09.02.2023, 23:19
(09.02.2023, 22:09)Patros schrieb: Wenn deine Bewerbung vom zuständigen Partner oder zumindest einem Rechtsanwalt angesehen wird, sollte das Abizeugnis total egal sein. Wenn deine Bewerbung aber von der HR (Nichtjuristen), die keine Ahnung haben, vorher gefiltert wird, kann es schon sein, dass die strikt irgendwelche Vorgaben befolgen, zB Abi nicht schlechter als 3,9 oder sowas, und du dann schon durchfällst, ohne dass dein Examenszeugnis überhaupt angesehen wird.
Das kann ich mir aber beim heutigen Arbeitnehmermarkt alles eher nicht vorstellen.
Außer solche Vorgaben kommen halt vom 68-jährigen Chefpartner, der damals das griechisch-lateinische Abitur mit 1,0 abschließ.
10.02.2023, 14:59
hey, danke für eure Antworten! es beruhigt mich jetzt in der Tat, dass es sich bei dieser Anforderung (wohl) um eine reine Formalie handeln dürfte. Danke nochmals und alles Gute!!


12.02.2023, 12:13
(10.02.2023, 14:59)paracetamol schrieb: hey, danke für eure Antworten! es beruhigt mich jetzt in der Tat, dass es sich bei dieser Anforderung (wohl) um eine reine Formalie handeln dürfte. Danke nochmals und alles Gute!!![]()
In unserem Team (T1-GK) spielt die Abinote bei Bewerbungen überhaupt keine Rolle. Was zählt sind allein die Examensnoten, einschlägige Berufserfahrung und der persönliche Eindruck im Gespräch. Ich selbst habe mein Abizeugnis bei der Bewerbung als Associate gar nicht erst mitgeschickt sondern nur die (relativ durchschnittliche) Note im Lebenslauf aufgezählt. Wurde dann auch nicht nachgefordert.
Im Gegenteil kenne ich ganz viele Juristen (darunter auch ich), die in der Schule unter ihrem Potenzial geblieben sind und dann erst im Studium und Ref richtig Gas gegeben haben (Bsp: ein Kollege mit 3-er Abi Schnitt, wurde Landesbester mit sehr gut). Abinote interessiert mich persönlich daher überhaupt nicht und hat m.E. auch nichts auszusagen. Ich würde das Zeugnis an deiner Stelle also gar nicht erst mitschicken. :-) Viel Erfolg!
12.02.2023, 14:37
(12.02.2023, 12:13)Gast372 schrieb:(10.02.2023, 14:59)paracetamol schrieb: hey, danke für eure Antworten! es beruhigt mich jetzt in der Tat, dass es sich bei dieser Anforderung (wohl) um eine reine Formalie handeln dürfte. Danke nochmals und alles Gute!!![]()
In unserem Team (T1-GK) spielt die Abinote bei Bewerbungen überhaupt keine Rolle. Was zählt sind allein die Examensnoten, einschlägige Berufserfahrung und der persönliche Eindruck im Gespräch. Ich selbst habe mein Abizeugnis bei der Bewerbung als Associate gar nicht erst mitgeschickt sondern nur die (relativ durchschnittliche) Note im Lebenslauf aufgezählt. Wurde dann auch nicht nachgefordert.
Im Gegenteil kenne ich ganz viele Juristen (darunter auch ich), die in der Schule unter ihrem Potenzial geblieben sind und dann erst im Studium und Ref richtig Gas gegeben haben (Bsp: ein Kollege mit 3-er Abi Schnitt, wurde Landesbester mit sehr gut). Abinote interessiert mich persönlich daher überhaupt nicht und hat m.E. auch nichts auszusagen. Ich würde das Zeugnis an deiner Stelle also gar nicht erst mitschicken. :-) Viel Erfolg!
hey gast, danke für deine Einschätzung. ich würde mich gerne tatsächlich bei einigen t1 kanzleien bewerben wollen, daher kommt dein beitrag genau zur richtigen zeit. Vielen Dank

17.02.2023, 11:21
Von meiner Seite so viel: Ich gebe die Abiturnote im CV an, schicke aber nie das Abitur als Anlage mit. Finde ich albern. Es wurde noch nie gefragt, ob ich das nachreichen könnte. Die nachgelagerte Frage ist also, ob man die Note im CV angibt oder nicht. Ich kann mir gut vorstellen, wenn man die weglässt, kommt idR eine Nachfrage dazu.
17.02.2023, 16:21
Das Problem stellt sich aber wohl in erster Linie bei Berufsanfänger. Mit über 10 Jahren Berufserfahrung schickt man das Zeugnis eigentlich nicht mehr mit und selbst im Lebenslauf habe ich die Schulbildung nicht mehr aufgeführt.
17.02.2023, 17:16
(17.02.2023, 16:21)Law.NRW schrieb: Das Problem stellt sich aber wohl in erster Linie bei Berufsanfänger. Mit über 10 Jahren Berufserfahrung schickt man das Zeugnis eigentlich nicht mehr mit und selbst im Lebenslauf habe ich die Schulbildung nicht mehr aufgeführt.
Wie gesagt, manche sehen erst mit dem Zeugnis eine Bewerbung als vollständig an. Ich habe 9 Jahre Berufserfahrung und habe vor 4 Monaten einen neuen Job angetreten. Hier und auch bei anderen Arbeitgebern wurde aktiv nach dem Zeugnis gefragt. Deswegen habe ich es irgendwann von alleine mit rangehängt. Ist ja kein Problem, die Anlagen stellt man ja nur einmal zusammen und ändert nur noch das Anschreiben und ggf. den Lebenslauf (wenn man bestimmte Stationen hervorheben will).
Achso: Im Lebenslauf habe ich sowieso alle Noten mit drin. Daran liegt es also nicht. Mein Abizeugnis war auch nicht so schlecht wie das des TE, sodass es mir prinzipiell egal war, ob ich es nun dranhänge oder nicht. Wer also keine Angst hat, wegen des Zeugnisses aussortiert zu werden, kann es m.E. pauschal in seine Bewerbungsunterlagen mit aufnehmen. Stört ja nicht.
17.02.2023, 17:59
Glaube ich dir. Aber 9 sind halt keine 10. wenn du Beifügung Abiturzeugnis googelst, sagen die meisten, nach 10 Jahren BE oder ab 40 nicht mehr.
Daran halte ich mich und wenn es jemand nachfordert, würde ich es trotzdem nicht beilegen. Habe aber neben 2 gehobenen VB auch volle Kriegsbemalung.
Daran halte ich mich und wenn es jemand nachfordert, würde ich es trotzdem nicht beilegen. Habe aber neben 2 gehobenen VB auch volle Kriegsbemalung.
17.02.2023, 18:17
17.02.2023, 18:43
(17.02.2023, 18:17)DonJuansohn schrieb:(17.02.2023, 17:59)Law.NRW schrieb: Habe aber neben 2 gehobenen VB auch volle Kriegsbemalung.
Anderer Thread:
Zitat:Ich hatte ähnliche Noten (11,2 und 9,4) und wurde sofort angerufen.
Vielleicht in Bayern gemacht? 9,4 in Bayern ≈ gehobenes VB im Rest des Landes?