30.01.2023, 13:27
(26.01.2023, 16:02)OneQuestion schrieb: Hallo zusammen,
ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie meine Vorposter. Ich habe mich jedoch schon in Bundesland A beworben und das Bewerbungsgespräch erfolgreich absolviert, warte jetzt aber seit einiger Zeit auf eine freie Stelle an meinem Wunschort. Ich spiele nun mit dem Gedanken, mich in Bundesland B zu bewerben. Hintergrund ist, dass ich nach einigen Jahren in Bundesland A sowieso vorgehabt hätte, nach Bundesland B (mein "Heimatbundesland") zu wechseln.
Meine Frage bezieht sich nun auf folgende Konstellation: Angenommen, ich bewerbe mich nun in Bundesland B, während des Bewerbungsprozesses (bspw. nach schon erfolgreich absolviertem Bewerbungsgespräch in Bundesland B) meldet sich nun doch noch Bundesland A mit einer jetzt freien Stelle. Wie reagiert die Justiz in Bundesland B, wenn ich während des laufenden Bewerbungsprozesses wieder absage? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich nach einiger Zeit ja dennoch gerne von Bundesland A nach Bundesland B wechseln würde? Ist die Justiz in Bundesland B dann "beleidigt" aufgrund der Absage bzw. ist man irgendwie "verbrannt", wenn man einmal abgesagt hat, so dass dies einem späteren Wechsel in dieses Bundesland entgegenstehen könnte?
Über Erfahrungen hierzu wäre ich sehr dankbar!
Niemand? :(
30.07.2023, 14:58
(30.01.2023, 13:27)OneQuestion schrieb:(26.01.2023, 16:02)OneQuestion schrieb: Hallo zusammen,
ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie meine Vorposter. Ich habe mich jedoch schon in Bundesland A beworben und das Bewerbungsgespräch erfolgreich absolviert, warte jetzt aber seit einiger Zeit auf eine freie Stelle an meinem Wunschort. Ich spiele nun mit dem Gedanken, mich in Bundesland B zu bewerben. Hintergrund ist, dass ich nach einigen Jahren in Bundesland A sowieso vorgehabt hätte, nach Bundesland B (mein "Heimatbundesland") zu wechseln.
Meine Frage bezieht sich nun auf folgende Konstellation: Angenommen, ich bewerbe mich nun in Bundesland B, während des Bewerbungsprozesses (bspw. nach schon erfolgreich absolviertem Bewerbungsgespräch in Bundesland B) meldet sich nun doch noch Bundesland A mit einer jetzt freien Stelle. Wie reagiert die Justiz in Bundesland B, wenn ich während des laufenden Bewerbungsprozesses wieder absage? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich nach einiger Zeit ja dennoch gerne von Bundesland A nach Bundesland B wechseln würde? Ist die Justiz in Bundesland B dann "beleidigt" aufgrund der Absage bzw. ist man irgendwie "verbrannt", wenn man einmal abgesagt hat, so dass dies einem späteren Wechsel in dieses Bundesland entgegenstehen könnte?
Über Erfahrungen hierzu wäre ich sehr dankbar!
Niemand? :(
Hi darf ich fragen wie du es dann geregelt hast? Bin grad in einer sehr ähnlichen Situation :/