22.12.2022, 10:01
Leider kenne ich den Sachverhalt nicht. Soweit es um SE-Ansprüche geht, könnte der § 325 BGB greifen.
22.12.2022, 12:04
Viele Angestellte Anwälte haben völlig irrationale Angst vor der Haftung. Also erstmal bist du als Angestellte/r normal nicht Vertragspartner. D.h. du haftest vertraglich überhaupt nicht nach außen. Nach innen haftest du nur als AN und da wird dir in so einem Job - selbst wenn es dein Fehler wäre oder so aussähe - kein Richter nen Strick drehen. Schon gar nicht als Anfänger, der vom Chef überwacht wurde.
Nächster Punkt: man muss sich klar machen, was der Schaden des Mandanten sein könnte. Meistens sind es nur Gebühren, das ist doch kein Beinbruch. Falls überhaupt mal einer klagt.
Nächster Punkt: man muss sich klar machen, was der Schaden des Mandanten sein könnte. Meistens sind es nur Gebühren, das ist doch kein Beinbruch. Falls überhaupt mal einer klagt.
22.12.2022, 12:30
die größte Gefahr ist ja auch nicht die finanzielle Haftung, sondern die Versicherung. Die schaut sich jeden Versicherungsfall genau an. Wenn man es zu bunt treibt, gibts die Kündigung. Danach viel Spaß eine neue zu finden. Ohne Versicherung keine Zulassung.
22.12.2022, 13:55
Jetzt mal unter uns, wer hat schon einen Haftungsfall mitbekommen?
Ja, es gibt Haftungsfälle aber hier wird immer so getan, als ob jeder Mandant den Fall nach Beendigung nochmal von einem zweiten Anwalt prüfen lässt. Oder als ob es eine unabhängige Haftungsinstanz gibt, die alles auf Anwaltsfehler prüft... in der Realität ist es doch so, dass der Mandant in den allermeisten Fällen gar nichts macht und nicht einmal das Urteil selbst vollständig versteht. Wenn man da als Anwalt im Vorfeld schon etwas Erwartungsmanagement betrieben hat ("Wir können auch verlieren... das Gericht ist schwer einzuschätzen... die machen gerne was sie wollen."), wird das Urteil vom Mandanten doch oft hingenommen und nicht weiter hinterfragt.
Ja, es gibt Haftungsfälle aber hier wird immer so getan, als ob jeder Mandant den Fall nach Beendigung nochmal von einem zweiten Anwalt prüfen lässt. Oder als ob es eine unabhängige Haftungsinstanz gibt, die alles auf Anwaltsfehler prüft... in der Realität ist es doch so, dass der Mandant in den allermeisten Fällen gar nichts macht und nicht einmal das Urteil selbst vollständig versteht. Wenn man da als Anwalt im Vorfeld schon etwas Erwartungsmanagement betrieben hat ("Wir können auch verlieren... das Gericht ist schwer einzuschätzen... die machen gerne was sie wollen."), wird das Urteil vom Mandanten doch oft hingenommen und nicht weiter hinterfragt.
22.12.2022, 15:25
Das wichtigste im so einem Fall ist eine ordentliche Dokumentation. Da würde ich jedes mal einen Aktenvermerk machen: "ich habe A vorgeschlagen, Chef entscheidet aber gegen meinen Protest, dass B zu tun ist" und fertig. Ein Haftungsrisiko sehe ich dann nicht bzw. keines was man nicht an den Chef durchreichen könnte.
22.12.2022, 15:49
(22.12.2022, 15:25)ALTER MANN schrieb: Das wichtigste im so einem Fall ist eine ordentliche Dokumentation. Da würde ich jedes mal einen Aktenvermerk machen: "ich habe A vorgeschlagen, Chef entscheidet aber gegen meinen Protest, dass B zu tun ist" und fertig. Ein Haftungsrisiko sehe ich dann nicht bzw. keines was man nicht an den Chef durchreichen könnte.
Wenn man so arbeiten muss, sollte man sich aber auch schleunigst nach einer neuen Stelle umsehen.
22.12.2022, 17:06
(22.12.2022, 15:49)Patenter Gast schrieb:(22.12.2022, 15:25)ALTER MANN schrieb: Das wichtigste im so einem Fall ist eine ordentliche Dokumentation. Da würde ich jedes mal einen Aktenvermerk machen: "ich habe A vorgeschlagen, Chef entscheidet aber gegen meinen Protest, dass B zu tun ist" und fertig. Ein Haftungsrisiko sehe ich dann nicht bzw. keines was man nicht an den Chef durchreichen könnte.
Wenn man so arbeiten muss, sollte man sich aber auch schleunigst nach einer neuen Stelle umsehen.
Das tue ich tatsächlich auch bereits seit Wochen. Also nach einer neuen Stelle umsehen.
22.12.2022, 19:28
(22.12.2022, 03:03)Anfängerin42 schrieb:(22.12.2022, 02:12)I Sir Wilfrid Robarts schrieb: Hey, nur die Ruhe und der Reihe nach: Es wurde ja schon oben gefragt, ist aber immer noch offen: Wie ist denn dein SV genau? Was wurde "falsch" gemacht? Außergerichtlich RT erklärt und dann doch auf SE aus Gewährleistung geklagt? Befürchtest du ihr hättet ohne den Fehler gewonnen oder, dass euch jemand (RSV?) wegen der "unnötigen Prozesskosten" belangt, weil ihr was aussichtsloses prozessiert habt? Wer zeichnet die SSe und wessen Mandate sind es? Seid ihr zwei (Chef und du) Einzelkämpfer, oder wie hab ich mir das vorzustellen?
Genau Rücktritt wurde außergerichtlich erklärt und haben auf Gewährleistung geklagt. Das eine schließt das andere logischerweise aus. Wir hätten den Prozess gewonnen, wenn wir ohne Rücktritt geklagt hätten. Den Rücktritt und die Klage habe ich abgezeichnet, da mein Chef mir die Akten übertragen hat. Ich bin nur im Angestelltenverhältnis tätig. Vollmacht läuft über die Kanzlei.
Ich weiß es war von dir nur ein Beispiel aber:
Gemäß 325 BGB schließen sich SchadensE und Rücktritt gerade nicht aus. Falls ihr aber auf Nacherfüllung klagt, wäre das nach einem Rücktritt tatsächlich nicht mehr möglich.
22.12.2022, 21:50
Ruhig Blut und gelassen bleiben.
Ich habe damals ähnlich angefangen wie du, nur dass mein Chef mich, bis auf die ersten zwei Wochen, gar nicht kontrolliert hat (auch nicht zwingend besser).
Schwerwiegende Fehler habe ich nicht gemacht, aber die Verfahren die ich übernommen habe, hätte ich nie geführt. Das waren nämlich alles Klagen, die so offensichtlich unbegründet waren, dass sich einem die Haare sträuben. Ich habe es versucht, aber aus Sch* Gold machen kann ich leider nicht und so haben wir alle dieser Verfahren verloren.
Nur ein einziges Mal habe ich die Akte in der mündlichen Verhandlung "um die Ohren gehauen bekommen". Da war der Mandant Schuld, der mir falsche und unvollständige Angaben machte, ich aber von meinem Chef die Anweisung hatte, trotzdem zu klagen. War extrem unangenehm, weil genau an dem Tag der Saal halbvoll war, aber ok... Den Mandanten hätte ich am liebsten erwürgt.
Zurück zu den verlorenen Verfahren: naja, als angestellter Anwalt bleibt dir leider nicht viel übrig, als die Sache unter den Teppich zu kehren. "Vor Gericht und auf hoher See..."
Es sei denn du besitzt den Mut, den Mandanten die Wahrheit zu sagen, mit der Konsequenz, dass die Haftpflicht der Kanzlei herangezogen wird und dein Chef dich vermutlich rauswirft. Ja, Einwurf der Mitleser § 134 BGB usw. spielt in der Praxis keine Rolle. Über 10 Mitarbeiter seit ihr wohl nicht?
Du selbst haftest nicht, wenn du nur angestellt bist und auch auf dem Briefkopf nicht als Scheinsozius auftauchst. Theoretisch gibt es die Haftung als Angestellter, aber die gilt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Da kommt die Dokumentation ins Spiel, die hier schon angesprochen wurde. Ich würde das allerdings nicht als offiziellen Aktenvermerk schreiben, sondern für dich in deinen Unterlagen abheften.
Insgesamt kenne ich nur sehr wenige Haftungsfälle. In der angesprochen kleinen Kanzlei gar nicht, denn da wurde, wie gesagt, alles unter den Teppich gekehrt. Von anderen weiß ich, dass einfach nicht abgerechnet wird, wenn kein weiterer Schaden entstanden ist. In meiner letzten Kanzlei gab es über die Jahre 2 Fälle. Einen haben wir auf unsere Kosten mit vielen Arbeitsstunden behoben, den anderen hat die Haftpflicht anstandslos bezahlt. Es darf nur nicht zu oft vorkommen und nicht in zu hohen Summen, denn sonst kann es passieren, dass die Haftpflicht den Versicherungsnehmer künftigt.
Da das Mandat in diesem Fall mit der Kanzlei geschlossen wurde, haftet die Kanzlei/aka dein Chef und nicht du.
Ich habe damals ähnlich angefangen wie du, nur dass mein Chef mich, bis auf die ersten zwei Wochen, gar nicht kontrolliert hat (auch nicht zwingend besser).
Schwerwiegende Fehler habe ich nicht gemacht, aber die Verfahren die ich übernommen habe, hätte ich nie geführt. Das waren nämlich alles Klagen, die so offensichtlich unbegründet waren, dass sich einem die Haare sträuben. Ich habe es versucht, aber aus Sch* Gold machen kann ich leider nicht und so haben wir alle dieser Verfahren verloren.
Nur ein einziges Mal habe ich die Akte in der mündlichen Verhandlung "um die Ohren gehauen bekommen". Da war der Mandant Schuld, der mir falsche und unvollständige Angaben machte, ich aber von meinem Chef die Anweisung hatte, trotzdem zu klagen. War extrem unangenehm, weil genau an dem Tag der Saal halbvoll war, aber ok... Den Mandanten hätte ich am liebsten erwürgt.
Zurück zu den verlorenen Verfahren: naja, als angestellter Anwalt bleibt dir leider nicht viel übrig, als die Sache unter den Teppich zu kehren. "Vor Gericht und auf hoher See..."
Es sei denn du besitzt den Mut, den Mandanten die Wahrheit zu sagen, mit der Konsequenz, dass die Haftpflicht der Kanzlei herangezogen wird und dein Chef dich vermutlich rauswirft. Ja, Einwurf der Mitleser § 134 BGB usw. spielt in der Praxis keine Rolle. Über 10 Mitarbeiter seit ihr wohl nicht?
Du selbst haftest nicht, wenn du nur angestellt bist und auch auf dem Briefkopf nicht als Scheinsozius auftauchst. Theoretisch gibt es die Haftung als Angestellter, aber die gilt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Da kommt die Dokumentation ins Spiel, die hier schon angesprochen wurde. Ich würde das allerdings nicht als offiziellen Aktenvermerk schreiben, sondern für dich in deinen Unterlagen abheften.
Insgesamt kenne ich nur sehr wenige Haftungsfälle. In der angesprochen kleinen Kanzlei gar nicht, denn da wurde, wie gesagt, alles unter den Teppich gekehrt. Von anderen weiß ich, dass einfach nicht abgerechnet wird, wenn kein weiterer Schaden entstanden ist. In meiner letzten Kanzlei gab es über die Jahre 2 Fälle. Einen haben wir auf unsere Kosten mit vielen Arbeitsstunden behoben, den anderen hat die Haftpflicht anstandslos bezahlt. Es darf nur nicht zu oft vorkommen und nicht in zu hohen Summen, denn sonst kann es passieren, dass die Haftpflicht den Versicherungsnehmer künftigt.
Da das Mandat in diesem Fall mit der Kanzlei geschlossen wurde, haftet die Kanzlei/aka dein Chef und nicht du.
23.12.2022, 00:36
Innerbetrieblicher Schadensausgleich regelt, Bruder. Dir passiert nichts.