20.06.2022, 16:04
(20.06.2022, 15:59)anni schrieb:Bei Absatzhilfe wird gerade nur der Vortäter umfasst. Dient rein der Schließung von Strafbarkeitslücken(20.06.2022, 15:52)Gast schrieb:(20.06.2022, 15:50)anni schrieb:(20.06.2022, 15:33)Gast schrieb: habe hinsichtlich dem Hausfriedensbruch teileingestellt und hinsichtlich dem 2. Beschuldigten voll eingestellt, da ich keine Delikte gefunden hab die in Betracht kommen (kein 259 weil vortäter kein Dritter und kein 257 weil Versuch nicht strafbar)
Fand die Zeit wieder viel zu knapp..
Der 259 in Form der Absatzhilfe deckt den Fall ab, dass man dem Vortäter beim Absetzen hilft, Mangels strafbaren Haupttat hätte man sonst ja nichtmal ne Beihilfe und somit eine Strafbarkeitslücke. Da hat mich aber auch erst der Kommentar drauf gebracht.
Habs aber am subjektiven Tatbestand scheitern lassen weil er doch nur dem Bogner helfen wollte aber ein „ einen dritten bereichern“ geht doch nur wenn es sich um jemand anderes als den Vorgänger handelt?
Aber dann würde dieses ganze Konstrukt ja gar keinen Sinn ergeben, oder? Ich bin davon ausgegangen, dass in diesem Sonderfall Absatzhilfe der Vortäter bereichert wirf und damit Dritter im Sinne der Vorschrift ist.
20.06.2022, 16:05
(20.06.2022, 16:01)Gast1899 schrieb:(20.06.2022, 15:57)anni schrieb:(20.06.2022, 15:55)Gast1899 schrieb:(20.06.2022, 15:52)GastBY schrieb:Der hat die Paletten aber "bereitgestellt". Daher §§ 242 I, 27 I(20.06.2022, 15:49)Aux schrieb: Hab beim Heimichl 257 (+) weil das doch vollendet ist, wenn man Hilfe leistet, egal ob erfolgreich oder nicht.Hab mal weit ausgeholt und Beihilfe durch Unterlassen bejaht.
Was habt ihr bei Haider?
Hab ich auch so gemacht. Unterschlagung ich auch bejaht, weil ich gesagt hab, dass auch die Drittaneignung darunter fällt, war aber subsidiär wegen der höheren Strafandrohung von 242, 27. Untreue hab ich bisschen diskutiert, aber abgelehnt.
Die Unterschlagung hat aber schon eine Subsidiaritätsklausel auf TB-Ebene "wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist." Woran scheitert § 266? Habe daran gar nicht gedacht..aber klingt nach einer guten Idee eigentlich
Genau, wegen der Subsidiaritätsklausel hab ich es zwar bejaht, aber eben nur im Vermerk und nicht angeklagt. 266 hab ich scheitern lassen, weil er keine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht in der Form hat, dass er Verfügungen oder Verpflichtungen für den Arbeitgeber eingehen kann (war mir aber unsicher, im SV stand halt, dass er die Ausgänge dokumentiert, aber mehr irgendwie nicht)
20.06.2022, 16:05
(20.06.2022, 16:02)anni schrieb:Das war bei mir auch so. Ging aber scheinbar allen gleich.. war einfach irre viel zu prüfen(20.06.2022, 15:57)Gast1899 schrieb: Wie kamt ihr mit der Zeit klar? Mein Anklagesatz ist richtig unvollständig geworden..
War furchtbar, mein Hilfsgutachten ist einfach hingerotzt, habe da kein Delikt wirklich ordentlich durchgeprüft, jeweils nur ein oder zwei problematische Aspekte und konnte eigentlich nirgends richtig in die Tiefe gehen.
20.06.2022, 16:07
Bin ich die einzige hier, die von einer vollendeten Wegnahme ausgegangen ist, weil die Teigrohlinge bereits aus dem Machtbereich des Arbeitgebers entfernt wurden? Im Sachverhalt stand ja, dass die Fahrrouten der Fahrer unbekannt sind, daher ist der Machtbereich des Arbeitgebers verlassen worden und der Gewahrsam schon beim abfahren vom Hof gebrochen, daher eine vollendete Wegnahme.
20.06.2022, 16:07
(20.06.2022, 16:05)anni schrieb:Sorry, dann habe ich es falsch verstanden. Das klingt doch gut mit 266. Der SV war da irgendwie dünn(20.06.2022, 16:01)Gast1899 schrieb:(20.06.2022, 15:57)anni schrieb:(20.06.2022, 15:55)Gast1899 schrieb:(20.06.2022, 15:52)GastBY schrieb: Hab mal weit ausgeholt und Beihilfe durch Unterlassen bejaht.Der hat die Paletten aber "bereitgestellt". Daher §§ 242 I, 27 I
Hab ich auch so gemacht. Unterschlagung ich auch bejaht, weil ich gesagt hab, dass auch die Drittaneignung darunter fällt, war aber subsidiär wegen der höheren Strafandrohung von 242, 27. Untreue hab ich bisschen diskutiert, aber abgelehnt.
Die Unterschlagung hat aber schon eine Subsidiaritätsklausel auf TB-Ebene "wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist." Woran scheitert § 266? Habe daran gar nicht gedacht..aber klingt nach einer guten Idee eigentlich
Genau, wegen der Subsidiaritätsklausel hab ich es zwar bejaht, aber eben nur im Vermerk und nicht angeklagt. 266 hab ich scheitern lassen, weil er keine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht in der Form hat, dass er Verfügungen oder Verpflichtungen für den Arbeitgeber eingehen kann (war mir aber unsicher, im SV stand halt, dass er die Ausgänge dokumentiert, aber mehr irgendwie nicht)
20.06.2022, 16:08
(20.06.2022, 15:52)anni schrieb:(20.06.2022, 15:49)Gast schrieb: Was habt ihr mit der Vernehmung ggü dem Arbeitgeber gemacht?
Ich hab gesagt, dass dieser 136a oder was das war an staatliche Organe richtet und das nur dann auf Private übertragbar ist, wenn sie z.B. im Auftrag der Polizei tätig werden oder bei krassen Verletzungen der Menschenwürde, aber beides (-), daher verwertbar
Habe ich genauso.
20.06.2022, 16:09
(20.06.2022, 16:07)BayerischerLeidensgenosse schrieb: Bin ich die einzige hier, die von einer vollendeten Wegnahme ausgegangen ist, weil die Teigrohlinge bereits aus dem Machtbereich des Arbeitgebers entfernt wurden? Im Sachverhalt stand ja, dass die Fahrrouten der Fahrer unbekannt sind, daher ist der Machtbereich des Arbeitgebers verlassen worden und der Gewahrsam schon beim abfahren vom Hof gebrochen, daher eine vollendete Wegnahme.
Ja habe ich auch
20.06.2022, 16:10
(20.06.2022, 16:07)BayerischerLeidensgenosse schrieb: Bin ich die einzige hier, die von einer vollendeten Wegnahme ausgegangen ist, weil die Teigrohlinge bereits aus dem Machtbereich des Arbeitgebers entfernt wurden? Im Sachverhalt stand ja, dass die Fahrrouten der Fahrer unbekannt sind, daher ist der Machtbereich des Arbeitgebers verlassen worden und der Gewahrsam schon beim abfahren vom Hof gebrochen, daher eine vollendete Wegnahme.
Sehe ich genauso.
20.06.2022, 16:10
(20.06.2022, 16:07)BayerischerLeidensgenosse schrieb: Bin ich die einzige hier, die von einer vollendeten Wegnahme ausgegangen ist, weil die Teigrohlinge bereits aus dem Machtbereich des Arbeitgebers entfernt wurden? Im Sachverhalt stand ja, dass die Fahrrouten der Fahrer unbekannt sind, daher ist der Machtbereich des Arbeitgebers verlassen worden und der Gewahrsam schon beim abfahren vom Hof gebrochen, daher eine vollendete Wegnahme.
Habe es auch so gemacht, weil der Arbeitgeber keine Einflussnahmemöglichkeit mehr hat. Es wird im Ergebnis denke ich beides vertretbar sein, wenn man es anständig begründet.
20.06.2022, 16:10