Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Chef macht ständig Fehler
1 2 »
Antworten

 
Chef macht ständig Fehler
Anfängerin42
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 4
Registriert seit: Dec 2022
#1
21.12.2022, 21:23
Guten Abend an alle!

Kurz vor Jahresende liegen tatsächlich nun meine Nerven endgültig blank. Ich bin seit einem Jahr als RA angestellt. Die Schriftsätze, die ich fertige, lege ich immer meinem Chef zur Korrektur da. Am Anfang war auch alles immer in Ordnung. Doch in letzter Zeit häufen sich tatsächlich sehr große Fehler für die ich nichts kann. 

Wenn ich etwa Schadensersatz einklagen will, rät er mir zu was ganz anderem und was ich auch so machen soll. Ok denke ich mir jedes Mal, er ist schließlich seit über 25 Jahren Rechtsanwalt und muss es wissen.

So nun drohen mir der Verlust von mehreren Verfahren, einfach weil mein Chef es verbockt hat. Wie sieht es aus mit Anwaltshaftung im schlimmsten Fall ? Ich kann seit Tagen an nichts anderes denken und er kümmert sich auch um nichts und sagt er wusste das nicht.
Suchen
Zitieren
Drin
Senior Member
****
Beiträge: 346
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#2
21.12.2022, 21:53
(21.12.2022, 21:23)Anfängerin42 schrieb:  Guten Abend an alle!

Kurz vor Jahresende liegen tatsächlich nun meine Nerven endgültig blank. Ich bin seit einem Jahr als RA angestellt. Die Schriftsätze, die ich fertige, lege ich immer meinem Chef zur Korrektur da. Am Anfang war auch alles immer in Ordnung. Doch in letzter Zeit häufen sich tatsächlich sehr große Fehler für die ich nichts kann. 

Wenn ich etwa Schadensersatz einklagen will, rät er mir zu was ganz anderem und was ich auch so machen soll. Ok denke ich mir jedes Mal, er ist schließlich seit über 25 Jahren Rechtsanwalt und muss es wissen.

So nun drohen mir der Verlust von mehreren Verfahren, einfach weil mein Chef es verbockt hat. Wie sieht es aus mit Anwaltshaftung im schlimmsten Fall ? Ich kann seit Tagen an nichts anderes denken und er kümmert sich auch um nichts und sagt er wusste das nicht.


Also zur Anwaltshaftung kann man dir natürlich nur was sagen, wenn man die Fälle konkret kennt. Die Frage ist ja v.a. auch, zwischen wem das Mandat besteht, welche Rolle du übernimmst (auch in der Außendarstellung), Rechtsform der Kanzlei usw. 

Ich würde aber raten, dass du mal in dich gehst und schaust, ob du dich nicht behaupten kannst ihm gegenüber. Wenn du etwas verantworten sollst, solltest du auch (jedenfalls juristisch) dazu stehen und natürlich den Mandanten immer über die Risiken aufklären und das dokumentieren. Aber das ist ja erstmal nichts neues, nehme ich an. Klar kann man sagen "er hat mehr Ahnung, er ist länger dabei", aber allmählich dämmert dir ja, dass es so einfach nicht ist. Wenn du also Haftungsrisiken erkennst, solltest du ihn darauf ansprechen und ihn im Zweifel bitten, es dich auf deine Weise machen zu lassen oder er soll es verantwortlich zeichnen. Wenn er auf seinen Ansichten beharrt, musst du mE überlegen, ob das ein tauglicher Chef für die nächsten Jahre ist
Suchen
Zitieren
guga
Unregistered
 
#3
21.12.2022, 21:55
Nach einem Jahr noch vorlegen? Ich würde mit ihm reden. Wenn er deine Schriftsätze korrigiert, dann soll er auch unterschreiben. Haftungsrisiko ist eher gering, wenn du den Sachverhalt sauber vorträgst und die Anträge gut machst.
Zitieren
HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#4
21.12.2022, 21:58
Anwaltshaftung? Du bist der Vertragspartner der Mandanten?
Suchen
Zitieren
Anfängerin42
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 4
Registriert seit: Dec 2022
#5
21.12.2022, 23:07
(21.12.2022, 21:53)Drin schrieb:  
(21.12.2022, 21:23)Anfängerin42 schrieb:  Guten Abend an alle!

Kurz vor Jahresende liegen tatsächlich nun meine Nerven endgültig blank. Ich bin seit einem Jahr als RA angestellt. Die Schriftsätze, die ich fertige, lege ich immer meinem Chef zur Korrektur da. Am Anfang war auch alles immer in Ordnung. Doch in letzter Zeit häufen sich tatsächlich sehr große Fehler für die ich nichts kann. 

Wenn ich etwa Schadensersatz einklagen will, rät er mir zu was ganz anderem und was ich auch so machen soll. Ok denke ich mir jedes Mal, er ist schließlich seit über 25 Jahren Rechtsanwalt und muss es wissen.

So nun drohen mir der Verlust von mehreren Verfahren, einfach weil mein Chef es verbockt hat. Wie sieht es aus mit Anwaltshaftung im schlimmsten Fall ? Ich kann seit Tagen an nichts anderes denken und er kümmert sich auch um nichts und sagt er wusste das nicht.


Also zur Anwaltshaftung kann man dir natürlich nur was sagen, wenn man die Fälle konkret kennt. Die Frage ist ja v.a. auch, zwischen wem das Mandat besteht, welche Rolle du übernimmst (auch in der Außendarstellung), Rechtsform der Kanzlei usw. 

Ich würde aber raten, dass du mal in dich gehst und schaust, ob du dich nicht behaupten kannst ihm gegenüber. Wenn du etwas verantworten sollst, solltest du auch (jedenfalls juristisch) dazu stehen und natürlich den Mandanten immer über die Risiken aufklären und das dokumentieren. Aber das ist ja erstmal nichts neues, nehme ich an. Klar kann man sagen "er hat mehr Ahnung, er ist länger dabei", aber allmählich dämmert dir ja, dass es so einfach nicht ist. Wenn du also Haftungsrisiken erkennst, solltest du ihn darauf ansprechen und ihn im Zweifel bitten, es dich auf deine Weise machen zu lassen oder er soll es verantwortlich zeichnen. Wenn er auf seinen Ansichten beharrt, musst du mE überlegen, ob das ein tauglicher Chef für die nächsten Jahre ist

Ich bin nur Angestellter. Das Vorgehen, was ich letztlich auch durchgeführt habe, hat er den Mandanten auch 1:1 so gesagt. Ich war einfach dumm und hätte den Fehler merken sollen. Der Fehler wurde vor über 6 Monaten begangen, sprich ich war erst neu dabei. Er meinte doch, dass musst du so und so machen. Hab dann auch alles so gemacht. Aber die Klage scheitert es jetzt daran, dass wir außergerichtlich vom Vertrag zurückgetreten sind und nun keine Ansprüche daraus mehr herleiten können.
Suchen
Zitieren
Anfängerin42
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 4
Registriert seit: Dec 2022
#6
21.12.2022, 23:09
(21.12.2022, 21:55)guga schrieb:  Nach einem Jahr noch vorlegen? Ich würde mit ihm reden. Wenn er deine Schriftsätze korrigiert, dann soll er auch unterschreiben. Haftungsrisiko ist eher gering, wenn du den Sachverhalt sauber vorträgst und die Anträge gut machst.


Die Verfahren, um die es gerade geht, wurden schon vor einigen Monaten gerichtlich eingereicht. Erst jetzt kam der richterliche Hinweis. Sprich ich war da nicht mal ein halbes Jahr dabei.
Suchen
Zitieren
Sir Wilfrid Robarts
Member
***
Beiträge: 96
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#7
22.12.2022, 02:12
Hey, nur die Ruhe und der Reihe nach: Es wurde ja schon oben gefragt, ist aber immer noch offen: Wie ist denn dein SV genau? Was wurde "falsch" gemacht? Außergerichtlich RT erklärt und dann doch auf SE aus Gewährleistung geklagt? Befürchtest du ihr hättet ohne den Fehler gewonnen oder, dass euch jemand (RSV?) wegen der "unnötigen Prozesskosten" belangt, weil ihr was aussichtsloses prozessiert habt? Wer zeichnet die SSe und wessen Mandate sind es? Seid ihr zwei (Chef und du) Einzelkämpfer, oder wie hab ich mir das vorzustellen?
Suchen
Zitieren
Anfängerin42
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 4
Registriert seit: Dec 2022
#8
22.12.2022, 03:03
(22.12.2022, 02:12)I Sir Wilfrid Robarts schrieb:  Hey, nur die Ruhe und der Reihe nach: Es wurde ja schon oben gefragt, ist aber immer noch offen: Wie ist denn dein SV genau? Was wurde "falsch" gemacht? Außergerichtlich RT erklärt und dann doch auf SE aus Gewährleistung geklagt? Befürchtest du ihr hättet ohne den Fehler gewonnen oder, dass euch jemand (RSV?) wegen der "unnötigen Prozesskosten" belangt, weil ihr was aussichtsloses prozessiert habt? Wer zeichnet die SSe und wessen Mandate sind es? Seid ihr zwei (Chef und du) Einzelkämpfer, oder wie hab ich mir das vorzustellen?

Genau Rücktritt wurde außergerichtlich erklärt und haben auf Gewährleistung geklagt. Das eine schließt das andere logischerweise aus. Wir hätten den Prozess gewonnen, wenn wir ohne Rücktritt geklagt hätten. Den Rücktritt und die Klage habe ich abgezeichnet, da mein Chef mir die Akten übertragen hat. Ich bin nur im Angestelltenverhältnis tätig. Vollmacht läuft über die Kanzlei.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.12.2022, 03:17 von Anfängerin42.)
Suchen
Zitieren
Brunette.Godess
Member
***
Beiträge: 51
Themen: 3
Registriert seit: Jun 2021
#9
22.12.2022, 09:15
Hallo,
ich bin in derselben Situation wie Du und höre aus meinen Umfeld leider sehr oft, dass gerade die älteren in den Kanzleien wahnwitzige offensichtliche Fehler machen. Keine Ahnung wie das passieren kann. Wenn man sie jedoch darauf hinweist, werden sie verständnislos und laut. Vielleicht ist es bei Dir auch so. Ich habe das Gespräch gesucht und offen gebeten, mich einfach selbständig arbeiten zu lassen. Nachdem sich dies etabliert hat und keine Haftungsfälle oder eklatante Fehler verbucht werden konnten, hörte die Kontrolle und Verschlimmbesserung auf. Das was dein Chef da verhauen hat, ist definitiv ein großer Fehler. Du tust mir jetzt schon leid, wenn in der mündlichen vor dem Mandanten ein fieser Kommentar vom Richter oder Gegner kommt
Suchen
Zitieren
Sir Wilfrid Robarts
Member
***
Beiträge: 96
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#10
22.12.2022, 09:58
(22.12.2022, 03:03)Anfängerin42 schrieb:  
(22.12.2022, 02:12)I Sir Wilfrid Robarts schrieb:  Hey, nur die Ruhe und der Reihe nach: Es wurde ja schon oben gefragt, ist aber immer noch offen: Wie ist denn dein SV genau? Was wurde "falsch" gemacht? Außergerichtlich RT erklärt und dann doch auf SE aus Gewährleistung geklagt? Befürchtest du ihr hättet ohne den Fehler gewonnen oder, dass euch jemand (RSV?) wegen der "unnötigen Prozesskosten" belangt, weil ihr was aussichtsloses prozessiert habt? Wer zeichnet die SSe und wessen Mandate sind es? Seid ihr zwei (Chef und du) Einzelkämpfer, oder wie hab ich mir das vorzustellen?

Genau Rücktritt wurde außergerichtlich erklärt und haben auf Gewährleistung geklagt. Das eine schließt das andere logischerweise aus. Wir hätten den Prozess gewonnen, wenn wir ohne Rücktritt geklagt hätten. Den Rücktritt und die Klage habe ich abgezeichnet, da mein Chef mir die Akten übertragen hat. Ich bin nur im Angestelltenverhältnis tätig. Vollmacht läuft über die Kanzlei.

Was für eine Rechtsform seid ihr denn? Ich verstehe das im Normalfall so, dass du als Erfüllungsgehilfin im Pflichtenkreis tätig bist, den nur deine Kanzlei ggü. dem Mdt. aus 611, 675 trifft, sodass selbst wenn du einen Fehler machst, selbst keine Haftung ggü. dem Mandanten zu fürchten hast. 

Sieht so aus, als schiede der Chef dann als Ratgeber im Schuldrecht demnächst aus. Da braucht ihr wohl auch eine "Wandelung" der Kommunikation ;)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.12.2022, 09:59 von Sir Wilfrid Robarts.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus