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Examen Bayern 06/22
Gast1899
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Registriert seit: Jun 2022
#151
22.06.2022, 15:34
(22.06.2022, 15:33)Gast schrieb:  
(22.06.2022, 15:32)Gast schrieb:  Die letzte Klausur im ÖR war nach dem alten Modus mit 11 Klausuren normalerweise immer etwas Exotisches. Ob das bei dem Modus mit 9 Klausuren jetzt auch noch so ist, kann ich nicht beurteilen.

Ich denke, dass das heute die exotische Klausur war..
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BayerischerLeidensgenosse
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Beiträge: 22
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2022
#152
22.06.2022, 15:51
(22.06.2022, 15:32)Gast schrieb:  Mag jemand mal nen Überiss geben, was heute ungefähr wie zu prüfen war? Bin irgendwie völlig lost.

I. Zuständigkeit LRA, ja nach 109,110 GO, örtlich war ja angegeben im SV 

Rechtsaufsichtzuständigkeit wegen Aufgaben der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis 

II. Beanstandung und Abänderungsverlangen v. TOP 1 

1. Beschluss Rw, wegen Verstoß gegen höherrangiges Recht, Satzungserlass war in der Form nicht möglich 

2. Ausübung Ermessen 

III. Beanstandung und Aufhebung TOP 3 

1. Beschluss rechtswidrig, da Kompetenzüberschreitung innerhalb der Geschäftsordnung und Verstoß gegen 31 GO ( ich hab hier auch noch gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung ) 

2. Ermessensausübung 


IV. Beanstandung Absetzung TOP 2 und Verpflichtung zur Nachholung 

1. Rechtswidrige Absetzung, da verpflichten aus 46 GO, nach Geschäftsordnung auch ordnungsgemäßer Antrag 

Kein Einwand aus 59 GO, da Beanstandungsrecht Bürgermeister erst im Nachhinein möglich und im Voraus keine analoge Anwendung des 59 II GO. 

2. Ermessensausübung 

Den Rest (Beschlussfähigkeit, Ausschluss Öffentlichkeit bei TOP 2, sofern er stattgefunden hätte, sowie die Ersatzzwangshaft) habe ich sehr knapp im Vermerk gemacht, weil das zeitlich schon wieder gar nicht drin war.
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Gast
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#153
22.06.2022, 16:06
(22.06.2022, 15:51)BayerischerLeidensgenosse schrieb:  
(22.06.2022, 15:32)Gast schrieb:  Mag jemand mal nen Überiss geben, was heute ungefähr wie zu prüfen war? Bin irgendwie völlig lost.

I. Zuständigkeit LRA, ja nach 109,110 GO, örtlich war ja angegeben im SV 

Rechtsaufsichtzuständigkeit wegen Aufgaben der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis 

II. Beanstandung und Abänderungsverlangen v. TOP 1 

1. Beschluss Rw, wegen Verstoß gegen höherrangiges Recht, Satzungserlass war in der Form nicht möglich 

2. Ausübung Ermessen 

III. Beanstandung und Aufhebung TOP 3 

1. Beschluss rechtswidrig, da Kompetenzüberschreitung innerhalb der Geschäftsordnung und Verstoß gegen 31 GO ( ich hab hier auch noch gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung ) 

2. Ermessensausübung 


IV. Beanstandung Absetzung TOP 2 und Verpflichtung zur Nachholung 

1. Rechtswidrige Absetzung, da verpflichten aus 46 GO, nach Geschäftsordnung auch ordnungsgemäßer Antrag 

Kein Einwand aus 59 GO, da Beanstandungsrecht Bürgermeister erst im Nachhinein möglich und im Voraus keine analoge Anwendung des 59 II GO. 

2. Ermessensausübung 

Den Rest (Beschlussfähigkeit, Ausschluss Öffentlichkeit bei TOP 2, sofern er stattgefunden hätte, sowie die Ersatzzwangshaft) habe ich sehr knapp im Vermerk gemacht, weil das zeitlich schon wieder gar nicht drin war.


Was meinst du mit Beschluss war in der Form nicht möglich bei TOP 1?
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Gast
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#154
22.06.2022, 16:22
Ärgerlich, wenn man das Ermessen im Bescheid selbst vergisst, wenn der Verstoß so offensichtlich ist. Liegt wohl daran, dass man nur Urteile und Anwaltsschriftsätze geübt hatte. Mies!
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BayerischerLeidensgenosse
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Beiträge: 22
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2022
#155
22.06.2022, 16:27
(22.06.2022, 16:06)Gast schrieb:  
(22.06.2022, 15:51)BayerischerLeidensgenosse schrieb:  
(22.06.2022, 15:32)Gast schrieb:  Mag jemand mal nen Überiss geben, was heute ungefähr wie zu prüfen war? Bin irgendwie völlig lost.

I. Zuständigkeit LRA, ja nach 109,110 GO, örtlich war ja angegeben im SV 

Rechtsaufsichtzuständigkeit wegen Aufgaben der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis 

II. Beanstandung und Abänderungsverlangen v. TOP 1 

1. Beschluss Rw, wegen Verstoß gegen höherrangiges Recht, Satzungserlass war in der Form nicht möglich 

2. Ausübung Ermessen 

III. Beanstandung und Aufhebung TOP 3 

1. Beschluss rechtswidrig, da Kompetenzüberschreitung innerhalb der Geschäftsordnung und Verstoß gegen 31 GO ( ich hab hier auch noch gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung ) 

2. Ermessensausübung 


IV. Beanstandung Absetzung TOP 2 und Verpflichtung zur Nachholung 

1. Rechtswidrige Absetzung, da verpflichten aus 46 GO, nach Geschäftsordnung auch ordnungsgemäßer Antrag 

Kein Einwand aus 59 GO, da Beanstandungsrecht Bürgermeister erst im Nachhinein möglich und im Voraus keine analoge Anwendung des 59 II GO. 

2. Ermessensausübung 

Den Rest (Beschlussfähigkeit, Ausschluss Öffentlichkeit bei TOP 2, sofern er stattgefunden hätte, sowie die Ersatzzwangshaft) habe ich sehr knapp im Vermerk gemacht, weil das zeitlich schon wieder gar nicht drin war.


Was meinst du mit Beschluss war in der Form nicht möglich bei TOP 1?

Ich habe gesagt, dass sie prinzipiell in der Satzung regeln können, dass die Versammlungsfreiheit eingeschränkt wird, aber nicht in der Form, weil der generelle Ausschluss in der Form unverhältnismäßig ist.
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BayerischerLeidensgenosse
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Beiträge: 22
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Registriert seit: Jun 2022
#156
22.06.2022, 16:28
(22.06.2022, 16:22)Gast schrieb:  Ärgerlich, wenn man das Ermessen im Bescheid selbst vergisst, wenn der Verstoß so offensichtlich ist. Liegt wohl daran, dass man nur Urteile und Anwaltsschriftsätze geübt hatte. Mies!

Ja ärgerlich ist das schon, aber ich hab’s mal in einer AG Klausur auch vergessen im Bescheid, und da hatte ich trotzdem noch eine ganz annehmbare Note, da der Rest ordentlich war, also Kopf hoch!
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anni
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#157
22.06.2022, 16:30
(22.06.2022, 16:22)Gast schrieb:  Ärgerlich, wenn man das Ermessen im Bescheid selbst vergisst, wenn der Verstoß so offensichtlich ist. Liegt wohl daran, dass man nur Urteile und Anwaltsschriftsätze geübt hatte. Mies!


Bei mir das gleiche, so ärgerlich.
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Gast
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#158
22.06.2022, 16:31
Habt ihr auch kein richtiges schema geprüft sondern seid eher direkt auf die Probleme/Fehler gesprungen?
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Gast
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#159
22.06.2022, 16:31
Wie lautet euer Tenor?
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Gast
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#160
22.06.2022, 16:47
(22.06.2022, 16:28)BayerischerLeidensgenosse schrieb:  
(22.06.2022, 16:22)Gast schrieb:  Ärgerlich, wenn man das Ermessen im Bescheid selbst vergisst, wenn der Verstoß so offensichtlich ist. Liegt wohl daran, dass man nur Urteile und Anwaltsschriftsätze geübt hatte. Mies!

Ja ärgerlich ist das schon, aber ich hab’s mal in einer AG Klausur auch vergessen im Bescheid, und da hatte ich trotzdem noch eine ganz annehmbare Note, da der Rest ordentlich war, also Kopf hoch!

Das beruhigt mich etwas. Habe das Ermessen auch vergessen aber sonst auch so in etwa geprüft.
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