ZPO- Klage.
Andere Frage: Wie kommt ihr mit der Zeit hin? Im Gegensatz zu den Übungsklausuren habe ich bei diesen massive Zeitprobleme und mache dadurch Fehler und kann nicht in der Tiefe begründen, was ja immer gefordert wird. Geht es nur mir so oder habt ihr auch Probleme damit ausführliche Begründungen aufzuführen?
Ich habe es genauso.
Und hinsichtlich der Zeitproblematik kann ich auch nur zustimmen. Es ist sooooo viel stressiger als bei den Probeklausuren. Ich mache leider "dumme" Fehler weil ich weder Zeit für eine Lösungsskizze noch Zeit habe, um wirklich nachzudenken.
08.04.2023, 10:41
Hallo, da ich leider verzweifelt bin würde ich gerne eine Frage an die Community richten. Ich schreibe auch aktuell mein Examen, allerdings in SH. Ich mache mich seit Tagen verrückt, da mir einige richtig blöde Fehler unterlaufen sind, die mir sonst so nicht passiert wären. Hierzu bspw.:
- Teilabweisung im Tenor vergessen
- Beweislast falsch entschieden
- Fehler in der rechtlichen Würdigung (bspw. habe ich eine "unwiderrufbare" Vollmacht bei der RA-Klausur im Werkrecht angenommen oder bei der Verkehrsrechtsklausur unmittelbar § 269 III in den Kosten geprüft, ohne vorher auszulegen, ob eine Umstellung von der einseitigen Erledigung zulässig ist, da ich keine Zeit mehr hatte.) usw.... allerdings bin ich der Meinung, dass ich auch viele Dinge richtig gesehen habe und zutreffend gelöst haben müsste.
Meine Frage wäre, ob ihr wisst, wie hart bewertet wird? Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass 1-2 Fehler in der rechtlichen Beurteilung schon nicht mehr zum Bestehen der Klausur reichen...Steiger ich mich da rein oder liege ich richtig ? Ich habe leider kein Gefühl dafür, wie tolerant die Korrektoren sind. Mir ist klar, dass ich eine Klausur in den Sand gesetzt habe, aber ist dann gleich das Examen gefährdet? Vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und mache die Probleme größer als sie sind, da ich immer davon ausgehe, dass ich die einzige bin, die sich solcher Patzer im Examen erlaubt. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir hierzu eure Meinung kurz sagen könntet, ob ihr euch auch solche blöden Fehler erlaubt oder stehe ich damit alleine da ? ^^
Vielen Dank und frohe Ostertage !
- Teilabweisung im Tenor vergessen
- Beweislast falsch entschieden
- Fehler in der rechtlichen Würdigung (bspw. habe ich eine "unwiderrufbare" Vollmacht bei der RA-Klausur im Werkrecht angenommen oder bei der Verkehrsrechtsklausur unmittelbar § 269 III in den Kosten geprüft, ohne vorher auszulegen, ob eine Umstellung von der einseitigen Erledigung zulässig ist, da ich keine Zeit mehr hatte.) usw.... allerdings bin ich der Meinung, dass ich auch viele Dinge richtig gesehen habe und zutreffend gelöst haben müsste.
Meine Frage wäre, ob ihr wisst, wie hart bewertet wird? Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass 1-2 Fehler in der rechtlichen Beurteilung schon nicht mehr zum Bestehen der Klausur reichen...Steiger ich mich da rein oder liege ich richtig ? Ich habe leider kein Gefühl dafür, wie tolerant die Korrektoren sind. Mir ist klar, dass ich eine Klausur in den Sand gesetzt habe, aber ist dann gleich das Examen gefährdet? Vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und mache die Probleme größer als sie sind, da ich immer davon ausgehe, dass ich die einzige bin, die sich solcher Patzer im Examen erlaubt. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir hierzu eure Meinung kurz sagen könntet, ob ihr euch auch solche blöden Fehler erlaubt oder stehe ich damit alleine da ? ^^
Vielen Dank und frohe Ostertage !
08.04.2023, 11:48
Es ist zwar hart, aber ich würde mir einfach bewusst machen, dass die nächste Klausur ansteht und der Korrektor deiner nächsten Klausur nicht weiß, was du in den Klausuren davor geschrieben hast. Heißt also: Geschriebene Klausur abhaken, bei der nächsten Klausur wieder 100% geben.
Keiner kann dir seriös sagen, wie schwerwiegend einzelne Fehler bewertet werden, weil niemand weiß, wer deine Klausuren korrigiert und wie deine Klausur in Relation zu den anderen Klausuren steht. Kopf hoch. Fuck it. Weiter geht es!
Viel Erfolg!
Keiner kann dir seriös sagen, wie schwerwiegend einzelne Fehler bewertet werden, weil niemand weiß, wer deine Klausuren korrigiert und wie deine Klausur in Relation zu den anderen Klausuren steht. Kopf hoch. Fuck it. Weiter geht es!
Viel Erfolg!
08.04.2023, 11:48
(08.04.2023, 10:41)ReferendarSH schrieb: Hallo, da ich leider verzweifelt bin würde ich gerne eine Frage an die Community richten. Ich schreibe auch aktuell mein Examen, allerdings in SH. Ich mache mich seit Tagen verrückt, da mir einige richtig blöde Fehler unterlaufen sind, die mir sonst so nicht passiert wären. Hierzu bspw.:
- Teilabweisung im Tenor vergessen
- Beweislast falsch entschieden
- Fehler in der rechtlichen Würdigung (bspw. habe ich eine "unwiderrufbare" Vollmacht bei der RA-Klausur im Werkrecht angenommen oder bei der Verkehrsrechtsklausur unmittelbar § 269 III in den Kosten geprüft, ohne vorher auszulegen, ob eine Umstellung von der einseitigen Erledigung zulässig ist, da ich keine Zeit mehr hatte.) usw.... allerdings bin ich der Meinung, dass ich auch viele Dinge richtig gesehen habe und zutreffend gelöst haben müsste.
Meine Frage wäre, ob ihr wisst, wie hart bewertet wird? Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass 1-2 Fehler in der rechtlichen Beurteilung schon nicht mehr zum Bestehen der Klausur reichen...Steiger ich mich da rein oder liege ich richtig ? Ich habe leider kein Gefühl dafür, wie tolerant die Korrektoren sind. Mir ist klar, dass ich eine Klausur in den Sand gesetzt habe, aber ist dann gleich das Examen gefährdet? Vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und mache die Probleme größer als sie sind, da ich immer davon ausgehe, dass ich die einzige bin, die sich solcher Patzer im Examen erlaubt. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir hierzu eure Meinung kurz sagen könntet, ob ihr euch auch solche blöden Fehler erlaubt oder stehe ich damit alleine da ? ^^
Vielen Dank und frohe Ostertage !
Hi, ich glaube du musst dir erstmal keine Sorgen machen! Es wird keine perfekte Lösung erwartet. Es gibt ja nicht nur entweder alles richtig = 18 Punkte oder 1-2 kleine Fehler = 0-3 Punkte. Und man kann auch immer davon ausgehen, dass fast alle irgendwas übersehen oder in der Hektik Dinge falsch verstehen oder vergessen und es fallen dann ja nicht sofort alle durch. Und dass du 269 III ZPO bearbeitest hast ist doch schon mal super, weil der Korrektor dann weiß, dass du jedenfalls richtig gedacht hast, auch wenn du die Auslegung nicht hingeschrieben hast! Und 5 Klausuren sind ja auch noch offen, also kannst du ja nochmal Gas geben.

08.04.2023, 13:52
(08.04.2023, 10:41)ReferendarSH schrieb: Hallo, da ich leider verzweifelt bin würde ich gerne eine Frage an die Community richten. Ich schreibe auch aktuell mein Examen, allerdings in SH. Ich mache mich seit Tagen verrückt, da mir einige richtig blöde Fehler unterlaufen sind, die mir sonst so nicht passiert wären. Hierzu bspw.:
- Teilabweisung im Tenor vergessen
- Beweislast falsch entschieden
- Fehler in der rechtlichen Würdigung (bspw. habe ich eine "unwiderrufbare" Vollmacht bei der RA-Klausur im Werkrecht angenommen oder bei der Verkehrsrechtsklausur unmittelbar § 269 III in den Kosten geprüft, ohne vorher auszulegen, ob eine Umstellung von der einseitigen Erledigung zulässig ist, da ich keine Zeit mehr hatte.) usw.... allerdings bin ich der Meinung, dass ich auch viele Dinge richtig gesehen habe und zutreffend gelöst haben müsste.
Meine Frage wäre, ob ihr wisst, wie hart bewertet wird? Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass 1-2 Fehler in der rechtlichen Beurteilung schon nicht mehr zum Bestehen der Klausur reichen...Steiger ich mich da rein oder liege ich richtig ? Ich habe leider kein Gefühl dafür, wie tolerant die Korrektoren sind. Mir ist klar, dass ich eine Klausur in den Sand gesetzt habe, aber ist dann gleich das Examen gefährdet? Vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und mache die Probleme größer als sie sind, da ich immer davon ausgehe, dass ich die einzige bin, die sich solcher Patzer im Examen erlaubt. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir hierzu eure Meinung kurz sagen könntet, ob ihr euch auch solche blöden Fehler erlaubt oder stehe ich damit alleine da ? ^^
Vielen Dank und frohe Ostertage !
Heyho! Ich glaube es ist echt schwierig, hier einen entsprechenden Rat / Einschätzung zu suchen. Ich persönlich stelle nach den Klausuren auch immer schon diverse Fehler fest und ärger mich. Aktuell kann ich mir auch vorstellen, ein zweites Mal zu schreiben. Kleiner Tipp aber, um besser abzuschalten und die Gedanken vor allem nicht abends um längst abzuhakende Klausuren zu verschwenden:
Schreibt euch eure Fehler auf. Geht die Klausur, um die sowieso eure Gedanken noch kreisen, nochmal durch. iÜ abgewiesen vergessen? 260 nicht angesprochen? Zinsen vergessen? TB bescheiden aufgebaut? Alles aufschreiben, wie im Tagebuch. Das klingt komisch, aber sich aktiv damit beschäftigen hat auch etwas befreiendes und es geht nicht abends im Bett los mit irgendwelchen abstrusen Ideen, was nicht gewesen wäre wenn etc.
Ganz viel Erfolg weiterhin und: am Ende des Tages sitzen wir alle im selben Boot und machen Fehler!
08.04.2023, 14:54
Hey! Ich kann dich wirklich so sehr nachvollziehen, weil es mir ganz genau so geht. Nach den Klausuren sind mir auch einige doofe Fehler aufgefallen. Habe zum Beispiel in der Z1 auch vergessen die Klage teilweise abzuweisen und die Zinsen nicht angesprochen
Unter dem ganzen Druck und der Nervosität macht man leider echt Sachen falsch oder vergisst Dinge, die man ja eigentlich kann und weiß... Man muss ja sowieso durch diese Klausuren rasen um alles halbwegs anzusprechen.
Also ich denke das geht wirklich allen so!! Keiner wird in den Klausuren alles perfekt machen ...

Also ich denke das geht wirklich allen so!! Keiner wird in den Klausuren alles perfekt machen ...
08.04.2023, 18:33
(08.04.2023, 14:54)SA_Ref schrieb: Hey! Ich kann dich wirklich so sehr nachvollziehen, weil es mir ganz genau so geht. Nach den Klausuren sind mir auch einige doofe Fehler aufgefallen. Habe zum Beispiel in der Z1 auch vergessen die Klage teilweise abzuweisen und die Zinsen nicht angesprochenIch danke dir für deine Nachricht. Ich hoffe, dass man zumindest das "bestanden" erreicht, auch wenn man sich 1-2 Fehler erlaubt hat. Es wäre sonst Schade für die investierte Zeit ! Ich habe mich dies halt nur gefragt, weil ich wirklich kein Gefühl für "Fehlerbewertungen" habe und nicht weiß, wie doll Fehler gewichtet werden, die keinen Systemfehler darstellen. LGUnter dem ganzen Druck und der Nervosität macht man leider echt Sachen falsch oder vergisst Dinge, die man ja eigentlich kann und weiß... Man muss ja sowieso durch diese Klausuren rasen um alles halbwegs anzusprechen.
Also ich denke das geht wirklich allen so!! Keiner wird in den Klausuren alles perfekt machen ...