18.06.2022, 10:15
(18.06.2022, 08:50)Gast schrieb: Mal eine andere Frage: was muss eine ÖR Klausur haben, um überhaupt bestanden zu sein? Ich habe das Gefühl, die beiden ÖR Klausuren komplett versenkt zu haben…
Habe eine anständige Struktur, RGL ist richtig, im Urteil Rubrum, Tenor, TB vollständig, die TB-Voraussetzungen recht sauber geprüft, es hakt in der Ermessensprüdung, die ist chaotisch, unvollständig, Zeitmalgel halt…
Will die beiden Klausuren nur bestehen. Was muss schief gehen um unter den 4 Punkten zu landen?
Ich glaube da muss einiges mehr schiefgehen fürs nicht Bestehen! :)
18.06.2022, 11:23
Ja cool, in BW haben sie einfach ein Urteil als Basis für die Klausur genommen, das mangels Fortsetzungsfeststellungsinteressen als unzulässig abgewiesen wurde Ich habe in der Klausur wie blöd überlegt, wie ich darüber hinwegkomme und es dann über die Wiederholungsgefahr gelöst...
https://openjur.de/u/2389222.html
https://openjur.de/u/2389222.html
18.06.2022, 11:38
(18.06.2022, 08:50)Gast schrieb: Mal eine andere Frage: was muss eine ÖR Klausur haben, um überhaupt bestanden zu sein? Ich habe das Gefühl, die beiden ÖR Klausuren komplett versenkt zu haben…
Habe eine anständige Struktur, RGL ist richtig, im Urteil Rubrum, Tenor, TB vollständig, die TB-Voraussetzungen recht sauber geprüft, es hakt in der Ermessensprüdung, die ist chaotisch, unvollständig, Zeitmalgel halt…
Will die beiden Klausuren nur bestehen. Was muss schief gehen um unter den 4 Punkten zu landen?
Geht mir exakt genau so! Habe alles recht ordentlich und beim Schwerpunkt im materiellen Teil fehlte dann oft die Zeit…
Ich denke zum bestehen wird das noch reichen aber tolle Punktzahlen wird’s wohl nicht bringen…
18.06.2022, 11:56
(18.06.2022, 11:23)BWBW schrieb: Ja cool, in BW haben sie einfach ein Urteil als Basis für die Klausur genommen, das mangels Fortsetzungsfeststellungsinteressen als unzulässig abgewiesen wurde Ich habe in der Klausur wie blöd überlegt, wie ich darüber hinwegkomme und es dann über die Wiederholungsgefahr gelöst...
https://openjur.de/u/2389222.html
Anfechtungsklage weil in der Verfügung Kosten festgesetzt wurden und die Klage sich deshalb nicht erledigt hat bzw. das Rechtsschutzbedürfnis noch besteht weil Grundlage für die Kostenfestsetzung die Verfügung war ?
18.06.2022, 12:00
(18.06.2022, 11:56)BW2022 schrieb:(18.06.2022, 11:23)BWBW schrieb: Ja cool, in BW haben sie einfach ein Urteil als Basis für die Klausur genommen, das mangels Fortsetzungsfeststellungsinteressen als unzulässig abgewiesen wurde Ich habe in der Klausur wie blöd überlegt, wie ich darüber hinwegkomme und es dann über die Wiederholungsgefahr gelöst...
https://openjur.de/u/2389222.html
Anfechtungsklage weil in der Verfügung Kosten festgesetzt wurden und die Klage sich deshalb nicht erledigt hat bzw. das Rechtsschutzbedürfnis noch besteht weil Grundlage für die Kostenfestsetzung die Verfügung war ?
Das waren Gebühren und die waren nach dem Bearbeitervermerk ausgenommen soviel ich noch weiß. Außerdem waren ja ganz offensichtlich einige Probleme der FFK im Sachverhalt angelegt. Ich versteh es nicht. Was für eine dumme Klausur
18.06.2022, 12:30
Ist zwar erst gestern gewesen, aber im SV bei uns war doch nicht so explizit angesprochen, dass er Amtshaftungsansprüche geltend machen will? Habe es auch über Wiederholungsgefahr...
Fand tatsächlich das Auffinden der EGL fast am schwierigsten... was für eine scheiße haben die uns da denn zum Abschluss nochmal serviert, gefühlt waren da 1000 Nebelkerzen
Fand tatsächlich das Auffinden der EGL fast am schwierigsten... was für eine scheiße haben die uns da denn zum Abschluss nochmal serviert, gefühlt waren da 1000 Nebelkerzen
18.06.2022, 13:10
(18.06.2022, 12:30)SartoriusBIG schrieb: Ist zwar erst gestern gewesen, aber im SV bei uns war doch nicht so explizit angesprochen, dass er Amtshaftungsansprüche geltend machen will? Habe es auch über Wiederholungsgefahr...
Fand tatsächlich das Auffinden der EGL fast am schwierigsten... was für eine scheiße haben die uns da denn zum Abschluss nochmal serviert, gefühlt waren da 1000 Nebelkerzen
Welche wurde es denn bei dir am Ende?
18.06.2022, 17:40
(18.06.2022, 13:10)Gast schrieb:also ich hab 5 und 15 GaststG sowie 49 und 48 VwVfG thematisiert.(18.06.2022, 12:30)SartoriusBIG schrieb: Ist zwar erst gestern gewesen, aber im SV bei uns war doch nicht so explizit angesprochen, dass er Amtshaftungsansprüche geltend machen will? Habe es auch über Wiederholungsgefahr...
Fand tatsächlich das Auffinden der EGL fast am schwierigsten... was für eine scheiße haben die uns da denn zum Abschluss nochmal serviert, gefühlt waren da 1000 Nebelkerzen
Welche wurde es denn bei dir am Ende?
18.06.2022, 17:58
Für mich war das eigentlich relativ offensichtlich §§ 1, 3 PolG. § 5 GastG war ja nicht einschlägig, da keine gaststättenspezifische Gefahr vorlag. Und widerrufen bzw. zurückgenommen wurde die Erlaubnis ja nicht.
18.06.2022, 18:56
(18.06.2022, 17:58)Gast schrieb: Für mich war das eigentlich relativ offensichtlich §§ 1, 3 PolG. § 5 GastG war ja nicht einschlägig, da keine gaststättenspezifische Gefahr vorlag. Und widerrufen bzw. zurückgenommen wurde die Erlaubnis ja nicht.
Kann natürlich auch sein :)
Hab den noch vorsichtshalber ins Hilfsgutachten gepackt