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  5. Parallele Bewerbung in mehreren Bundesländern
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Parallele Bewerbung in mehreren Bundesländern
Gast
Unregistered
 
#1
29.06.2020, 15:35
Ich möchte gerne Richter werden, wobei mehrere Bundesländer für mich persönlich in Betracht kommen (ich bin noch ungebunden).
Da es durchaus möglich erscheint, das Auswahlverfahren in dem ein oder anderen BL nicht zu bestehen und um keine Zeit zu verlieren, würde ich mich gerne parallel in verschiedenen bewerben.

Nun fürchte ich die Frage, wo haben Sie sich noch beworben, warum dort und dort, warum wollen Sie hierher u.ä.
Drüberhinaus wollen alle die Akte aus dem Ref anfordern, sodass es dabei auch zu Kollisionen kommen könnte.

Gibt es Erfahrungswerte, wie es aufgenommen wird, dass man sich parallel bewirbt?
Genügt es Richter werden zu wollen, egal wo oder möchten die eine engere Bindung an das BL?
Ich hänge weder an meinem Heimatort noch an meinem Studienort und könnte mir vieles für den Berufswunsch vorstellen.
Natürlich ist nichts für immer. Ich kann heute noch nicht sagen, ob ich in 10 Jahren aus welchen Gründen auch immer woanders hinmöchte. dass das weniger gerne gehört wird, versteht sich von selbst.
Wie werden vorherige Absagen aus anderen BL gewertet?
Letzteres bliebe auch bei sukzessiver Bewerbung.
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Gast
Unregistered
 
#2
29.06.2020, 15:59
Ich glaube die Justiz findet es eher super, wenn man örtlich ungebunden ist. Die schicken einen ja sowieso munter hin und her.
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Gast
Unregistered
 
#3
29.06.2020, 16:06
Ich wurde im Bewerbungsgespräch nach weiteren Bewerbungen gefragt. Da das Gespräch aber gut lief und ich eh gerne in das Bundesland wollte, habe ich deutlich gemacht, dass ich im Falle einer positiven Entscheidung auch anderweitig absagen würde. Dass man sich wo anders bewirbt, ist völlig okay. Man sollte nur trotzdem begründen können, warum gerade dieses Bundesland. Sollte kein Problem sein.
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Gast
Unregistered
 
#4
29.06.2020, 16:17
(29.06.2020, 16:06)Gast schrieb:  Ich wurde im Bewerbungsgespräch nach weiteren Bewerbungen gefragt. Da das Gespräch aber gut lief und ich eh gerne in das Bundesland wollte, habe ich deutlich gemacht, dass ich im Falle einer positiven Entscheidung auch anderweitig absagen würde. Dass man sich wo anders bewirbt, ist völlig okay. Man sollte nur trotzdem begründen können, warum gerade dieses Bundesland. Sollte kein Problem sein.

Wurdest du dann auch gefragt, warum die anderen BL, die du auf der Liste hattest?
Hattest du da für jedes einen (privaten) Grund? 
Hattest du vor diesem Gespräch eine Absage aus einem anderen BL und wurde dir direkt im Gespräch zugesagt, sodass du die anderen Gespräche absagen konntest?
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Gast
Unregistered
 
#5
29.06.2020, 17:03
Wie handhabt man das, wenn sein Favorit nicht das erste Gespräch ist, man das andere also gerne noch abwarten möchte:
Kann man das erste BL "hinhalten"?
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Gast
Unregistered
 
#6
10.07.2020, 13:49
Ich stehe gerade vor dem Absenden meiner Bewerbungsunterlagen und alle Bundesländer wollen die Personalakte aus dem Referendariat.
Wie habt ihr das gehandhabt, wenn die Gespräche zeitlich dicht beieinander liegen?
Wenn Bundesland A meine Akte anfordert, diese aber schon bzw. noch in Bundesland B ist, was passiert dann?
Meldet sich A dann bei mir? Sagt mein OLG A wo meine Akte ist? Sollte ich die parallele Bewerbung gleich mitanzeigen im Anschreiben (danach gefragt wird in "meinen" Bundesländern nicht)?
Genügt es im Zweifel auch, dass die vor Einstellung vorliegt?
Wofür wird sie überhaupt benötigt? Alle Zeugnisse schicke ich bereits mit.
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Gast
Unregistered
 
#7
14.07.2020, 16:00
Ich habe das gleiche Problem.
Gibt es die Möglichkeit, dass das Gespräch zunächst ohne die Akte geführt wird und die Zusage unter der Bedingung, dass dort nichts ist, steht?
Hat da jemand entsprechende Erfahrungen mit einem Bundesland gemacht?
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Gast
Unregistered
 
#8
14.07.2020, 23:29
Was steht überhaupt in einer Personalakte?
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Gast
Unregistered
 
#9
15.07.2020, 09:45
(14.07.2020, 23:29)Gast schrieb:  Was steht überhaupt in einer Personalakte?



Irgendwie alles. Nach was da gesucht wird, kann ich leider auch nicht sagen.
Möglicherweise übermäßige Fehltage, querulatorische Anträge o.ä.
Derbe Fehltritte dürften sich bereits in den Zeugnissen widerspiegeln, ohne dass dafür die Akte benötigt werden würde.
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MIA1403
Unregistered
 
#10
17.07.2022, 22:25
Hallo liebes Forum,

die Frage interessiert mich sehr, da ich gerade auch vor dem gleichen Dilemma stehen. Magst Du - oder gerne auch andere - Deine/ Eure Erfahrungen hier teilen? Wie hat es sich bei Dir/Euch denn schließlich entwickelt?
LG
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