20.06.2022, 16:37
(20.06.2022, 16:30)anni schrieb:(20.06.2022, 16:28)Gast schrieb: Habt Ihr bei § 315 I c StGB bezüglich der konkreten Gefährdung bedingten Vorsatz angenommen? Ich habe diesbezüglich mangels näherer Anhaltspunkte zur inneren Einstellung des Angeschuldigten nur Fahrlässigkeit angenommen und alles vor dem Strafrichter angeklagt. Im Nachhinein habe ich aber nicht den Eindruck, dass das stimmt.
Ich hab auch nur fahrlässige Gefährdung angenommen, weil der Sachverhalt einfach nichts hergegeben hat. Hab aber vor dem Schöffengericht angeklagt, weil es insgesamt ja schon einiges war, vor allem mit dem gewerbsmäßigen Diebstahl und dem Einbruchdiebstahl.
Ich habe aufgrund der Umstände eine billigende Inkaufnahme angenommen. Hätte mich aber beim Argumentieren gerne umentschieden

20.06.2022, 16:41
Insgesamt fand ich’s vom Umfang her heute fast unmöglich zu bearbeiten und habe ein richtig schlechtes Gefühl, weil ich fast kein hilfsgutachten zu den ganzen Strafbarkeiten habe
20.06.2022, 16:42
(20.06.2022, 16:37)Gast1899 schrieb:(20.06.2022, 16:30)anni schrieb:(20.06.2022, 16:28)Gast schrieb: Habt Ihr bei § 315 I c StGB bezüglich der konkreten Gefährdung bedingten Vorsatz angenommen? Ich habe diesbezüglich mangels näherer Anhaltspunkte zur inneren Einstellung des Angeschuldigten nur Fahrlässigkeit angenommen und alles vor dem Strafrichter angeklagt. Im Nachhinein habe ich aber nicht den Eindruck, dass das stimmt.
Ich hab auch nur fahrlässige Gefährdung angenommen, weil der Sachverhalt einfach nichts hergegeben hat. Hab aber vor dem Schöffengericht angeklagt, weil es insgesamt ja schon einiges war, vor allem mit dem gewerbsmäßigen Diebstahl und dem Einbruchdiebstahl.
Ich habe aufgrund der Umstände eine billigende Inkaufnahme angenommen. Hätte mich aber beim Argumentieren gerne umentschiedenDas war für Vorsatz echt eher dünn. Aber da wird bestimmt beides vertretbar sein. Gleiches auch beim Gericht. Da gibt es wahrscheinlich kein richtig/falsch
Ich auch!! War mir sehr unsicher ob Vorsatz wirklich vorliegt
20.06.2022, 16:43
(20.06.2022, 16:41)BayerischerLeidensgenosse schrieb: Insgesamt fand ich’s vom Umfang her heute fast unmöglich zu bearbeiten und habe ein richtig schlechtes Gefühl, weil ich fast kein hilfsgutachten zu den ganzen Strafbarkeiten habe
So geht es mir auch. teilweise steht in meiner Gliederung sogar mehr…
20.06.2022, 16:44
(20.06.2022, 16:43)Gast schrieb:(20.06.2022, 16:41)BayerischerLeidensgenosse schrieb: Insgesamt fand ich’s vom Umfang her heute fast unmöglich zu bearbeiten und habe ein richtig schlechtes Gefühl, weil ich fast kein hilfsgutachten zu den ganzen Strafbarkeiten habe
So geht es mir auch. teilweise steht in meiner Gliederung sogar mehr…
Ja, bei mir genauso. Gefühlt ist nichts richtig subsumiert, obwohl es alles in der Gliederung stand. Und ohne Gliederung kann man ja bei der abschlussverfügung unmöglich anfangen, weil man ja wissen muss, was in den Vermerk gehört.
20.06.2022, 16:44
(20.06.2022, 16:41)BayerischerLeidensgenosse schrieb: Insgesamt fand ich’s vom Umfang her heute fast unmöglich zu bearbeiten und habe ein richtig schlechtes Gefühl, weil ich fast kein hilfsgutachten zu den ganzen Strafbarkeiten habe
Geht mir genauso! Habe auch viele offensichtlich Knackpunkte (wie Wegnahme vollendet, weil Route nicht vorgegeben oder die Tasche als Gewahrsamsenklave) nicht angesprochen, weil ich in der Hektik einfach kurz ohne nachzudenken bejaht habe, um schnell weiterzukommen. So eine oberflächliche Klausur habe ich glaube ich noch nie abgegeben.
20.06.2022, 16:46
Tippt ihr morgen auf Revision oder eher was anderes?
20.06.2022, 16:47
(20.06.2022, 16:44)anni schrieb:Immerhin geht es uns allen ähnlich...(20.06.2022, 16:41)BayerischerLeidensgenosse schrieb: Insgesamt fand ich’s vom Umfang her heute fast unmöglich zu bearbeiten und habe ein richtig schlechtes Gefühl, weil ich fast kein hilfsgutachten zu den ganzen Strafbarkeiten habe
Geht mir genauso! Habe auch viele offensichtlich Knackpunkte (wie Wegnahme vollendet, weil Route nicht vorgegeben oder die Tasche als Gewahrsamsenklave) nicht angesprochen, weil ich in der Hektik einfach kurz ohne nachzudenken bejaht habe, um schnell weiterzukommen. So eine oberflächliche Klausur habe ich glaube ich noch nie abgegeben.
20.06.2022, 16:48
Hat hier jemand Diebstahl verneint, da es nie zum Gewahrsamsbruch kam?
Erst hatte der Haider Alleingewahrsam (von ihm beaufsichtiges Lager; Bestands- und Ausgangskontrolle) und war mit der Mitnahme durch Bogner einverstanden; und dann (weil Route frei wählbar) hatte Bogner Alleingewahrsam. Also kam es nie zu einem Gewahrsamsbruch.
Oder habe ich hier etwas übersehen?
Erst hatte der Haider Alleingewahrsam (von ihm beaufsichtiges Lager; Bestands- und Ausgangskontrolle) und war mit der Mitnahme durch Bogner einverstanden; und dann (weil Route frei wählbar) hatte Bogner Alleingewahrsam. Also kam es nie zu einem Gewahrsamsbruch.
Oder habe ich hier etwas übersehen?
20.06.2022, 16:52
(20.06.2022, 16:48)BayGast schrieb: Hat hier jemand Diebstahl verneint, da es nie zum Gewahrsamsbruch kam?
Erst hatte der Haider Alleingewahrsam (von ihm beaufsichtiges Lager; Bestands- und Ausgangskontrolle) und war mit der Mitnahme durch Bogner einverstanden; und dann (weil Route frei wählbar) hatte Bogner Alleingewahrsam. Also kam es nie zu einem Gewahrsamsbruch.
Oder habe ich hier etwas übersehen?
Ich hab behauptet, dass Gewahrsamsinhaber die GmbH war und der Haider nur Besitzdiener und der auch nicht die Erlaubnis hatte, außer der üblichen Liefermenge was rauszugeben, keine Ahnung, ob man das so übertragen kann, aber ich wollte unbedingt den Diebstahl durchboxen

Okay, hab gerade gelesen, dass auch ein Besitzdiener Gewahrsam hat, dann keine Ahnung...