• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Examen Bayern 06/22
« 1 ... 11 12 13 14 15 ... 23 »
 
Antworten

 
Examen Bayern 06/22
Gast
Unregistered
 
#121
21.06.2022, 14:22
Was habt ihr mit dem letzten Teil zu dem BAK wert gemacht?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#122
21.06.2022, 14:34
Ich habe gesagt Verstoß gegen 81a StPO aber Beweis durch Zeugin POK'in und Sachverständigen erbracht. Denke aber dass das falsch ist. 

Was habt ihr als Verfahrensrüge. 
Habe da nur 169 S.1 GVG (338 Nr.6)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#123
21.06.2022, 14:37
(21.06.2022, 14:34)Gast schrieb:  Ich habe gesagt Verstoß gegen 81a StPO aber Beweis durch Zeugin POK'in und Sachverständigen erbracht. Denke aber dass das falsch ist. 

Was habt ihr als Verfahrensrüge. 
Habe da nur 169 S.1 GVG (338 Nr.6)


Habe auch 244 II wegen dem Beweisantrag gerügt
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#124
21.06.2022, 14:47
Auf was tippt ihr morgen? Baurecht?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#125
21.06.2022, 14:50
(21.06.2022, 14:47)Gast schrieb:  Auf was tippt ihr morgen? Baurecht?

Ja. Da es jetzt nur noch 2 Klausuren im ÖR sind und auch die anderen Klausuren so vollgepackt waren, werden die bestimmt noch andere Sache untergebracht haben.
Zitieren
anni
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2021
#126
21.06.2022, 14:50
(21.06.2022, 14:34)Gast schrieb:  Ich habe gesagt Verstoß gegen 81a StPO aber Beweis durch Zeugin POK'in und Sachverständigen erbracht. Denke aber dass das falsch ist. 

Was habt ihr als Verfahrensrüge. 
Habe da nur 169 S.1 GVG (338 Nr.6)

Das hab ich nicht gerügt, weil ja sonst der Teil mit dem Raub von den Feststellungen her aufgehoben werden würde und könnte dann für den Angsklagten günstiger ausfallen.

Hab daher nur das mit dem vermeintlichen Beweisverwertungsverbot gerügt und den Beweisantrag und ansonsten eine Schuldspruchberichtigung und Aufhebung nur der Feststellungen und Zurückverweisung bzgl des Rechtsfolgenausspruchs beantragt und bezüglich des Freispruchs eine Aufhebung mit den zugrundeliegenden Feststellungen und Zurückverweisung.
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#127
21.06.2022, 15:05
(21.06.2022, 14:50)anni schrieb:  
(21.06.2022, 14:34)Gast schrieb:  Ich habe gesagt Verstoß gegen 81a StPO aber Beweis durch Zeugin POK'in und Sachverständigen erbracht. Denke aber dass das falsch ist. 

Was habt ihr als Verfahrensrüge. 
Habe da nur 169 S.1 GVG (338 Nr.6)

Das hab ich nicht gerügt, weil ja sonst der Teil mit dem Raub von den Feststellungen her aufgehoben werden würde und könnte dann für den Angsklagten günstiger ausfallen.

Hab daher nur das mit dem vermeintlichen Beweisverwertungsverbot gerügt und den Beweisantrag und ansonsten eine Schuldspruchberichtigung und Aufhebung nur der Feststellungen und Zurückverweisung bzgl des Rechtsfolgenausspruchs beantragt und bezüglich des Freispruchs eine Aufhebung mit den zugrundeliegenden Feststellungen und Zurückverweisung.

Ich habe auch mit Feststellungen aufgehoben; dahinter steckt ja auch irgendwie eine tiefgreifendere Erwägung für das Strafverfahren: Ist denn die Staatsanwaltschaft nur darauf aus, dem Angeklagten zu schaden? Wenn die Feststellungen korrigiert werden sollen super; die Wahrheitsfindung ist eine (oder die?) Prozessmaxime der StPO, die auch für die StA gilt und an der sie sich orientieren sollte. Sie hat ja auch schon im Ermittlungsverfahren auch entlastende Umstände zu ermitteln; warum sollte sich das in der Hauptverhandlung ändern?
Zitieren
anni
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2021
#128
21.06.2022, 15:09
(21.06.2022, 15:05)Gast schrieb:  
(21.06.2022, 14:50)anni schrieb:  
(21.06.2022, 14:34)Gast schrieb:  Ich habe gesagt Verstoß gegen 81a StPO aber Beweis durch Zeugin POK'in und Sachverständigen erbracht. Denke aber dass das falsch ist. 

Was habt ihr als Verfahrensrüge. 
Habe da nur 169 S.1 GVG (338 Nr.6)

Das hab ich nicht gerügt, weil ja sonst der Teil mit dem Raub von den Feststellungen her aufgehoben werden würde und könnte dann für den Angsklagten günstiger ausfallen.

Hab daher nur das mit dem vermeintlichen Beweisverwertungsverbot gerügt und den Beweisantrag und ansonsten eine Schuldspruchberichtigung und Aufhebung nur der Feststellungen und Zurückverweisung bzgl des Rechtsfolgenausspruchs beantragt und bezüglich des Freispruchs eine Aufhebung mit den zugrundeliegenden Feststellungen und Zurückverweisung.

Ich habe auch mit Feststellungen aufgehoben; dahinter steckt ja auch irgendwie eine tiefgreifendere Erwägung für das Strafverfahren: Ist denn die Staatsanwaltschaft nur darauf aus, dem Angeklagten zu schaden? Wenn die Feststellungen korrigiert werden sollen super; die Wahrheitsfindung ist eine (oder die?) Prozessmaxime der StPO, die auch für die StA gilt und an der sie sich orientieren sollte. Sie hat ja auch schon im Ermittlungsverfahren auch entlastende Umstände zu ermitteln; warum sollte sich das in der Hauptverhandlung ändern?


Seh ich genauso, aber ich hatte das Gefühl, dass die im Sachverhalt recht oft angedeutet haben "bloß nichts rügen, was dem Angeklagten zugute kommt", das sollte man ja dann in den Vermerk machen. Ansonsten hätte man ja auch einiges zu seinen Gunsten rügen können, aber ich dachte nicht, dass das gewollt war.
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#129
21.06.2022, 15:16
(21.06.2022, 14:50)anni schrieb:  
(21.06.2022, 14:34)Gast schrieb:  Ich habe gesagt Verstoß gegen 81a StPO aber Beweis durch Zeugin POK'in und Sachverständigen erbracht. Denke aber dass das falsch ist. 

Was habt ihr als Verfahrensrüge. 
Habe da nur 169 S.1 GVG (338 Nr.6)

Das hab ich nicht gerügt, weil ja sonst der Teil mit dem Raub von den Feststellungen her aufgehoben werden würde und könnte dann für den Angsklagten günstiger ausfallen.

Hab daher nur das mit dem vermeintlichen Beweisverwertungsverbot gerügt und den Beweisantrag und ansonsten eine Schuldspruchberichtigung und Aufhebung nur der Feststellungen und Zurückverweisung bzgl des Rechtsfolgenausspruchs beantragt und bezüglich des Freispruchs eine Aufhebung mit den zugrundeliegenden Feststellungen und Zurückverweisung.

Mist stimmt jetzt wo Du es sagst
Zitieren
BayerischerLeidensgenosse
Junior Member
**
Beiträge: 22
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2022
#130
21.06.2022, 15:26
In der RistBV stand, dass es gesondert hervorgehoben werden muss, wenn man zugunsten des Angeklagten die Revision erhebt. Also prinzipiell ist das möglich, aber denke nur entweder oder (deshalb wahrscheinlich die Auslegung des Sachverhaltes so) ich habe aber sehr viele Sachen gerügt. Also auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Öffentlichkeitsgrundsatz, den beweisantrag wegen der Aufklärungsrüge was das Nachtatverhalten des Angeklagten anging, die Nichtverwertung des Gutachtens, da sie zu unrecht von einer Schuldlosigkeit ausgegangen sind, was schon Quatsch war, weil der Sachverständige ausgesagt hat, dass die Steuerungsfähigkeit stark vermindert aber nicht aufgehoben war, daher nur 21 StGB. Und noch die Verlesung des Gutachtens. Da die das beanstandet haben, wäre im Rahmen des Mündlichkeitsgrundsatzes der Sachverständige zu vernehmen gewesen. 

Im Vermerk war für den Angeklagten prinzipiell zu Rügen, dass er nicht belehrt wurde, dass sie ihn nur zur Sache und nicht zu den persönlichen Verhältnissen vernommen haben. 


Was ich super Strange fand war die Sache mit der großen Strafkammer. Eigentlich fehlte da ein Richter, was in der Besetzung mit Beschluss hätte festgestellt werden müssen, was prinzipiell möglich war, da das Schwurgericht nicht zuständig war nach der Anklage. Aber ich war mir nicht sicher, ob der Beschluss ergangen ist, weil im
Bearbeitervermerk stand, dass sonstige Formalien ok sind und hab es daher nur im Hilfsgutachten gemacht. 
Die Feststellungen im Urteil waren aber allesamt ja irgendwie Müll. Die habe ich alle gerügt. So wie der Sachverhalt zum Raub ausformuliert war, wäre 251 zumindest versucht und dann auch das Schwurgericht zuständig. Aber auch das habe ich nur im hilfsgutachten. Ich würde sagen diese Klausur war ähnlich verwirrend wie gestern.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 11 12 13 14 15 ... 23 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus