20.06.2022, 15:30
Den Hausfriedensbruch weil Strafantragsverzicht ggü PHM und dieses misslungene Veräußern also versuchte Unterschlagung weil Tatbestandslösung und damit keine wiederholte Zueignung. Bin mir beim zweiten aber komplett unsicher, ob das nicht eine prozessuale Tat mit dem Diebstahl war.
20.06.2022, 15:33
(20.06.2022, 15:26)anni schrieb: Ich einmal das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und dann noch den Hausfriedensbruch wegen Verzicht auf den Strafantrag. Bezüglich der anderen beiden Beschuldigten hab ich nix eingestellt.
Ist das unerlaubte entfernen vom Unfallort mit 315c vorher nicht eine prozessuale Tat?
20.06.2022, 15:33
Ich habe nur den Hausfriedensbruch vom 25.05.2022 eingestellt; habe das mit einer Analogie zu § 77 Abs. 1 S. 2 StGB begründet.
20.06.2022, 15:33
habe hinsichtlich dem Hausfriedensbruch teileingestellt und hinsichtlich dem 2. Beschuldigten voll eingestellt, da ich keine Delikte gefunden hab die in Betracht kommen (kein 259 weil vortäter kein Dritter und kein 257 weil Versuch nicht strafbar)
Fand die Zeit wieder viel zu knapp..
Fand die Zeit wieder viel zu knapp..
20.06.2022, 15:34
(20.06.2022, 15:33)Zu Gast schrieb:(20.06.2022, 15:26)anni schrieb: Ich einmal das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und dann noch den Hausfriedensbruch wegen Verzicht auf den Strafantrag. Bezüglich der anderen beiden Beschuldigten hab ich nix eingestellt.
Ist das unerlaubte entfernen vom Unfallort mit 315c vorher nicht eine prozessuale Tat?
Ja genau dachte ich auch - nur materiell TM
20.06.2022, 15:38
(20.06.2022, 15:30)12Gast12 schrieb: Den Hausfriedensbruch weil Strafantragsverzicht ggü PHM und dieses misslungene Veräußern also versuchte Unterschlagung weil Tatbestandslösung und damit keine wiederholte Zueignung. Bin mir beim zweiten aber komplett unsicher, ob das nicht eine prozessuale Tat mit dem Diebstahl war.
Ach Mist, ich hab gar nicht dran gedacht, dass man bei der misslungenen Veräußerung vielleicht auch was mit dem Beschuldigten Bogner hätte machen müssen. Habe nur im Hilfsgutachten gesagt, dass es keine Unterschlagung war, aber hab irgendwie vorausgesetzt, dass es alles damit erledigt ist, dass er ja der Vortäter ist. Hab aber auch nicht thematisiert, ob es vielleicht zur gleichen prozessualen Tat gehört.
20.06.2022, 15:38
20.06.2022, 15:39
(20.06.2022, 15:34)Gast schrieb:(20.06.2022, 15:33)Zu Gast schrieb:(20.06.2022, 15:26)anni schrieb: Ich einmal das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und dann noch den Hausfriedensbruch wegen Verzicht auf den Strafantrag. Bezüglich der anderen beiden Beschuldigten hab ich nix eingestellt.
Ist das unerlaubte entfernen vom Unfallort mit 315c vorher nicht eine prozessuale Tat?
Ja genau dachte ich auch - nur materiell TM
Und warum überhaupt eigentlich 142 (-)? War doch strafbar, verfolgbar und nachweisbar oder habe ich was übersehen?
20.06.2022, 15:42
(20.06.2022, 15:39)Gast schrieb:(20.06.2022, 15:34)Gast schrieb:(20.06.2022, 15:33)Zu Gast schrieb:(20.06.2022, 15:26)anni schrieb: Ich einmal das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und dann noch den Hausfriedensbruch wegen Verzicht auf den Strafantrag. Bezüglich der anderen beiden Beschuldigten hab ich nix eingestellt.
Ist das unerlaubte entfernen vom Unfallort mit 315c vorher nicht eine prozessuale Tat?
Ja genau dachte ich auch - nur materiell TM
Und warum überhaupt eigentlich 142 (-)? War doch strafbar, verfolgbar und nachweisbar oder habe ich was übersehen?
§ 142 StGB war meines Erachtens unproblematisch gegeben. Wieso hast du den abgelehnt?
20.06.2022, 15:43
(20.06.2022, 15:33)Gast schrieb: habe hinsichtlich dem Hausfriedensbruch teileingestellt und hinsichtlich dem 2. Beschuldigten voll eingestellt, da ich keine Delikte gefunden hab die in Betracht kommen (kein 259 weil vortäter kein Dritter und kein 257 weil Versuch nicht strafbar)
Fand die Zeit wieder viel zu knapp..
Mist habe vergessen, dass man ja dann ein Volleinstellung macht. Habe es nur in der Teileinstellung drin